Schlagwortarchiv für: Vertreterversammlung

Bericht über die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK-BW) am 17.10./ 18.10.2025

(LPK BW) Am ersten Tag der VV berichtete der Präsident, Dr. Dietrich Munz, über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV. Anschließend erfolgte die Aussprache mit den Mitgliedern der Vertreterversammlung zum Bericht. Insbesondere der Stand der Umsetzung der neuen Weiterbildung nahm dabei großen Raum ein. 

Anschließend referierte Dipl.-Psych. Mathias Heinicke zur flächendeckenden Einführung der ePA, zu diesbezüglichen Chancen und Risiken. Er stellte die Entwicklung der ePA von ihren Anfängen bis zur verpflichtenden Nutzung ab dem 01.10.2025 dar. Er erläuterte Handlungsspielräume trotz Befüllungspflicht, verwies auf die Aufklärungspflichten gegenüber den Patient*innen und ging auf die speziellen Probleme der ePA bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ein. Es folgte eine intensive Diskussion über die Chancen und Risiken der ePA, wobei durch die Rückmeldungen aus der VV deutlich wurde, dass die Patient*innen überwiegend nur sehr rudimentäre Kenntnisse über die ePA haben, selbst wenn für sie eine ePA angelegt wurde.

Bericht über die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 5. April 2025

(LPK BW) Am 5. April 2025 fand im Hotel Pullman in Stuttgart die vierte Sitzung der 6. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg statt. Die Sitzung begann mit dem Vorstandsbericht, der vom Präsidenten der Kammer, Dr. Dietrich Munz, vorgetragen wurde.

Der Bericht des Vorstandes wurde vom Kammerpräsidenten Dr. Dietrich Munz vorgetragen und begann mit der Ansprache zum schrecklichen Vorfall der Ermordung einer jungen Psychotherapeutin in Offenburg. Im Gedenken an die verstorbene Kollegin wurde eine Schweigeminute abgehalten. Dieser tragische Fall hat gezeigt, dass auch Psychotherapeut*innen als Berufsstand von der zunehmender Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft betroffen sind. Vor diesem Hintergrund wurde in Kooperation mit der KV BW und der LÄK eine Fortbildung zum Umgang mit bedrohlichen Situationen organisiert, die am 6. Mai 2025 stattfinden wird. 

Dr. Munz ging dann zum Bericht des Vorstandes über. Zunächst wurde es über das schnelle und koordinierte Handeln der Kammer nach dem Amoklauf in Mannheim am 3. März 2025 berichtet. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde innerhalb kürzester Zeit eine Liste mit verfügbaren Therapieplätzen erstellt und dem Opferbeauftragten des Landes zur Verfügung gestellt. Der Vorstand dankte über 100 Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur kurzfristigen therapeutisch en Unterstützung signalisiert hatten.

Zu den wichtigen Schwerpunkten zählten die Arbeitsergebnisse der von der neu gewählten Bundesregierung einberufenen AG-6 „Gesundheit und Pflege“ zur Erarbeitung der Grundlagen des Koalitionsvertrags im Gesundheitswesen sowie die Verabschiedung einer Resolution zum Erhalt des Erstzugangsrechts in die Psychotherapie. Ulrike Böker stellte den Resolutionsentwurf vor, der nach eingehender Diskussion von der Mehrheit der Delegierten angenommen wurde.

