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BMG genehmigt Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik

Vorgaben für die Psychosomatik sollen aber noch einmal überprüft werden

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) genehmigt, aber mit einer Auflage versehen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Mindestvorgaben für das Personal in den psychosomatischen Kliniken noch einmal überprüfen. Insbesondere soll er erwägen, die psychosomatischen Behandlungsbereiche weiter zu differenzieren und die Minutenwerte, die den Behandlungen je Patient*in und Woche zugrunde liegen, anzupassen. Die Richtlinie wurde am 31. Dezember 2019 veröffentlicht und ist damit in Kraft. Falls die Regelungen für die psychosomatischen Kliniken noch geändert werden müssen, soll der G-BA sie bis zum 31. Oktober 2020 anpassen. Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, soll der G-BA die Sanktionsregelungen für diese Kliniken weiter aussetzen.

Anders als in der Psychiatrie gab es für die Psychosomatik bisher keine Personalvorgaben. Auch aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer ist es sinnvoll noch einmal zu überprüfen, inwieweit die neuen Vorgaben wirklich geeignet sind, der Versorgung in den psychosomatischen Kliniken gerecht zu werden. Bisher unterscheiden die Vorgaben dort nur zwei Behandlungsbereiche. Nach Meinung von Expert*innen ist die Versorgung aber weitaus differenzierter. Auch ist aus Expertensicht der Anteil der Pflegeminuten im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zu hoch.

Da das BMG die Richtlinie lediglich in Bezug auf die rechtmäßige Umsetzung des gesetzlichen Auftrags prüft, war mit weiteren Auflagen, insbesondere zur Höhe der Personalvorgaben, nicht zu rechnen. Dass in Psychiatrie und Psychosomatik aber noch erheblicher Nachbesserungsbedarf in der psychotherapeutischen Versorgung besteht, hat der Gesetzgeber bereits mit dem Auftrag an den G-BA klargemacht, Vorgaben für die Mindestzahl an Psychotherapeut*innen je Klinikbett zu entwickeln.

Neuerungen in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung

Broschüre (FAQs) erweitert und aktualisiert

(LPK BW) Nach wie vor ist es für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen bzw. deren Angehörige besonders schwierig einen ambulanten Therapieplatz zu finden. Immer mehr Anfragen werden aktuell dazu an die Kammer gerichtet, hier weiterzuhelfen. Um die unbefriedigende Versorgungssituation zu verbessern, wurde bereits 2015 ein Arbeitskreis von Expertinnen und Experten einberufen, der sich seitdem regelmäßig trifft, regionale Fortbildungen organisiert, Qualitätszirkel initiiert und aufbaut. Eine Liste von niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die Kompetenz und Erfahrung haben in der Arbeit mit Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen, wurde aufgebaut. Diese Liste wird von Betroffenen bei der Kammer häufig angefragt und soll fortlaufend aktualisiert und erweitert werden.

In den letzten beiden Jahren sind einige gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die zu Verbesserungen in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung geführt haben. Der Arbeitskreis hat nun diese Neuerungen in seiner Broschüre aufgenommen.

Die Broschüre mit FAQs zum Thema „Psychotherapie bei Menschen mit einer intellektuellen Entwicklungsstörung (geistiger Behinderung)“ wurde ergänzt durch Hinweise auf Neuerungen bei den abrechenbaren EBM-Ziffern (u.a. Beantragung von Bezugspersonenstunden, mehr Sprechstunden und Probatorik). Zudem gibt es fachliche Informationen zur Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und Störung der intellektuellen Entwicklung sowie zur Elternschaft bei Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die neueste Version der Broschüre können Sie unter dem unten genannten Link downloaden.

Liebe Kammermitglieder, wenn Sie sich für diese Arbeit engagieren wollen oder vorhaben sich hier mehr zu engagieren, dürfen Sie sich sehr gerne auf die Liste setzen lassen. Dazu senden Sie uns dann einfach das ausgefüllte Formular (Download und Infos unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/behinderung). Dies kann Angehörigen bei Anfragen helfen, gezielter einen regionalen Therapieplatz zu finden. Die Anfragen von Betroffenen bzw. deren Angehörigen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen.

Zu wenig Hilfe für psychisch kranke Flüchtlinge

Neuer Versorgungsbericht der Psychosozialen Zentren

(BPtK) Flüchtlinge fragen in Psychosozialen Zentren stärker denn je Beratung und Hilfe nach. Doch die Zentren können den Bedarf bei Weitem nicht decken. Dies zeigt der neue Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).

2017 konnten die Psychosozialen Zentren bundesweit rund 21.000 Klientinnen und Klienten versorgen. Das sind doppelt so viele wie noch fünf Jahre zuvor. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Flüchtlinge, die Beratung, Behandlung und Hilfe benötigen, verdreifacht. Über 7.000 Flüchtlinge müssen deshalb pro Jahr abgelehnt werden. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind auf durchschnittlich 7,3 Monate gestiegen.

