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BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeut*in

Was kommt nach dem Studium? Informationen für Student*innen

(BPtK) Die Ausbildung zur Psychotherapeut*in ist seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Wer künftig eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Wie für das Studium gibt es auch für die Weiterbildung Vorgaben.

Die BPtK hat für Student*innen einen Ratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen der neuen Psychotherapeutenausbildung zusammenfasst und insbesondere über die Weiterbildung nach dem Studium informiert.

Landespsychotherapeutentag mit Schwerpunkt Psychotherapie in Institutionen – Aktualisierte Fassung

Thema: Neue Weiterbildung – Bessere Versorgung?! Herausforderungen, Chancen und Perspektiven

(LPK BW) Der Landespsychotherapeutentag wurde dieses Jahr vom Ausschuss Psychotherapie in Institutionen zum Thema: „Neue Weiterbildung – Bessere Versorgung?! Herausforderungen, Chancen und Perspektiven“ konzipiert und ausgerichtet. Er fand am 1. Juli 2022 im Stuttgarter Hotel Pullmann als Präsenz-Veranstaltung statt und befasste sich schwerpunktmäßig mit den zu erwartenden Auswirkungen der Reform des Psychotherapeutengesetzes auf die vielfältigen Arbeitsfelder in den Kliniken und institutionellen Einrichtungen, in denen Psychotherapeut*innen tätig sind sowie den noch offenen Fragen zur Umsetzung und Finanzierung der neuen Weiterbildung.

LPK-Vertreterversammlung am 26.03.2022

(LPK BW) Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.

Der Präsident, Dr. Dietrich Munz, berichtete in Ergänzung zum schriftlichen Vorstandsbericht über aktuelle Themen wie Austausch der elektronischen Heilberufeausweise, Auswirkungen des Onlinezugangsgesetzes, Stand der Komplexrichtlinie, Aufhebung der Corona Sonderreglungen bezüglich der psychotherapeutischen Berufsausübung etc.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage nach schneller psychotherapeutischer Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine. Als wünschenswert wurde befunden, dass die Berufsausübung von ukrainischen Flüchtlingen, die in ihrem Land als Psychotherapeut*innen arbeiteten, unbürokratisch schnell erleichtert werden sollte. Der Vorstand wurde beauftragt, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und sich mit den dafür Zuständigen in Verbindung zu setzen.

Als weiterer Tagesordnungspunkt standen die Weiterbildungsordnungen an. Zunächst wurden an der WBO für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Unstimmigkeiten beseitigt und redaktionelle Änderungen getätigt. Dann erfolgten die Beratung und Beschlussfassung der Weiterbildungsordnung für nach neuem Recht approbierte Psychotherapeut*innen. Dr. Munz referierte den Stand der Musterweiterbildungsordnung, in der anschließenden Diskussion ergaben sich für die WBO der LPK keine Änderungen. Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen wurde mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen angenommen.

Der durch die neuen gesetzlichen Regelungen entstandene Anpassungsbedarf der Hauptsatzung wurde ebenfalls diskutiert und beschlossen. Zudem wurden auch Regelungen beschlossen bezüglich der Gremien-Videositzungen und digitalen Vertreterversammlungen. Die Wahlordnung wurde ebenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst.

Eine Nachhaltigkeitsleitlinie wurde ausführlich diskutiert und beschlossen.

Abschließend wurde die Rolle der Psychotherapeut*innen beim Thema Suizid im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge diskutiert sowie auf den kommenden Landespsychotherapeutentag hingewiesen.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen gefordert

40. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart

(BPtK) Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. Mai in Stuttgart forderte von der Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Durch eine finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung müssten außerdem die Weichen für die Zukunft der Profession gestellt werden. Der DPT stellte ferner die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) fertig und beschloss, die Ordnungen und die Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu gendern, um ein weiteres Signal für die gleichberechtigte Ansprache aller Kammermitglieder zu setzen.

Wachsende Aufgaben für die Profession

Nach zwei digitalen Versammlungen tagte der DPT wieder in Präsenz. Birgit Gorgas begrüßte für die Versammlungsleitung die Delegierten und stellte fest, dass angesichts von Krieg, Pandemie und Klimakrise mehr Menschen psychotherapeutische Beratung und Behandlung bräuchten. Um helfen zu können, müsse die Profession dazu jedoch auch in die Lage versetzt werden.

