Schlagwortarchiv für: Wartezeiten

Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken

Aktuelle Versorgungsstudie zur Lage der ambulanten Psychotherapien über Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Privatpraxen

(LPK BW)

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein

Berlin / Hamburg / Stuttgart etc

Spahnscher Irrtum: „Die Wartezeiten sind in Freiburg am längsten“

BPtK zu den Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie

(BPtK) Gesundheitsminister Spahn sagte am 26.09.2018 im Bundestag:

„Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg.“ (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)

Richtig ist: In Freiburg arbeiten 121,5 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Das ist nicht der „höchste Versorgungsgrad“ in der psychotherapeutischen Versorgung, aber ein deutlich besserer Versorgungsgrad als im Bundesdurchschnitt. Im Bundesdurchschnitt sind es 25,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner.

Weil es in Freiburg mehr Psychotherapeuten als im Bundesdurchschnitt gibt, warten die Menschen dort auch nicht so lange auf einen Termin bei einem Psychotherapeuten. In Freiburg beträgt die Wartezeit auf einen ersten Termin in der Sprechstunde 3,4 Wochen (Bundesdurchschnitt: 5,7 Wochen) und auf einen Behandlungstermin (Richtlinienpsychotherapie) 12,5 Wochen (Bundesdurchschnitt: 19,9 Wochen). Die Wartezeiten sind in Freiburg also deutlich kürzer als anderswo.

Fazit: In Freiburg müssen Patienten fast nur halb so lange auf einen Beratungs- oder Behandlungstermin warten wie im Bundesdurchschnitt. Mehr Psychotherapeuten führen zu einer besseren Versorgung.

Mehr Krankenhaustage bei psychischen Erkrankungen

BARMER veröffentlicht Krankenhausreport 2018

(BPtK) Bei körperlichen Erkrankungen nimmt die Zahl der Krankenhaustage seit 2006 kontinuierlich ab. Entgegen diesem Trend steigt die Zahl und Dauer der Krankenhausbehandlungen bei psychischen Erkrankungen. Zwischen 2006 und 2017 ist die Zahl der Krankenhaustage aufgrund von psychischen Erkrankungen insgesamt um 24 Prozent gestiegen. Dabei hat die Zahl der Behandlungen seit 2006 um 14 Prozent zugenommen und deren Dauer um 9 Prozent. Während die Zahl der Behandlungen in den letzten Jahren nicht mehr gestiegen ist, nahm deren Dauer vor allem seit 2013 wieder zu. Das sind die Ergebnisse des BARMER Krankenhausreports 2018, für den die Daten von rund 8,4 Millionen Versicherten ausgewertet wurden.

Die Zunahme der Krankenhaustage bei psychischen Erkrankungen hängt auch mit Defiziten in der ambulanten Versorgung zusammen. Zum einen fehlen nach wie vor komplexe ambulante Versorgungsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, in denen verschiedene Behandlungsleistungen koordiniert aus einer Hand erbracht werden. Zum anderen müssen psychisch Kranke weiterhin rund fünf Monate auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. Psychische Erkrankungen, die nicht behandelt werden, verschlimmern sich oder chronifizieren. Die langen Wartezeiten erschweren zudem die meist notwendige ambulante Weiterbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert daher eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die erstmals die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen berücksichtigt. Sie fordert dazu bereits konkrete gesetzliche Vorgaben im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz.

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Sachverständigenrat: Vier Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie

Auch wochenlange Wartezeiten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken

(BPtK) Patienten warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Damit bestätigt das Gutachten die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nach der Menschen im Mittel fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen. Auch in der stationären Versorgung bestehen Wartezeiten: Psychisch kranke Menschen warten ein bis zwei Monate, wenn sie eine Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus benötigen und nicht als Notfall eingewiesen werden.

Um die Wartezeiten zu verringern, fordern die Gutachter mehr ambulante und teilstationäre Angebote. Insbesondere plädieren sie dafür, das ambulante Angebot an intensiven Behandlungen auszubauen. In der Hoffnung auf hochfrequente Psychotherapien ließen sich viele Patienten in Kliniken einweisen. Anders, als die Patienten erwarteten, gehörten intensive Psychotherapien jedoch meist gar nicht zu den Behandlungen, die Psychiatrien anbieten, so die Gutachter. Sie empfehlen deshalb, intensive Behandlungsangebote auszubauen. Dies sollen vor allem psychotherapeutische Angebote sein, zum Beispiel kombiniert mit psychiatrischer Krankenpflege. Diese Angebote wären eine wesentliche Ergänzung sowohl der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen als auch (teil-)stationären Behandlungsmöglichkeiten.

