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Landespsychotherapeutentag mit Schwerpunkt Psychotherapie in Institutionen – Aktualisierte Fassung

Thema: Neue Weiterbildung – Bessere Versorgung?! Herausforderungen, Chancen und Perspektiven

(LPK BW) Der Landespsychotherapeutentag wurde dieses Jahr vom Ausschuss Psychotherapie in Institutionen zum Thema: „Neue Weiterbildung – Bessere Versorgung?! Herausforderungen, Chancen und Perspektiven“ konzipiert und ausgerichtet. Er fand am 1. Juli 2022 im Stuttgarter Hotel Pullmann als Präsenz-Veranstaltung statt und befasste sich schwerpunktmäßig mit den zu erwartenden Auswirkungen der Reform des Psychotherapeutengesetzes auf die vielfältigen Arbeitsfelder in den Kliniken und institutionellen Einrichtungen, in denen Psychotherapeut*innen tätig sind sowie den noch offenen Fragen zur Umsetzung und Finanzierung der neuen Weiterbildung.

Die neue Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie – was verändert sich in den Kliniken?

Landespsychologenkonferenz am 12.10.2021 im Zentrum für Psychiatrie Ravensburg

(LPK BW) Am 12. Oktober findet im Zentrum für Psychiatrie Weissenau am Nachmittag (13:00 – 16:45) eine Tagung für Psychotherapeuten der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und den teilstationären Einrichtungen statt, und für PiAs und Studierende im Berufspraktikum. Im Fokus steht das Thema „Die neue Aus- und Weiterbildung – Was verändert sich in den Kliniken?

Die Umsetzungsschritte der Reform der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen haben bereits begonnen. Vieles ist noch unklar. Ziel der Tagung ist es, von verantwortlich am Prozess Beteiligten informiert zu werden und mit Psychotherapeut*innen aus der klinischen Arbeit in Austausch zu gehen.

Im Fokus werden Fragen stehen wie:

  • Was verändert sich durch die neue Aus- und Weiterbildung bzw. die Umsetzung der Reform des Psychotherapeutengesetztes in den Kliniken?
  • Inwieweit sind die klinisch tätigen Psychotherapeut*innen in den Stationen und Abteilungen und die in Leitungspositionen da informiert und involviert und/oder in der Umsetzung einbezogen?

Dazu konnten folgende Referenten/Experten gewonnen werden, die zum jeweiligen Stand der Umsetzung informieren und abschließend dann auf dem Podium in Austausch gehen und diskutieren werden: 

  • Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bundespsychotherapeutenkammer 
  • Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer der ZfP Zentren Südwürttemberg und des ZfP Reichenau als Vertreter der Institutionen/Kliniken
  • Prof. Dr. Georg Alpers, Universität Mannheim als Vertreter der universitären Ausbildung
  • Prof Matthias Backenstraß , Leiter des Instituts für Klinische Psychologie im Klinikum Stuttgart als Vertreter der Leitenden Psycholog*innen
  • Dr. Harry de Maddalena, ver.di Bundesfachkommission PP und KJP für die Einordung der neuen Berufe aus Sicht der Gewerkschaften und 
  • eine Vertreterin der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA)

 

Programmflyer

Landespsychologenkonferenz und „Kammer im Gespräch“

am 19.03.2019 in der Villa Eberhardt, Tagungshaus der Universität Ulm

(LPK BW) Wie jedes Jahr führte die Landespsychotherapeutenkammer in Kooperation mit dem Landesverband der Klinikpsychologen und -psychotherapeuten wieder eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung durch. Am Nachmittag gestaltete die Kammer den Rahmen mit einem aktuellen Fortbildungsthema und dem Forum „Kammer im Gespräch“ in dem der Kammervorstand zu aktuellen, vor allem die Angestellten betreffenden Themen informiert und in Austausch geht. In diesem Jahr lud Frau PD Dr. Zrinka Sosic-Vasic , Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III und Leiterin des Ausbildungsinstituts AWIP als Gastgeberin in das Tagungshaus der Universität, die Villa Eberhardt ein.

Ca. 40 Kolleginnen und Kollegen, überwiegend aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik Baden-Württembergs, davon ein Viertel in Kliniken tätige PiAs, folgten dieser Einladung in die stilvollen Räume der ganz im Jugendstil gestalteten Villa Eberhardt. Am Vormittag stellten die anwesenden Kolleginnen und Kollegen kurz ihre Kliniken vor. Sie berichteten auch über die jeweilige Stellung und Arbeitssituation als PsychotherapeutInnen und den aktuellen strukturellen Problemen und Entwicklungen.