Die wenigsten Psychotherapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen, den Sozialbehörden oder den Jugendämtern übernommen. Ihr Anteil beträgt zwischen 6 und 8 Prozent.

Petition für eine bessere Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Unterstützer können bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben

(BPtK) Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Sie soll den Gesetzgeber dazu bewegen, „eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“. Unterstützer können die Petition bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, ist die Petition Anlass einer öffentlichen Diskussion im Petitionsausschuss des Bundestags.

Hintergrund ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Die darin vorgeschriebene Personalausstattung ist auch aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer vollkommen unzureichend.

Anerkennung für den Beruf

35. Deutscher Psychotherapeutentag würdigt die Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.

Anpassung der Bedarfsplanung – neue Praxissitze in Baden-Württemberg

Bekanntmachung des Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen

(LPK BW) Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine Anpassung des Bedarfsplans und damit für folgende Landkreise eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis und Rems-Murr-Kreis. Damit werden neue Kassensitze für Psychotherapie geschaffen und die aktuelle Versorgung vor allem im ländlichen Raum verbessert.

Die Anzahl der Sitze je Kreis können Sie der Tabelle entnehmen

Kreis

Anzahl Sitze

Alb-Donau-Kreis

6,5

Baden-Baden/Rastatt

6,5

Böblingen

13,0

Enzkreis

6,0

Esslingen

7,5

Göppingen

8,5

Heidenheim

1,0

Heilbronn, Land

15,5

Hohenlohekreis

0,5

Karlsruhe, Land

17,0

Ludwigsburg

25,5

Main-Tauber-Kreis

0,5

Neckar-Odenwald-Kreis

1,0

Ostalbkreis

0,5

Rems-Murr-Kreis

19,5

Freudenstadt (nur KJP)

1,0

Gesamt

130,0

Den aktuellen Beschluss sowie weitere Infos finden Sie hier 

Der Landesausschuss  beschließt nach § 90 SGB V auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Stellt dieses Gremium eine Überversorgung für eine Arztgruppe in einem bestimmten Planungsbereich fest, ordnet es Zulassungs­beschränkungen an. Der Landesauschuss überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für diese Zulassungsbeschränkungen weiterbestehen, ob neue Sperrungen anzuordnen sind oder ob Planungsbereiche für Neuzulassungen partiell geöffnet werden können.

Vertreterversammlung (VV) am 18./19.10.2019

(LPK BW) Am ersten Tag der VV stand das Thema „Änderung der Weiterbildungsordnung: Bereich Spezielle Schmerzpsychotherapie“ im Mittelpunkt. Der Referent zu diesem Tagesordnungspunkt, Dr. Paul Nilges, stellte seine Arbeit als Schmerzpsychotherapeut und die Besonderheiten der Schmerzpsychotherapie vor.

Die Familie im Fokus

Systemische Therapie für psychische Erkrankungen zugelassen

(BPtK) Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen. „Die Systemische Therapie war zwar schon stark in der Erziehungsberatung und im Krankenaus verbreitet“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Nun kann sie jeder gesetzlich Krankenversicherte nutzen. Auch psychotherapeutische Praxen dürfen sie künftig anbieten.“

Die Systemische Therapie bezieht seit jeher zum Beispiel den Lebenspartner oder Familienmitglieder in die Behandlung einer psychischen Erkrankung ein. Sie arbeitet unter anderem mit „Familienskulpturen“. Dabei werden die Beziehungen in einer Familie veranschaulicht, indem sich alle Personen in einem Raum aufstellen und dadurch ausdrücken, was sie füreinander empfinden und wie nahe sie einander stehen. Dadurch lässt sich die Dynamik in einer Familie verstehen und verändern. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken des Patienten und der Familienmitglieder zu nutzen und gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu entwickeln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute beschlossen, die Systemische Therapie für die Behandlung von Erwachsenen zuzulassen. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte sie bereits 2008 als psychotherapeutisches Verfahren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche anerkannt. „Wir erwarten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Systemische Therapie nun auch sehr schnell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zulässt“, fordert BPtK-Präsident Munz.

Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie zweimal zwölf Therapiestunden dauern, eine Langzeittherapie bis zu 48 Stunden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab Juli 2020 zur Verfügung stehen wird.

Forschungsprojekt zur Situation junger Geflüchteter, die als problematisch, nicht integrierbar oder schwer erreichbar gelten

Bitte um Beteiligung – Forschungsprojekt an der PH Freiburg

(LPK BW) Für ein aktuelles Forschungsprojekt an der PH Freiburg (Prof. Dr. Albert Scherr/Helen Breit M.A.), gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, (Laufzeit: Oktober 2019 – Dezember 2020) bitten wir um Kenntnis und ggf. um Beteiligung.