Hinweis zu den Kreispsychotherapeutenschaften der LPK BW

(LPK BW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Kammermitglieder,

wie Sie unserer Mitteilung anlässlich des Kammerbeitragsbescheides 2025 und der Bekanntmachung auf unserer Kammerhomepage und im Psychotherapeutenjournal (Ausgaben 04/2024, S. 411 ff. und 01/2025, S. 64) entnehmen konnten, hatte die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer am 19. Oktober 2024 die Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften zur Erprobung in ausgewählten Modellregionen in Baden-Württemberg beschlossen. Kreispsychotherapeutenschaften sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der Kammer, vgl. § 22 Abs. 5 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg und der hierzu von der Vertreterversammlung verabschiedeten Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Kreispsychotherapeutenschaften. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben und die Gesamtinteressenvertretung der Kammermitglieder auf regionaler Ebene wahr, die ihnen durch das Landesgesetz und die Kammersatzung übertragen worden sind.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg distanziert sich von der Bezeichnung „Kreispsychotherapeutenschaften“, welche für einen Projektantrag beim Innovationsfonds des G-BA von der Freien Liste und ihrer Kooperationspartner in einer Aussendung vor wenigen Tagen an niedergelassene Psychotherapeut*innen ebenfalls verwendet worden ist. Die Landespsychotherapeutenkammer hat als Körperschaft des Öffentlichen Rechts keinen Versorgungsauftrag und muss sich im Wettbewerb der Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt stets neutral und zurückhaltend verhalten. Sie darf deshalb auch keine Rechtsbeziehungen mit privatrechtlichen Managementgesellschaften oder mit Krankenkassen eingehen. Gleiches gilt für die Kreispsychotherapeutenschaften als rechtlich unselbständige Untergliederungen der Landespsychotherapeutenkammer. Das Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg erlaubt neben den rechtlich unselbständigen Kreispsychotherapeutschaften nach Öffentlichem Recht keine weiteren Untergliederungen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Deshalb sind sonstige regionale psychotherapeutische Zusammenschlüsse rein privatrechtlicher Natur und von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und ihrer Untergliederungen streng zu unterscheiden. 

 

 

Bericht über die Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 18./19.10.2024

(LPK BW) Am 18. Oktober 2024, dem ersten Tag der Vertreterversammlung, stand zunächst der Bericht des Vorstandes im Mittelpunkt. Nach der ausführlichen Diskussion zum Bericht wurde der Tätigkeitsbericht des Arbeitskreises (AK) „Psychotherapie mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“ vorgestellt. Vorstandsmitglied Dorothea Groschwitz führte in das Thema ein. Anlass der Vorstellung in der Vertreterversammlung war das 10-jährige Bestehen des AK. 

Auf dem Podium waren Klaus Diegel, Sabine Luttinger und Dr. Kerstin Lutz anwesend, Dr. Jan Glasenapp, Stefan Meir und Dr. Roland Straub waren online dazu geschaltet. Die Gründungsmitglieder Silke Sacksofsky und Hermann Kolbe, sowie Dr. Almut Helmes waren leider verhindert.

Sie berichteten von ihren persönlichen Wegen in diesen Arbeitskreis und wie sie in ihren beruflichen Tätigkeiten mit dem Thema Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung in Berührung gekommen sind. Es wurden die Entstehungssituation und -gründe, die Ziele und bedeutende Meilensteine in der Entwicklung des AK sowie die erzielten Erfolge des AK dargestellt. 

Die Aktivitäten des AK haben nicht nur zu einer deutlichen Aufwertung des Themas in der Kollegenschaft geführt, sondern es ist dem AK auch gelungen, die Versorgungssituation von Patient*innen mit Intelligenzminderung positiv zu beeinflussen (ausführliche Informationen über die Entstehung, die Arbeit und Erfolge des AK finden Sie in unserem Sonderbericht zum 10-jährigen Jubiläum des AK). Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz bedankte sich nachdrücklich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung“ feiert sein 10-jähriges Bestehen

Jubiläumsvorstellung des Arbeitskreises im Rahmen der 3. Sitzung der 6. Vertretersammlung

(LPK BW) Am 18. Oktober 2024 wurde im Rahmen der Vertreterversammlung das 10jährige Engagement des Arbeitskreises Psychotherapie mit Menschen mit Intelligenzminderung gewürdigt.

