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SAVE THE DATE: Fachtagung Psychotherapie trifft Selbsthilfe

Karlsruhe, Samstag, 24. Mai 2025

(LPK BW) In guter Tradition veranstaltet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW), der LAG-Selbsthilfe und der SEKiS Baden-Württemberg auch in diesem Jahr die Fachtagung „Psychotherapie trifft Selbsthilfe“.  

Die diesjährige Veranstaltung findet am Samstag, den 24. Mai 2025 von 10.00 bis ca. 16.00 Uhr in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe statt.

Ziel ist es nach wie vor, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten über die Möglichkeiten zu informieren, die Selbsthilfegruppen und –kontaktstellen ihnen und ihren Patienten bieten. Darüber hinaus erhalten Mitglieder von Selbsthilfegruppen einen Einblick in Therapieformen und Behandlungsmöglichkeiten der Psychotherapie.

Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW, wird im Rahmen der Fachtagung einen Impulsvortrag mit anschließender Diskussion halten. Moderiert wird die Veranstaltung von Dr. Daniel Weimer, Psychologischer Psychotherapeut in Mannheim, Mitglied im Bezirksbeirat der KVBW, BD Karlsruhe.

Es erwartet Sie ein interessantes Vortragsprogramm sowie die Möglichkeit, bei einem „Gallery Walk“ an verschiedenen Info-Points mit Vertretern von Selbsthilfegruppen und Therapeuten ins Gespräch zu kommen.

Die Fachtagung richtet sich an Psychotherapeuten, Ärzte und Mitarbeiter sowie Mitglieder von Selbsthilfegruppen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. 

Weitere Informationen zur Fachtagung sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier. Wir freuen uns, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu dürfen.

Der Informationsflyer zu dieser Veranstaltung steht Ihnen weiter unten zum Download zur Verfügung.

Ambulante Komplexbehandlung für Kinder und Jugendliche startet am 1. April

Bewertungsausschuss hat Vergütung neuer Leistungen beschlossen

(BPtK) Das neue multiprofessionelle Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche nach der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher (KJ-KSVPsych-RL) kann am 1. April 2025 starten.

Der ergänzte Bewertungsausschuss hat auf seiner 111. Sitzung die nötigen Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen, mit denen die neuen psychotherapeutischen Leistungen dieses Versorgungsangebots in den EBM aufgenommen und deren Vergütung geregelt wurden. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, dass die ambulante Komplexbehandlung nun auch für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in die Praxis umgesetzt werden kann.

Die KJ-KSVPsych-Richtlinie war am 21. März 2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden und am 9. Juli 2024 in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie wurden die Grundlagen für eine teambasierte, multiprofessionelle Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher geschaffen, bei der bedarfsabhängig auch eine bessere Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen an der Schnittstelle zum Beispiel zur Jugendhilfe, zu Schule und Kita oder zur Eingliederungshilfe organisiert werden kann. In den Teams arbeiten stets eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Kinder- und Jugendpsychiater*in systematisch zusammen. Die Patient*innen bzw. die Sorgeberechtigten wählen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in, die für sie die gesamte Behandlung plant und die Zusammenarbeit koordiniert („Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in“). Teil des sogenannten „Zentralen Teams“ ist darüber hinaus eine nichtärztliche koordinierende Person, die bestimmte Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Zudem können weitere Leistungserbringer*innen wie Krankenhäuser, Ergotherapeut*innen, Eingliederungshilfe oder Jugendämter mit einbezogen werden, um eine individuell angepasste Behandlung zu gewährleisten.

Diese Vernetzungsarbeit kostet Zeit und ist künftig im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung abrechenbar. Dafür wurden auch Leistungen wie das Aufsuchen der Patient*innen im häuslichen Umfeld, Fallbesprechungen und die Teilnahme an SGB-übergreifenden Hilfeplangesprächen in einem neuen Abschnitt 37.6 in den EBM aufgenommen.

Was sind die Ziele der ambulanten Komplexbehandlung?

  • Verbesserung der Versorgungssituation schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
  • Stärkung der Koordination und interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringer*innen
  • Frühzeitige und kontinuierliche Behandlung zur Reduktion von Chronifizierungen
  • Schließen von Versorgungslücken zwischen ambulanter, stationärer und sozialer Betreuung

Wer kann die ambulante Komplexbehandlung erhalten?

