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Petition für eine bessere Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Unterstützer können bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben

(BPtK) Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Sie soll den Gesetzgeber dazu bewegen, „eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“. Unterstützer können die Petition bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, ist die Petition Anlass einer öffentlichen Diskussion im Petitionsausschuss des Bundestags.

Hintergrund ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Die darin vorgeschriebene Personalausstattung ist auch aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer vollkommen unzureichend.

Leitlinien in der KJP-Praxis: das Projekt STAR-Train

Leitliniengerechter Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhalten (NSSV) bei Kindern und Jugendlichen

(LPK BW) Unter der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm unter Leitung von Prof. Jörg M. Fegert momentan Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum leitliniengerechten Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) entwickelt, an welchen während der Projektlaufzeit kostenlos teilgenommen werden kann.

Studien im deutschsprachigen Raum zeigen, dass sich ca. 4% der 15-jährigen Schüler*innen mindestens fünf Mal innerhalb des letzten Jahres selbst verletzt haben und dass NSSV im Jugendalter häufig mit anderen psychischen Störungen einhergeht, welche sich auch im weiteren Lebensverlauf zeigen können.

Angesichts der hohen klinischen Bedeutung von NSSV ist es wichtig, dass Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die in der Primärversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen tätig sind, wissen, wie betroffene Jugendliche adäquat behandelt werden können. Seit 2015 liegen klinische Behandlungsleitlinien für den Umgang mit nicht-suizidalem selbst­verletzendem Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter vor.

Das Projekt STAR – Train (www.train.star-projekt.de) verfolgt den Ansatz, die verfügbaren Behandlungsleitlinien für den Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhal­ten im Kindes- und Jugendalter verstärkt in die klinische Praxis zu bringen – das heißt, Wissen über die Behandlung von NSSV an Behandler*innen weiterzugeben und die Dissemination dieses Wissens zu beforschen. Dazu wird der Inhalt der klinischen Versorgungsleitlinie sowie deren Anwendung in drei verschiede­nen Formaten (Broschüre; Online-Kurs; Blended-Learning, d.h. Online-Kurs plus ergänzender halbtägiger Workshop) aufbereitet und deren Effektivität in einem begleitendem Forschungsde­sign untersucht.

Weitere Informationen über die geplanten Angebote finden Sie auf der Website www.train.star-projekt.de sowie im beiliegendem Flyer.

Im Rahmen einer ca. 10-minütigen-Online-Befragung wird außerdem der aktuelle Stand und Bedarf von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Umgang mit Jugendlichen mit NSSV erhoben. Die Befragung ist unter folgendem Link zugänglich:

https://befragungen.elearning-kinderschutz.de/index.php/218395/lang-de

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Zeit finden, an dieser Befragung teilzunehmen.

Bei Fragen zum Projekt können Sie das Projektteam gerne unter train@star-projekt.de kontaktieren. Den Link zum Kontaktformular finden Sie auch auf der Projektwebsite oben rechts.

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Erhebung zur PiA-Studie 2019 abgeschlossen

Erste Ergebnisse

(LPK BW) Für die im Frühsommer im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt haben sich über 2.500 PiAs im Erhebungszeitraum vom 15.5.-30.6.2019 beteiligt. Die Studie wurde gemeinsam mit der Medical School Hamburg (MSH) mit Unterstützung der beiden Masterstudierenden Katharina Niedermeier und Lilian Hartmann unter Leitung von Dr. Rüdiger Nübling konzipiert und durchgeführt. Sie lehnt sich inhaltlich an frühere Studien, u.a. an das 2009 publizierte Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung (Strauß et al.) an. Bei der Entwicklung des aktuellen Fragebogens waren eine Reihe von Experten aus Gesundheitspolitik und Verbänden (u.a. MdB Maria Klein-Schmeink oder bvvp-Vorstandsmitglied Ariadne Sartorius) sowie auch mehrere PiA-Bündnisse einbezogen. Erfasst wurden insbesondere die Kosten der Ausbildung sowie die finanziellen und arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen in den Abschnitten Praktische Tätigkeit I/II sowie Praktische Ausbildung.

Neues Disease-Management-Programm für Patienten mit chronischen Depressionen

G-BA schließt Psychotherapeuten als Koordinatoren der Behandlung aus

(BPtK) Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen können sich künftig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm – DMP) behandeln lassen. Die inhaltlichen Anforderungen für das neue DMP hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 15. August 2019 beschlossen und hat damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mittlerer bis schwerer Ausprägung.