Für die qualitative Studie werden Interviewpartner*innen gesucht: um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, sollen neben Interviews mit Fachkräften der Sozialen Arbeit, ehrenamtlich Engagierten und jungen Geflüchteten selbst, ebenso Gespräche mit Expert*innen aus weiteren Berufsgruppen geführt werden, die mit jungen Geflüchteten (bis zum ca. 30. Lebensjahr) arbeiten/Kontakt haben.

Das Projekt fokussiert junge Geflüchtete, die sich in riskanten sozialen Situationen und biografischen Krisen befinden bzw. die sich in solchen Situationen befanden und diese erfolgreich bewältigt haben.

Das Forschungsteam freut sich über Verbreitung des Forschungsprojekts, Kontaktvermittlung zu jungen Geflüchteten und die Bereitschaft selbst für Interview zur Verfügung zu stehen.

Weiterführende Informationen: https://www.ph-freiburg.de/soziologie/forschung/laufende-projekte/junge-gefluechtete.html

Kontakt: Helen Breit, PH Freiburg, E-Mail: helen.breit@ph-freiburg.de

Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Richtlinie

(BPtK) Nach dem Beschluss der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Oktober nun den genauen Richtlinientext veröffentlicht. Für die Richtlinie wurden die Regelungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) übernommen mit wenigen Anpassungen. Nach über fünfjähriger Beratungszeit ist das ein beschämendes Ergebnis, das vor allem zulasten der Patienten geht.

Wenn die Richtlinie nicht vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandet wird, tritt sie am 1. Januar 2020 in Kraft. Das BMG kann die Richtlinie nur bei rechtlichen und Verfahrensfehlern beanstanden, nicht aber aus inhaltlichen Gründen. Mit einer Beanstandung ist deshalb nicht zu rechnen. Aber auch die Politik scheint mit dem Ergebnis der G-BA-Beratungen nicht zufrieden zu sein und sieht Nachbesserungsbedarf. Zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in den Kliniken soll der G-BA beauftragt werden, die Richtlinie bis zum 30. September 2020 zu ergänzen. Er soll insbesondere Vorgaben machen, wie viele Psychotherapeuten je Krankenhausbett zur Verfügung stehen müssen. Zudem stellt der Gesetzgeber in einem Änderungsantrag zum Reformgesetz der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung klar, dass eine angemessene Personalausstattung mehr ist, als die Richtlinie als Mindestanforderungen vorgibt. Eine angemessene höhere Personalausstattung sei in den Budgetvorhandlungen vor Ort zu berücksichtigen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:

Ermittlung der Personalausstattung, Nachweise und Sanktionen

Die Mindestvorgaben sind von den Kliniken getrennt für die verschiedenen Berufsgruppen quartalsweise zu ermitteln und auf Einrichtungsebene nachzuweisen. In einer Übergangszeit von vier Jahren müssen die Einrichtungen zunächst 85 Prozent der Vorgaben erfüllen, dann 90 Prozent und ab dem Jahr 2024 100 Prozent. Dabei sind die Nachweise stations- und monatsbezogen differenziert nach Berufsgruppen zu führen. Sanktionen im Sinne eines Wegfalls des Vergütungsanspruchs erfolgen jedoch nur, wenn die Mindestvorgaben bezogen auf die gesamte Einrichtung in einem Quartal unterschritten wurden. Kleinere wochenweise Abweichungen können so über die drei Monate ausgeglichen werden. Das erste Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie bleibt sanktionsfrei, ab dem Jahr 2021 erfolgen Sanktionen, die der G-BA bis zum 30. Juni 2021 beschließen will.

Behandlungsbereiche und Minutenwerte

Bei den Behandlungsbereichen wurde ein eigener Behandlungsbereich Psychosomatik ergänzt. Die Minutenwerte der Psych-PV, die die Grundlage für die Ermittlung des vorzuhaltenden Personals in den einzelnen Berufsgruppen bilden, wurden geringfügig erhöht. In der psychologisch-psychotherapeutischen Berufsgruppe wurden die Minutenwerte so erhöht, dass jeder Patient 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche erhalten kann. Zudem wurden die Pflegeminuten im Intensivbehandlungsbereich um 10 Prozent erhöht und die Minutenwerte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie über alle Berufsgruppen um 5 Prozent.

Berufsgruppen

Die Berufsgruppen sowie die Tätigkeitsprofile wurden nahezu unverändert aus der Psych-PV übernommen. Die Berufsgruppe der „Psychologen“ wurden jedoch um Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- Jugendlichenpsychotherapeuten ergänzt.

Weiterentwicklung der Richtlinie

Der G-BA hat sich in der Richtlinie verpflichtet, erste Anpassungen bis zum 1. Januar 2022 vorzunehmen. Neben Mindestvorgaben für die Nachtdienste sollen auch die Tätigkeitsprofile von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Abgrenzung zu den Aufgaben der Psychologen definiert werden.