Schlagwortarchiv für: Vertreterversammlung

Ergebnis der Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Schreiben des LPK-Präsidenten Dr. Dietrich Munz an die Mitglieder sowie Zusammenfassung

(LPK BW) Als Präsident der Landespsychotherapeutenkammer habe ich die Aufgabe, das Ergebnis der Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung bekannt zu geben.

Am 29.11.2023 hat der Wahlausschuss das folgende Ergebnis der Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer (VV) festgestellt und über den Wahlleiter, Herrn RA Alfred Morlock, mitgeteilt:

  • Wahlberechtigte (zum Stichtag 27.11.2023):  7.289    

  • Insgesamt gültige Stimmzettel:                            3.465

  • Wahlbeteiligung:                                                          48,2 %

In der VV sind insgesamt 43 Sitze, davon 40 Sitze durch Briefwahl zu besetzen.

Nach Feststellung der gültigen Stimmen entfallen auf die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeut*innen insgesamt 32 Sitze, auf die Gruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen 8 Sitze (§ 20 Abs. 1 Wahlordnung). 

Auf die Listen und auf die einzelnen Kandidat*innen entfielen nach Auszählung der Stimmen der Briefwahl gemäß § 20 Abs. 3 der Wahlordnung (Verfahren nach Sainte-Lagué/Schepers) folgende Sitze (siehe Download):

Vertreterversammlung am 20./21.10.2023

(LPK BW) Am 20. und 21.10.2023 fand die letzte Vertreterversammlung (VV) der laufenden Wahlperiode statt. Am ersten Tag erstatteten die Ausschüsse Bericht über ihre Tätigkeit der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Daran anschließend diskutierten die Delegierten über die einzelnen Ausschüsse, deren zukünftige Aufgaben und mögliche Änderungen ihrer Struktur. Insbesondere die zukünftige Struktur des bisherigen Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde ausführlich besprochen. Speziell zu diesem Ausschuss wurde vorgeschlagen, eine Binnendifferenzierung einzuführen, um die verschiedenen Aufgabenbereiche effizienter bearbeiten zu können. Begrüßt wurde auch der Vorschlag, dass die Ausschussarbeit vernetzt werden müsse, da die verschiedenen Ausschüsse manchmal am selben Thema, aber aus unterschiedlicher Perspektive arbeiten. Die ausschussübergreifende Arbeit sollte von daher in der nächsten Legislaturperiode von vorneherein mit bedacht werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Umsetzung der Weiterbildung gerichtet werden, insbesondere was die Schaffung von Weiterbildungsstellen in den verschiedenen Arbeitsfeldern betrifft.

 

Erste digitale Versammlung der freiwilligen LPK-Mitglieder in Ausbildung

Herzliche Einladung für den 24.11.2023 (Online)

(LPK BW) In der Versammlung am 24.11.2023 werden die beiden Vertreter*innen für die Vertreterversammlung der LPK BW (VV) gewählt. Diese vertreten die Interessen Ihrer Gruppe in diesem Gremium, welches das höchste Beschlussorgan der Kammer ist. Die Wahl der beiden Vertreter*innen zur VV erfolgt in der Sitzung als unmittelbare Wahl in digitaler Form über ein Abstimmungstool. Die vorläufige Tagesordnung finden Sie im Einladungsschreiben.

Bitte melden Sie sich bis zum 20. November 2023 unter veranstaltungen@lpk- bw.de zur Veranstaltung an.

Möchten Sie für die Wahl zur VV kandidieren, so teilen Sie Ihren Wahlvorschlag für die Wahl der freiwilligen Mitglieder zur Vertreterversammlung möglichst vorab unter veranstaltungen@lpk-bw.de mit. Bitte beachten Sie die Formerfordernisse, die in der Geschäftsordnung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung geregelt sind.

