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Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Psychotherapeutische Akutbehandlungen und Gruppen-Psychotherapie können dagegen weiterhin nicht per Video erbracht werden. Dabei kann es gerade in der Akutbehandlung notwendig sein, in Krisensituationen eine erforderliche intensive psychotherapeutische Behandlung flexibel auch über Videositzungen sicherzustellen. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz eine gesetzliche Regelung aufzunehmen, die grundsätzlich Akutbehandlung auch als Videobehandlung ermöglicht. Diese Forderung unterstützt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Bislang sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass künftig auch Gruppen-Psychotherapiesitzungen als Videobehandlung durchgeführt werden können.

Akutbehandlung auch per Video ermöglichen

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK) Die Videobehandlung hat sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie soll deshalb künftig flexibel eingesetzt werden können. Doch gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen soll sie weiter ausgeschlossen bleiben. Das sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor, zu dem heute eine Anhörung im Bundestag stattfindet.

„Die Chancen der Digitalisierung sollen gerade bei Menschen genutzt werden, die dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Deshalb sollte das Gesetz zur digitalen Modernisierung auch Akutbehandlungen per Video ermöglichen.“ Ob dies möglich ist, muss im Einzelfall entschieden werden, je nachdem, ob zum Beispiel ein Videogespräch für eine Patient*in überhaupt technisch möglich ist oder ob die Psychotherapeut*in es bei der jeweiligen Erkrankung fachlich für ratsam hält.

Eine Akutbehandlung ist für Patient*innen gedacht, die sich in einer psychischen Krise befinden oder bei denen ohne kurzfristige Behandlung eine Krankschreibung oder eine Einweisung ins Krankenhaus droht. Durch 24 Gesprächstermine à 25 Minuten soll verhindert werden, dass sich die Erkrankungen weiter verschlimmern.

Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW) Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Darüber hinaus ergeben sich entsprechende Dokumentationspflichten aus den Heilberufegesetzen, als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag sowie aus verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ hat zur Unterstützung der Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten unverbindliche Empfehlungen erarbeitet, die vom 37. DPT sowie der VV der LPK-BW am 13. März 2021 verabschiedet worden sind.

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und telefonische Beratung weiter möglich

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Auch längere telefonische Beratungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Je Termin sind 30 Minuten Telefonberatung abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden.

Die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr nach Nummer 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Heranwachsende weiter durch KJP behandelbar

Klarstellung des Bundesinnenministeriums zur Bundes-Beihilfeverordnung

(BPtK) Heranwachsende bis 21 Jahre können weiterhin eine psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) beginnen, auch wenn sie in der Krankenfürsorge der Bundesbeamt*innen (Bundesbeihilfe) versichert sind. Dies hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden klargestellt.

Nach der jüngsten Änderung der Bundes-Beihilfeverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, durften Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) nur noch unter 18-Jährige behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte daraufhin vom Bundesinnenministerium eine schnelle Korrektur gefordert. KJP verfügen über die spezifischen fachlichen Kompetenzen zur Behandlung von Patient*innen im Übergang zum Erwachsenenleben. Sie sind in der psychotherapeutischen Versorgung von Heranwachsenden unverzichtbar. Ihre Beteiligung ist berufsrechtlich, sozialrechtlich wie auch fachlich unstrittig.

Das Bundesinnenministerium spricht in seinem Rundschreiben von einem „Redaktionsversehen“. Ein Ausschluss der KJP sei nicht beabsichtigt gewesen. Aufwendungen von psychotherapeutischen Behandlungen von Heranwachsenden seien weiterhin beihilfefähig, auch wenn die Behandlung von KJP durchgeführt wird. Die Verordnung war unter anderem angepasst worden, um die Systemische Therapie auch in der Beamtenfürsorge zu verankern.

Webbasiertes Fortbildungsangebot für Psychotherapeut*innen – E-Learning Kinderschutz

Online-Module „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“

(LPK BW) Im Rahmen des vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg geförderten Projekts „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“ wird ein webbasiertes, interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Thema interprofessioneller Kinderschutz entwickelt. Zielgruppen sind insbesondere Fachkräfte aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich sowie der Jugendhilfe. Des Weiteren sollen Angehörige der Polizei und der Bewährungshilfe sowie alle Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Fällen von Kindesmisshandlungen in Berührung kommen, adressiert werden.