Die KJ-KSVPsych-RL ist für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bestimmt, die aufgrund der Komplexität ihrer Symptomatik und des hohen Behandlungsbedarfs eine koordinierte und strukturierte multiprofessionelle Versorgung benötigen.

Kriterien für die Aufnahme in das Versorgungsprogramm:

  • Diagnosen nach ICD-10 GM: F1 bis F6, F84, F9 oder F7x.1 des ICD-10 GM
  • Beeinträchtigungsschwere: mindestens ein psychosozialer Umstand (5. Achse MAS) und ernsthafte soziale Beeinträchtigung (6. Achse MAS, Stufe 4 – 8)
  • Komplexer Behandlungsbedarf: mindestens zwei Maßnahmen der Krankenbehandlung durch Leistungserbringer*innen unterschiedlicher Disziplinen pro Quartal

Was sind die Kernelemente des Versorgungsangebots?

Die multiprofessionelle Versorgung der Patient*innen wird maßgeblich über die patientenindividuellen „Zentralen Teams“ organisiert, die Vertreter*innen zumindest der folgenden Berufsgruppen umfassen:

  • eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (inklusive Psychologische Psychotherapeut*innen mit Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie),
  • eine Kinder- und Jugendpsychiater*in,
  • eine nichtärztliche koordinierende Person für bestimmte Koordinationsaufgaben.

Für die nichtärztliche koordinierende Person sieht § 6 Absatz 2 der KJ-KSVPsych-Richtlinie eine spezifische berufliche Qualifikation vor (u. a. Ergotherapeut*in, MFA, Soziotherapeut*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in, Psycholog*in, Heilpädagog*in, Heilerziehungspfleger*in, MFA). Dabei ist auch eine fachspezifische Zusatzqualifikation, die Kenntnisse im Umgang mit psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen belegt, oder eine zweijährige Berufserfahrung (inklusive Ausbildungszeiten) in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen erforderlich.

Je nach Versorgungsbedarf können weitere Leistungserbringer*innen in die Versorgung einbezogen und bei der Zusammenarbeit im „Erweiterten Team“ berücksichtigt werden.

Weitere wesentliche Elemente des Versorgungsangebots:

  • eine Bezugsarzt/-ärztin oder Bezugspsychotherapeut*in, die als zentrale koordinierende Instanz fungiert. Sie sorgt dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer*innen koordiniert zusammenarbeiten und bedarfsabhängig zum Beispiel auch Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste oder der Eingliederungshilfe in die Versorgung eingebunden werden
  • individueller Gesamtbehandlungsplan, der auf die Patient*in abgestimmt und kontinuierlich fortgeschrieben wird
  • regelmäßige Fallbesprechungen zur Evaluierung und Anpassung der Behandlung
  • SGB-übergreifende Hilfekonferenzen, um Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Schule und anderen relevanten Institutionen sicherzustellen
  • Zusammenarbeit mit weiteren (nicht zur Teilnahme nach der Richtlinie berechtigte) Akteur*innen: u. a. Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste, Eingliederungshilfe, Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Jugendämter, ÖGD, Jugendhilfe, Schulen und Kitas, schulpsychologische Dienste, Pflegeeinrichtungen, psychosoziale Beratungsstellen, Traumaambulanzen (§ 31 SGB XIV), Selbsthilfeorganisationen, psychosoziale Einrichtungen zur Versorgung von Geflüchteten, Rehabilitationseinrichtungen

Qualitätssicherung der Zukunft – nützlich, effizient, bürokratiearm

Bericht zum Workshop „Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ am 14. Januar 2025

(BPtK) Die sechsjährige Erprobung des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie hat zum 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen begonnen. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Landespsychotherapeutenkammern, psychotherapeutische Berufsverbände sowie Wissenschaftsvertreter*innen haben in den vergangenen Jahren das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Qualitätsmodell, die Instrumente und die Qualitätsindikatoren wiederholt und umfassend kritisiert. Um auch mögliche Perspektiven einer professionseigenen Alternative der Qualitätssicherung (QS) in den Blick zu nehmen und mit der Profession zu diskutieren, veranstaltete die BPtK am 14. Januar 2025 in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin einen Workshop zu Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie.