„Wir befürworten den vorgeschlagenen Ausbau von ambulanten Angeboten mit intensiven Behandlungen für psychisch kranke Menschen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Dabei sollten Psychotherapeuten die Koordination für die gesamte Behandlung übernehmen und zum Beispiel auch psychiatrische Krankenpflege oder Ergotherapie verschreiben können.“

Am 2. Juli 2018 veröffentlichte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sein aktuelles Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“. Der Rat wird sein Gutachten am 26. September 2018 in Berlin auf einem Symposium vorstellen. Außerdem sind erstmals vier Regionalkonferenzen geplant.

LPK-Fachtag „Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis“

AKTUALISIERT – LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart – Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW) Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Breites Medienecho auf neue Zahlen zu Wartezeiten auf Psychotherapie

Tagesschau, SZ, NDR und weitere berichten über mangelhafte Versorgung

(LPK BW) Gemäß einer neuen Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer müssen in Deutschland Menschen, die psychisch erkrankt sind, durchschnittlich 20 Wochen auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei einem Kassentherapeuten warten. Die Umfrageergebnisse erzielten ein breites Medienecho: Die Tagesschau berichtete in einem ausführlichen Beitrag über die lange Wartezeiten auf einen Termin in einer Psychotherapeutischen Praxis, ebenso NDR, Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online, Tagesspiegel, Deutschlandfunk, Ärzteblatt und Handelsblatt.

Die Wartezeit von der ersten Anfrage bis zum Beginn der eigentlichen Behandlung ist seit der letzten Erhebung 2011 nur leicht zurückgegangen, von 23,4 Wochen auf jetzt 19,9 Wochen. „20 Wochen Wartezeit sind unzumutbar. Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für die Patienten“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz im Gespräch mit NDR Info und Panorama 3. Als Ursache für die lange Wartezeit sieht die Kammer eine veraltete Bedarfsplanung, die zuletzt 1999 aktualisiert wurde.

Weitere Informationen über die BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“ finden Sie hier.

  • Zu dem Beitrag „20 Wochen bis zum Termin“ von Linda Luft und Elisabeth Weydt (NDR), der am 10. April 2018 auf tagesschau.de veröffentlicht wurde, gelangen Sie hier.
  • Den Filmbeitrag „Psychotherapie: Langes Warten auf Hilfe“, der am 10. April 2018 um 21.15 Uhr bei „Panorama 3“ vom NDR ausgestrahlt wurde, finden Sie hier.
  • Einen am 10. April 2018 ausgestrahlten Hörfunkbeitrag von NDR Info Aktuell, in dem SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar zum Thema „Zu langes Warten auf Therapieplatz“ interviewt wurde, finden Sie hier.
  • Den Hörfunkbeitrag „In der Warteschleife: Deutschland braucht mehr Psychotherapie“ von Christian Erll, der am 10. April 2018 vom Deutschlandfunk gesendet wurde, finden Sie (unten auf der Seite!) hier.
  • Auf aerzteblatt.de wurde am 10. April 2018 ebenfalls ein Artikel zu diesem Thema mit dem Titel „Gesetzlich Krankenversicherte warten im Schnitt 20 Wochen auf Psychotherapie“ veröffentlicht. Sie finden ihn hier.
  • Ein weiterer Artikel auf aerzteblatt.de mit dem Titel „Psychotherapeuten für grundlegende Reform der Bedarfsplanung“ widmete sich am 11. April 2018 diesem Thema. Zu dem Text gelangen Sie hier.
  • Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte unter dem Titel „Fünf Monate warten auf Behandlung bei Psychotherapeuten“ am 11. April 2018 einen Artikel aus dem dpa-Newskanal. Sie finden ihn hier.
  • Spiegel Online veröffentlichte am 11. April 2018 den Text „Das Warten hat kein Ende“ von Jana Hauschild. Sie finden ihn hier.
  • Der Tagesspiegel veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Psychisch Kranke müssen monatelang auf Behandlung warten“. Sie finden ihn hier.
  • Das Handelsblatt veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Patienten warten immer noch viel zu lange auf ihre Psychotherapie“ von Peter Thelen. Sie finden ihn hier.
  • Deutschlandfunk meldete am 12. April 2018, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wolle sich für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen. Sie finden die Nachricht hier.

