Schlagwortarchiv für: Versorgung

APPS-Studie 2020 Ambulante Psychotherapie von Menschen mit psychotischen Störungen

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Im Rahmen eines Forschungsvorhabens der MSH Medical School Hamburg in Kooperation mit der GfQG Karlsruhe werden Psychotheraput*innen für eine Online-Studie gesucht.

Ziel der Studie ist es, einen aktuellen bundesweiten Überblick zur psychotherapeutischen Versorgung von Patient_innen mit psychotischen Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis zu gewinnen, um auf dieser Basis das psychotherapeutische Angebot für diese Patient_innen weiterzuentwickeln.

Die Studie wendet sich an alle approbierten Psychologischen Psychotherapeut_innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen sowie Psychotherapeut_innen in Ausbildung (PiA), die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (Kassen-/Privatpraxis, Instituts-/Ausbildungs-/Klinikambulanz, MVZ und andere) tätig sind.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei dieser wichtigen Versorgungsstudie unterstützen und an der Befragung teilnehmen würden.

Direkt zur Befragung geht es hier: https://ww2.unipark.de/uc/se-20110402/5b08/

Prof. Dr. Dr. Thomas Schnell (MSH)
Dr. Rüdiger Nübling (GfQG)
Frauke Schiwy (B.Sc. Psychologie)
Samy El Barbari (B.Sc. Psychologie)

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte – am besten per Mail – an die Studienleiter: 

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Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kassenpraxis

Paper von Ulrike Böker und Stephanie Tessmer-Petzendorfer

(LPK BW) Zur Kosten- und Leistungsmengenregulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit gibt es ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind bei psychotherapeutischen Leistungen und bei Verordnungen bzw. veranlassten Leistungen an dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Seite zur Kassenpraxis.

G-BA-Beschlüsse zur Gruppenpsychotherapie

Neue Kurzgruppe, Probatorik und Gruppe mit zwei Psychotherapeut*innen

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Reihe von Änderungen bei der Gruppenpsychotherapie beschlossen.

Antragsfreie Kurzgruppe

Um mögliche Vorbehalte von Patient*innen abzubauen, führt der G-BA eine niederschwellige Kurzgruppe („gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“) ein. In bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten (alternativ: acht Sitzungen à 50 Minuten) sollen sich Patient*innen künftig über diese Form der Psychotherapie informieren und praktische Erfahrungen sammeln können. Diese antragsfreie Gruppe kann auch als problem- oder krankheitsspezifische Kurzgruppe gestaltet werden. Die BPtK hatte sich bei dieser neuen Leistung für einen Umfang von mindestens acht Doppelstunden ausgesprochen, damit bereits eine erste wirksame Behandlung durchgeführt werden kann.

Probatorische Sitzungen in der Gruppe

Probatorische Sitzungen können künftig auch in der Gruppe durchgeführt werden. Dafür muss eine Indikation für eine gruppenpsychotherapeutische Behandlung bestehen, allein oder in Kombination mit einer Einzelpsychotherapie. Mindestens eine probatorische Sitzung muss jedoch weiterhin als Einzelstunde erfolgen, bei einem Wechsel der Psychotherapeut*in nach der Sprechstunde sind sogar zwei Einzelstunden erforderlich. Die BPtK hatte sich für eine flexiblere Regelung ausgesprochen.

Gruppe mit zwei Psychotherapeut*innen

Gruppen können künftig auch von zwei Psychotherapeut*innen durchgeführt werden. Auch diese sinnvolle Neuerung hat der G-BA unnötig verkompliziert. So sind je Psychotherapeut*in mindestens drei und höchstens neun Patient*innen fest zuzuordnen und entsprechend abzurechnen. In einer solchen Gruppe dürfen bis zu 14 Patient*innen behandelt werden.

