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Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK-Spezial mit den wichtigsten Informationen

(BPtK) Anfang Januar hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Künftig soll die Qualifizierungsstruktur, die sich im Gesundheitswesen bei anderen Heilberufen bewährt hat, auch für Psychotherapeuten gelten. Damit liegt ein Gesetzentwurf vor, der in seinen wesentlichen Elementen den Forderungen der deutschen Psychotherapeutenschaft entspricht. Ein neues BPtK-Spezial informiert kompakt über die Inhalte des Reformkonzepts der Psychotherapeutenschaft und den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK unterstützt Gesetzentwurf für eine neue Aus- und Weiterbildung (hier inkl. Pressecho und Stellungnahmen – ganz unten auf dieser Seite)

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt den Gesetzentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Mit der Einführung eines Hochschulstudiums der Psychotherapie, das mit einem Masterabschluss endet, und einer Weiterbildung, die sowohl ambulant als auch stationär eine breitere Qualifizierung sichert, erfolgt eine richtungsweisende Integration der Versorgung psychisch kranker Menschen in das deutsche Gesundheitssystem“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die bewährten Strukturen eines Hochschulstudiums mit anschließender Weiterbildung gelten damit künftig auch für Psychotherapeuten. Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung wird beendet.“

Einheitliches Masterniveau

Die bisherige Psychotherapeutenausbildung hatte gravierende strukturelle Mängel: Durch die Bologna-Reform der Studienabschlüsse gab es keine einheitlichen Voraussetzungen für die Psychotherapeutenausbildung mehr. Nach der neuen Bachelor-Master-Systematik reichte in einigen Bundesländern seither ein Bachelorabschluss für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus. Nur für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten war ein Masterabschluss erforderlich. Es war jedoch nicht mehr klar, ob im Studium die für eine Psychotherapeutenausbildung notwendigen Inhalte vermittelt wurden. Mit dem Gesetzentwurf wird die Ausbildung auf Masterniveau gesichert.

Beendigung der prekären wirtschaftlichen und rechtlichen Ausbildungsbedingungen

In der bisherigen Psychotherapeutenausbildung arbeiten angehende Psychotherapeuten nach abgeschlossenem Studium mindestens drei Jahre in der Versorgung, davon eineinhalb Jahre als „Praktikanten“ in psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern oder Reha-Kliniken. Während dieser Zeit erhalten sie meist keine oder nur eine geringe Bezahlung und sind damit nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Künftig sollen Psychotherapeuten nach dem Studium über eine Approbation verfügen. Dadurch können sie, wie heute schon Ärzte, während ihrer Weiterbildung in der Versorgung tätig sein und entsprechend vergütet werden.

Breite ambulante und stationäre Qualifizierung

Das Spektrum der psychischen Erkrankungen, die psychotherapeutisch behandelt werden können, entwickelt sich immer weiter. Bei fast allen psychischen Erkrankungen empfehlen Leitlinien, sie psychotherapeutisch oder in Kombination mit einer Pharmakotherapie zu behandeln. Auch die Behandlung von psychotischen Erkrankungen, Borderline-Störungen und Suchterkrankungen gehört heute zu den Leistungen niedergelassener Psychotherapeuten. Die geplante Reform stellt sicher, dass Psychotherapeuten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich nach diesen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weitergebildet werden. Eine ausreichend lange Weiterbildung im ambulanten sowie stationären Bereich sorgt dafür, dass Psychotherapeuten für ihre vielfältigen Aufgaben umfassend qualifiziert werden. Die BPtK begrüßt, dass zu den Ausbildungszielen auch Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen und die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte gehören.

Spezifische Qualität der Ausbildungsinstitute

Die spezifische Qualität der ambulanten Ausbildung, die bisher schon durch die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute und Ambulanzen gesichert ist, soll auch künftig in der Weiterbildung erhalten bleiben. Durch die geplanten Regelungen schafft der Bundesgesetzgeber die notwendigen sozialrechtlichen Voraussetzungen, damit die ambulante Weiterbildung an Instituten und Ambulanzen erfolgen kann.

