Schlagwortarchiv für: Prävention

Psychotherapie für Menschen mit Pädophilie und Tatneigung

Angebot der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.

(LPK BW) Für Menschen, die befürchten eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen. Damit aus Gedanken keine Taten werden. Mit verschiedenen Angeboten richtet sich BIOS-BW an unterschiedliche Zielgruppen:

  • Sie befürchten Ihre Aggressionen nicht bewältigen zu können und gewalttätig zu werden?
  • Sie fühlen sich zu Kindern und Jugendlichen körperlich hingezogen? In Ihren sexuellen Phantasien und Träumen kommen Kinder vor?
  • Sie leiden unter Ihrer sexuellen Neigung und befürchten anderen dadurch schaden zu können?
  • Sie befürchten einen sexuellen Übergriff an einem Kind zu begehen oder eine verbotene Seite mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen abzurufen?

Beratung zu den Angeboten „Stopp – bevor ­was passiert!“ und „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“:
Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 16.00 Uhr unter 0721-470 439 35
E-Mail: stopp@bios-bw.de
Website: www.bevor-was-passiert.de

Stopp – bevor ­was passiert!

Stopp – bevor ­was passiert! richtet sich vornehmlich an Personen, welche aufgrund ihrer Phantasien und/oder sexuellen Präferenz befürchten, eine Gewalt- und/oder Sexualstraftat zu begehen. Auch richtet sich das Projekt an Personen, die von z.B. dem Jugendamt oder anderen Behörden aufgefordert wurden, sich bei BIOS-BW zu melden. Ein weiterer Fokus des Projekts ist häusliche Gewalt. Die Behandlung erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht. Insoweit ist Ziel dieses Präventionsangebots allein das Verhindern von erstmaligen oder erneuten Gewalt- oder Sexualstraftaten. Melden können sich alle betreffenden Personen unabhängig vom Wohnort. Die Kosten für die Therapiesitzung werden nach sozialen Kriterien (Einkommen) entschieden und liegen zwischen 10 und 100 Euro pro Sitzung.

Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen Keine Gewalt und Sexualstraftat begehen richtet sich vornehmlich an in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wohnhafte Personen, gegen die bereits ein Ermittlungsverfahren wegen der Begehung eines Gewalt- und/oder Sexualdelikts anhängig ist. Für die Kosten von 100 Euro pro Sitzung haben die Klienten selbst aufzukommen. Voraussetzung der Aufnahme in dieses Projekt ist die Entbindung von der gesetzlichen Schweigepflicht von BIOS-BW durch den Klienten gegenüber dem zuständigen Gericht/ der Staatsanwaltschaft. Die Behandlung dauert in der Regel sechs Monate. Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft wird über den Verlauf der bisherigen Therapiesitzungen ggf. mit einer weiteren Behandlungsempfehlung unterrichtet. Das Ziel der Behandlung ist, neben der Prävention von erneuten Gewalt- oder Sexualstraftaten, auch die Überbrückung zwischen Beginn des Ermittlungsverfahrens und einer angestrebten therapeutischen Nachsorge.

BIOS-Präventionstelefon

Das BIOS-Präventionstelefon richtet sich vor allem an Menschen, die befürchten, eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen. Auch Personen, die generell aufgrund von sexuellen und/oder Gewaltphantasien/-neigungen/-handlungen nach Beratung und ersten Unterstützungsmöglichkeiten in Krisen suchen, können sich melden. Es besteht auf Wunsch auch die Möglichkeit der Abklärung einer Therapie und, soweit das im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich ist, auch die Durchführung einer solchen. Darüber hinaus unterstützt das Präventionstelefon auch Angehörige „tatgeneigter“ Personen. Zu den möglichen Themen der Telefon-Beratung gehören vor allem Gewalt- und Sexualphantasien, sexuelle Phantasien bezüglich Minderjähriger, Neigungen zu sexualisiertem Verhalten oder häuslicher Gewalt und Konsum von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Beratung und Hilfe erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vertraulich und sind kostenfrei. Das Berater*innen-Team des BIOS-Präventionstelefons setzt sich aus professionellen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen zusammen. Das Angebot ist Teil der Präventionsprojekte „Stopp – bevor was passiert“ und „Keine Gewalt- und Sexualstraftaten begehen“ der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.“ Das BIOS-Präventionstelefon ist derzeit dienstags, donnerstags und freitags, jeweils zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 – 70 222 40 erreichbar.