Probatorik während der Krankenhausbehandlung weiter ungeregelt

Entgegen dem gesetzlichen Auftrag hat der G-BA die Regelung zur Probatorik während der stationären Behandlung nicht weiter konkretisiert. Insbesondere bleibt für diesen Fall die Durchführung von probatorischen Sitzungen in der Praxis der Psychotherapeut*in ungeregelt. Die BPtK hatte hier eine Klarstellung gefordert.

Die entsprechenden Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie werden jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten. Der Bewertungsausschuss passt innerhalb von sechs Monaten den Einheitlichen Bewertungsmaßstab an und beschließt auch die Vergütungshöhe für die neue Kurzgruppe und die Gruppentherapie durch zwei Psychotherapeut*innen.

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK) Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin. Weitere zentrale Themen waren der Bericht zum Projekt „Wirtschaftliche und berufliche Zukunft der im ambulanten Bereich tätigen Berufsangehörigen“, die Verabschiedung von Dokumentationsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen, Beschlüsse zum Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2021 und die Abstimmung über fünf Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

Selbstverletzendes Verhalten – niederschwellige Internet-basierte Online-Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene

Hilfsangebots des Univeritätsklinikums Heidelberg

(LPK BW) Das Universitätsklinikum Heidelberg hat eine niederschwellige und kostenlose Internet-basierte Online-Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-21 Jahren, die sich selbst verletzen, entwickelt, die auf einem evaluierten Therapiemanual basiert. Um die Wirksamkeit der Intervention zu überprüfen, haben Teilnehmer im Rahmen unserer Studie entweder Zugriff auf eine seriöse, online verfügbare, Psychoedukation zum Thema Selbstverletzung oder zusätzlich über die Online-Intervention die Möglichkeit, Übungsmaterialien, Beratung per Chat oder Telefon, den Austausch mit anderen Betroffenen und vieles mehr zu nutzen. Es besteht zudem die Option für Teilnehmer, lediglich Fragebögen auszufüllen.

Es soll dabei untersucht werden, inwiefern das Programm dazu in der Lage ist, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich selbst verletzen, bei der Verringerung des selbstverletzenden Verhaltens zu unterstützen und wie sich das Online-Programm auf den Gesundheitsverlauf auswirkt. Dazu finden im Anschluss an die Intervention, nach 4, 12 und 18 Monaten Nachuntersuchungen statt.

Das Hilfsangebot wurde im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie bitten (https://star-projekt.de/) entwickelt, bei der Forscher der Universitäten und Universitätskliniken in Heidelberg, Karlsruhe, Koblenz/ Landau, Mannheim, Neuruppin und Ulm beteiligt sind.

Poster und Flyer können ausgedruckt oder per Mail verschickt werden, um möglichst viele Betroffene aufmerksam zu machen. Weiteres Info-Material auf der Projekthomepage.

Falls Sie Druckversionen für Ihre Praxis oder Einrichtung benötigen oder weitere Fragen haben, können Sie sich wenden an das Forschungssekretatiat Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Heidelberg: karin.witte(at).med.uni-heidelberg.de.

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche intensiv versorgen

BPtK: Ambulante Komplexbehandlung im GVWG ermöglichen

(BPtK) Psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche in Deutschland brauchen eine intensivere ambulante Versorgung als bislang möglich. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur eine psychotherapeutische und pharmakologische Behandlung, sondern auch speziellere Hilfen und Unterstützung im Alltag. Auch für ihre Eltern sind Beratung in Krisen und Unterstützung bei der Kooperation mit Behörden und Schulen sowie psychoedukative Trainings notwendig.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), zu dem heute im Bundesgesundheitsministerium eine Anhörung stattfindet, klarzustellen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine spezielle Komplexversorgung für psychisch kranke Kinder regeln muss. „Kinder benötigen spezifische Hilfen und Leistungen, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden. Ohne spezielle altersgerechte Hilfen und Leistungen werden aus psychisch kranken Kindern häufig psychisch kranke Erwachsene, die ihr Leben lang beeinträchtigt sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, auch um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und zu verkürzen. Der G-BA arbeitet deshalb aktuell an einer entsprechenden Richtlinie, bisher allerdings nur für Erwachsene. „Eine ambulante Komplexversorgung ist auch für Kinder und Jugendliche dringend erforderlich“, stellt Munz fest. Dazu muss gesetzlich verankert werden, dass diese Kinder und Jugendlicheneben der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung zum Beispiel auch heilpädagogische und sozialarbeiterische Leistungen bekommen können.