BPtK-Forderungen

  • Finanzieller Unterstützungsbedarf in der Weiterbildung: Für die fachlich notwendige Supervision, Selbsterfahrung und Theorie sowie die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Psychotherapeuten besteht während der ambulanten Weiterbildung ein zusätzlicher finanzieller Unterstützungsbedarf. Hier könnte sich der Gesetzgeber an der Regelung zur ambulanten Weiterbildung bei Hausärzten und grundversorgenden Fachärzten orientieren oder Zuschüsse für Weiterbildungsinstitute vorsehen, um „Schulgeld“ für Psychotherapeuten zu vermeiden.
  • Heilkundeerlaubnis: Die Heilkundeerlaubnis sollte in Anlehnung an die anderen verkammerten Heilberufe erteilt werden. Psychotherapeuten sind qualifiziert, das zu tun, was notwendig ist, um psychische Erkrankungen festzustellen sowie alle Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, zu heilen und zu lindern. Wie bei allen anderen Heilberufen ist durch die Aus- und Weiterbildung in Verbindung mit den Berufsordnungen und der Berufsaufsicht der Landespsychotherapeutenkammern flächendeckend sichergestellt, dass Psychotherapeuten ihre Patienten unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten und dem aktuellen fachlichen Wissensstand behandeln. Dies selbst zu regeln, gehört zum Kernbereich der Tätigkeit von Psychotherapeutenkammern wie auch Ärztekammern. Der Gesetzgeber kann daher auf gesetzliche Interventionen in der Heilkundeerlaubnis verzichten und auch Psychotherapeuten eine Erlaubnis erteilen, die die Erforschung psychotherapeutischer Innovationen einschließt.
  • Mehr Praxis und psychotherapeutische Verfahren im Studium: Um während des Studiums ausreichend praktisch zu qualifizieren, ist ein Praxissemester sinnvoll, das dem „Praktischen Jahr“ im Medizinstudium entspricht. Ausreichende praktische Erfahrungen sind notwendig, damit Psychotherapeuten ohne Weiterbildung bereits in der Lage sind, die Möglichkeiten und Grenzen ihrer heilkundlichen Kompetenz richtig einzuschätzen. Außerdem sollte gesichert sein, dass an der Hochschule praktische Erfahrungen in mindestens zwei wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren erworben werden, die für die Versorgung psychisch kranker Menschen relevant sind.

Weiterbildung nach der Approbation sicherstellen

BPtK-Symposium zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

(BPtK) Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wachse stetig. Daher sei es richtig, die Psychotherapeutenausbildung auf den heutigen Stand zu bringen und sie an die Anforderungen und den Bedarf in der Versorgung anzupassen. Mit dieser Analyse wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes am 26.06.2018 in Berlin. Er wolle die Reform daher möglichst früh in der Legislaturperiode abschließen und dafür könne das Symposium einen wichtigen Input liefern.

Weiterbildung regeln, um bestehende Qualität zu sichern

GMK fordert Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Gesundheitsminister der Länder begrüßen eine Reform der Psychotherapeutenausbildung. Dabei unterstützen sie die Bundesregierung bei ihren Plänen, die Psychotherapeutenausbildung strukturell an die anderen Heilberufe anzupassen. Aus Gründen des Patientenschutzes seien Art und Verbindlichkeit der Ausbildungsstrukturen sowie staatliche Prüfungen bei bundeseinheitlicher Vergleichbarkeit gesetzlich zu regeln. Die bestehende Qualität der postgradualen Psychotherapeutenausbildung muss für die zukünftige Weiterbildung erhalten bleiben. Die Gesundheitsminister der Länder fordern das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, dies im Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sicherzustellen. Das geht aus einem einstimmigen Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 20./21. Juni 2018 hervor.

Geplant ist, die derzeitige postgraduale Psychotherapeutenausbildung nach einem Hochschulstudium durch ein Approbationsstudium mit anschließender Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten zu ersetzen. Das Bundesgesundheitsministerium wird von den Gesundheitsministern der Länder gebeten, dazu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen und das Gesetzgebungsverfahren unter kontinuierlicher Beteiligung der Länder zügig voranzutreiben.

„Auch wir halten gesetzliche Regelungen zur Sicherung der hohen heutigen Ausbildungsqualität für die Zeit nach der Reform für unabdingbar“, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Dazu gehören vor allem auch Regelungen, die eine ambulante Weiterbildung an Weiterbildungsinstituten sicherstellen, um für die Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie qualifizieren zu können.“

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zur Reform der Psychotherapeutenausbildung im Juli 2017 einen Arbeitsentwurf vorgelegt, der sich allerdings auf das zur Approbation führende Studium beschränkte und die Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung zurückstellte.

