Schlagwortarchiv für: Berufsrecht

Treffen Kammerpräsident Munz mit Oberstaatsanwälten zu § 174c StGB

(LPK BW) Angeregt durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Seeburger, der ehrenamtlicher Kammeranwalt für den Bereich Württemberg ist, wurde Kammerpräsident Dr. Munz zu einem Vortrag im Rahmen der Tagung der Oberstaatsanwälte eingeladen.

Im Vortrag erläuterte Dr. Munz die fachliche Begründung der Abstinenzregelung in der Berufsordnung und verdeutlichte, dass in einer psychotherapeutischen Behandlung bei sexueller Kontaktaufnahme immer auch von einer Abhängigkeitsbeziehung und einem Missbrauch der therapeutischen Beziehung ausgegangen werden müsse und die Verantwortung immer beim Psychotherapeuten liege. Wichtig sei dies auch bei der gerichtlichen Bewertung von sexueller Abstinenzverletzung nach § 174 c Strafgesetzbuch. Herr Marx aus dem Landesjustizministerium berichtete, dass beim Bundesjustizministerium u. a. eine Novellierung des § 174c StGB in Erarbeitung sei und er den Vortrag von Dr. Munz dort einbringen werde. Lobend griff er die Regelungen des § 8 der Berufsordnung der LPK BW auf und führte dazu aus, dass zwischen der juristischen Auslegung des § 174c StGB und dem fachlichen Verständnis eine Diskrepanz bestehen könne, die nur durch Intervention beim Gesetzgeber zu lösen sei.

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Weiterbildung nach der Approbation sicherstellen

BPtK-Symposium zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

(BPtK) Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wachse stetig. Daher sei es richtig, die Psychotherapeutenausbildung auf den heutigen Stand zu bringen und sie an die Anforderungen und den Bedarf in der Versorgung anzupassen. Mit dieser Analyse wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes am 26.06.2018 in Berlin. Er wolle die Reform daher möglichst früh in der Legislaturperiode abschließen und dafür könne das Symposium einen wichtigen Input liefern.

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

(LPK BW) Achtung: Anmeldung noch möglich – Online-Anmeldung und Abstracts zu den Workshops (Download unten)

Der Landespsychotherapeutentag 2018 richtet seine Aufmerksamkeit auf die Vielfalt der Tätigkeitsfelder sowie die zukünftigen Herausforderungen der Psychotherapie in Institutionen. Psychotherapeutische Kompetenz in Institutionen wird sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken — nicht zuletzt hat sich die Anzahl der Stellen in den vergangenen zwei Jahrzehnten vervielfacht. Eine spannende Frage, wie sich das Berufsfeld weiterentwickeln wird. Am Vormittag wird Dr. Dietrich Munz zu diesen Entwicklungen und Perspektiven des Berufes speziell in Institutionen sprechen. Johann Rautschka-Rücker richtet den Blick auf den Novellierungsbedarf in den Tätigkeitsfeldern angestellter Psychotherapeutinnen/en im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dr. Ulrike Worringen wird mit einem Beispiel aus der Praxis über die Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen in der stationären Rehabilitation und während der anschließenden Nachsorge (PsyRENA) berichten.

Am Nachmittag können Themen in den Workshops vertieft werden. Wir möchten Ihnen dazu Einblick in die aktuelle Vielfalt spezifischer ambulanter und stationärer Psychotherapie geben und stellen relevante Arbeitsbereiche wie Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitation, Sucht, Justiz und Jugendhilfe vor.

Mit diesem breiten Themenspektrum wollen wir angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso ansprechen wie niedergelassene Kolleginnen und Kollegen und damit den Blick auch auf Perspektiven übergreifender Zusammenarbeit richten. Wir wünschen uns und Ihnen viele neue Hinweise und Anregungen für eine bessere Vernetzung von Psychotherapie in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern.

Datum: Freitag, 29.6.2018
Ort: Hotel Pullman Stuttgart Fontana
Teilnahmegebühr: 110,- €, für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) 20,- €, für VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos

Jetzt online für den Landespsychotherapeutentag 2018 anmelden

Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Unterlagen zum KJP-Fachtag am 25.07.2015

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sieht es als ihre Aufgabe an, in Fragen des Berufsrechts ihre Mitglieder gut zu unterrichten. Aus diesem Anlass wurde vom LPK-Vorstand  und dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Fachtag „Berufsrecht eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie“ durchgeführt. Viele Rechtsfragen, die in psychotherapeutischen Praxen für  Kinder- und Jugendliche aufkommen, wurden vorgestellt und diskutiert. Sie konnten nun  zusammenfassend bearbeitet werden, und stehen den Kammermitgliedern als Download zur Verfügung. Es sollte als ein „Work in Progress“  gesehen werden, das in Zukunft fortlaufend angepasst bzw. erweitert werden kann. Während und nach dem Fachtag wurden von den Teilnehmern Fragen eingereicht, die in das Papier mit einbezogen werden konnten.  