Harry de Maddalena, Mitglied der Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen bei Ver.Di informierte kurz zu dem Ergebnis der Tarifverhandlungen im Länderbereich und dazu, dass für die Tätigkeitsmerkmale  im TV-L Anlage A, Teil II „Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen“, Ziffer 2 „Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte“ ein neuer Unterpunkt 2.4 eingefügt wurde: „Psychotherapeuten – Entgeltgruppe 14. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten jeweils mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit Approbation und entsprechender Tätigkeit.“ Er erläuterte kurz, welche positiven und negativen Auswirkungen damit verbunden seien und dass dieses Ergebnis weiterer Bemühungen bedürfe, um auf das Ziel E 15 hinzuarbeiten.

In Ad hoc gebildeten Arbeitsgruppen erfolgte dann zu folgenden Themen ein intensiverer Austausch (1. Stand Kabinettsentwurf und Umsetzung der Weiterbildung in den Kliniken, 2. Psychotherapeuten/innen in den psychiatrischen Einrichtungen – Grenzen, Chancen und strukturelle Probleme, 3. PP in Rehakliniken, 4. PiAs).  

Am Nachmittag setzte sich die Tagung fort mit der kammeröffentlichen Fortbildung zum Thema „Verbale und körperliche Übergriffe im Dienst“. Dr Britta Jäntsch, stellvertretende Leiterin des Instituts für Klinische Psychologie am Zentrum für Seelische Gesundheit des Klinikums Stuttgart (Leitung Prof. Dr. Matthias Backenstrass) stellte ein Konzept zum strukturellen Aufbau eines „Multiprofessionellen Kriseninterventionsteams“ (MKIT) vor. Frau Dr. Jäntsch hat neben ihrer klinischen Tätigkeit ein MKIT am Gesamtklinikum Stuttgart aufgebaut. Es dient der Unterstützung betroffener MitarbeiterInnen, wobei die hierarchischen, strukturellen und finanziellen Besonderheiten Berücksichtigung finden.  

Im anschließenden Austauschforum „Kammer im Gespräch“ informierte Kammerpräsident Dr. Munz die Anwesenden zum aktuellen Stand des Referentenentwurfes. Er berichtete über zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf und den laufenden Gesprächen mit dem BMG und den Verbänden.  Anschließende Fragen zielten z.B. auf das geplante weitere Ablaufszenarium bezüglich des Auftrages an den GBA zur Festlegung der Personalausstattung  auf der Basis der „Wittchen Studie“, die noch nicht fertiggestellt ist und den zu erwartenden Problemen, da die PsychPV Ende Juni außer Kraft tritt. Er wies anhand einiger Beispiele auf die vielen noch offenen Fragen hin, die in Bezug auf die Weiterbildung in den Kliniken noch zu klären sind, so etwa die Frage, ob die Weiterbildungsassistenz über Stellen der Institute finanziert sein wird. Wenn diese Stellen in Kliniken eingesetzt würden, seien z.B. arbeitsrechtliche Probleme zu erwarten und auch Fragen der Weisungsbefugnis (Institut oder Chef der Abteilung).

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

Offene Stellen für Psychotherapeuten meist gut zu besetzen

DKI veröffentlicht PSYCHiatrie Barometer 2017/2018

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Kliniken/Abteilungen haben große Schwierigkeiten, Fachkräfte für den ärztlichen oder Pflegedienst zu finden. Dagegen lassen sich offene Stellen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten meist gut besetzen. Dies sind die Ergebnisse des neuen PSYCHiatrie Barometers 2017/2018 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).

So gab nur gut jede zehnte der befragten Kliniken (13 %) an, Schwierigkeiten zu haben, offene Stellen für Psychotherapeuten zu besetzen. Bei den Stellen für Psychologen ohne Approbation lag der Anteil der Einrichtungen mit Stellenvakanzen sogar nur bei vier Prozent. Für den ärztlichen Dienst gaben hingegen fast zwei Drittel der befragten Kliniken für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie (63 %) sowie rund ein Drittel der psychosomatischen Einrichtungen (33 %) an, offene Arztstellen nicht besetzen zu können.

Die Zahlen belegen, dass ohne Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen nicht mehr möglich ist. Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung werden Psychotherapeuten zukünftig noch besser für diesen Bereich qualifiziert werden. Bei den neuen Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik im Gemeinsamen Bundesausschuss sollte dies berücksichtigt werden.

Das PSYCHiatrie Barometer wird jährlich vom DKI erstellt. Befragt werden alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser sowie Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. An der Befragung für das PSYCHiatrie Barometer 2017/2018 haben insgesamt 104 Einrichtungen teilgenommen.