PiA übergeben Petition an Gesundheitsausschuss

22.500 Unterschriften für eine zügige Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) haben eine Petition mit rund 22.500 Unterschriften an den Gesundheitsausschuss des Bundestages übergeben, in der sie eine zügige Reform der Psychotherapeutenausbildung fordern. In der Petition weisen sie auf ihre prekäre Situation hin. Bisher müssten PiA trotz abgeschlossenen Studiums eineinhalb Jahre ohne oder bei geringer Bezahlung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen arbeiten. Gleichzeitig hätten sie die Kosten ihrer Ausbildung selbst zu tragen, die durchschnittlich 25.000 Euro betrügen.

Das Bundesministerium für Gesundheit habe 2017 einen Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Außerdem lägen Konzepte für ein Psychotherapiestudium mit anschließender vergüteter Weiterbildung vor. Vor diesem Hintergrund forderten die PiA den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf, sich umgehend für die Reform der Psychotherapeutenausbildung einzusetzen.

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Kooperation für eine gute Versorgung

BPtK-Forum zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Am 22. März 2018 diskutierten Psychotherapeuten und Ärzte in einem Forum der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin über die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Unter dem Titel „Kooperation für eine gute Versorgung“ erörterten rund 80 Teilnehmer, wie sie gemeinsam psychisch kranke Menschen noch besser versorgen können. Der erste Teil der Tagung widmete sich der Darstellung und Diskussion der Eckpunkte einer reformierten Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeuten. Im zweiten Teil diskutierten Ärzte und Psychotherapeuten die Kooperationsanforderungen, die die beiden Berufe an sich selbst und den jeweils anderen stellen.

Ausgangspunkt der Debatte am Vormittag war der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus dem Sommer 2017, nach dem die heutige postgraduale Psychotherapeutenausbildung analog der Struktur der ärztlichen Qualifizierung zu einem Approbationsstudium mit anschließender Weiterbildung weiterentwickelt werden soll. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte, dass die Psychotherapeuten die vom BMG vorgeschlagene Aus- und Weiterbildungsstruktur befürworten. Die BPtK habe in einem eigenen Reformkonzept auch Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung vorgelegt. Ein wesentliches Ziel der Reform sei es, die prekären finanziellen und rechtlichen Bedingungen in den Ausbildungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu beenden und das Masterniveau als akademische Qualifikation zu sichern.

Für eine Ausrichtung auf die psychotherapeutische Kompetenz – gegen den Modellstudiengang Pharmakotherapie in der Psychotherapieausbildung!

Resolution der Vertreterversammlung der LPK BW

(LPK BW) Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sprechen sich auf ihrer VV am 3. März 2018 gegen den im Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgesehenen Modellstudiengang zur Verordnung von Psychopharmaka aus.

Von ihrem Selbstverständnis her nutzen Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen psychotherapeutische Methoden zur Heilung und Linderung psychischer und psychisch bedingter körperlicher Störungen. Das ist und soll auch weiterhin das Mittel der Wahl bleiben. Die Delegierten der LPK-BW anerkennen den Stellenwert der Behandlung psychischer Störungen mit Medikamenten bei einer entsprechenden Indikation. Sie sehen aber die Verordnung von Medikamenten zum Aufgabenfeld der Ärzte gehörig. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Heilberufen zum Wohle der Patientinnen und Patienten ist dabei unabdingbar.

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung soll zügig abgeschlossen werden

Ergebnisse der Koalitionsgespräche von CDU, CSU und SPD

(BPtK) Das zentrale Anliegen der Psychotherapeutenschaft steht auf der Agenda von CDU, CSU und SPD. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung soll zügig abgeschlossen werden. Das ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen.

Auch das Thema psychische Gesundheit hat nach den Ergebnissen der Koalitionsgespräche einen hohen Stellenwert. Psychische Erkrankungen zählen die Parteien zu den Volkskrankheiten. Sie sollen gezielt durch Maßnahmen in der Forschung, der Prävention, der Behandlung und Rehabilitation bekämpft werden.

Die Koalitionsverhandlungen sind jetzt abgeschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung der drei Parteien soll eine neue Bundesregierung zeitnah mit der Umsetzung des Regierungsprogrammes beginnen.