Leitlinien in der KJP-Praxis: das Projekt STAR-Train

Leitliniengerechter Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhalten (NSSV) bei Kindern und Jugendlichen

(LPK BW) Unter der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm unter Leitung von Prof. Jörg M. Fegert momentan Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum leitliniengerechten Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) entwickelt, an welchen während der Projektlaufzeit kostenlos teilgenommen werden kann.

Studien im deutschsprachigen Raum zeigen, dass sich ca. 4% der 15-jährigen Schüler*innen mindestens fünf Mal innerhalb des letzten Jahres selbst verletzt haben und dass NSSV im Jugendalter häufig mit anderen psychischen Störungen einhergeht, welche sich auch im weiteren Lebensverlauf zeigen können.

Angesichts der hohen klinischen Bedeutung von NSSV ist es wichtig, dass Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die in der Primärversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen tätig sind, wissen, wie betroffene Jugendliche adäquat behandelt werden können. Seit 2015 liegen klinische Behandlungsleitlinien für den Umgang mit nicht-suizidalem selbst­verletzendem Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter vor.

Das Projekt STAR – Train (www.train.star-projekt.de) verfolgt den Ansatz, die verfügbaren Behandlungsleitlinien für den Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhal­ten im Kindes- und Jugendalter verstärkt in die klinische Praxis zu bringen – das heißt, Wissen über die Behandlung von NSSV an Behandler*innen weiterzugeben und die Dissemination dieses Wissens zu beforschen. Dazu wird der Inhalt der klinischen Versorgungsleitlinie sowie deren Anwendung in drei verschiede­nen Formaten (Broschüre; Online-Kurs; Blended-Learning, d.h. Online-Kurs plus ergänzender halbtägiger Workshop) aufbereitet und deren Effektivität in einem begleitendem Forschungsde­sign untersucht.

Weitere Informationen über die geplanten Angebote finden Sie auf der Website www.train.star-projekt.de sowie im beiliegendem Flyer.

Im Rahmen einer ca. 10-minütigen-Online-Befragung wird außerdem der aktuelle Stand und Bedarf von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Umgang mit Jugendlichen mit NSSV erhoben. Die Befragung ist unter folgendem Link zugänglich:

https://befragungen.elearning-kinderschutz.de/index.php/218395/lang-de

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Zeit finden, an dieser Befragung teilzunehmen.

Bei Fragen zum Projekt können Sie das Projektteam gerne unter train@star-projekt.de kontaktieren. Den Link zum Kontaktformular finden Sie auch auf der Projektwebsite oben rechts.

Downloads

Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen

BPtK-Forderungen zur 1. Lesung des Digitalen Versorgung-Gesetzes

(BPtK) Der Deutsche Bundestag berät morgen in 1. Lesung das Digitale Versorgung-Gesetz (BT-Drs. 19/13438). Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit Gesundheits-Apps nicht die Patientensicherheit gefährden. Dazu gehört insbesondere die Forderung, dass digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen nachweisen müssen, dass sie überhaupt wirksam sind, und zwar durch klinische Studien mit Kontrollgruppe. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.

