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Ein modernes Berufsgesetz für einen akademischen Heilberuf

BPtK begrüßt Approbationsstudium für Psychotherapeuten

(BPtK) „Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren. Außerdem wird nach dem Studium der psychotherapeutische Nachwuchs künftig nicht länger in prekären Praktikumsverhältnissen ausgebildet, sondern als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit angemessenem Gehalt für die eigenverantwortliche Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung weitergebildet. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung und schafft eine, wie bei den anderen akademischen Heilberufen, bewährte Struktur eines Approbationsstudiums mit anschließender Weiterbildung.

Die Reform stellt außerdem sicher, dass Patientinnen und Patienten, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, eine qualifizierte, patientenorientierte Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden noch besser für die gesamte Breite ihrer Aufgaben und der psychischen Erkrankungen qualifiziert. Dabei bilden die Weiterbildungsambulanzen mit ihrer konzeptionellen Einheit von Behandlung unter Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung die notwendige Grundlage“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Die Kosten für diese spezifischen psychotherapeutischen Inhalte der Weiterbildung sind bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt. „Ohne zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung bleibt die Reform allerdings halbherzig,“, kritisiert Munz. Der Deutsche Psychotherapeutentag forderte im März, dass die Finanzierungslücke in der Weiterbildung durch gesetzlich geregelte Zuschüsse aufgefangen wird, um zu vermeiden, dass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung die Kosten hierfür zu tragen haben.

Online-Studie zur aktuellen Situation von PsychotherapeutInnen in Ausbildung PiA

Bitte um MITWIRKUNG: aufgerufen sind alle PiA, die ihre Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben

(LPK BW) PiA-Studie 2019 – Eine bundesweite Befragung zur Situation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Die Studie wendet sich an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs), d.h. alle, die eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben. Ziel der Studie ist es, einen aktuellen und transparenten bundesweiten Überblick zur Situation und zu Rahmenbedingungen PiAs in Deutschland zu gewinnen. Das Projekt ist ein Kooperationsvorhaben der Medical School Hamburg (MSH), der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Gesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen (GfQG Karlsruhe). Eine wesentliche Basis der Studie sind zwei Masterarbeiten an der MSH.

–> Hier geht’s zur Studie

Die Befragung nimmt ca. 15-30 Minuten in Anspruch und ist abhängig davon, wie weit Sie in Ihrer Ausbildung schon sind. Die Daten werden anonym erhoben. Sie brauchen keine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum etc.) anzugeben, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Die Daten werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der oben genannten Studie verwendet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Die Datenerhebung wurde zwar mit über 3000 Teilnehmern zum 30.06.2019 vorläufig abgeschlossen, die Befragung ist aber weiterhin geöffnet, sodass für PiAs, die noch nicht teilnehmen konnte/wollten, die bis auf Weiteres die  Möglichkeit besteht, ihre Angaben einzubringen.   

An verschiedenen Stellen im Fragebogen werden Sie zu Zahlenangaben (z.B. Anzahl Bewerbungen, Anzahl Überstunden etc.) gebeten. Wir sind uns im Klaren, dass Sie hier oft nur Schätzwerte angeben können. Bitte versuchen Sie, diese Angaben trotzdem so genau wie möglich zu machen. Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, in eigenen Worten Ihre Situation zu beschreiben. Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, würde uns besonders interessieren, was sie an der Ausbildung gut finden, was Sie kritisieren würden und welche potentiellen Verbesserungsvorschläge Sie für die Zukunft haben. 

Uns ist bewußt, dass Sie als PiA wenig Zeit haben und die Befragung je nach Ausbildungsstand recht umfangeich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dennoch bei dieser auch für die künftigen Entwicklungen im Rahmen der PT-Ausbildung wichtigen Erhebung unterstützen könnten und bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe! Sie können den Link auch gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Instituten bzw. Einrichtungen weitergeben.

Vielen und herzlichen Dank!

 

PS/Wichtiger Hinweis: Ihre Angaben können nach der zweiten Seite auch zwischengespeichert werden (Link oben „Später fortfahren“) und wenn Sie dann wieder in die Befragung reingehen, kann man mit dem Link oben „Zwischengespeicherte Umfrage laden“ fortfahren.

