LPK-Warnung vor Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

(LPK BW) Aktuell berichten uns mehrere Kammermitglieder, dass sie Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten haben. In diesen Schreiben werden die Empfänger unter Hinweis auf vorgeblichen Rechtspflichten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu aufgefordert, ein Formular auszufüllen und unterschrieben an den Absender zurückzusenden. Indes steht nur im Kleingedruckten dieses Formulars der Hinweis, dass mit dem Zurücksenden des unterzeichneten Formulars ein kostenpflichtiges Angebot über ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ angenommen werde und somit ein Vertrag zustande komme. Es handelt sich folglich um ein verdecktes Vertragsangebot.

Wir weisen darauf hin, dass die in dem Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ behauptete Rechtspflicht zur Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Absender nicht besteht und empfehlen allen Kammermitglieder, dieses Schreiben nicht zu unterschreiben und nicht an den Absender zurückzusenden.

 

Stand der Umsetzung des PsychVVG

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage liegt vor

(LPK BW) Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink, Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und ihrer Fraktion zum Stand der Umsetzung des PsychVVG liegt nun vor. Das PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) wurde im November 2016 beschlossen.

Die Fragesteller erbaten unter anderem Informationen über den Stand der Umsetzung der Nachweispflicht, der Personalmindeststandards und der stationsäquivalenten Behandlung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass nur ein geringer Teil der psychiatrischen Krankenhäuser und Fachabteilungen der Nachweispflicht zum Personalstand nachgekommen ist: Für das Jahr 2017 zum Stichtag 31. März 2018 haben 57 von 481 Einrichtungen die Daten vollständig übermittelt (11,9 Prozent). Zum Stichtag 31. Mai 2018 haben 210 von 481 Einrichtungen die Daten vollständig übermittelt (43,7 Prozent). Allerdings unterlägen 60 dieser 210 Einrichtungen einer Ausnahmeregelung, nach der sie vom Nachweis und der Übermittlung der vereinbarten Stellenbesetzung befreit seien. Angaben der Einrichtungen, die dieser Ausnahmeregelung unterliegen, werden entsprechend der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung als vollständig übermittelt gewertet. Folglich haben zum Stichtag 31. Mai 150 von 481 ihre Daten tatsächlich übermittelt.

Auch die Personalausstattung in kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wird nicht transparent. Informationen über unbesetzte Stellen oder zum Personalbedarf liegen der Bundesregierung nicht vor.

Sommerfest der Heilberufekammern

(LPK BW) Bei perfektem Wetter und im Beisein der wichtigsten Akteure aus der baden-württembergischen Gesundheitspolitik fand am Anfang Juli das Sommerfest der Heilberufekammern (HBKn) statt. In der Eröffnungsrede, die turnusgemäß in diesem Jahr von Dr. Ulrich Clever als LÄK-Präsident gehalten wurde, ging es zentral um die Übertragung der Aufgaben als Approbationsbehörde auf die HBKn. Diese Forderung tragen alle HBKn gemeinsam, da es ein richtiges und unverzichtbares Bindeglied darstellen würde, wenn die Kammern diese Aufgabe übertragen bekämen.

Dieses Anliegen hat Minister Lucha aufgegriffen und sich für eine gesetzliche Änderung in diesem Sinne ausgesprochen. Nun liegt es in der Hand des Ministeriums die Strukturen entsprechend zu ändern. Die HBKn haben in einem gemeinsamen Schreiben ihre Bereitschaft zu Übernahme schriftlich erklärt.

Landespsychiatrietag in Stuttgart – Psychotherapie von Psychosen

(LPK BW) Der „Landespsychiatrietag Baden-Württemberg“ ist die größte psychiatriepolitische Plattform, die von Angehörigen/Betroffenenverbänden sowie Professionellen zusammen mit den großen Verbänden, u.a. der freien Wohlfahrtspflege und Kassen durchgeführt wird. Sozialminister Manne Lucha eröffnete als Schirmherr mit einem ausführlichen und engagierten Grußwort die ca. 600 Teilnehmer umfassende Tagung, bei der auch wieder mehrere Abgeordnete des Landtags anwesend waren.

Kammerwahl 2018 *** Deadline Stimmabgabe war der 21.11.2018

„Die Auszählung der Wahl beginnt am 27.11.2018 und das Wahlergebnis wird Ende November/Anfang Dezember allen Kammermitgliedern durch Rundschreiben und durch Veröffentlichung auf dieser Homepage bekannt gegeben.

(LPK BW) Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Kammerwahl 2018.

Ganz oben in der folgenden Liste findet sich das Rundschreibens zur Kammerwahl, das per Post an alle Mitglieder versendet wurde. Außerdem der „Hinweis zu den für die  Zulassung eines Wahlvorschlag notwendigen Unterstützern“ sowie die Hinweise hinsichtlich „Kammermitgliedschaft und Grundlagen für eine Wählbarkeit für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und Neuapprobierte“. DEs Weiteren wurden diverse Muster (für die Einverständniserklärung zur Kandidatur sowie zur Einreichung von Wahlvorschlägen) bereitgestellt, die die Listen für die Wahlvorbereitung verwenden konnten.  