„Wenn ein Patient therapeutische Übungen leistet, die gar nicht oder zu wenig wirken, verstärkt dies seinen Eindruck, z. B. nicht gegen seine depressiven Stimmungen anzukommen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch gar nicht oder zu wenig wirksame Apps untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.“

Weitere Forderungen der BPtK sind:

  • Wirksame digitale Programme können ergänzend in einer Psychotherapie genutzt werden, sie können aber ein direktes Gespräch von Psychotherapeut und Patient von Angesicht zu Angesicht nicht ersetzen. Insbesondere Diagnose, Indikationsstellung und Aufklärung müssen immer im unmittelbaren Gegenüber erfolgen, um fachliche Standards und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
  • Nur Psychotherapeuten oder Ärzte haben die fachliche Qualifikation zu beurteilen, ob und welche Gesundheits-App in einer Behandlung eingesetzt werden kann. Servicehotlines und Berater von Krankenkassen haben diese Qualifikation keineswegs. Deshalb sollten digitale Programme ausschließlich von Psychotherapeuten und Ärzten verordnet werden. Krankenkassen dürfen darum Versicherten auch keine Beratungsangebote machen, um Versorgungsinnovationen wie z. B. Gesundheits-Apps zu fördern.
  • Psychotherapeuten sollten – wie Ärzte auch – Präventions-Apps empfehlen können, wenn sie in ihrer Sprechstunde Patienten haben, die noch nicht an einer psychischen Erkrankung leiden, aber ein erhöhtes Risiko dafür aufweisen.
  • Krankenkassen dürfen sich nicht finanziell an Start-ups beteiligen, die digitale Programme entwickeln. Versichertenbeiträge sind kein Risikokapital für spekulative Finanzgeschäfte. Gesundheits-Apps dürfen deshalb auch nicht schon während ihrer Erprobung von Krankenkassen finanziell gefördert werden.
  • Die BPtK lehnt die geplante Nutzung von Sozialdaten zur Förderung und Entwicklung digitaler Innovationen strikt ab. Krankenkassen im Wettbewerb nutzen die Versichertendaten schon bisher zur Risikoselektion. Keinesfalls darf die Zustimmung des Versicherten angenommen werden, solange er nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die BPtK begrüßt, dass mit dem DVG:

  • Patienten, Psychotherapeuten und Ärzte künftig in einem Online-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachschlagen können, welche Gesundheits-Apps nachweislich wirksam und sicher sind. Ein solches Verzeichnis kann eine maßgebliche Orientierung für die Nutzung von Apps in psychotherapeutischen Behandlungen sein und
  • Gesundheits-Apps zur Regelversorgung gehören werden. Geprüfte Apps können dann allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden und stehen nicht nur den Versicherten einzelner Krankenkassen zur Verfügung.

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Online-Befragung zu Suizidalität

BPtK empfiehlt, das Präventionsprojekt zu unterstützen

(BPtK) Jedes Jahr versterben in Deutschland 10.000 Menschen durch Suizid. Das Projekt „Suizidprävention Deutschland“ will Defizite beschreiben und Empfehlungen entwickeln. Es ist eine Initiative des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland und der Deutschen Akademie für Suizidprävention und wird vom Bundesgesundheitsministerium gefördert (https://www.akademie-suizidpraevention.de).

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) empfiehlt, sich an der Online-Befragung zu beteiligen und die Fragebögen bis spätestens 30. September 2019 auszufüllen. Die Fragebögen haben unterschiedliche thematische Schwerpunkte:

Die Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, anonymisiert ausgewertet und ausschließlich für das oben genannte Vorhaben verwendet. Bei Rückfragen bitte wenden an: bmg@lvr.de oder suizidpraevention-deutschland@uk-halle.de.

Weitere Infos zur Studie:

Depressionen deutlich häufiger diagnostiziert

Anteil unspezifischer Diagnosen immer noch viel zu hoch

(BPtK) Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Die Grundlage bildeten bundesweite vertragsärztliche Abrechnungsdaten zwischen 2009 und 2017 von jährlich mehr als 60 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.

Frauen erhalten immer noch doppelt so häufig eine Depressionsdiagnose wie Männer. Doch nahmen diese Diagnosen bei Männern (plus 40 Prozent) doppelt so schnell zu wie bei Frauen (plus 20 Prozent). Die Zunahme war insbesondere bei jungen Männern sowie in ländlichen Kreisen besonders ausgeprägt.