Vertreterversammlung LPK Baden-Württemberg am 21./22.10.2022

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) begann am Freitagnachmittag mit dem TOP „Legalisierung von Cannabis“. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz führte in das Thema ein. Laut Koalitionsvertrag soll Cannabis legalisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dazu bereits eine Stellungnahme an den Gesetzgeber abgegeben. Die Profession sei also angefragt, sich zu diesem Gesetzesvorhaben zu äußern. Max Bernecker (BPtK) referierte zum Thema den Forschungsstand sowie sich daraus ergebende mögliche Argumente für oder gegen eine Legalisierung. Die VV diskutierte das Für und Wider einer Legalisierung, Befürchtungen aber auch Hoffnungen bezüglich der Wirkung einer Legalisierung wurden benannt. Übereinstimmung bestand darin, dass eine Legalisierung ohne deren Einbettung in eine Drogen- und Suchtpolitik mit entsprechenden Präventionsmaßnehmen in jedem Fall zu kurz greift.

Als zweiter Punkt stand die Neuregelung der Sterbehilfe auf der Tagesordnung.  Dr. Munz führt kurz in das Thema ein und berichtet den aktuellen Stand. Es gibt derzeit seitens der Politik drei aktuelle Entwürfe, die sich z.T. unterscheiden. Die Profession sei angefragt und müsse zur Legalisierung der Sterbehilfe Position beziehen.

Dr. Jan Glasenapp hielt einen Vortrag zum Thema. Er machte deutlich, dass Suizidwünsche als Ausdruck der Autonomie und nicht nur als Krankheitssymptom verstanden werden sollten. Dabei sei das Spannungsfeld zwischen Autonomie und Verantwortung zu sehen. In der anschließenden Diskussion wurde die Bedeutung einer Suizidprävention betont, aber auch die Wichtigkeit, dieses Thema schon in der Aus- und auch Weiterbildung zu vermitteln.

Drittes Thema war anschließend die Nutzung digitaler Medien in der Psychotherapie sowie in der Fort- und Weiterbildung. In der Diskussion wurde festgestellt, dass es bisher keine Regelung zu Nutzung von digitalen Medien in Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt. Die Coronapandemie hat eine Dynamik ausgelöst, hin zu sehr verstärkter Nutzung digitaler Kommunikationsformen in verschiedenen Zusammenhängen. Die Frage wurde gestellt, ob die Berufsordnung nicht überarbeitet werden sollte, um Regelungen zur Nutzung dieser Medien verbindlich festzulegen. Bliebe alles ungeregelt, dann bestehe die Gefahr, dass sich marktwirtschaftliche Interessen durchsetzen, bei denen dann eine Qualitätssicherung nicht mehr zu gewährleisten sei.

Der Samstag stand dann im Zeichen des Vorstandsberichtes und der Haushaltsdebatte. Breiten Raum nahm bei der Diskussion des Vorstandsberichtes die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung ein. Erfreulicherweise konnte mitgeteilt werden, dass das Sozialministerium die im Frühjahr verabschiedete Weiterbildungsordnung genehmigt hat. Somit kann die Weiterbildungsordnung nach ihrer Verkündung durch die Kammer zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Weiterer Punkt im Vorstandsbericht war der Stand der Überlegungen zur Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften. Dazu stellte der Vorstand in Absprache mit den Listensprechern, welche die bisherigen Überlegungen gemeinsam mit dem Vorstand in einer Arbeitsgruppe entwickelt hatten, einen Antrag. Darin soll der Vorstand und die Arbeitsgruppe beauftragt werden, bis zur Vertreterversammlung im März 2023 zu klären, ob und welche Änderungen im Heilberufekammergesetz zur Etablierung regionaler Psychotherapeutenschaften erforderlich sind. Zudem soll ein Entwurf für eine erforderliche Änderung der Hauptsatzung der LPK BW sowie ein Entwurf für eine mögliche Satzung für regionale Psychotherapeutenschaften vorgelegt werden. Eine Abschätzung der entstehenden Kosten soll ebenfalls erfolgen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Diskussion des Vorstandsberichtes brachte die „Freie Liste“ eine Resolution zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ein (siehe pdf zum Download). Darin wird gefordert, dass der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manfred Lucha, bei den Beihilfestellen des Landes interveniert, dass künftig ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ohne Begründung akzeptiert wird. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Mit der Vorstellung und Diskussion der Haushalte von 2021, 2022 und 2023 und der Verabschiedung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Beitragstabelle für 2023 endete die Vertreterversammlung.