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

(LPK BW) Achtung: Anmeldung noch möglich – Online-Anmeldung und Abstracts zu den Workshops (Download unten)

Der Landespsychotherapeutentag 2018 richtet seine Aufmerksamkeit auf die Vielfalt der Tätigkeitsfelder sowie die zukünftigen Herausforderungen der Psychotherapie in Institutionen. Psychotherapeutische Kompetenz in Institutionen wird sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken — nicht zuletzt hat sich die Anzahl der Stellen in den vergangenen zwei Jahrzehnten vervielfacht. Eine spannende Frage, wie sich das Berufsfeld weiterentwickeln wird. Am Vormittag wird Dr. Dietrich Munz zu diesen Entwicklungen und Perspektiven des Berufes speziell in Institutionen sprechen. Johann Rautschka-Rücker richtet den Blick auf den Novellierungsbedarf in den Tätigkeitsfeldern angestellter Psychotherapeutinnen/en im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dr. Ulrike Worringen wird mit einem Beispiel aus der Praxis über die Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen in der stationären Rehabilitation und während der anschließenden Nachsorge (PsyRENA) berichten.

Am Nachmittag können Themen in den Workshops vertieft werden. Wir möchten Ihnen dazu Einblick in die aktuelle Vielfalt spezifischer ambulanter und stationärer Psychotherapie geben und stellen relevante Arbeitsbereiche wie Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitation, Sucht, Justiz und Jugendhilfe vor.

Mit diesem breiten Themenspektrum wollen wir angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso ansprechen wie niedergelassene Kolleginnen und Kollegen und damit den Blick auch auf Perspektiven übergreifender Zusammenarbeit richten. Wir wünschen uns und Ihnen viele neue Hinweise und Anregungen für eine bessere Vernetzung von Psychotherapie in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern.

Datum: Freitag, 29.6.2018
Ort: Hotel Pullman Stuttgart Fontana
Teilnahmegebühr: 110,- €, für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) 20,- €, für VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos

Jetzt online für den Landespsychotherapeutentag 2018 anmelden

Fortbildung: Behandlung chronischer Depressionen

CBASP als modulares Konzept in der stationären Versorgung

(LPK BW) Wie können chronische Depressionen in der stationären Versorgung effektiv behandelt werden? Eine Antwort darauf ist das Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP), das am Mittwoch, den 7. März 2018 von Prof. Dr. Elisabeth Schramm im Rahmen einer kammeröffentlichen Fortbildung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Tübingen vorgestellt wird. Das ist eine besondere Gelegenheit, vor Ort Einblick in die Arbeit von Kollegen einer psychiatrischen Klinik zu erhalten.

Anschließend wird Gelegenheit sein, sich mit Mitgliedern des Kammervorstandes und des Ausschusses „Psychotherapie in Institutionen“ zu klinikrelevanten aktuellen gesundheits- und versorgungspolitischen Themen zu informieren und auszutauschen, welche die Arbeit insbesondere der approbierten angestellten KollegInnen in stationären und teilstationären Einrichtungen und die der PiA betreffen.

Veranstaltungsflyer

Anmeldeformular

Anmeldeformuar

Angestellte Psychotherapeuten angemessen bezahlen

Gemeinsame Veranstaltung von BPtK und ver.di in Berlin

(BPtK) Psychotherapeuten müssen zukünftig in den Tarifverträgen angemessen eingruppiert und entlohnt werden. Das ist die zentrale Forderung von rund 60 Teilnehmern einer Fachtagung von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7. Dezember 2017 in Berlin. Vor beinahe zwei Jahrzehnten wurden mit dem Psychotherapeutengesetz die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) geschaffen. Während im Bereich der ambulanten Versorgung die beiden neuen Berufe gesetzlich fest im SGB V und in weiteren Gesetzen verankert wurden, wurden beide Berufe erstmals mit Abschluss der neuen Entgeltordnung 2017 in einem Flächentarifvertrag mit einem speziellen Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Allerdings erfolgte dies systematisch nicht bei den anderen akademischen Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker), sondern in der Entgeltgruppe 14 der Kategorie „Beschäftigte im Gesundheitswesen“. BPtK und ver.di fordern deshalb bei den derzeitigen Tarifverhandlungen mit den Ländern, PP und KJP in die Entgeltgruppe 15 einzugruppieren. Da sie Versorgungsaufgaben wie die Fachärzte wahrnehmen, sollten sie sowohl systematisch als auch der Höhe des Entgelts nach, wie die Fachärzte eingruppiert werden.

Frist für Antrag auf Höhergruppierung nach E14 für angestellte PP und KJP läuft aus!

