Schlagwortarchiv für: Fachtagung

Weiterbildung nach der Approbation sicherstellen

BPtK-Symposium zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

(BPtK) Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wachse stetig. Daher sei es richtig, die Psychotherapeutenausbildung auf den heutigen Stand zu bringen und sie an die Anforderungen und den Bedarf in der Versorgung anzupassen. Mit dieser Analyse wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes am 26.06.2018 in Berlin. Er wolle die Reform daher möglichst früh in der Legislaturperiode abschließen und dafür könne das Symposium einen wichtigen Input liefern.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

7.7.2018 in Stuttgart – Anmeldung online hier…

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können wir Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen.

In dieser Veranstaltung wollen wir mit den Kammermitgliedern deren Erfahrung mit der Richtlinie und Verordnungsbefugnis austauschen und die Ergebnisse der Befragung der BPtK und Landeskammern zur Umsetzung der Richtlinie diskutieren. Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, wird die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie präsentieren, Dr. Tina Wessels und Dr. Dietrich Munz werden die praktische Umsetzung der Befugnisse erläutern.

Wir würden uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können, um mit Ihnen auch zu überlegen, welche Anliegen wir für eine künftige Verbesserung der Versorgung an die Politik herantragen müssen.   

Datum: Samstag, 7. Juli 2018
Ort: Maritim Hotel Stuttgart
Teilnahmegebühr: 30,- € (für PiA, VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos)

Jetzt online für den Fachtag anmelden

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Kooperation für eine gute Versorgung

BPtK-Forum zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Am 22. März 2018 diskutierten Psychotherapeuten und Ärzte in einem Forum der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin über die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Unter dem Titel „Kooperation für eine gute Versorgung“ erörterten rund 80 Teilnehmer, wie sie gemeinsam psychisch kranke Menschen noch besser versorgen können. Der erste Teil der Tagung widmete sich der Darstellung und Diskussion der Eckpunkte einer reformierten Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeuten. Im zweiten Teil diskutierten Ärzte und Psychotherapeuten die Kooperationsanforderungen, die die beiden Berufe an sich selbst und den jeweils anderen stellen.

Ausgangspunkt der Debatte am Vormittag war der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus dem Sommer 2017, nach dem die heutige postgraduale Psychotherapeutenausbildung analog der Struktur der ärztlichen Qualifizierung zu einem Approbationsstudium mit anschließender Weiterbildung weiterentwickelt werden soll. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte, dass die Psychotherapeuten die vom BMG vorgeschlagene Aus- und Weiterbildungsstruktur befürworten. Die BPtK habe in einem eigenen Reformkonzept auch Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung vorgelegt. Ein wesentliches Ziel der Reform sei es, die prekären finanziellen und rechtlichen Bedingungen in den Ausbildungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu beenden und das Masterniveau als akademische Qualifikation zu sichern.

Fachtag „Flucht und Trauma“ – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT – Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW) Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.

„Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“

Landeskongress Gesundheit findet zum dritten Mal unter Beteiligung der LPK in Stuttgart statt

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg geht am 26. Januar 2018 auf der Messe Stuttgart in die dritte Runde. Das Thema des Kongresses lautet „Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“. Das vollständige Programm, die Anmeldung, Partner, Unterstützer und Sponsoren finden Sie unter http://www.lk-gesundheit.de.
 
Neben hochkarätigen Referenten bietet der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg wieder interaktive Diskussionsforen und digitale Beteiligungsmöglichkeiten.

Ein Restkontingent an Tickets steht derzeit noch zur Verfügung. Die Anmeldung zum Kongress finden Sie unter: https://landeskongress18.emendo-congress.de/registration.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Das Organisationsteam des Landeskongresses steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 711 4605376-16
E-Mail: landeskongress18@emendo-events.de

Angestellte Psychotherapeuten angemessen bezahlen

Gemeinsame Veranstaltung von BPtK und ver.di in Berlin

(BPtK) Psychotherapeuten müssen zukünftig in den Tarifverträgen angemessen eingruppiert und entlohnt werden. Das ist die zentrale Forderung von rund 60 Teilnehmern einer Fachtagung von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7. Dezember 2017 in Berlin. Vor beinahe zwei Jahrzehnten wurden mit dem Psychotherapeutengesetz die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) geschaffen. Während im Bereich der ambulanten Versorgung die beiden neuen Berufe gesetzlich fest im SGB V und in weiteren Gesetzen verankert wurden, wurden beide Berufe erstmals mit Abschluss der neuen Entgeltordnung 2017 in einem Flächentarifvertrag mit einem speziellen Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Allerdings erfolgte dies systematisch nicht bei den anderen akademischen Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker), sondern in der Entgeltgruppe 14 der Kategorie „Beschäftigte im Gesundheitswesen“. BPtK und ver.di fordern deshalb bei den derzeitigen Tarifverhandlungen mit den Ländern, PP und KJP in die Entgeltgruppe 15 einzugruppieren. Da sie Versorgungsaufgaben wie die Fachärzte wahrnehmen, sollten sie sowohl systematisch als auch der Höhe des Entgelts nach, wie die Fachärzte eingruppiert werden.

Internetprogramme zur geprüften Leistung für alle Versicherten machen

BPtK-Symposium: Internet in der Psychotherapie

(BPtK) Das Internet spielt mittlerweile in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Ganz selbstverständlich wird es genutzt, um sich zu informieren und zu kommunizieren. Rund 30 Prozent der Deutschen haben auf ihren Smartphones Gesundheits-Apps installiert. Auch für psychische Erkrankungen gibt es bereits zahlreiche Präventions- und Behandlungsangebote.

Nicht jedem Nutzer ist jedoch klar, worauf er sich einlässt, wenn er Internetprogramme für psychische Beschwerden nutzt. Wird er nur beraten oder schon behandelt? Ist das Programm auf seine Wirksamkeit untersucht? Hat es Nebenwirkungen? Bekommt er während der Nutzung eine Unterstützung? Und wenn ja, von wem? Von einem approbierten Psychotherapeuten oder gibt ein Computer standardisierte Antworten?

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete deshalb am 27. Juni 2017 in Berlin ein Symposium, um fachliche und politische Aspekte des Internets in der psychotherapeutischen Versorgung zu diskutieren. „Eine Integration des Internets in die Psychotherapie bietet Chancen“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz eingangs fest: Programme könnten flexibel im Alltag genutzt werden. Gehbehinderten Patienten könnten z. B. durch Behandlungen per Video besonders beschwerliche Anfahrtswege zum Psychotherapeuten erspart werden. Es stelle sich daher die Frage, wann Internetprogramme die klassische Psychotherapie ergänzen können. Dafür müssen wirksame Internetprogramme aber zunächst zur Regelleistung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht werden. In unserem Gesundheitssystem müsse überlegt werden, wie Patienten die bestmögliche Behandlung ihrer psychischen Beschwerden erhalten.

Forschung I: Psychotherapeutische Versorgung per Internet

Prof. Dr. Christine Knaevelsrud von der Freien Universität Berlin gab zunächst einen Überblick über die Forschungsergebnisse zur psychotherapeutischen Versorgung per Internet. Bei Selbsthilfeprogrammen werde das Internet als Informationsmedium genutzt, um auch komplexere Inhalte in systematischer Form anzubieten. Dabei sei in vielen Fällen ein therapeutischer Kontakt nicht vorgesehen. Diese Programme ließen sich mit einer Bibliotherapie vergleichen, bei der Bücher oder Videos genutzt werden, um sich ohne Psychotherapeuten mit psychischen Beschwerden auseinanderzusetzen und sie dadurch zu verringern.