Selbstverletzendes Verhalten – niederschwellige Internet-basierte Online-Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene

Hilfsangebots des Univeritätsklinikums Heidelberg

(LPK BW) Das Universitätsklinikum Heidelberg hat eine niederschwellige und kostenlose Internet-basierte Online-Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-21 Jahren, die sich selbst verletzen, entwickelt, die auf einem evaluierten Therapiemanual basiert. Um die Wirksamkeit der Intervention zu überprüfen, haben Teilnehmer im Rahmen unserer Studie entweder Zugriff auf eine seriöse, online verfügbare, Psychoedukation zum Thema Selbstverletzung oder zusätzlich über die Online-Intervention die Möglichkeit, Übungsmaterialien, Beratung per Chat oder Telefon, den Austausch mit anderen Betroffenen und vieles mehr zu nutzen. Es besteht zudem die Option für Teilnehmer, lediglich Fragebögen auszufüllen.

Es soll dabei untersucht werden, inwiefern das Programm dazu in der Lage ist, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich selbst verletzen, bei der Verringerung des selbstverletzenden Verhaltens zu unterstützen und wie sich das Online-Programm auf den Gesundheitsverlauf auswirkt. Dazu finden im Anschluss an die Intervention, nach 4, 12 und 18 Monaten Nachuntersuchungen statt.

Das Hilfsangebot wurde im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie bitten (https://star-projekt.de/) entwickelt, bei der Forscher der Universitäten und Universitätskliniken in Heidelberg, Karlsruhe, Koblenz/ Landau, Mannheim, Neuruppin und Ulm beteiligt sind.

Poster und Flyer können ausgedruckt oder per Mail verschickt werden, um möglichst viele Betroffene aufmerksam zu machen. Weiteres Info-Material auf der Projekthomepage.

Falls Sie Druckversionen für Ihre Praxis oder Einrichtung benötigen oder weitere Fragen haben, können Sie sich wenden an das Forschungssekretatiat Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Heidelberg: karin.witte(at).med.uni-heidelberg.de.

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW) Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Am ersten Tag der VV standen die Diskussionen und Beschlüsse zum Haushaltsabschluss 2019 und dem Haushaltsplan 2020 auf der Tagesordnung sowie durch die Verschiebung der VV noch unerledigte „Aufträge“. So wurde der Antrag eingebracht, in der bereits seit Jahresbeginn laufenden neuen Kammerperiode die Arbeit im Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen. Hierzu präsentierte Vorstandsmitglied Roland Straub als Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand sowie zu geplanten Arbeitsschwerpunkten und stellte die aktiven Mitglieder kurz vor. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen wie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und neu geschaffener psychosozialer Einrichtungen bei Kommunen und Trägern hätten telefonische Anfragen wegen Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung deutlich zugenommen, Nachfragende seien nicht mehr nur die Angehörigen selbst, sondern zunehmend Mitarbeiter von Trägern sozialer Einrichtungen und Kommunen, Klinikambulanzen, Beratungsteams, Wohnbegleiter, usw., weswegen der Adressenpool einer dringenden Erweiterung bedürfe. Neben der fortlaufenden Aktualisierung der Info-Materialien, auf die bei Anfragen verwiesen werde, sollen deshalb auch erneut regionale Aktivitäten wie Qualitätszirkel und Fortbildungen initiiert oder unterstützt sowie zusätzlich wegen der stärkeren Vernetzung auch interprofessionell geplant werden. Die VV stimmte der Fortsetzung der Arbeit des Arbeitskreises ohne Gegenstimmen zu.

Bei der weiteren Präsentation des Haushalts und den Diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Bekämpfung auch erhebliche Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben. Aufwendungen für Reisekosten und Veranstaltungen werden durch die Absage von Veranstaltungen und durch die Ersetzung von Präsenzterminen durch Videokonferenzen zwar deutlich niedriger ausfallen als im Haushaltsansatz. Dafür fallen aber die Kosten für die EDV höher aus als vorgesehen, denn die Umstellung der Präsenzsitzungen und Veranstaltungen auf webbasierte Konferenzen und auch die Umstellung der Arbeitsplätze der KammermitarbeiterInnen auf Homeoffice führte zu höheren EDV-Ausgaben. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Haushaltsplan 2021 verabschiedet und die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet.