 

Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen

Bitte um Beachtung

(LPK BW) Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.

In diesem Vertrag sei ausdrücklich geregelt, dass weder Ärzte noch Psychotherapeuten vom Patienten Zahlungen weder fordern noch nehmen dürften.  Das Verteidigungsministerium hat uns darum gebeten, unsere Mitglieder darüber zu informieren. Wir bitten ausdrücklich um Beachtung.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Honorierung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation

Bewertungsausschuss beschließt EBM-Änderungen für Psychotherapeuten

(BPtK) Der Bewertungsausschuss hat die Honorierung für Soziotherapie und medizinische Rehabilitation geregelt, wenn diese von Psychotherapeuten verordnet werden. Damit können ab dem 2. Quartal 2018 auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Soziotherapie und medizinische Rehabilitation, die von den Krankenkassen bezahlt werden, verordnen und abrechnen. Die Erstverordnung von Soziotherapie (GOP 30810) und die Folgeverordnung (GOP 30811) werden jeweils mit 17,90 Euro, die Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) mit 32,18 Euro (Stand: 1. Januar 2018) vergütet.

Um Soziotherapie verordnen zu können, müssen Psychotherapeuten zuvor bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Abrechnungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist auch die Erklärung einer Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur einzureichen. Für die Rehabilitationsverordnung muss dagegen keine Abrechnungsgenehmigung beantragt werden.

Seit Juni 2017 sind die Änderungen der Soziotherapie- und Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, die die neuen Befugnisse von Psychotherapeuten zur Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation regeln. Mit diesen neuen Befugnissen verfügen Psychotherapeuten über weitere wichtige Bausteine, um eine umfassendere Versorgung von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Erkrankungen besser koordinieren zu können. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat bereits eine „Praxis-Info Soziotherapie“ veröffentlicht, in der auch erläutert wird, wie Psychotherapie und Soziotherapie sich ergänzen und aufeinander aufbauen können.

Mitte März 2018 wird die BPtK auch eine Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ veröffentlichen, in der ausführlich und anhand von Fallbeispielen beschrieben wird, wann und wie Psychotherapeuten eine medizinische Rehabilitation verordnen können.

Reform der Psychotherapeutenausbildung von großer gesellschaftlicher Bedeutung

Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie

(BPtK) Der Wissenschaftsrat hat Empfehlungen zu den „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“ vorgelegt. Einen Schwerpunkt bildet die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Psychische Störungen gehörten zu den häufigsten Erkrankungen und spielten in der Versorgung und bei den Sozialversicherungen eine bedeutende Rolle. Daher sei eine gute Qualifizierung von Psychotherapeuten von großem gesellschaftlichem Interesse.

„Der Wissenschaftsrat sendet ein starkes Signal an Bund und Länder, dass Psychotherapeuten bereits im Studium sowohl wissenschaftlich als auch praktisch ausreichend für die Versorgung qualifiziert werden müssen“, kommentiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Empfehlungen. Der Wissenschaftsrat favorisiert ein Bachelorstudium der Psychologie und ein verfahrens- und altersgruppenübergreifendes Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie eine einjährige Praxisphase. Anschließend sollen Absolventen nach Überprüfung ihrer praktischen Handlungskompetenzen ihre Approbation erhalten können und in der Weiterbildung für die Fachkunde qualifiziert werden.

„Damit wir die prekäre finanzielle und rechtliche Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung endlich beenden, müssen die vor der Weiterbildung erforderlichen Praxisphasen auch Teil des Studiums sein“, stellt Munz zum Vorschlag des Wissenschaftsrates fest, als Alternative zu einem 6-jährigen Studium ein Praktisches Jahr zwischen das Studium und die Approbation zu legen. „Der Arzt im Praktikum wurde aus gutem Grund abgeschafft. Fehler von damals dürfen jetzt nicht wiederholt werden.“

Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Seine Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie in Deutschland hat er am 26. Januar 2018 verabschiedet.

