Schlagwortarchiv für: Fortbildung

Achtung, die Zeit läuft: Fortbildungszertifikat jetzt beantragen

Sozialrechtliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V – Wichtige Information für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW) 2019 endet der dritte Fünf-Jahres-Zeitraum seit Inkrafttreten der sozialrechtlichen Fortbildungs-Nachweispflicht für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Waren Sie bereits am 1. Juli 2004 zugelassen (= Gruppe A), müssen Sie daher in aller Regel bis zum 30. Juni 2019 gegenüber der KVBW nachweisen, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Psychotherapeuten, die erst nach dem 1. Juli 2004 in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind (= Gruppe B), haben von der KVBW ein anderes Fristdatum genannt bekommen. Regelnachweis ist das Fortbildungszertifikat der LPK Baden-Württemberg. Alle Betroffenen hat die KVBW bereits mehrfach schriftlich informiert. Ende 2018 haben von der Gruppe A noch immer über 1000 Fortbildungszertifikate gefehlt!

ACHTUNG:

Das erforderliche Fortbildungszertifikat muss spätestens bis zum 30.06.2019 bzw. spätestens bis zum Fristdatum, das die KVBW Ihnen mitgeteilt hat, der KVBW vorliegen, um Sanktionen zu vermeiden. Vorliegen bedeutet, dass der Zertifikatserwerb spätestens zum Fristdatum der KVBW elektronisch gemeldet sein muss (Ihr Einverständnis zur elektronischen Meldung können Sie im Antrag erklären; in allen anderen Fällen müssen Sie das erteilte Zertifikat fristgerecht selbst der KVBW vorlegen)

Beachten Sie zu Ihrer Sicherheit bitte unbedingt folgendes:

  • Im Unterschied zu früher genügt es nicht mehr, dass der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt bei der LPK Baden-Württemberg eingegangen ist.
  • Wenn das erteilte Fortbildungszertifikat bis zum genannten Stichtag der KVBW nicht vorliegt, ist die KVBW verpflichtet, Sanktionen in Form von Honorarkürzungen zu ergreifen. Hierbei ist es rechtlich unerheblich, warum das Zertifikat zu spät eingereicht wurde.
  • Angesichts der zu erwartenden Antragsflut ab Anfang 2019 und den daraus resultierenden langen Bearbeitungszeiten appellieren wir daher eindringlich: Stellen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen möglichst noch vor dem 31.03.2019 (bzw. drei Monate vor Ablauf Ihrer Frist)!
  • Der Antrag ist bei der LPK Baden-Württemberg (!) zu stellen und nicht bei der KVBW.
  • Bei einer Antragstellung nach dem 31.03.2019 kann die LPK Baden-Württemberg eine fristgerechte Prüfung und Erteilung des Fortbildungszertifikats nicht garantieren!
  • Stellen Sie den Antrag formgerecht und verwenden Sie unbedingt die aktuellen (!) Formulare hierzu. Diese finden Sie auf unserer Homepage: https://entwicklung.lpk-bw.de/fortbildung/fortbildungsunterlagen
  • Der vollständige Antrag umfasst a) das ausgefüllte Antragsformular, b) die Auflistung der Fortbildungen auf dem Formblatt AF (ggf. weitere Formblätter) und c) Kopien der Teilnahmebescheinigungen.
  • Unvollständige und nicht formgerechte Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Die Prüfung und Erteilung eines Fortbildungszertifikats ist nach Beschluss der Vertreterversammlung seit dem 16.03.2018 gebührenpflichtig. Die Regelgebühr beträgt 25 €, bei Antragsstellungen weniger als 3 Monate vor Ablauf der KVBW-Frist erhöht sich die Gebühr auf 50 €.

Achtung, die Zeit läuft! Beantragen Sie Ihr Fortbildungszertifikat so früh wie möglich! Wenn Sie bereits jetzt oder in den nächsten Wochen die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben, sollten Sie das Fortbildungszertifikat unverzüglich bei der LPK Baden-Württemberg beantragen (das Antragsformular und erforderliche Formblätter finden Sie auf unserer Homepage). Im Antrag können Sie das Ausstellungsdatum (ZDAT) des Zertifikats vorgeben. Bei der Option „sofort“ wird das Zertifikat auf das Eingangsdatum Ihres Antrags datiert, bei der Option „Wunschdatum“ können Sie ein Datum Ihrer Wahl nennen (z.B. 30.06.2019). Bei der Zertifikatsprüfung wird dann immer der Zeitraum unmittelbar vor ZDAT berücksichtigt. Der Nachweiszeitraum beträgt im Regelfall maximal 5 Jahre. Wenn Sie als „Wunschdatum“ z. B. den 30.06.2019 angeben, dann werden nur Fortbildungspunkte angerechnet, die Sie seit dem 01.07.2014 erworben haben.

Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten telefonisch oder per E-Mail vertrauensvoll an das Ressort Fortbildung:

Karin Kosutic
0711-674 470-31
kosutic@lpk-bw.de

Ulrike Clauss
0711-674 470-32
clauss@lpk-bw.de

Dr. Jürgen Schmidt, Ressortleiter
schmidt@lpk-bw.de

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Weiterbildung nach der Approbation sicherstellen

BPtK-Symposium zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

(BPtK) Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wachse stetig. Daher sei es richtig, die Psychotherapeutenausbildung auf den heutigen Stand zu bringen und sie an die Anforderungen und den Bedarf in der Versorgung anzupassen. Mit dieser Analyse wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes am 26.06.2018 in Berlin. Er wolle die Reform daher möglichst früh in der Legislaturperiode abschließen und dafür könne das Symposium einen wichtigen Input liefern.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

7.7.2018 in Stuttgart – Anmeldung online hier…

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können wir Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen.