Der zweite Tag der VV begann mit der Verabschiedung des langjährigen Leiters des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung, Dr. Jürgen Schmidt. In der Würdigung seiner Verdienste für die Kammer betonten Vizepräsident Martin Klett und auch die langjährige Vorsitzende des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mareke de Brito Santos-Dodt das enorme Engagement von Jürgen Schmidt für die Kammer, insbesondere bei der Schaffung und ständigen Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung, der Weiterbildungsordnung, der Akkreditierungsverfahren und vielem mehr (siehe auch den separaten Beitrag unten). Jürgen Schmidt bedankte sich in seiner Abschiedsrede für die Würdigungen seiner Arbeit und sprach sich bezüglich der Fort- und auch der Weiterbildungsordnung für eine größere Akzeptanz von Methoden/-Verfahrensvielfalt aus. Er wird dem Ressort erfreulicherweise als Berater für die Zeit des Übergangs auf seine Nachfolge zur Verfügung stehen.

Im anschließenden Vorstandsbericht informierte Kammerpräsident Dr. Munz zum Stand des elektronischen Heilberufeausweises, mit dessen Ausgabe im Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Anschließend referierte Herr Munz den Stand der Musterweiterbildungsordnung, welche zur ersten Lesung auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.11.2020 ansteht.

Aufgrund von Hinweisen von Ermittlungsbehörden verdeutlichte  Präsident Munz, dass die Kammer keine Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten von Psychotherapeut*innen zur Befreiung von der Maskenpflicht dulden dürfe und die Ahndung rechtswidriger Gutachten unterstütze und ggf. auch Berufsordnungsverfahren einleite.

Zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie verabschiedete die VV eine Resolution, in der die Politik aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so zu gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang auch bei steigenden Fallzahlen fortgesetzt werden kann.

Resolution 1: Umsetzung der Studiengänge nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz steht in Baden-Württemberg aus

Resolution 2: Versorgung von psychisch kranken Menschen während der Corona-Pandemie

 

KVBW hat Nachweisfrist für die Fortbildung nach § 95d SGB um 9 Monate verlängert

(LPK BW) Der Vorstand der KVBW hat am 13.10.2020 folgendes mitgeteilt: Bis 30.09.2020 konnte die Fortbildungspflicht mit nur 200 Punkten anstatt regulär mit 250 Punkten nachgewiesen werden. Diese Regelung ist jetzt ausgelaufen. Die Frist zum Nachweis der Fortbildungspflicht wurde auf Bundesebene aktuell bis zum 31.12.2020 verlängert (insgesamt gültig vom 01.04.2020 bis 31.12.2020). Davon abgeleitet erhält in Baden-Württemberg jedes Mitglied auf das Ende seines individuellen Nachweiszeitraumes eine Verlängerung um neun Monate. Am Ende dieses verlängerten Zeitraumes sind dann wieder 250 Punkte über ein Zertifikat der Kammer nachzuweisen.

Versorgung psychisch kranker Menschen während der Corona-Pandemie

Dank des LPK-Vorstands an alle Kammermitglieder

(LPK BW) Der Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr stellte auch die PsychotherapeutInnen vor besondere Herausforderungen, sowohl in der Niederlassung als auch in Kliniken und Beratungsstellen. In allen Betätigungsfeldern haben PsychotherapeutInnen mit hohem persönlichem Einsatz die Versorgung von psychisch kranken Menschen sichergestellt.

Auch PsychotherapeutInnen mussten sich mit den notwendigen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie auseinandersetzen: Wie kann man sich selbst schützen, seine PatientInnen, seine Angehörigen? Wie kann in den Praxen und anderen Einrichtungen der Versorgung die Abstandsregelung gewährleistet werden? Wo muss unbedingt eine Maske getragen werden, wo können diese beschafft werden, wie kann man an Desinfektionsmittel kommen? Welche Behandlungen können wie gewohnt fortgeführt werden, wo sind andere Möglichkeit wie Video oder Telefon nutzbar und möglich?

In Zusammenarbeit von Kammern, Kassenärztlicher Vereinigung, Sozialministerium und Berufsverbänden konnten sehr zeitnah Lösungen für die meisten dieser Probleme gefunden werden. So wurde in der Versorgung gesetzlich versicherter PatientInnen die Begrenzung der in einer Praxis pro Quartal abrechenbaren Therapiestunden per Video ausgesetzt und die formlose Fortführung von Gruppenpsychotherapien als Einzelbehandlungen ermöglicht. Dies wurde auch häufig von den KollegInnen genutzt, wie auch die therapeutischen Kontakte per Telefon, die von der KV ebenfalls erleichtert wurden.