Aus diesem Anlass wurden die Mitglieder des Arbeitskreises in die Vertreterversammlung eingeladen, um sich dort vorzustellen und einen kurzen Einblick in die Entstehungsgeschichte, die Entwicklung und die Aufgaben des Arbeitskreises zu geben. 

Die Jubiläumsvorstellung des Arbeitskreises Psychotherapie bei Intelligenzminderung wurde von Dorothea Groschwitz moderiert. Seit dem Ausscheiden von Dr. Roland Straub aus dem Vorstand, der noch übergangsweise den AK betreute, wird die Koordination der Aktivitäten des Arbeitskreises von Dorothea Groschwitz schrittweise übernommen.

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Bericht von der 2. Sitzung der 6. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW)

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Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer erklären sich solidarisch mit den landesweiten Kundgebungen für Demokratie, Menschenrechte und für eine vielfältige Gesellschaft.

Demokratischen Grundwerte werden derzeit von demokratiefeindlichen Gruppierungen infrage gestellt und angegriffen. Mit Hass und volksverhetzenden Parolen sowie Angstszenarien wird versucht, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Dazu werden verschiedene Personengruppen diskriminiert, diffamiert und häufig auch bedroht, was die psychische und oft auch die körperliche Gesundheit beeinträchtigt. Kommt es zu Gewaltanwendung, werden nicht nur die davon Betroffenen geschädigt. 

Psychotherapeut*innen werden in ihren Behandlungen mit den psychischen Folgen dieser menschenverachtenden Initiativen konfrontiert. Die Berufsordnung gibt vor, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Würde und das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patientinnen und Patienten wahren und anerkennen, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Schon von daher sind wir solidarisch mit den landes- und bundesweiten Kundgebungen!

Diese Haltung gehört zu den berufsrechtlichen Pflichten und zu den in der Profession konsentierten ethischen Wertentscheidungen, wie sie in den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. 

Die Delegierten schließen sich insofern dem Appell der Bundespsychotherapeutenkammer an: „Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz“. 

Kontakt:
Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Nübling
Referat Psychotherapeutische Versorgung 
und Öffentlichkeitsarbeit
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/674470-0
info@lpk-bw.de

Dr. Dietrich Munz als Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bestätigt

Die Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg wählt neuen Vorstand

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Munz ist seit 20 Jahren Mitglied des Kammervorstands, seit 2006 Präsident. Mitglied des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer war er ab 2007. Zum Vizepräsidenten wurde Martin Klett nach 18 Jahren Amtszeit wiedergewählt, Dorothea Groschwitz wurde als Vertreterin der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Petra Neumann und Erik Nordmann. 

Wahl der Psychotherapeut*innen in Ausbildung in die Vertreterversammlung

(LPK BW) Die digitale Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung fand am Mittwoch, den 24. Januar 2024 als Videokonferenz statt. Nachdem in der ersten Versammlung Ende  November nicht die für eine Beschlussfassung erforderliche Teilnehmerzahl erreicht werden konnte, wurde die Wahl der beiden Vertreter*innen in die LPK-Vertreterversammlung (VV) erneut anberaumt. Die Wahl der beiden VV-Vertreter*innen erfolgte in der Sitzung als unmittelbare Wahl mit einem digitalen Abstimmungstool. 

Einladung für die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am 24. Januar 2024

An die freiwilligen Mitglieder in Ausbildung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW) Schreiben des Kammerpräsidenten Dr. Dietrich Munz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung,

zur zweiten digitalen Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am

Mittwoch, den 24. Januar 2024, von 18.30 – 20:30 Uhr

möchte ich Sie hiermit herzlich einladen.

Die Versammlung wird entsprechend § 1 Geschäftsordnung als Videokonferenz durchgeführt. 

Bitte melden Sie sich bis spätestens Do, 18. Januar 2024 unter https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-pia-versammlung zur Veranstaltung an. Die Anmeldung ist für die Teilnahme an der Versammlung obligatorisch.