Das Projekt ist modular aufgebaut, in einem Basismodul wird Grundlagenwissen vermittelt, welches in den berufsfeldspezifischen Modulen Gesundheit und Soziales sowie Recht und Justiz vertieft werden soll. Insgesamt geben die Online-Module eine Übersicht über den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Vernachlässigung und Kindesmisshandlungen sowie Frühe Hilfen. Sie umfassen Informationen zur Epidemiologie und Diagnostik von Misshandlungsformen, zu Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie rechtlichen Grundlagen zu Fällen von Kindesmisshandlung. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit im Kinderschutz thematisiert sowie die Sichtweisen der verschiedenen Professionen, die im Kinderschutzverfahren beteiligt sind, dargestellt.

Die Online-Module werden umfassend und begleitend evaluiert. Dabei wird erhoben inwieweit durch eine Teilnahme an den Online-Modulen ein Erwerb von Wissen, Handlungs- und emotionalen Kompetenzen sowie ein Transfer und die Dissemination der zur Verfügung gestellten Lerninhalte in die berufliche Praxis erreicht werden kann. Des Weiteren werden Befragungen zu Nutzerfreundlichkeit und Qualität der Plattform stattfinden.

Eine Teilnahme ist voraussichtlich ab Mitte Mai 2021 möglich. Interessierte können sich ab sofort unter https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de/Interessenten unverbindlich in eine Interessent*innenliste eintragen. Wir kontaktieren Sie per E-Mail, sobald die Registrierung für die Online-Module möglich ist. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de und im Projektflyer (unten).

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die folgende Kontaktadresse wenden:  basiswissen@elearning-kinderschutz.de

Immer mehr psychisch kranke Kinder und Jugendliche können behandelt werden

BARMER Arztreport 2021 zur Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

(BPtK) Immer mehr psychisch kranke Kinder und Jugendliche in Deutschland können psychotherapeutisch behandelt werden. Innerhalb der letzten elf Jahre hat sich der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die eine psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nahmen, mehr als verdoppelt. Er stieg von rund zwei Prozent im Jahr 2009 auf gut vier Prozent im Jahr 2019. Dies geht aus dem gestern veröffentlichten Arztreport 2021 der BARMER hervor. Ausgewertet wurden die Abrechnungsdaten von mehr als 1,6 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen unter 24 Jahren. „Diese bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen war vor allem deshalb möglich, weil sich insbesondere in ländlichen Regionen die psychotherapeutischen Angebote verbessert haben“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Mecklenburg-Vorpommern ist mit 3,33 Prozent zwar nach wie vor Schlusslicht in Deutschland, allerdings stieg hier die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen in den letzten elf Jahren besonders stark – und zwar um 239 Prozent.

Die Corona-Pandemie macht allerdings auch das chronische Defizit in der psychotherapeutischen Versorgung deutlich: Erste Auswertungen der BARMER zeigen bereits, dass die Anzahl von Akutbehandlungen und Anträgen für den Beginn oder die Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie im Jahr 2020 um etwa sechs Prozent anstieg, im letzten Quartal 2020 sogar um 12,6 Prozent. „Durch den höheren Bedarf steigen auch die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Nur zehn Prozent der Anfragenden kann innerhalb eines Monats einen Behandlungsplatz erhalten. Fast 40 Prozent müssen länger als sechs Monate warten.“

Manchmal vergehen sogar Jahre zwischen Diagnose und psychotherapeutischer Behandlung. Bei jeder dritten jungen Patient*in (36,2 Prozent) war bereits fünf Jahre vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie eine psychische Störung diagnostiziert worden. Besonders viel Zeit verstrich bei hyperkinetischen Störungen. Bei der Hälfte der Kinder und Jugendlichen mit Diagnosen wie ADHS vergingen über zwei Jahre, bis eine Psychotherapie begonnen wurde. Ein Viertel hatte auch nach 4,5 Jahren noch keine psychotherapeutische Hilfe erhalten.