In ihrer Begrüßung ließ BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke kurz die Vorgeschichte des nun in NRW erprobten QS-Verfahrens Revue passieren. Der erste Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Erarbeitung einer Konzeptskizze für ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren reiche über 10 Jahre zurück. Im Mai 2018 habe dann das IQTIG den Auftrag erhalten, die Skizze zu überarbeiten und ein QS-Verfahren mit einem Fokus auf die Richtlinienpsychotherapie bei Erwachsenen zu entwickeln. Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019 sei dann dem G-BA sogar gesetzlich vorgegeben worden, bis Ende 2022 ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie zu beschließen. Die Möglichkeit einer ergebnisoffenen Bearbeitung des ursprünglichen G-BA-Auftrags, auch im Zuge der Erprobung in NRW, sei damit entfallen.

Die BPtK habe das defizitäre QS-Verfahren von Beginn seiner Entwicklung an in den Gremien des G-BA und in Stellungnahmen umfassend kritisiert, so Benecke. Diese Kritik sei vom IQTIG jedoch überwiegend unberücksichtigt geblieben. Zu den verschiedenen Fragen der Qualitätssicherung in der Psychotherapie habe die BPtK seit 2018 professionsintern, unter anderem im Rahmen der Bund-Länder-AG Qualitätssicherung, intensiv diskutiert. Zunächst habe die BPtK Empfehlungen für die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen erarbeitet, die 2020 vom 37. Deutschen Psychotherapeutentag beschlossen wurden. Eine Round-Table-Staffel habe sich seit 2022 mit der Frage befasst, wie ein geeigneter professionseigener QS-Ansatz als mögliche Alternative zur gesetzlich beauftragten externen Qualitätssicherung aussehen könnte. Es sei nun an der Zeit, diesen Prozess in einem größeren Kreis von Beteiligten fortzuführen und die Überlegungen in ein Gesamtkonzept zu integrieren.

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie – Grundsätzliche Fehler und Fehlentwicklungen

Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK, legte in seinem einführenden Vortrag die gravierenden methodischen und inhaltlichen Mängel des QS-Verfahrens des IQTIG dar und erläuterte, warum der Ansatz der datengestützten Qualitätssicherung des G-BA für den Bereich der ambulanten Psychotherapie gänzlich ungeeignet sei. Die datengestützte QS sei im Krankenhausbereich für klar umschriebene Interventionen und definierte Erkrankungen entwickelt worden. Von den ambulanten Behandlungsverfahren ausgerechnet die ambulante Psychotherapie auszuwählen, sei der denkbar ungeeignetste Anwendungsfall gewesen. Die Gruppe der behandelten Patient*innen sei hinsichtlich der Erkrankungen, Diagnosen und Schweregrade sowie der Krankheitsdauer und möglicher Komorbiditäten viel zu heterogen. Auch die Behandlungsdauern seien zu verschieden – von Kurzzeittherapien mit wenigen Monaten bis hin zu Langzeittherapie über drei, vier oder mehr Jahre. Hinzu käme der Einsatz unterschiedlicher Psychotherapieverfahren, die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder auch die medikamentöse Mitbehandlung oder eine zwischenzeitliche stationäre Behandlung. Ungeachtet dessen, sollen aber die Daten über alle Patient*innen aggregiert und je Praxis zu einzelnen Indikatorergebnissen zusammengefasst werden. Die Daten aus den Patientenbefragungen sollen anonymisiert und für Zwei-Jahres-Zeiträume zusammengefasst und mit großem zeitlichen Abstand an die Praxen zurückgemeldet werden. Auffällige Ergebnisse bei einzelnen Indikatoren würden dadurch diffus bleiben und könnten nicht sinnvoll interpretiert werden. Konkrete Handlungsanschlüsse für mögliche Qualitätsverbesserungen ließen sich daraus nicht ableiten, bemängelte Melcop. Diese Grundproblematik lasse sich auch nicht mit einer Weiterentwicklung des QS-Verfahrens auf Basis der geplanten Evaluation auflösen. Doch wie könnte das QS-Verfahren infolge der Erprobung in NRW vom IQTIG weiterentwickelt werden? Für die Indikatoren auf Basis der Leistungserbringerdokumentation sei aufgrund der zu erwartenden Deckeneffekte mit erheblichen Kürzungen, gegebenenfalls sogar mit einer vollständigen Streichung zu rechnen. Auch bezüglich der Indikatoren auf Basis der Patientenbefragung sei mit Kürzungen zu rechnen, so Melcop. Insbesondere mit Blick auf die Indikatoren zur therapeutischen Beziehung und zum Therapie-Outcome vermutete er jedoch, dass das IQTIG sich angesichts von Unterschieden in den Indikatorergebnissen zwischen den Praxen für deren Erhalt aussprechen werde. Hieraus könnten zwar für auffällige Praxen keine konkreten Handlungsanschlüsse abgeleitet, aber vermeintliche Qualitätsunterschiede zwischen Praxen aufgezeigt werden. Im weiteren Verlauf, so seine Prognose, könnte es bei diesem dysfunktionalen QS-Verfahren dann zu ungünstigen Anpassungsprozessen in der Versorgungspraxis kommen, die lediglich auf die Vermeidung von Auffälligkeiten abzielten. Es drohe, sich langfristig ein QS-Verfahren in der Versorgung zu verfestigen, das Qualitätssicherung lediglich suggeriere, ohne jedoch relevante Qualitätsverbesserungen anstoßen zu können. Stattdessen werde es jedoch erhebliche zusätzliche Aufwände produzieren.