Unspezifische Diagnosen sind Diagnosen, bei denen nicht zwischen den verschiedenen Depressionen unterschieden wird. Es wird beispielsweise nicht der Schweregrad der Depression kodiert, der notwendig ist, um die Indikation für eine leitliniengerechte Behandlung zu stellen. Depressionen können in den meisten Fällen wirksam behandelt werden, z. B. mit einer Psychotherapie oder mit Antidepressiva. Wie genau Depressionen bei Erwachsenen am besten behandelt werden sollen, ist in der „S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ dargestellt. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die wesentlichen Inhalte für Psychotherapeuten in einer Leitlinien-Info zusammengefasst. Außerdem beinhaltet die Broschüre „Informationen für Patienten“, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung ausgehändigt werden können.

Prävention und Frühintervention bei Alkoholerkrankungen

Internationaler Round Table der BPtK am 9. April 2019 in Berlin

(BPtK) (English Version available on http://www.npce.eu/)

In Europa wird weltweit am meisten Bier, Wein und Hochprozentiges getrunken. Insbesondere junge Erwachsene konsumieren häufig zu viel Alkohol. Alkoholmissbrauch fördert Gewalt, tötet und erhöht durch zahlreiche Folgeerkrankungen die Sterberate. Mehr als zehn Prozent aller Todesfälle in Europa sind durch Alkoholmissbrauch verursacht. 12 Millionen Bürger der EU sind alkoholabhängig, rund 9 Millionen Kinder leben mit alkoholkranken Eltern zusammen. In Bezug auf die Prävention von Alkoholmissbrauch gibt es in einigen Mitgliedsländern zwar ermutigende Beispiele, es fehlt aber eine effektive, europaweite Strategie zur Steuerung des Konsums und des Verkaufs von Alkohol. Sowohl in der ambulanten als auch der stationären Versorgung von Alkoholkranken kann Psychotherapie einen wichtigen Beitrag leisten, sie findet jedoch noch viel zu selten statt.

Das sind die zentralen Ergebnisse des Round-Table-Gesprächs „Prävention von und Frühintervention bei Alkoholstörungen – aus Best-Practice-Beispielen in Europa lernen“, das von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Kooperation mit dem Network for Psychotherapeutic Care in Europe (NPCE) am 9. April 2019 in Berlin stattfand. Daran beteiligt waren internationale Experten aus Belgien, Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Ungarn, der Schweiz, Zypern und Deutschland.

Möglichkeiten und Grenzen einer europäischen Alkoholpolitik

Genderaspekte in Prävention und Versorgung

BPtK-Symposium zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

(BPtK) Psychische Auffälligkeiten zeigen sich bei Mädchen und Jungen unterschiedlich. Jungen äußern ihre Probleme mehrheitlich nach außen, z. B. in Form von expansivem oder aggressivem Verhalten. Mädchen hingegen richten ihre Probleme vorwiegend nach innen, wirken eher traurig und ziehen sich zurück. Ob Mädchen, Jungen und ihre Familien bei psychischen Auffälligkeiten unterschiedlich angesprochen und behandelt werden sollten oder sogar müssen, war Thema eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 16. Mai 2019 in Berlin.

„Prävention und Versorgung sollten einen Beitrag leisten, die gesundheitliche Chancengleichheit von Mädchen und Jungen zu verbessern“, stellte Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, in seiner Begrüßung fest. „Deshalb müssen wir kritisch prüfen, ob Geschlechtsunterschiede bereits ausreichend berücksichtigt werden, und wenn nicht, geeignete Maßnahmen entwickeln, um das zu erreichen.“ Moderator und BPtK-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck begrüßte, dass die verschiedensten Akteure aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Bildungs- und Sozialwesen an der Veranstaltung teilnehmen. Dadurch gebe es die Chance, über die Grenzen einzelner Hilfesysteme und Professionen hinaus zu diskutieren.