Nachdem in der letzten Versammlung nicht die für eine Beschlussfassung erforderliche Zahl von Kammermitgliedern in Ausbildung erreicht werden konnte, haben wir die Wahl ihrer beiden Vertreter*innen in die Vertreterversammlung der LPK BW (VV) erneut auf die Tagesordnung genommen. Damit eine Wahl durchgeführt werden kann, müssen mindestens 10% aller freiwilligen Kammermitglieder in Ausbildung an den Abstimmungshandlungen teilnehmen. Eine zahlreiche Beteiligung ist deshalb wichtig.

Die Einwahldaten werden Ihnen rechtzeitig, spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, per E-Mail übermittelt. Eine Einwahl ist am Veranstaltungstag ab 18:15 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Einwahl nur mit den Einwahldaten und nur für Kammermitglieder möglich ist. Die Einwahldaten sind vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe ist nicht erlaubt. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.

Die Wahl Ihrer beiden Vertreter*innen zur VV erfolgt in der Sitzung als unmittelbare Wahl ausschließlich in digitaler Form über ein Abstimmungstool. Hierzu erhalten Sie innerhalb des vorbenannten Zeitrahmens separate Zugangsdaten. 

Sollten Sie keine Einwahl- oder Zugangsdaten erhalten haben, so nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle der LPK BW auf.

Möchten Sie für die Wahl der freiwilligen Mitglieder zur Vertreterversammlung kandidieren, so teilen Sie Ihren Wahlvorschlag möglichst vorab unter rechtsabteilung@lpk-bw.de mit. Bitte geben Sie im Wahlvorschlag Ihren Namen, Vornamen, ggf. akademische Grade und Ort der Ausbildungsstätte an und erklären Sie, dass die Voraussetzungen der freiwilligen Mitgliedschaft gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 Hauptsatzung noch vorliegen. Wahlvorschläge können noch bis zum Beginn der Versammlung gemacht werden. Für die Wahl gilt § 32 der Wahlordnung, § 12b Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung, welche hier abgerufen werden können: https://entwicklung.lpk-bw.de/kammer/satzungen-ordnungen-richtlinien .

Bereits vorliegende Wahlvorschläge behalten Ihre Gültigkeit, sofern die Kandidat*innen nicht widersprechen. 

Nicht persönlich an der Versammlung teilnehmende freiwillige Kammermitglieder in Ausbildung können sich nur dann zur Wahl stellen, wenn von ihnen vor Beginn der Wahlhandlung eine persönliche unterzeichnete Erklärung vorliegt, dass sie kandidieren möchten und im Fall ihrer Wahl die Wahl annehmen. Die Erklärung kann postalisch oder eingescannt an die Kammergeschäftsstelle übermittelt werden: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Jägerstr. 40 West, 70174 Stuttgart; rechtsabteilung@lpk-bw.de).

Nachfolgend gebe ich die vorläufige Tagesordnung bekannt. Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle unter vorgenannter E-Mailadresse bis spätestens zum 23. Januar 2024 in Textform weitere Tagesordnungspunkte mit. 

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  2. Beschlussfassung über Tonaufzeichnung, Hinweise

  3. Beschluss über Verfahren der Wortmeldungen, Festlegung der Tagesordnung

  4. Testabstimmung, technische Informationen

  5. Vorstellung der Kandidat*innen zur Wahl der Vertreter der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung

  6. Wahl der beiden Vertreter der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung 

  7. Akklamation einer Wahlleitung, Benennung der Wahlhelfer

  8. Feststellung der Anzahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder der Versammlung

  9. Bekanntgabe der Wahlvorschläge

  10. Aussprache

  11. Elektronische Wahlhandlung

  12. Feststellung des Wahlergebnisses, schriftliche Niederlegung, Bekanntgabe

  13. Aussprache der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung mit dem Kammervorstand

  14. Verschiedenes

 

gez. Dr. Dietrich Munz

(Präsident)