LPK-Vertreterversammlung am 26.03.2022

(LPK BW) Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.

Der Präsident, Dr. Dietrich Munz, berichtete in Ergänzung zum schriftlichen Vorstandsbericht über aktuelle Themen wie Austausch der elektronischen Heilberufeausweise, Auswirkungen des Onlinezugangsgesetzes, Stand der Komplexrichtlinie, Aufhebung der Corona Sonderreglungen bezüglich der psychotherapeutischen Berufsausübung etc.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage nach schneller psychotherapeutischer Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine. Als wünschenswert wurde befunden, dass die Berufsausübung von ukrainischen Flüchtlingen, die in ihrem Land als Psychotherapeut*innen arbeiteten, unbürokratisch schnell erleichtert werden sollte. Der Vorstand wurde beauftragt, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und sich mit den dafür Zuständigen in Verbindung zu setzen.

Als weiterer Tagesordnungspunkt standen die Weiterbildungsordnungen an. Zunächst wurden an der WBO für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Unstimmigkeiten beseitigt und redaktionelle Änderungen getätigt. Dann erfolgten die Beratung und Beschlussfassung der Weiterbildungsordnung für nach neuem Recht approbierte Psychotherapeut*innen. Dr. Munz referierte den Stand der Musterweiterbildungsordnung, in der anschließenden Diskussion ergaben sich für die WBO der LPK keine Änderungen. Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen wurde mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen angenommen.

Der durch die neuen gesetzlichen Regelungen entstandene Anpassungsbedarf der Hauptsatzung wurde ebenfalls diskutiert und beschlossen. Zudem wurden auch Regelungen beschlossen bezüglich der Gremien-Videositzungen und digitalen Vertreterversammlungen. Die Wahlordnung wurde ebenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst.

Eine Nachhaltigkeitsleitlinie wurde ausführlich diskutiert und beschlossen.

Abschließend wurde die Rolle der Psychotherapeut*innen beim Thema Suizid im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge diskutiert sowie auf den kommenden Landespsychotherapeutentag hingewiesen.

Gegen das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt

Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW) Die vergangenen Samstag tagende Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg fordert in einer Resolution die beiden Vertragspartner im Bewertungsausschuss – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) – dazu auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen in der Psychotherapie hinsichtlich Videobehandlungen, telefonischer Konsultation und Umwandlung der Gruppenpsychotherapie  bei Anhalten der pandemischen Lage unverändert weiterzuführen, zumindest noch im zweiten Quartal, und bitten um einen entsprechenden Beschluss.

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW) Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift

LPK-Vorstand beschließt Corona-bedingte kammerinterne Sonderregelung für Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

(LPK BW) Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben. Hierdurch soll vor allem dem durch die Pandemie gestiegenen Informationsbedarf der Kammermitglieder Rechnung getragen werden. Insgesamt können daher für das Selbststudium 100 Fortbildungspunkte anerkannt werden.

Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW) Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Darüber hinaus ergeben sich entsprechende Dokumentationspflichten aus den Heilberufegesetzen, als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag sowie aus verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ hat zur Unterstützung der Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten unverbindliche Empfehlungen erarbeitet, die vom 37. DPT sowie der VV der LPK-BW am 13. März 2021 verabschiedet worden sind.

LPK-Vertreterversammlung am 13. März 2021 (online)

Resolutionen zur PiA-Vergütung und zu Folgen des Klimawandels

(LPK BW) Nach dem Bericht des Präsidenten über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV fand dazu eine Aussprache statt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Auswirkungen auf die Kammer wurden besprochen. Eine erhöhte Anfrage der Mitglieder im Zusammenhang mit der Pandemie ist deutlich feststellbar.

Der Vertreter der Universitäten Prof. Dr. G. Alpers berichtet, dass die Verhandlungen zur Finanzierung der neuen Studiengänge auf einem guten Weg seien und mit dem Start der neuen Masterstudiengänge für 2022 zu rechnen sei.