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK) Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Birgit Gorgas begrüßte die Delegierten für die Versammlungsleitung zum dritten Mal zu einem digitalen DPT. Die steigenden Inzidenzzahlen der vierten Corona-Welle hatten den Vorstand bewogen, den DPT digital und nicht in Präsenz zu veranstalten. In seinem Bericht bedauerte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz diese Entscheidung, die gleichwohl unumgänglich gewesen sei. Es sei inakzeptabel, dass circa 15 Millionen Mitmenschen in Deutschland durch ihre Entscheidung gegen eine Impfung viele Todesfälle, eine Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Kliniken, und große psychische Belastungen für viele Mitbürger*innen in Kauf nehmen. Er hätte sich gewünscht, dass mehr Einsicht möglich gewesen wäre. Um noch mehr Leid zu verhindern, müssten sich die Menschen wieder auf sehr restriktive Regelungen einstellen.

Expertenrunde diskutiert im ZfP Weissenau zur Weiterbildung in Kliniken

(LPK BW) Am 12. Oktober hatte der Landesverband der Klinikpsychologen und -psychotherapeuten zu einer öffentlichen Veranstaltung zur Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung in der stationären Versorgung in das ZfP Weissenau in Ravensburg eingeladen.

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW) Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell absichern

BPtK-Forderung an die nächste Bundesregierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell zu fördern. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung in Theorie, Selbsterfahrung und Supervision nicht selbst bezahlen müssen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Erst so können die Reformziele erreicht werden, prekäre Lebensverhältnisse für Psychotherapeut*innen in der Weiterbildung zu vermeiden und die psychotherapeutische Versorgung zu sichern. Wir brauchen eine finanzielle Förderung wie bei Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin und grundversorgenden Fachärzt*innen.“

Save the Date – LPK-Fortbildungsreihe zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

(LPK BW) Ab September 2021 startet der Arbeitskreis (AK) Psychotherapie  für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung eine kostenfreie Fortbildungsreihe zum Thema:

Psychotherapeutisches Arbeiten mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Grundlagen, besondere Aspekte und Erfahrungsberichte.

Insgesamt sieben Online-Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen richten sich vor allem an niedergelassene Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg. Sie werden jeweils an Dienstagen von 18:30 – 20 Uhr stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Je Einheit können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Beginnen wird die Reihe am Dienstag 28. September 18.30 – 20.00h mit

Stefan Meir, Leitender Psychologe (KJPP) der Liebenau Kliniken zum Thema:

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

In diesem Seminar wird der heterogene Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung in einer Übersicht typisiert vorgestellt. Daraus abgeleitet werden grundlegende Merkmale für die Gestaltung psychotherapeutischer Arbeit aufgeführt, sowie die besonderen Möglichkeiten, die der Beschluss des GBA für die Durchführung und Abrechnung bietet.

Der seit 2015 bestehende AK besteht aus acht Expert*innen. Diese sind überwiegend seit Beginn dabei, tätig in der regionalen ambulanten und/oder stationären/institutionellen psychotherapeutischen Versorgung aktiv im Aufbau und der Kontinuität/Förderung regionaler Qualitätszirkel als auch als Referent*innen regionaler und überregionaler Veranstaltungen zum Thema. Aufgabenschwerpunkte des AK sind die Förderung regionaler Qualitätszirkel sowie die Initiierung/Förderung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Kammermitglieder. Künftig geplant ist auch die Initiierung interprofessioneller Fortbildungen mit Blick auf Verbindung bestehender regional vernetzter Hilfestrukturen. Durch die Veranstaltungsreihe soll auch der Adressenpool von niedergelassenen Kolleg*innen erweitert werden, die offen und bereit sind, Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und psychischen Störungen zu behandeln. Bei der Kammer gehen immer wieder dringliche Anfragen von Angehörigen und kommunalen Einrichtungen ein, die bereits erfolglos nach Therapiemöglichkeiten in ihrer Region gesucht haben.

Für den AK und den LPK-Vorstand: Dr. Roland Straub

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Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession

38. Deutscher Psychotherapeutentag am 23./24. April – online

(BPtK) Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden. Außerdem waren Schwerpunkte des DPT: die Forderungen der Psychotherapeutenschaft für die nächste Legislatur der Bundesregierung und die Diskussion einer Nachhaltigkeitsstrategie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Einen besonderen Stellenwert nahm die Debatte um die psychischen Konsequenzen der Corona-Pandemie ein. Der DPT forderte einstimmig, ausreichende Unterstützung und Behandlungskapazitäten zu schaffen und spezifisch auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, Älteren und Pflegebedürftigen sowie Menschen in schwierigen sozioökonomischen Lebenslagen einzugehen.