Hier demnächst mehr zu den Ergebnissen!

 

 

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

AKTUALISIERT – Bericht und Vortragsfolien zum Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

(LPK BW) Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz. Am Nachmittag war Gelegenheit in Workshops zu wichtigen psychotherapeutischen Arbeitsfeldern stationärer und teilstationärer Versorgung aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Reha und Jugendhilfe Einblicke in die aktuellen stationären Konzepte und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Die ersten Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2018 veröffentlicht. Die BPtK-Studie „Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Wartezeiten 2018“ steht Ihnen auf der Homepage der BPtK zum Download zur Verfügung: http://www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.html

In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Dazu ist eine zweite Studie geplant, in der Patientinnen und Patienten zu ihren Erfahrungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung befragt werden sollen. Befragt werden Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte, die im Zeitraum von Juni bis August 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Dafür sind wir auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Gesucht werden Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die bereit sind, ihre Patientinnen und Patienten (bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte), die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung soll unter anderem dazu dienen zu erfragen, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patientinnen und Patienten sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Sechs Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patientinnen und Patienten im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.

Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie einschließlich einer Studieninformation für Patientinnen und Patienten. Die Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten erhalten mit der Studieninformation einen Link für die Teilnahme an der Online-Befragung. Das Einverständnis für die Teilnahme an der Studie geben die Patientinnen und Patienten zu Beginn der Online-Befragung. Für die Durchführung der zweiten Befragung nach sechs Monaten werden die Patientinnen und Patienten bzw. die Sorgeberechtigten am Ende der ersten Befragung gebeten, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für die zweite Onlinebefragung werden Sie dann im Februar 2019 per E-Mail eingeladen. Die E-Mail-Adresse wird getrennt von den Befragungsdaten gespeichert und nach Durchführung der zweiten Befragung gelöscht.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden bei dieser Studie außerdem gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patientinnen und Patienten zu erfassen und diese am Ende der ersten Erhebung in anonymisierten Form per Onlinebefragung einzugeben.  

Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link eingeben: http://uhh.de/rfa50.

Direkt zur Eingabe der Adresse gelangen Sie über folgenden QR-Code:

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

7.7.2018 in Stuttgart – Anmeldung online hier…

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können wir Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen.

In dieser Veranstaltung wollen wir mit den Kammermitgliedern deren Erfahrung mit der Richtlinie und Verordnungsbefugnis austauschen und die Ergebnisse der Befragung der BPtK und Landeskammern zur Umsetzung der Richtlinie diskutieren. Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, wird die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie präsentieren, Dr. Tina Wessels und Dr. Dietrich Munz werden die praktische Umsetzung der Befugnisse erläutern.

Wir würden uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können, um mit Ihnen auch zu überlegen, welche Anliegen wir für eine künftige Verbesserung der Versorgung an die Politik herantragen müssen.   

Datum: Samstag, 7. Juli 2018
Ort: Maritim Hotel Stuttgart
Teilnahmegebühr: 30,- € (für PiA, VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos)

Jetzt online für den Fachtag anmelden

Symposium „Telemedizin – Digitalisierung in Medizin und Pflege“

(LPK BW) Was ist der beste Weg, um diese digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen für alle nutzbar zu machen? Gesundheitsminister Manne Lucha und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer haben sich dazu mit rund 250 Vertretenden aus dem Gesundheitssektor ausgetauscht.

Baden-Württemberg positioniere sich derzeit als bundesweiter Vorreiter. Die Landesärztekammer sowie die LPK Baden-Württemberg haben als bisher erste Kammern die Berufsordnung gelockert, so dass nun modellhaft Projekte mit echter Fernbehandlung, also ohne vorherigen Kontakt von Patientin und Patient mit Ärztin oder Arzt, erlaubt seien. Die drei laufenden Modellprojekte sollen der Verbesserung und Förderung der ärztlichen Versorgung besonders auch im ländlichen Raum dienen. Arztpraxen sollen in unterversorgten beziehungsweise von Unterversorgung bedrohten Regionen entlastet werden, indem ‚einfache‘ Fälle telemedizinisch beraten und versorgt werden. Ärztinnen und Ärzte sollen somit mehr Zeit für Patientinnen und Patienten haben, die tatsächlich in die Sprechstunde kommen müssen.

Vorgestellt wurde auch das ‚Praktische Handbuch zur Qualitätsentwicklung in der Telemedizin‘, das den Transfer von der Forschung in die Praxis unterstützen soll. Das Buch enthält auch eine Checkliste mit Qualitätskriterien, anhand derer Projekte auf ihre Anwendungstauglichkeit hin überprüft werden können. Minister Lucha stellte abschließend auch klar, dass die neuen Angebote die bisherigen Behandlungsformen zwar unterstützen und ergänzen, aber niemals ersetzen könnten.