Weitere Artikel:

https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/psycho-krisen-lassen-die-buerokraten-kalt/ https://www.focus.de/regional/mainz/gesundheit-fast-fuenf-monate-wartezeit-auf-psychotherapie_id_8787129.html https://www.freiepresse.de/RATGEBER/GESUNDHEIT/20-Wochen-Wartezeit-auf-Psychotherapie-artikel10182128.php https://www.healthpolicy-online.de/news/vdek-Psychotherapie-Terminservicestellen
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/20-wochen-wartezeit-kammer-fordert-7000-zusaetzliche-psychotherapeuten-landsitze/
https://opk-magazin.de/berufs-und-gesundheitspolitik/opk-praesidentin-andrea-mrazek-im-gespraech-zu-den-ersten-studienergebnissen-zur-evaluation-der-reform/
https://weisser-ring.de/media-news/meldungen/18-04-2018-0
http://www.bptk.de/publikationen/bptk-newsletter.html

Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. „Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt. Doch bis heute hat der beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss nicht einmal ein Konzept vorgelegt“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Gesundheitspolitik darf vor den überlangen Wartezeiten psychisch kranker Menschen nicht mehr die Augen verschließen. Damit sich Wartezeiten deutlich verkürzen, müssen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Die BPtK fordert mindestens 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich insbesondere außerhalb der Großstädte.“

Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich gestiegen. Nach einer Studie des Robert Koch-Instituts erhält etwa jeder fünfte psychisch Kranke (18,9 %) in dem Jahr, in dem er erkrankt, auch professionelle Hilfe. 1998 lag diese Behandlungsquote noch bei etwa 10 Prozent. „Diese Verdopplung der Behandlungsquote ist darauf zurückzuführen, dass die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen abgenommen und die Bereitschaft zugenommen hat, sich bei psychischen Erkrankungen professionelle Hilfe zu suchen“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

Psychotherapeutische Sprechstunde sehr gut angenommen

Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie lässt sich jedoch auch feststellen: Durch die neue Sprechstunde werden psychotherapeutische Praxen als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für psychisch kranke Menschen bereits sehr gut angenommen. Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch konnten von 12,5 Wochen auf 5,7 Wochen verkürzt werden. Rund 70 Prozent der Psychotherapeuten führen innerhalb von vier Wochen ihr erstes Gespräch mit ihren Patienten. „In ihrer Sprechstunde können Psychotherapeuten jetzt jeden kurzfristig beraten, der sich bei psychischen Beschwerden selbst nicht mehr zu helfen weiß.“ Durch die langen Wartezeiten waren bisher vor allem Patienten benachteiligt, die besonders lange krank waren. In die Sprechstunde kommen deshalb inzwischen mehr Patienten mit chronischen Erkrankungen, arbeitsunfähige und sozial benachteiligte Patienten.

Mit Akutbehandlung ein rasches Hilfsangebot geschaffen

Patienten in psychischen Krisen erhalten eine Akutbehandlung circa drei Wochen, nachdem sie für notwendig erachtet wurde. Zwei Drittel aller Psychotherapeuten (66,3 %) bieten die Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen an. Damit ist es gelungen für die meisten Patienten, die nicht auf eine Richtlinienpsychotherapie warten können, ein rasches Hilfsangebot zu schaffen. Bei einem kleineren Teil dieser besonders dringend behandlungsbedürftigen Patienten sind die Wartezeiten noch zu lang.

Wartezeiten auf dem Land und im Ruhrgebiet besonders lang

Bei der Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land. In Großstädten liegt die durchschnittliche Wartezeit bei etwa vier Monaten, außerhalb der Großstädte dagegen bei durchschnittlich fünf bis sechs Monaten. Ein Sonderfall ist das Ruhrgebiet, in dem entgegen der grundsätzlichen Systematik der Bedarfsplanung für eine großstädtische Region besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen sind. Die Wartezeit zwischen Duisburg und Dortmund beträgt darum mehr als sieben Monate.

Diese Unterschiede entstehen dadurch, dass nicht überall gleich viele Psychotherapeuten je Einwohner zugelassen sind. Vielmehr sind außerhalb der Ballungszentren deutlich weniger Psychotherapeuten zugelassen als in den Großstädten. Dabei unterstellt die Bedarfsplanung, dass psychische Erkrankungen auf dem Land deutlich seltener sind als in der Großstadt. Dies widerspricht großen bevölkerungsrepräsentativen Studien des Robert Koch-Instituts, wonach sich die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen zwischen städtischen und ländlichen Regionen kaum unterscheidet (Bundes-Gesundheitssurvey, DEGS1-MH-Studie). Auch die Annahme, dass Großstädte ihre Umgebung mitversorgen und deshalb im Umland eine geringere Psychotherapeutendichte notwendig ist, stimmt häufig nicht. Tatsächlich sind die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in der Umgebung einer Großstadt erheblich länger als in den Großstädten selbst.

BPtK-Forderungen

Die BPtK fordert deshalb eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die die Wartezeit auf die Sprechstunde auf höchstens vier Wochen verringert und im Anschluss an die Sprechstunde eine lückenlose Versorgung sicherstellt.