Das Sozialministerium erkannte den Bedarf an fachkundiger Beratung von durch Corona verunsicherten Menschen und brachte in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, den Kammern und der KV die „Psycho-Hotline Corona“ als niederschwelliges Angebot auf den Weg. Über 450 PsychotherapeutInnen und mehr als 100 PsychotherapeutInnen in Ausbildung beteiligten sich neben andern Professionellen an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.

In der ambulanten Psychotherapie haben die Psychotherapeutischen Praxen die Versorgung der psychisch kranken PatientInnen trotz aller Widrigkeiten weitgehend sichergestellt, was durch die Abrechnungszahlen der KV Baden-Württemberg eindrücklich belegt wird. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zeigten sich im 1. Quartal 2020 nur geringe Veränderungen bei den abgerechneten Leistungen und auch bei der Zahl der behandelten PatientInnen. Im 2. Quartal 2020, als die Pandemie und die Beschränkungen zu deren Eindämmung ihren Höhepunkt erreicht hatten, wurden nur 8% PatientInnen weniger behandelt, wobei die Menge der abgerechneten Leistungen sogar leicht angestiegen war

Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei, die Situation kann jederzeit wieder eskalieren, wie das derzeit in anderen Ländern und im Trend auch bei uns bereits geschieht. Die Politik muss in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und andern Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang fortgesetzt werden kann. Dazu gehört an vielen Stellen maximale organisatorische Flexibilität, natürlich immer unter Wahrung der Infektionsschutzes.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bedankt sich bei allen KollegInnen für ihren hohen Einsatz zur Sicherstellung der Versorgung in allen Arbeitsfeldern der Psychotherapie. Dies war angesichts der großen Verunsicherung zu Beginn der Pandemie ein sicher anstrengender Prozess für alle. Unser Dank gilt aber auch allen Verantwortlichen in den anderen Kammern, der Kassenärztlichen Vereinigung, des Sozialministeriums und den Verbänden, die durch ihre konstruktiven Beiträge zur Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung und zur Lösung der vielfältigen Probleme wesentlich beigetragen haben.

Trennung und Scheidung

LPK Fachtag Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(LPK BW) Am Samstag, 10.10.2020 – zugleich Welttag der Psychischen Gesundheit 2020 – fand der vom Ausschuss für die Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen lange geplante Fachtag zum Thema „Psychotherapie im Kontext von Trennung und Scheidung“ als Präsenzveranstaltung im Hospitalhof in Stuttgart statt. Die Teilnehmerzahl musste coronabedingt auf 100 Teilnehmer begrenzt werden.

Finanzierung der Kosten nach Störung der Telematikinfrastruktur (TI)

Informationen für kassenzugelassene Psychotherapeut*innen

(LPK BW) Die Gesellschafterversammlung der gematik hat einen Beschluss zur Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) bedingten Kosten gefasst. Informationen dazu finden Sie in dem Schreiben der KBV.

Link zur Seite der KVBW: TI-Störung: gematik erstattet Kosten

Forschungsvorhaben „Fehler in der Psychotherapie“ – Forschungsvorhaben der Uni Magdeburg

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) „Thema: Reversible Fehler in der Psychotherapie – ein Online-Fragebogen zur Erfassung des individuellen Fehlerumgangs von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Institut für Psychologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)

Kurzbeschreibung: Im Rahmen einer Masterarbeit im Fach Psychologie an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg untersuchen wir alltägliche Fehler in der Psychotherapie. Das Ziel dieser Befragung ist es, die Entstehung, Wahrnehmung, Verarbeitung sowie den konkreten Umgang mit prinzipiell reversiblen Fehlern aus der subjektiven Sicht von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfassbar zu machen und zu untersuchen. Reversible Fehler können dabei beispielsweise eine Fehleinschätzung bezüglich der Belastbarkeit der therapeutischen Beziehung oder die Auswahl einer sich als ungeeignet erweisenden therapeutischen Technik sein. Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass in dieser Befragung schwerwiegende bzw. juristisch relevante Fehler nicht untersucht werden. Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist ein besseres Verständnis der ablaufenden Prozesse bei Fehlern im therapeutischen Prozess, um somit die Generierung weiterer perspektivisch wichtiger Erkenntnisse im Umgang mit Fehlern in der Psychotherapie ermöglichen zu können. Zudem bietet die Teilnahme an der Befragung die Möglichkeit, einiger Minuten der Reflexion der eigenen therapeutischen Arbeit.