Zentrale Bausteine des Behandlungsprogramms sind eine leitlinienorientierte Behandlung mit Psychotherapie und medikamentöser Therapie. Die konkreten Therapieempfehlungen richten sich insbesondere nach Verlauf und Schweregrad der Depression unter Berücksichtigung komorbider körperlicher und psychischer Erkrankungen. Auch das Vorgehen bei Suizidalität und Maßnahmen des Krisenmanagements werden im DMP adressiert. Jeder Patientin und jedem Patienten soll zudem – sofern sie aus ärztlicher oder psychotherapeutischer Sicht davon profitieren können – ein evaluiertes digitales Selbstmanagementprogramm unter qualifizierter Begleitung angeboten werden. Alternativ können auch evaluierte Präsenzschulungen angeboten werden.

Die Langzeitbetreuung und Koordination der Behandlung soll im DMP grundsätzlich durch den Hausarzt erfolgen. In Ausnahmefällen können dies auch spezialisierte Leistungserbringer wie beispielsweise Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie übernehmen. Dagegen können sich Patienten nicht bei ihrem Psychotherapeuten in das DMP einschreiben lassen. „Damit werden für Patienten, die bereits beim Psychotherapeuten in Behandlung sind, völlig unnötige Hürden für die Teilnahme am DMP aufgebaut“, bemängelt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Patienten sollten die Wahl haben, dass der Arzt oder Psychotherapeut die Koordination ihrer Versorgung übernehmen kann, der am besten mit ihrer Erkrankung vertraut und für sie der wichtigste Ansprechpartner ist. Der zentralen Rolle der Psychotherapie in der Versorgung depressiver Erkrankungen muss hier stärker Rechnung getragen werden.“

Sinnvoll erscheint dagegen, dass das DMP eine systematische Einbindung der Psychotherapeuten und Fachärzte im Behandlungsverlauf vorsieht. Eine Grundlage hierfür bilden die regelmäßigen Verlaufskontrollen, bei denen der koordinierende Arzt insbesondere die Symptomausprägung und -veränderung, das psychosoziale Funktionsniveau und Behandlungseffekte beurteilt. Wenn nach sechs Wochen hausärztlicher Behandlung noch keine ausreichende Besserung erzielt wurde, ist von ihm die Überweisung zum Psychotherapeuten oder entsprechend qualifizierten Facharzt zu prüfen. Eine stärkere Kooperation zwischen Hausärzten und Psychotherapeuten kann so zu einer leitlinienorientierten Behandlung beitragen.

Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

„Wenn eine Gesundheits-App verspricht, eine Behandlung wirksam zu unterstützen, dann muss genau diese Wirkung auch unabhängig überprüft werden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die angestrebte schnelle Verbreitung von Gesundheits-Apps darf nicht zulasten der Patienten gehen. Der Hauptzweck der Gesundheitsversorgung ist das Wohl der Patienten und nicht Wirtschaftsförderung mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Mit dem Digitalen Versorgung-Gesetz plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Liste mit „digitalen Gesundheits-Anwendungen“, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch haben. Die Liste soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führen. Die BPtK begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung tatsächlich wirksam unterstützen können. Nur der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

Für psychische Erkrankungen gibt es bereits eine Reihe evaluierter und als Medizinprodukte der Klassen I bzw. IIa zertifizierte Gesundheits-Apps. Sie können die Prävention unterstützen und eine psychotherapeutische Behandlung positiv ergänzen. In der Fülle des Angebots ist es jedoch weder für Versicherte noch Patienten und auch nicht für Psychotherapeuten erkennbar, welche Angebote die von Herstellern angegebenen Wirkungen tatsächlich erzielen.