In einem ersten Schritt sollte die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung bundesweit auf die Dauer der Wartezeit in den Großstädten verringert werden. Dafür sind aus Sicht der BPtK rund 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich erforderlich. In einem weiteren Schritt geht es langfristig darum, die Wartezeiten auch in den Großstädten zu verringern, da die Wartezeit auf den Beginn einer Psychotherapie mit vier Monaten ebenfalls zu lang ist. Patienten, die dringend eine Psychotherapie benötigen, sollten nahtlos die erforderliche psychotherapeutische Behandlung erhalten. Zu einer Reform der Bedarfsplanung gehören aus Sicht der BPtK:

  • Bundeseinheitliches Verhältnis von Psychotherapeuten je Einwohner als Grundlage: Unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder ländliche Region handelt, soll dieselbe Zahl von Psychotherapeuten je Einwohner zugelassen werden. Legt man zur Berechnung dieser Zahl die aktuell zugelassenen Psychotherapeuten zugrunde, entspräche dies einem Verhältnis von rund 3.300 Einwohnern je Psychotherapeut.
  • Regionale Besonderheiten berücksichtigen: Ausgehend von dem bundeseinheitlichen Verhältnis soll die Anzahl der Psychotherapeuten regional angepasst werden. Hierbei sind regionale Unterschiede in der Sozialstruktur der Bevölkerung zu beachten. Aber auch die Mitversorgung durch Großstädte ist zu überprüfen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der These, dass Großstädte ihre Umgebung in dem Maße mitversorgen, wie es die bisherige Bedarfsplanung unterstellt.
  • Zuwachs an Praxen finanzieren: Der steigende ambulante Bedarf, insbesondere für zusätzliche Praxissitze, muss systematisch beim Zuwachs der Gesamtvergütung berücksichtigt werden. Die Krankenkassen verweigern sich bisher jedoch einer dringend notwendigen Weiterentwicklung auch der ambulanten ärztlichen Versorgung. Ein steigender Bedarf an sprechender Medizin fällt einer kurzfristigen Kostendämpfung der Krankenkassen zum Opfer. Dabei sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld (ca. 2,9 Milliarden Euro) bereits höher als ihre Ausgaben für ambulante Psychotherapie (ca. 2 Milliarden Euro).
  • Terminservicestellen sollen in Privatpraxen vermitteln: Das größte Defizit der ambulanten Versorgung, der Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen, bleibt auch nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie bestehen. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss der Auftrag der Terminservicestellen erweitert werden. Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen sollte verpflichtet werden, auch an psychotherapeutische Privatpraxen zu vermitteln. Voraussetzung dafür wäre, dass eine Richtlinienpsychotherapie dringend notwendig ist und innerhalb von vier Wochen kein freier Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten oder ambulant in einem Krankenhaus verfügbar ist. Privatpraxen könnten sich dafür bei den Terminservicestellen akkreditieren.

Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft

Bundesregierung räumt fehlende Kenntnis ein

(BPtK) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).

Die fehlenden Informationen könnten erklären, warum die Bundesregierung bisher den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zum Einhalten von gesetzlichen Fristen verpflichtet. Der Deutsche Bundestag hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss im GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2015 damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 insbesondere neu zu planen, wie viele Psychotherapeuten für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sind. Auch über ein Jahr nach dieser Frist liegt dafür noch kein Konzept vor. Bisher ist noch nicht einmal das Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage das Konzept erarbeitet werden soll. Die Bundesregierung setzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage weiter darauf, die gemeinsame Selbstverwaltung zu „drängen“, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 — Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Nachdem sich zwischen 2005 und 2015 die Ausgaben für Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V fast verzehnfacht hatten, wurde mit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie diese Form der Finanzierung von Psychotherapie deutlich eingeschränkt. Da es aber nach wie vor lange Wartezeiten bei VertragspsychotherapeutInnen gibt, ist die Kostenerstattung für viele PatientInnen ein wichtiger Zugang zu einer ambulanten Psychotherapie.

In der von den Psychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein konzipierten bundesweiten Befragung sollen Aspekte der derzeitigen psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V erfasst werden. Ziel ist es, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Hierzu wurde auf der Basis einer bereits 2014 durchgeführten ähnlichen Befragung ein Fragebogen entwickelt, den Sie ganz einfach online ausfüllen können. Für die Aussagekraft der Erhebung und damit für die politische Argumentation ist eine möglichst hohe Beteiligung hilfreich und notwendig. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben, das Ausfüllen des Fragebogens erfordert etwa 20-30 Minuten Ihrer Zeit.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Sie ist bis zum 31. März 2018 möglich.

Jetzt Befragung starten

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an dieser wichtigen Erhebung beteiligen und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

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