Die Befragung richtet sich an approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychologische Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeuten in Ausbildung aller Richtlinienverfahren. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und die Erhebung erfolgt im Sinne der Erhebungssoftware anonym.

Die Möglichkeit, an dieser Befragung teilzunehmen, besteht voraussichtlich bis Ende September. Der zeitliche Aufwand der Befragung beträgt ca. 20 Minuten.

Link zur Befragung: https://limesurvey.ovgu.de/index.php/541459?lang=de

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Prof. Dr. med. Markus Ullsperger & Dr. Tilmann A. Klein

 

Erfolgreiche Corona-Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen

(LPK BW) Über die Initiative „Corona-Hotline“ hatten wir bereits im Psychotherapeutenjournal 2/2020 berichtet. Sie wurde als gemeinsame Initiative des baden-württembergischen Sozialministeriums, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ins Leben gerufen und war ab Mitte April bis Ende Juli freigeschaltet. Ziel war ein breites niederschwelliges Hilfsangebot für Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohen psychischen Belastungen ausgesetzt waren.

Sozialminister Manfred Lucha bedankte sich bei allen beteiligten Kooperationspartnern und vor allem bei den über 750 professionellen Helfern, darunter ca. 500 ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen sowie auch ca. 100 PiA. In seinem Dankesschreiben an alle Mitwirkenden betonte er, dass für die Einrichtung eines solchen Angebotes normalerweise ein großer zeitlicher Vorlauf und ein nicht unerhebliches Finanzbudget erforderlich sei. Sehr schnell sei dann aber genau auf diese Frage durch das Engagement aller Beteiligten eine „grandiose und Mut machende Antwort“ gegeben worden, nämlich die, dass es im Krisenfall möglich sei, ein leicht zugängliches, kostenloses und gleichwohl fachlich anspruchsvolles Angebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landes einzurichten. „Sie waren selbst in einer schwierigen Situation, waren mit der Frage beschäftigt, wie es denn weitergehen soll und haben dennoch umgehend Ihre Bereitschaft erklärt, eine schlagkräftige Telefon-Hotline aufzubauen. Das war keine Selbstverständlichkeit und dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen bei Ihnen“, so Sozialminister Lucha.

3. Versorgungsbericht „Traumatisierte Geflüchtete“

(LPK BW) Die Landesärztekammer, die psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folteropfer in Baden-Württemberg und die LPK arbeiten seit etwa Beginn des Jahres intensiv an der Erstellung des 3. Versorgungsberichts „Traumatisierte Geflüchtete“. Die Veröffentlichung, die sich durch die Corona-Krise verzögert, ist nun für Ende 2020 vorgesehen.

An der aus etwa 10 VertreterInnen der genannten Institutionen bestehenden Arbeitsgruppe nehmen seitens der LPK BW Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Rüdiger Nübling teil. Themen des Berichts sind u. a. die Beschreibung des Bedarfs an Hilfsangeboten und die stationäre und ambulante Versorgung Geflüchteter in Baden-Württemberg, hierbei vor allem Möglichkeiten und Grenzen zum Beispiel bei der Einbeziehung von Sprachmittlern/Dolmetschern in die Behandlung, den Zugang zur Versorgung und vieles andere mehr. Ausführlicher eingegangen wird auf die Angebote der psychosozialen Zentren, die auf die Versorgung von traumatisierten Geflüchteten spezialisiert sind. Durch den Bericht sollen auch Kernbotschaften an die Politik bzw. Entscheider im Gesundheitswesen vermittelt werden, u. a. zur Notwendigkeit einer dauerhaften Finanzierung dieser Angebote.

Hier sei auch auf die Veranstaltung des Sozialministeriums zur „Versorgung von traumatisierten Geflüchteten“ hingewiesen, an der auch LPK-Vorstandsmitglied Lackus-Reitter mitwirkte. Die Präsentationen und Redebeiträge finden Sie hier.

Die LPK wird sich hier weiterhin engagieren und bittet daher ihre niedergelassenen Mitglieder in KV- und in privater Praxis um Aufnahme in die von der LPK geführten BehandlerInnenliste. Die laufend aktualisierte Liste dient dazu, Geflüchtete mit Behandlungsbedarf besser in die ambulante psychotherapeutische Versorgung vermitteln zu können. Hierzu werden wir die betreffenden Mitglieder separat  per Mail anschreiben.