Die BPtK fordert außerdem, dass Ärzte und Psychotherapeuten prüfen müssen, ob eine Gesundheits-App zu einem Patienten und seiner Erkrankung passt. Das Digitale Versorgung-Gesetz plant, es Krankenkassen zu erlauben, Versicherten Gesundheits-Apps zu empfehlen. „Ohne fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung durch Ärzte und Psychotherapeuten drohen Fehlbehandlungen“, warnt BPtK-Präsident Munz. „Für kranke Menschen kann die leichtfertige Empfehlung einer Krankenkasse schnell zum Albtraum werden.“

Online-Studie zur aktuellen Situation von PsychotherapeutInnen in Ausbildung PiA

Bitte um MITWIRKUNG: aufgerufen sind alle PiA, die ihre Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben

(LPK BW) PiA-Studie 2019 – Eine bundesweite Befragung zur Situation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Die Studie wendet sich an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs), d.h. alle, die eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben. Ziel der Studie ist es, einen aktuellen und transparenten bundesweiten Überblick zur Situation und zu Rahmenbedingungen PiAs in Deutschland zu gewinnen. Das Projekt ist ein Kooperationsvorhaben der Medical School Hamburg (MSH), der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Gesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen (GfQG Karlsruhe). Eine wesentliche Basis der Studie sind zwei Masterarbeiten an der MSH.

–> Hier geht’s zur Studie

Die Befragung nimmt ca. 15-30 Minuten in Anspruch und ist abhängig davon, wie weit Sie in Ihrer Ausbildung schon sind. Die Daten werden anonym erhoben. Sie brauchen keine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum etc.) anzugeben, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Die Daten werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der oben genannten Studie verwendet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Die Datenerhebung wurde zwar mit über 3000 Teilnehmern zum 30.06.2019 vorläufig abgeschlossen, die Befragung ist aber weiterhin geöffnet, sodass für PiAs, die noch nicht teilnehmen konnte/wollten, die bis auf Weiteres die  Möglichkeit besteht, ihre Angaben einzubringen.   

An verschiedenen Stellen im Fragebogen werden Sie zu Zahlenangaben (z.B. Anzahl Bewerbungen, Anzahl Überstunden etc.) gebeten. Wir sind uns im Klaren, dass Sie hier oft nur Schätzwerte angeben können. Bitte versuchen Sie, diese Angaben trotzdem so genau wie möglich zu machen. Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, in eigenen Worten Ihre Situation zu beschreiben. Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, würde uns besonders interessieren, was sie an der Ausbildung gut finden, was Sie kritisieren würden und welche potentiellen Verbesserungsvorschläge Sie für die Zukunft haben. 

Uns ist bewußt, dass Sie als PiA wenig Zeit haben und die Befragung je nach Ausbildungsstand recht umfangeich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dennoch bei dieser auch für die künftigen Entwicklungen im Rahmen der PT-Ausbildung wichtigen Erhebung unterstützen könnten und bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe! Sie können den Link auch gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Instituten bzw. Einrichtungen weitergeben.

Vielen und herzlichen Dank!

 

PS/Wichtiger Hinweis: Ihre Angaben können nach der zweiten Seite auch zwischengespeichert werden (Link oben „Später fortfahren“) und wenn Sie dann wieder in die Befragung reingehen, kann man mit dem Link oben „Zwischengespeicherte Umfrage laden“ fortfahren.

 

Bitte um Mitwirkung: Erfahrungen mit arbeitsbezogenen Problemlagen, psychosomatischer Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten in der ambulanten Psychotherapie

Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Wir bitten alle Kammermitglieder, die in der ambulanten Versorgung arbeiten (v.a. Kassenpraxen, Privatpraxen), diese für die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung wichtige Befragung/Studie mit zu unterstützen. Hier der Info-Text der Studien- bzw. Projektgruppe, die von der DRV Westfalen, der Charite sowie der Medical School Berlin geleitet wird:

„Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet intensiv daran, Menschen mit psychischen Erkrankungen durch präventive und rehabilitative Angebote zu unterstützen und ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Eine engere Zusammenarbeit mit ambulanten PsychotherapeutInnen ist dabei sinnvoll und wird von der DRV im Sinne der Versicherten ausdrücklich gewünscht. Bislang ist wenig bekannt, wie verbreitet diese Themen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis sind und welche Erfahrungen dort gemacht werden. Eine gute Kooperation mit den ambulant behandelnden PsychotherapeutInnen ist aber von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Rückkehr ins Erwerbsleben oder einen guten Übergang in das Leben nach der Erwerbsarbeit.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien – Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember – Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW) Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Jetzt Befragung starten

Dem Schreiben von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz unten können Sie weitere Informationen zur Befragung entnehmen.