Wir hoffen, dass es für die Arbeit in Ihrer Praxis hilfreich sein wird. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der LPK.

Ihr LPK-Vorstand

Neue Praxis-Info „Jobsharing“

BPtK informiert, wie sich gemeinsam Berufseinstieg und -ausstieg gestalten lassen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine neue Praxis-Info „Jobsharing“ veröffentlicht. Mit dem zweiten Band der Reihe wird das Jobsharing als besondere Ausgestaltung der Berufsausübungsgemeinschaft beschrieben. Die Jobsharing-Partner nutzen nicht nur gemeinsam die Praxisräume und gegebenenfalls auch das Personal, sondern teilen sich auch einen Kassensitz.

Jobsharing bietet gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger die Möglichkeit, sich auch in gesperrten Planungsbereichen niederzulassen – sofern sich ein Praxisinhaber findet, der bereit ist, den eigenen Sitz zu teilen.

Downloads

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Besuch der Präsidenten der Heilberufekammern bei EU-Parlamentariern

(LPK BW) Im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll die Mobilität von Dienstleistern und Dienstleistungen innerhalb der EU gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollen berufsrechtliche gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene zukünftig im Vorfeld einer Prüfung nach einem von der Kommission vorgegebenen Prüfraster unterworfen werden und nachweisen müssen, ob sie gerechtfertigt und verhältnismäßig sind mit Blick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt.

Das vorgesehene Prüfschema sieht hier als mögliche Hürden für den europäischen Binnenmarkt z.B. Tätigkeitsvorbehalte parallel zu geschützten Berufsbezeichnungen, Standesregeln, Pflichtmitgliedschaften in einer Kammer und Anforderungen an Sprachkenntnisse. Allein den Blick auf den Abbau von vermeintlichen Hürden bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu richten, wird nach unserer Einschätzung der komplexen Struktur der gewachsenen Sozialsysteme in Europa keinesfalls gerecht.

Das Prüfraster erweckt den Eindruck, die Selbstorganisation und -verwaltung der verkammerten Berufe würden insgesamt in Frage gestellt. Die Organisation in verkammerten Berufen ist jedoch Beispiel für sinnvolle und effiziente Umsetzung des europäischen Grundsatzes der Subsidiarität. Die Aufgaben werden durch die Kammern auf der unteren Ebene in der Selbstverwaltung nah an der Praxis wahrgenommen.

Wir, d. h. die LPK BW, die BPtK und die anderen Heilberufekammern halten vor diesem Hintergrund ein starres Rechtfertigungsschema für regulierte Berufe insgesamt für verfehlt. Dies gilt in verstärktem Maße für Gesundheitsberufe. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gesundheitsberufe dienen in erster Linie der sicheren, qualitativ hochwertigen und wirksamen Versorgung der Patienten. Sie müssen natürlich immer auch wirtschaftlich sein. Die Vorschläge der Kommission gefährden die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung und sind mit erheblichen bürokratischen Kosten verbunden.

Die Heilberufekammern Baden-Württemberg haben bei einem Besuch bei Mitgliedern des EU-Parlaments in Straßburg dieses Thema aufgegriffen und die Parlamentarier gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Kommission vom Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung Abstand nimmt oder jedenfalls die Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich ausgenommen werden, da die Vorschläge für diesen Bereich nicht sachgerecht sind. Dies wurde auch in einem Brief an die baden-württembergischen Minister Lucha (Soziales) und Wolf (Justiz) unterstrichen. Die Herausnahme würde die Priorität des Schutzes der öffentlichen Gesundheit vor wirtschaftlichen Zielen dokumentieren. Berufsrechtliche Regelungen müssen auch ohne starres Prüfschema mit europäischem Recht vereinbar sein. Es bedarf keiner weiteren aufwendigen bürokratischen Vorgaben auf europäischer Ebene.

An den Gesprächen nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Grünen (Frau Heubuch) und der SPD (Herr Simon) und bei einem gemeinsamen Mittagessen alle EU-Abgeordneten der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Europäischen Parlament teil. Die Parlamentarier äußerten Verständnis für das Anliegen der Heilberufekammern und sagten zu, sich in diesem Sinne für Änderungen in der Dienstleistungsrichtlinie und der Verhältnismäßigkeitsprüfung um eine Lösung zu bemühen.

Berufsrechtskonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer

(LPK BW) Die Berufsrechtkonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer fand am 27.01.2017 in Stuttgart statt – eingeladen hatte dieses Jahr die LPK Baden-Württemberg. Erfreulicherweise wurde die Konferenz von Mitgliedern aller Landeskammern besucht. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse in angeregten Diskussionen.

Das Thema der Konferenz war „Abstinenz in der Psychotherapeutischen Behandlung“ und deren vielfältige Erscheinungsformen, z. B. der sexuelle Kontakt zwischen Therapeut und Patient, persönliche Kontakte, die über den Rahmen des psychotherapeutischen Gesprächs hinausgehen, Indoktrination, wirtschaftliche Verbindungen wie Geschäfte, Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse zwischen Psychotherapeut und Patient. Prof. Dr. Stellpflug (BPtK), der die Wichtigkeit eines fachlichen Austausches zu diesen Themen betonte, führte in seinem Vortrag exemplarisch mit zwei Beispielsfällen in das Thema ein.

In der Diskussion wurde die Tendenz der Staatsanwaltschaften kritisch diskutiert, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c Abs. 2 StGB) einzustellen, wenn eine einvernehmliche Beziehung zwischen einem Psychotherapeuten und einem Patienten nicht widerlegt wird. Die Teilnehmer tauschten sich zu ihren diesbezüglichen Erfahrungen aus. Es wurde angeregt, ein Gespräch mit dem Justizministerium und ein Austausch zwischen Justiz und Psychotherapeutenschaft zu beginnen, da oft die besondere Rolle des Psychotherapeuten als Behandelnder nicht verstanden wird.

Die Teilnehmer diskutierten Möglichkeiten des Strafmaßes, auch über das finanzielle Strafmaß hinaus, z. B. über die Einstellung von berufsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren gegen Auflagen und Weisungen, insbesondere der Auflage von Supervisionen oder Selbsterfahrungen. Rechtanwältin Claudia Dittberner, PTK Berlin stellte in ihrem Vortrag ein Urteil des OLG Karlsruhe (vom 11.08.2006, 14 U 45/04) und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (vom 09.07.2015, III ZR 329/14) vor, bei denen jeweils die Herausgabe von Adressdaten eines Patienten an einen Mitpatienten durch den Berufsgeheimnisträger zu klären war.

Stephanie Tessmer, Juristin der LPK BW stellte einige Kennzahlen der berufsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren in Baden-Württemberg dar und skizzierte den Sachverhalt mehrerer Beschwerden und zweier berufsgerichtlicher Verfahren. Sie stellte die Besonderheiten in Baden-Württemberg dar, die vom Verfahren der anderen Bundesländer abweichen.

Kristiane Göpel, Vorstandsmitglied der LPK BW und Moderatorin der Konferenz erinnerte daran, dass auf der letzten Berufsrechtskonferenz die Erstellung eines Kataloges über berufsrechtliche und berufsgerichtliche Sanktionen auf Anregung des Länderrats besprochen wurde. Die Konferenzteilnehmer diskutierten diesen Vorschlag und einigten sich drauf, ein Formblatt zu entwickeln, das ständig erweitert werden kann und das die Vertreter der Kammern bearbeiten. Die nächste Berufsrechtskonferenz findet am Freitag, den 26.01.2018 (voraussichtlich in Berlin) statt.

Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk

AUFRUF an Neuapprobierte sowie kurz vor der Approbation stehende Kolleginnen und Kollegen

(LPK BW) Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass sich neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt a) bei der Landespsychotherapeutenkammer und b) vor allem beim Versorgungswerk melden müssen, da sonst erhebliche Nachzahlungen drohen. Neuapprobierte müssen sich innerhalb eines Monats nach Approbation bei der Kammer angemeldet haben. Wer dies nicht tut oder auch seinen weiteren in den Meldeordnungen geregelten Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden. Finanziell sehr schmerzhaft kann es allerdings vor allem werden, wenn Neuapprobierte sich nicht beim Versorgungswerk anmelden. Dieses ist für Kolleginnen und Kollegen, die sich niederlassen, verbindlich. Hier können bei Nichtanmeldung schnell mehrere Tausend Euro Nachzahlungen auf Neuapprobierte zukommen. Bitte informieren Sie sich über diese Notwendigkeiten möglichst noch während Ihrer Ausbildung.