Um eine Änderung des gesetzlichen Auftrags anstoßen zu können, werde es die Profession nicht bei einer reinen Kritik am QS-Verfahren belassen können. Um die Politik davon überzeugen zu können, müsse eine wissenschaftlich fundierte QS-Alternative entwickelt werden, so Melcops Plädoyer.

Feedback- und Monitoringsysteme in der psychotherapeutischen Versorgung

Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(LPK BW) Der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) veranstaltete am 13.02.2025 in bewährter Weise einen Online-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter dem Motto „Von Fällen und Fallen“. Thematisch ging es diesmal um die Frage der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus psychologischer und juristischer Sicht sowie um die Frage der Psychotherapie von Kindern hochstrittiger Eltern. 

Entschlossene Politik im Interesse psychisch erkrankter Menschen

BPtK-Präsidentin zur Bundestagswahl 2025

(BPtK) Im Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): 

»Die neue Regierung steht vor vielen Herausforderungen – auch mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung. Jede vierte Erwachsene* ist von einer psychischen Erkrankung betroffen. Durchschnittlich 20 Wochen warten sie auf einen Psychotherapieplatz – im ländlichen Raum sogar deutlich länger. Um die Herausforderungen zu bewältigen, braucht es eine stabile Regierung, die die bestehenden Probleme entschlossen angeht und konstruktiv löst.  Zuerst muss ein Notfallpaket geschnürt werden: mehr Prävention, eine eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, eine Bedarfsplanungsreform für Erwachsene, insbesondere auf dem Land, im Ruhrgebiet und in Städten Ostdeutschlands, und schließlich die Ausfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, um den Bestand an Fachkräften zu sichern. 

Dafür setzt sich die BPtK ein und steht den Parteien als konstruktive Gesprächspartnerin zur Verfügung“.

Psychotherapeutische Versorgung schwer psychisch kranker Menschen verbessert

Bundesrat beschließt Ermächtigungen für vulnerable Gruppen

(BPtK) Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats wird die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen wesentlich verbessert.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wertet dies als großen Fortschritt: „Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patient*innen zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Es ist gut, dass die besonders vulnerablen Patientengruppen mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten.”

»Durch die vorgegebenen Kooperationen wird die Vernetzung von Psychotherapeut*innen zum Beispiel mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gestärkt”, erläutert Dr. Benecke. „Damit wird der Zugang zu einer multiprofessionellen Versorgung einschließlich Behandlungsangebote in den Lebenswelten der Patient*innen erheblich verbessert.” Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen finden derzeit angesichts langer Wartezeiten oft nur schwer Zugang zu den erforderlichen Versorgungsleistungen.

Diese Regelung zu den Ermächtigungen war ursprünglich im Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) enthalten und konnte nicht mehr rechtzeitig vor Ende der Wahlperiode verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beschloss daher, den Ermächtigungstatbestand mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf den Weg zu bringen. 