Die Landesärztekammer hat beschlossen, aufgrund der Pandemie allen Ärztekammermitgliedern fünfzig Punkte in ihrem Fortbildungskonto gutzuschreiben. Aus der VV kommt die Anregung, auch bei den Mitgliedern der LPK BW so zu verfahren. Der Vorstand erläutert, dass eine Gutschrift allein durch Entscheidung des Vorstands rechtlich problematisch sei. Für Satzungsänderungen und Aussetzungen von Regelungen ist ein VV-Beschluss erforderlich. Nach kontroverser Diskussion wird dann ein Antrag eingebracht und mehrheitlich befürwortet, mit welchem der Vorstand von der VV ermächtigt wird, eine der Ärztekammer entsprechende Regelung zu beschließen (s.u.).

Anschließend kommen drei Gäste der Psychotherapists for Future zu Wort, die vom Vorstand zur VV eingeladen wurden. Präsident Dr. Dietrich Munz weist eingangs darauf hin, dass bei öffentlichen Äußerungen zu allgemeinpolitischen Fragen ein unmittelbarer Zusammenhang zur Berufsausübung der Kammermitglieder sowie eine wohlverstandene Gesamtinteressenvertretung der Kammermitglieder erforderlich sind. Er erläutert, dass der Klimawandel eine Bedrohung der psychischen Gesundheit sei und in der Zukunft mit entsprechenden Anfragen der Presse bei der Kammer gerechnet werden müsse. Daher sei es wichtig, dass es eine mehrheitliche Haltung der VV zu dieser Thematik gebe und der Vorstand durch einen solchen Mehrheitsbeschluss legitimiert werde, sich öffentlich über psychische Auswirkungen auch im Rahmen allgemeinpolitischer Themen zu äußern. Die Vertreterinnen der Psychotherapists for Future stellen ihre Überlegungen vor. Nach intensiver, z.T. auch kontroverser Diskussion wird mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet: „Die Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung beeinflussen die psychische Gesundheit – unser Berufsstand hat zum Gesundheitsschutz beizutragen“.

Die VV stimmte dann der Übernahme der von einer Arbeitsgruppe der BPtK erarbeiteten Empfehlungen zur Behandlungsdokumentation zu, welche auf der Kammerhomepage veröffentlicht werden.

Eine Resolution zur angemessenen Vergütung für PiA wird von den PiA-Vertreterinnen der Kammer eingebracht und einstimmig verabschiedet.

Nach einigen kleineren Änderungen an verschiedenen Satzungen wird das Thema „Psychotherapeut*innen beim Thema Suizid im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge“ diskutiert. Dr. Jan Glasenapp, der dieses Thema auf die TOP gebracht hatte, führte in die Diskussion ein. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 26.02.2020, Az.: 2 BvR 2347/15) und die daraus resultierenden Fragen für die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen. Die Berufsordnung der LKP BW sollte daraufhin durchgesehen und Änderungsbedarfe identifiziert werden. Der Vorstand wurde von der VV beauftragt, sich dieses Themas weiter anzunehmen und in der nächsten VV dazu zu berichten.

Durch die Änderung des PsychThAusbRefG und durch neue Regelungen im Heilberufekammergesetz (HBKG) müssen alle Kammersatzungen angepasst werden: neue Berufsbezeichnung, die neue Bezeichnung der Kammer, die freiwillige Mitgliedschaft der Masterstudenten, eine Rechtsgrundlage für curriculäre Fortbildungen, die Möglichkeit der Errichtung eines Ethikrates durch Satzung sowie die erleichterte Veröffentlichung von Satzungsänderungen auf der Kammerhomepage. Zur Überarbeitung der Satzungen wird von der VV ein Satzungsausschuss gewählt. Ein Wahlausschuss soll ebenfalls ins Leben gerufen werden, da es durch das neue Gesetz auch bezüglich der Wahl einigen Änderungsbedarf gibt. Die Vertreter der Wahllisten sollen dafür je einen Vertreter benennen.

Abschließend stand die Diskussion über die Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK auf der Tagesordnung. Dr. Munz berichtete den aktuellen Stand, die Versammlung diskutierte die unterschiedlichen, vor allem noch in der Abstimmung befindlichen Punkte.