(LPK BW) Liebe angestellte Kolleginnen und Kollegen, im Mai hatten wir Sie zur Höhergruppierung von PP/KJP im TVöD informiert (Merkblatt Höhergruppierung vom 23. 05.2017). Viele Kolleginnen und Kollegen waren daraufhin aktiv geworden und hatte bzgl. weiterer Informationen in der LPK-Geschäftsstelle nachgefragt. Da die Frist einer rückwirkenden Höhergruppierung nun zum Ende des Jahres  2017 abgelaufen sein wird, wollen wir hier abschließend nochmals alle darauf aufmerksam machen, die das noch nicht für sich geklärt haben.

Wir möchten zusammenfassend darauf hinweisen, dass die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe EG14 aus tarifrechtlichen Gründen noch in diesem Jahr bis zum 31.12.2017 beantragt werden muss. Sie gilt dann rückwirkend zum 01.01.2017. Im Antrag sollte dargelegt werden, dass die eigene Tätigkeit und die Erfüllung der übertragenen Aufgaben psychotherapeutische Expertise erfordert. Nach dem 31.12.2017 kann eine Höhergruppierung nicht mehr aufgrund einer Anpassung an die neue Tarifregelung erreicht werden. Sollte eine grundlegene Änderung der Tätigkeit eintreten, kann damit ggf. eine Höhergruppierung geltend gemacht werden.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Kammern Hessen und Saarland, auf deren aktualisierten Text wir verweisen durften bzw. den wir hier im Wortlaut übernehmen (s.u.).

Ihr Kammervorstand

 

Von den LPKen Hessen und Saarland übernommener Text:

„Für alle KollegInnen, die nach dem TVöD-kommunal vergütet werden: Ver.di weist darauf hin, dass die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe E 14 gemäß TVöD bis zum 31.12.2017 beantragt werden muss, da sie nur dann rückwirkend zum 01.01.2017 gelten kann. Spätere Anträge können dann lediglich ab Antragsdatum wirken. Diese Option gilt grundsätzlich für alle Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Beratungsstellen, Kliniken oder Einrichtungen der Jugendhilfe, die nach TVöD-kommunal vergütet werden.

Die Kammer rät dazu, eine Höhergruppierung fristwahrend zu beantragen, z.B. mit dem Satz „Hiermit beantrage ich die Höhergruppierung gemäß § 29 b TVÜ-VKA in die Entgeltgruppe 14 (Anlage 1 zum TVöDVKA)“.

Achtung: Approbation und Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit erforderlich!

Besonders weist die Kammer darauf hin, dass es bzgl. der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 (EG 14) darauf ankommt, dass man als approbierter Psychotherapeut/approbierte Psychotherapeutin an seinem Arbeitsplatz auch psychotherapeutische Tätigkeit ausübt. Für PP und KJP in Krankenhäusern und Kliniken in denen psychisch oder psychosomatisch Kranke behandelt werden, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt und der TVöD-K anwendbar.*

Für PP und KJP, die in der Jugendhilfe- bzw. im Beratungsbereich arbeiten, rät die Kammer, im Antrag detailliert darzulegen, dass die eigene Tätigkeit und die Erfüllung der übertragenen Aufgaben in der betreffenden Institution nur mit psychotherapeutischer Expertise möglich ist. Nachgewiesen könnte das beispielsweise durch die Beschreibung des Anforderungsprofils in Stellenausschreibungen oder durch vom Arbeitgeber vorzuhaltende Stellenbeschreibungen.

Auch Aussagen im Rahmen des Qualitätsmanagements der Einrichtung oder durch Beschreibungen der Tätigkeitsschwerpunkte oder –Aufgaben in der Konzeption der Einrichtung sind geeignet, den Nachweis zu erleichtern. Vereinbarungen der Einrichtung mit Kostenträgern und Kooperationspartnern könnten ebenfalls Argumente dafür bieten, dass Ihre Tätigkeit psychotherapeutische Expertise erfordert. Schließlich könnten Sie Aufgaben Ihres Berufsalltags in der Einrichtung konkret benennen und darauf hinzuweisen, dass deren Erfüllung ohne psychotherapeutische Expertise nicht zu leisten sind.

* XI. Beschäftigte in Gesundheitsberufen Nr. 18: Entgeltgruppe 14: „Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten jeweils mit Approbation und entsprechender Tätigkeit (Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVöD-K) in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 9 vom 24. November 2016, Seite 112).“

Quelle: Newsletter LPtK- Hessen 11/2017
Berarbeitung: B. Morsch, PK Saarland – 26.11.2017