Hilfe für Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz

Fachtagung am 1. und 2. April 2025 in Dresden

(BPtK) Gewalterfahrungen, Katastrophenereignisse und Arbeitsunfälle stellen für Arbeitnehmer*innen extreme Belastungssituationen dar. Um langwierige Fehlzeiten und schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu vermeiden, ist eine sofortige und geeignete Unterstützung der Betroffenen essenziell. Am 1. und 2. April bietet eine interdisziplinäre Fachtagung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) daher die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ tauschen sich Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen sowie Expert*innen für Prävention und Reha-Management gemeinsam darüber aus, wie Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen adäquat geholfen werden kann. Als Grundlage dafür werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bewährte und innovative Praxisbeispiele vorgestellt. Themen sind unter anderem:

  • Trauma-Prävention im betrieblichen Kontext,
  • Psychosoziale Notfallversorgung, Traumatherapie und
  • Ansätze zur erfolgreichen Wiedereingliederung nach traumatischen Ereignissen.

Die Tagung wird von der Bundespsychotherapeutenkammer in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Eine Akkreditierung der Veranstaltung für Psychotherapeut*innen ist bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer beantragt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2025/index.jsp

Krank genug für Psychotherapie? Im Spannungsfeld von Berufsalltag, öffentlicher Wahrnehmung und Gesundheitspolitik

6. KJP-Symposium am 20./21. Juni 2025: Fünf Vorträge, zehn Workshops an zwei Tagen am Templiner See

(LPK BW) Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) veranstaltet am 20. und 21. Juni 2025 in Potsdam das 6. KJP-Symposium. An zwei Tagen erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops mit anregenden Diskussionen zu aktuellen Themen aus dem Berufsfeld der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Im Fokus stehen unter anderem die aktuellen Herausforderungen der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen: die steigende Nachfrage nach Psychotherapie, immer komplexere Beschwerdebilder, höhere Symptomlast sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Lange Wartezeiten sind die Folge. Dazu kommen ökonomische Zwänge, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Arbeit von Psychotherapeut*innen erheblich beeinflussen.

Das 6. KJP-Symposium bietet Ihnen eine hervorragende Gelegenheit, die aktuelle Informationen zu erhalten und praxisorientierte Lösungsansätze kennenzulernen. Gleichzeitig können Sie sich mit Kolleg*innen vernetzen und über die neuesten Entwicklungen in unserem Fachgebiet austauschen.

Wir laden Sie herzlich ein, an diesem spannenden und inspirierenden Symposium teilzunehmen!

Weitere Informationen, das Programm der Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter https://opk-info.de/veranstaltungskalender/kjp-symposium-2025/ .

 

Psychotherapeutische Behandlungsangebote für psychische Erkrankungen als Folge sexuellen Kindesmissbrauchs

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bittet um Unterstützung

(BPtK) Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte Informationen zu telefonischen, Online- und Vor-Ort-Hilfen sowie zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend.

Zum Portal gehört auch eine Datenbank mit deutschlandweiten Hilfsangeboten, denn für Betroffene ist es häufig schwer, spezifische Behandlungsangebote in ihrer Region zu finden. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus bittet deshalb auch Psychotherapeut*innen mit Expertise und Erfahrung in der Traumabehandlung, sich unter folgendem Link zu registrieren https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/ueber-uns/registrierung.

Psychische Gesundheit stärken: Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Forderungen der BPtK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

(BPtK) Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit ihrem heute vorgelegten Positionspapier zur Bundestagswahl 2025.

»Deutschland verfügt über eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung. Aber: Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen warten monatelang auf einen Therapieplatz – durchschnittlich 20 Wochen, im ländlichen Raum teils länger als ein halbes Jahr. Das darf so nicht bleiben. Ziel muss sein, die langen Wartezeiten mindestens zu halbieren“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Denn psychische Gesundheit ist Lebensqualität. Und: Psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Psychisch erkrankte Menschen brauchen Reformen. Jetzt.“

Die Politik ist aufgefordert, erstens die Versorgung bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, mehr Angebote vor allem im ländlichen Raum, eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern und eine gesetzlich finanzierte Weiterbildung gegen drohenden Fachkräftemangel.

Zweitens muss die Versorgung effizienter gestaltet werden. Nötig sind flexible interdisziplinäre Angebote, die gezielte Weiterentwicklung der regionalen Versorgung, Entlastung für Praxen und Kliniken von Bürokratie – und damit mehr Zeit für Patient*innen.

Drittens muss die Prävention verbessert und ein Mental Health Mainstreaming in allen relevanten Politikfeldern umgesetzt werden: Gesundheitsförderung, Entstigmatisierung, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, inklusives, barrierefreies und diverses Gesundheitswesen. All dies muss für alle Lebensbereiche konsequent zusammengedacht und miteinander verzahnt werden.