LPK-Vorstand trifft sich im ZfP Reichenau zum Austausch mit dem Sozialministerium und der Leitung der Forschungsstation

(LPK BW) Am 23. Juni fand auf der Forschungsstation mit Standort im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Reichenau in Konstanz ein Treffen statt, zu dem der LPK-Vorstand eingeladen war. Anwesend waren ein Vertreter des Referats „Psychiatrie, Sucht“ des Sozialministeriums Baden-Württemberg, Dr. Michael Konrad, Prof. Daniela Mier, Lehrstuhl Klinische Psychologie der Universität Konstanz, welche die Hochschulambulanz und die seit 1996 bestehende Forschungsstation auf der Reichenau führt, der Leitende Psychologe der Forschungsstation Dr. Michael Odenwald und die zuständige Chefärztin der Klinik für Allgemeinpsychiatrie Ann-Kristin Hörsting. Für die LPK nahmen neben Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz Vizepräsident Martin Klett und Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub teil. Dr. Konrad war im Sozialministerium für die Betreuung der Corona-Hotline zuständig.

Auf dem Plan standen unterschiedliche Anliegen:

  • wechselseitige Information zum Stand der Umsetzung der Weiterbildungsreform und insbesondere dazu, wie die Verknüpfung von Klinik, Weiterbildung und Forschung am Beispiel eines integrativen Konzepts wie desjenigen in der „Reichenau“ aussehen könnte,
  • ein erster Austausch dazu, wie eine bessere Einbindung der Psychotherapie in gemeindepsychiatrische Angebote gelingen könnte sowie
  • eine Diskussion zur Umsetzung der GBA-Beschlüsse zur Verordnung durch Psychotherapeuten, z. B. zur Verordnung von Leistungen zur häuslichen Krankenpflege, medizinischer Rehabilitation, Soziotherapie und Krankentransporten.
  • Zuletzt wurde der aktuelle Stand der Aktivitäten sowie das weitere Vorgehen zur Corona-Hotline besprochen.

Die Hotline habe sich, wie Dr. Michael Konrad ausführte, als kostenloses, fachlich kompetentes und niederschwellig erreichbares Angebot des Landes Baden-Württemberg bewährt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Sorgen und Ängste angesichts der Pandemie auf psychotherapeutischem Niveau besprechen konnten.

Im weiteren Gespräch entstand die Idee, gemeinsam mit dem Ministerium einen Fachtag als Dank an die Teilnehmenden der Hotline zu organisieren, der sich mit der Schaffung ambulanter psychotherapeutischer Angebote für komplexe Versorgungsbedarfe von schwer psychisch kranken Menschen sowie deren Vernetzung und Koordination befassen solle. Der Fachtag könne für Herbst 2021 durch das Ministerium initiiert werden. Dies wurde zwischenzeitlich den Teilnehmenden durch ein Dankesschreiben des Ministers mitgeteilt. Ausgetauscht wurden verschiedene Ideen, wobei man sich einig war, dass sich bei der Veranstaltung sozialpsychiatrische Dienste, poststationäre Reha, Wohngruppen usw. vorstellen könnten. Darüber hinaus sollten ggf. die Landesärztekammer und die KV Baden-Württemberg einbezogen werden. Zunächst soll sich eine Gruppe von Vertretern aus den relevanten LPK-Ausschüssen mit dem Sozialministerium zu einem weiteren Ideenaustausch treffen.

Weiterer Punkt der Gespräche in Konstanz war im Kontext besserer Vernetzung, die weitere Teilnahme der LPK im Landesarbeitskreis (LAK) Psychiatrie zu bestätigen, da gerade dessen Geschäftsordnung aktualisiert wird und dadurch Mitglieder neu benannt und bestimmt wurden. Der LAK ist in § 11 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz festgeschrieben und berät das Ministerium bei der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung. Zentrales Instrument sind sektorenübergreifende Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen. Im LAK sind seit vielen Jahren der Verband der Klinikpsychotherapeuten und seit ihrer Gründung 1999 die LPK als Mitglieder dabei. Eine Aufnahme des Verbundes der Ausbildungsinstitute 3abw wurde im Gespräch mit Dr. Konrad diskutiert und für wichtig erachtet, mit der Zusage, diese weitere Mitgliedschaft zu prüfen. Zwischenzeitlich hat der LAK Psychiatrie getagt und das Ministerium hat der Teilnahme aller drei als Mitglied dieses beratenden Gremiums zugestimmt.