Rund 100.000 psychisch kranke Kinder und Jugendlichen werden pro Jahr stationär oder teilstationär behandelt. Bei ihnen ist eine Komplexbehandlung erforderlich, um Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und eine intensive ambulante Weiterbehandlung zu ermöglichen. Zählt man die Kinder und Jugendliche hinzu, die aktuell in psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt werden, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf solche Hilfen und Leistungen angewiesen sind, möglicherweise sogar doppelt so hoch.

Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte erneut möglich

Sonderregelung ab dem 17. November

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung können auch während der zweiten Corona-Welle erneut längere telefonische Beratungen erhalten, wenn aufgrund der Pandemie eine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.

Diese Sonderregelung gilt ab dem 17. November und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Innerhalb eines Kalendermonats können danach bis zu viermal 40-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese Regelung galt bereits während der ersten Corona-Welle bis zum 31. Juli 2020.

Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten

BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

(BPtK) Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Das zwingt sie zu sparen. Dies darf jedoch nicht die Versorgung der Versicherten gefährden, die hohe Ausgaben verursachen.“ Die BPtK fordert deshalb, das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen regelmäßig durch unabhängige Versichertenbefragungen zu überprüfen. Die Erfahrungen der Versicherten sollen gebündelt und allgemeinverständlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Ein solches Service-Ranking würde den Versicherten helfen, die für sie richtige Krankenkasse zu finden.

Die Unabhängige Patientenberatung berichtet Jahr für Jahr über schlechte Erfahrungen von Versicherten mit dem sogenannten Krankengeldmanagement der Krankenkassen, wenn sie lange arbeitsunfähig sind. Für die Versicherten ist aber nicht erkennbar, welche Krankenkasse sich wie verhält. „Das muss sich ändern“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Gute Versorgung und Beratung werden erst ein Wettbewerbsparameter, wenn die Krankenkassen sich mit ihrem Service und ihren Selektivverträgen einem Vergleich stellen müssen.“

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Präsenz- und Videobehandlung kombinieren

Neue BPtK-Studie „Videobehandlung“

(BPtK) Neun von zehn Psychotherapeut*innen (88,5 Prozent) können sich vorstellen, auch nach Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Allerdings will dies die Hälfte nicht mehr so häufig tun, wie während der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeut*innen zu ihren Erfahrungen mit Videobehandlungen während der ersten Welle der Corona-Pandemie.

„Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Innovationsschub bei Videobehandlungen geführt. Fast alle Psychotherapeut*innen haben Behandlungen per Videotelefonie durchgeführt und fast alle haben dies erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie gemacht,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Nach den Erfahrungen der Psychotherapeut*innen sind Videobehandlungen eine wichtige Ergänzung, aber kein Ersatz für Behandlungen im unmittelbaren Kontakt. Bei Videobehandlungen ist die nonverbale Wahrnehmung eingeschränkt und es können nicht alle psychotherapeutischen Interventionen durchgeführt werden.