Für Verbesserungen in der Versorgung qualifizieren

BPtK fordert rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert von der nächsten Bundesregierung eine rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung. Psychotherapeuten müssen besser für ein differenziertes Versorgungsangebot qualifiziert werden. Vor allem aber brauchen junge Menschen, die sich entschließen, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, akzeptable Rahmenbedingungen. Psychotherapeuten in der Ausbildung sind aktuell in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen in dieser Phase trotz eines abgeschlossenen Studiums kein regelmäßiges Einkommen und müssen die 3 bis 5 Jahre dauernde Qualifizierung selbst finanzieren. Seit der Bologna-Reform ist zudem nicht mehr klar, welches Studium erforderlich ist, um Psychotherapeut werden zu können. Die Notwendigkeit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung ist auch deshalb seit Jahren unstrittig.

Die heutige Ausbildung befähigt Psychotherapeuten im Schwerpunkt für die ambulante Versorgung. In Zukunft müssen Psychotherapeuten aber vor allem in die Versorgung von psychisch kranken Menschen im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen stärker integriert werden. Außerdem sind wichtige Weiterentwicklungen der ambulanten Versorgung heute noch nicht in der Psychotherapeutenausbildung geregelt. Dazu zählt insbesondere das breitere Spektrum von psychischen Erkrankungen, die mit Psychotherapie behandelt werden können, aber auch die Stärkung der Gruppenpsychotherapie und die psychotherapeutische Sprechstunde.

„Künftig sollen Psychotherapeuten bereits nach dem Studium so qualifiziert sein, dass ihnen eine Approbation erteilt werden kann, damit sie sich genauso wie Ärzte darauf aufbauend weiterbilden können und währenddessen ein angemessenes Einkommen erzielen“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine Reform sollte außerdem dafür sorgen, dass Psychotherapeuten ihre Qualifizierung nicht mehr selbst finanzieren müssen.“ Die von den Psychotherapeuten in Weiterbildung geleistete Arbeit in der Versorgung wird einen wesentlichen Teil der Kosten decken. Für eine hohe Weiterbildungsqualität mit ausreichender Anleitung werden aber zusätzliche Mittel gebraucht.

Seit Juli letzten Jahres gibt es einen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Reformgesetz. Der Entwurf sieht ein fünfjähriges Studium vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation ermöglicht. In der anschließenden Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren. Erst danach ist eine Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Reform wird von einer breiten Mehrheit der Psychotherapeuten getragen. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich seit 2014 mehrfach mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen.

Angestellte Psychotherapeuten angemessen bezahlen

Gemeinsame Veranstaltung von BPtK und ver.di in Berlin

(BPtK) Psychotherapeuten müssen zukünftig in den Tarifverträgen angemessen eingruppiert und entlohnt werden. Das ist die zentrale Forderung von rund 60 Teilnehmern einer Fachtagung von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7. Dezember 2017 in Berlin. Vor beinahe zwei Jahrzehnten wurden mit dem Psychotherapeutengesetz die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) geschaffen. Während im Bereich der ambulanten Versorgung die beiden neuen Berufe gesetzlich fest im SGB V und in weiteren Gesetzen verankert wurden, wurden beide Berufe erstmals mit Abschluss der neuen Entgeltordnung 2017 in einem Flächentarifvertrag mit einem speziellen Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Allerdings erfolgte dies systematisch nicht bei den anderen akademischen Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker), sondern in der Entgeltgruppe 14 der Kategorie „Beschäftigte im Gesundheitswesen“. BPtK und ver.di fordern deshalb bei den derzeitigen Tarifverhandlungen mit den Ländern, PP und KJP in die Entgeltgruppe 15 einzugruppieren. Da sie Versorgungsaufgaben wie die Fachärzte wahrnehmen, sollten sie sowohl systematisch als auch der Höhe des Entgelts nach, wie die Fachärzte eingruppiert werden.

Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Delegierten appellierten an eine künftige Bundesregierung darüber hinaus, sich für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Bereich einzusetzen. Die Delegierten forderten schließlich nachdrücklich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.