Psychische Auffälligkeiten bei Mädchen und Jungen

Epidemiologische Studien untermauern die Bedeutung von Geschlechtsunterschieden in der psychischen Gesundheit. Dr. Franz Baumgarten vom Robert Koch-Institut stellte dies anhand Auswertungen der KiGGS-Studie, bei der in den vergangenen 15 Jahren über 17.000 Kinder, Jugendliche und ihre Eltern aus ganz Deutschland befragt wurden, dar. Danach schätzen Eltern 19,1 Prozent der Jungen als psychisch auffällig ein. Das ist häufiger als bei Mädchen, von denen 14,5 Prozent als psychisch auffällig eingeschätzt werden. Während Auffälligkeiten bei Jungen vor allem im Zusammenhang mit aggressivem Verhalten und Hyperaktivität stehen, zeigen sie sich bei Mädchen vorwiegend in Form von emotionalen Problemen.

Prävention und Frühintervention bei Alkoholerkrankungen

Symposium der BPtK am 10. April 2019

(BPtK) Der Pro-Kopf-Konsum von Reinalkohol liegt mit 13 Litern in Deutschland deutlich höher als im übrigen Europa und sinkt langsamer als in vielen Nachbarländern. Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind abhängig von Alkohol oder trinken Alkohol in schädlichen Mengen. Etwa die Hälfte dieser alkoholkranken Menschen wird durch unser Gesundheitssystem nicht erkannt und nur 10 Prozent der alkoholabhängigen Menschen erhalten eine suchtspezifische Behandlung. Alkoholstörungen verursachen nicht nur erhebliche Kosten im Gesundheitswesen, sondern auch volkswirtschaftliche Kosten durch lange Krankschreibungen und Frühverrentungen. Wirksame Präventionsmaßnahmen, wie eine höhere Besteuerung von Alkohol oder ein Werbeverbot für alkoholische Getränke werden in Deutschland trotzdem nur unzureichend umgesetzt.

„Umso wichtiger ist es, dass problematischer Alkoholkonsum frühzeitig erkannt wird“, stellte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), in seiner Begrüßung fest, und zwar „auch in der psychotherapeutischen Versorgung“. Das Symposium der BPtK widmete sich deshalb der Frage, was Gesundheitspolitik und Gesundheitssystem in Deutschland gemeinsam für eine bessere Prävention von Alkoholstörungen tun könnten. Dr. Munz appellierte an die eigene Profession, den Alkoholkonsum auch in der psychotherapeutischen Versorgung systematisch abzufragen. Als Unterstützung für die Praxis hat die BPtK eine Leitlinien-Info „Alkoholstörungen“ herausgegeben, die auch auf der Homepage der BPtK heruntergeladen werden kann.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK-Forderungen für die nächste Legislaturperiode

(BPtK) Die Psychotherapeutenschaft fordert für die nächste Legislaturperiode insbesondere eine Reform ihrer Ausbildung. „Jedes Jahr Verzögerung bedeutet, dass unser Nachwuchs seinen Beruf weiter unter prekären Bedingungen erlernen muss“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Jedes Jahr Verzögerung verlängert für die Studenten die Unsicherheit, ob sie mit dem gewählten Studium überhaupt eine Psychotherapeutenausbildung beginnen können. Beides ist schon lange nicht mehr tragbar.“

„Wir brauchen eine angemessene Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung“, fordert Dr. Munz. „Für die Behandlung psychisch kranker Menschen sind hoch qualifizierte Psychotherapeuten notwendig und die sind nicht zum Nulltarif zu haben. Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung muss es als ihre Aufgabe begreifen, hier in eine Verbesserung der Versorgung zu investieren.“ Die BPtK fordert ein Studium, das auf Masterniveau qualifiziert und mit einem Staatsexamen abschließt. An das Approbationsstudium soll sich eine Weiterbildung anschließen, in der sich Psychotherapeuten für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen entscheiden und sich gleichzeitig für ein psychotherapeutisches Verfahren qualifizieren.

Weitere Forderungen der Psychotherapeuten für die nächste Legislaturperiode sind insbesondere die Reform der Bedarfsplanung, eine Krankenvollversicherung, die psychisch kranke Menschen weder beim Abschluss einer Versicherung noch bei den notwendigen Leistungen diskriminiert, mehr Prävention und Gesundheitsförderung für psychische Gesundheit sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.