„Mit Videobehandlungen lassen sich zudem nicht alle Patient*innen erreichen,“ erklärt Munz. Schlecht zu erreichen sind kleine Kinder, ältere Menschen, aber auch Menschen, die nicht über die notwendige technische Ausstattung oder einen ungestörten Raum für die Videobehandlung verfügen. „Hilfreich sind Videobehandlungen, um die Behandlungskontinuität zu verbessern.  Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen oder Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit viel reisen müssen, ersparen sie Wege zur Praxis oder machen es überhaupt erst möglich, Behandlungstermine wahrzunehmen,“ betont der BPtK-Präsident. Das größte Hindernis bei Videobehandlungen sind instabile Internetverbindungen. Aufgrund technischer Störungen brachen Behandlungen ab, waren Gesprächspartner*innen nicht zu verstehen oder flackerte das Bild. Auf dem Land war die Internetverbindung bei rund 40 Prozent der Patient*innen nicht ausreichend, in Großstädten immerhin noch bei 25 Prozent.

Die BPtK fordert:

  • Psychotherapeut*innen müssen je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Dabei sollte eine Psychotherapie aus einer Hand gewährleistet werden, unabhängig davon, ob sie als Präsenz- oder Videobehandlung durchgeführt wird. Menschen müssen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in kurzfristig in ihrer Praxis aufsuchen können. Dafür ist eine räumliche Nähe zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in notwendig. Videobehandlungen müssen deshalb regional verankert werden.
  • Psychotherapeutische Behandlungen sollten künftig deutlich flexibler auch per Videotelefonat erbracht und abgerechnet werden können. Die von den Psychotherapeut*innen in ihren Berufsordnungen definierten Sorgfaltspflichten sichern die Qualität der Behandlungen.
  • Es müssen dringend die ausreichenden technischen Voraussetzungen für eine störungsfreie Behandlung per Video geschaffen werden. Der fehlende Ausbau des Internets ist das größte Hindernis für eine Digitalisierung der Gesundheitsversorgung.
  • Digitalisierung kann sozial benachteiligte Patient*innen von der psychotherapeutischen Versorgung ausschließen. Für Menschen mit wenigen sozioökonomischen Ressourcen sind deshalb in ihren Wohnvierteln vermehrt Beratungs- und Behandlungsangebote zu schaffen. Für ältere Menschen ist eine systematische Förderung aufsuchender Psychotherapie in deren Wohnungen und in Altenheimen notwendig.

Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben beschlossen, dass auch während der zweiten Corona-Welle Psychotherapeut*innen rund eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat (bis zu 20-mal 10 Minuten pro Patient*in pro Quartal) telefonisch beraten und behandeln können. „Für eine intensivere Behandlung stark belasteter Patient*innen reicht dies nicht aus“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Munz. „Unerklärlich ist, dass nicht auch Neuerkrankte, wenn es nicht anders möglich ist, telefonisch beraten und behandelt werden können. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen oder solche mit somatischen Erkrankungen, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxen kommen können. Außerdem verfügen viele von ihnen nicht über die technischen Voraussetzungen, eine Videosprechstunde nutzen zu können oder sie leben in ländlichen Regionen mit unzureichender Internetanbindung.“ Der Ausschluss von der Telefonbehandlung trifft aber auch Kinder und Jugendliche, deren Familien sich finanziell die technische Ausrüstung nicht leisten können, um sich per Videogespräch von einer Psychotherapeut*in beraten und behandeln zu lassen.

„Sollte es keine andere Möglichkeit geben, ist der telefonische Kontakt unverzichtbar, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Schon während der erste Corona-Welle haben wir beobachtet, dass sich depressive und Angstsymptome verstärken. Deshalb rufen uns täglich Patient*innen an, die Beratung und Behandlung benötigen, aber vorher noch nicht in unseren Praxen waren.“

Unerklärlich ist für uns außerdem die Regelung, dass die Akutbehandlung nicht per Video erbracht werden kann. Gerade sie gäbe die Möglichkeit, mit bis zu 24-mal 25 Minuten Patient*innen in akuten Krisen rasch behandeln zu können. Eine patientenorientierte Lösung wäre es, während der Corona-Pandemie psychotherapeutische Leistungen generell auch per Telefon erbringen zu können.“