In dieser Veranstaltung wollen wir mit den Kammermitgliedern deren Erfahrung mit der Richtlinie und Verordnungsbefugnis austauschen und die Ergebnisse der Befragung der BPtK und Landeskammern zur Umsetzung der Richtlinie diskutieren. Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, wird die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie präsentieren, Dr. Tina Wessels und Dr. Dietrich Munz werden die praktische Umsetzung der Befugnisse erläutern.

Wir würden uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können, um mit Ihnen auch zu überlegen, welche Anliegen wir für eine künftige Verbesserung der Versorgung an die Politik herantragen müssen.   

Datum: Samstag, 7. Juli 2018
Ort: Maritim Hotel Stuttgart
Teilnahmegebühr: 30,- € (für PiA, VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos)

Jetzt online für den Fachtag anmelden

Hinweis für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Fortbildungszertifikat so früh wie möglich beantragen!

(LPK BW) Mitte 2019 endet für etwa 1300 Kammermitglieder, die in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind, der Zeitraum, bis zu dem das Fortbildungszertifikat der KV Baden-Württemberg (KVBW) vorgelegt werden muss. Die KVBW hat ihren Mitgliedern mehrfach schriftlich mitgeteilt, bis wann spätestens dies der Fall sein muss. Abweichend von der früheren Regelung muss das Fortbildungszertifikat spätestens zu diesem Termin der KVBW vorliegen! Eine vorherige Antragsstellung genügt also nicht mehr! Bezüglich des erforderlichen Nachweises bitten wir Sie deshalb, folgendes zu beachten:

Beantragen Sie bitte das Fortbildungszertifikat so früh wie möglich. Wenn Sie bereits jetzt oder in den nächsten Wochen oder Monaten, also vor Ablauf Ihrer persönlichen Nachweisfrist die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben, können Sie Ihr Fortbildungszertifikat jederzeit schon vorher bei der LPK Baden-Württemberg beantragen (Antrag und Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage). Ihr Fortbildungszertifikat wird dann entweder sofort (= Datum des Eingangs Ihres Antrags) oder zu einem Datum Ihrer Wahl, dem sog. Wunschtermin (z.B. 30.06.2019) erteilt. Beim „Wunschtermin“ müssen Sie allerdings berücksichtigen, dass immer nur Fortbildungspunkte anerkannt werden können, die Sie in den 5 Jahren vor diesem Wunschdatum erworben haben! Angesichts der zu erwartenden Antragsflut und der damit langen Bearbeitungszeit empfehlen wir dringend, sich möglichst frühzeitig abzusichern. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass die Erteilung eines Fortbildungszertifikats nach Beschluss der Vertreterversammlung seit dem 16.03.2018 gebührenpflichtig ist (Regelgebühr 25€, bei Antragsstellung weniger als 3 Monate vor Ablauf der KVBW-Frist 50€). Eine fristgerechte Prüfung und Erteilung des Fortbildungszertifikats können wir bei zu später Antragstellung nicht garantieren!

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

(LPK BW) Achtung: Anmeldung noch möglich – Online-Anmeldung und Abstracts zu den Workshops (Download unten)

Der Landespsychotherapeutentag 2018 richtet seine Aufmerksamkeit auf die Vielfalt der Tätigkeitsfelder sowie die zukünftigen Herausforderungen der Psychotherapie in Institutionen. Psychotherapeutische Kompetenz in Institutionen wird sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken — nicht zuletzt hat sich die Anzahl der Stellen in den vergangenen zwei Jahrzehnten vervielfacht. Eine spannende Frage, wie sich das Berufsfeld weiterentwickeln wird. Am Vormittag wird Dr. Dietrich Munz zu diesen Entwicklungen und Perspektiven des Berufes speziell in Institutionen sprechen. Johann Rautschka-Rücker richtet den Blick auf den Novellierungsbedarf in den Tätigkeitsfeldern angestellter Psychotherapeutinnen/en im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dr. Ulrike Worringen wird mit einem Beispiel aus der Praxis über die Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen in der stationären Rehabilitation und während der anschließenden Nachsorge (PsyRENA) berichten.

Am Nachmittag können Themen in den Workshops vertieft werden. Wir möchten Ihnen dazu Einblick in die aktuelle Vielfalt spezifischer ambulanter und stationärer Psychotherapie geben und stellen relevante Arbeitsbereiche wie Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitation, Sucht, Justiz und Jugendhilfe vor.

Mit diesem breiten Themenspektrum wollen wir angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso ansprechen wie niedergelassene Kolleginnen und Kollegen und damit den Blick auch auf Perspektiven übergreifender Zusammenarbeit richten. Wir wünschen uns und Ihnen viele neue Hinweise und Anregungen für eine bessere Vernetzung von Psychotherapie in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern.

Datum: Freitag, 29.6.2018
Ort: Hotel Pullman Stuttgart Fontana
Teilnahmegebühr: 110,- €, für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) 20,- €, für VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos

Jetzt online für den Landespsychotherapeutentag 2018 anmelden

Fachtag „Flucht und Trauma“ – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT – Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW) Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.