Die Auswertungen der BARMER zeigen außerdem, dass junge Menschen oft über Jahre an psychischen Störungen leiden. Fast zwei Drittel (59,3 Prozent) der Kinder und Jugendlichen, die 2014 eine Psychotherapie begonnen hatten, waren länger als ein Jahr in psychotherapeutischer Behandlung. Auch nach fünf Jahren waren noch 62,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen erkrankt. „Eine gesunde Entwicklung ist entscheidend für das ganze Leben,“ betont BPtK-Präsident Munz. „Wer als Kind oder Jugendlicher psychisch erkrankt, ist auch als Erwachsener psychisch stärker gefährdet. Über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen entstehen bereits vor dem 19. Lebensjahr. Je früher Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung bekommen, umso größer sind die Chancen, dass sich psychische Probleme gut behandeln lassen und rasch wieder abklingen.“

Für fast ein Viertel (23 Prozent) der 2019 begonnenen Psychotherapien waren Anpassungsstörungen und Reaktionen auf schwere Belastungen wie Mobbing oder eine Trennung der Eltern der Auslöser. Zweithäufigste Ursache waren Depressionen mit 18,4 Prozent gefolgt von Angststörungen (14,0 Prozent) und emotionalen Störungen des Kindesalters (13,6 Prozent).

Kostenlose Corona-Tests – Anspruch Heilberufe

Anspruch auf SARS-CoV-2-Testung für humanmedizinische Heilberufe — Mitteilung des Sozialministeriums BW

(LPK BW) Nach der Corona-Testverordnung haben sog. „asymptomatische Personen“ Anspruch auf Tests, wenn sie in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes tätig werden sollen oder tätig sind. Hierunter fallen auch Psychotherapie-Praxen.

Die Testungen können für Beschäftigte der Praxen bis zu einmal pro Woche kostenlos in Anspruch genommen werden.

Die Testungen sollen mittels PoC Antigen-Test durchgeführt werden. Hierfür standen bislang insbesondere Testmöglichkeiten bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Das Ministerium für Soziales und Integration hat in Kooperation mit der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, dass sich Personal von Praxen humanmedizinischer Heilberufe in Apotheken testen lassen kann.

Corona-Impfungen – Priorisierung

Geänderte Impfpriorisierung für Krankenhaus – gilt auch für PP und KJP (ohne Altersbegrenzung) sowie auch PiA

(LPK BW) Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen die Impfreihenfolge der Corona-Schutzimpfung geändert und aktualisiert, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut*innen zählen inzwischen explizit dazu, auch Psychotherapeut*nnen in Ausbildung (PiA).

Genauere Infos dazu finden Sie auf der Seite des Sozialministerums BW zur Impfberechtigung unter Punkt 12 (siehe den Ausschnitt unten). Die Terminvergabe erfolgt dabei ausschließlich zentral über die Hotline 116 117 sowie über die Website www.impfterminservice.de. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Kammer hierzu ab und beachten Sie auch die aktualisierten Informationen des Sozialministeriums unter Impfen: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

 

Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe weiter ausbauen

BPtK zum Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)

(BPtK) Die Kinder- und Jugendhilfe soll modernisiert und stärker an die Lebenssituation und die Bedarfe von Kindern und ihren Familien angepasst werden. Das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (BT-Drs. 19/26107), zu dem heute eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfindet. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel künftig für alle Kinder zuständig sein, unabhängig davon, ob sie unter körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen leiden. Außerdem sollen präventive Angebote gestärkt und unkomplizierte Beratungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus auch Maßnahmen für einen wirksameren Kinderschutz.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt insbesondere die neue Regelung zur stärkeren Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Sehen Psychotherapeut*innen oder Ärzt*innen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung, sollen sie sich mit den Jugendämtern austauschen und beraten. „Eine geregelte Kooperation wird die Versorgung verbessern“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Dafür sollen auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen getroffen werden. Diese sollten aus Sicht der BPtK jedoch nicht auf gefährdete Kinder begrenzt werden. Grundsätzlich benötigen auch viele psychisch kranke Kinder zusätzlich zu ihrer Behandlung die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe. „Die Kooperationsvereinbarungen sollten auf alle Kinder und Jugendlichen erweitert werden, die sowohl Leistungen aus dem SGB V als auch aus dem SGB VIII erhalten“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine möglichst enge Abstimmung zum Beispiel von Familienberatung und Krankenbehandlung ist häufig sehr hilfreich, um die Gesundheit des Kindes nachhaltig zu fördern.“

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Besprechungen finanziert werden, die notwendig sind, um einzelne Kinder vor Gefahren zu schützen und ihre Versorgung abzustimmen. Die BPtK kritisiert, dass bisher gesetzlich nur sichergestellt ist, dass Online-Besprechungen vergütet werden. Eine Vergütung sollte es aber auch für Besprechungen im unmittelbaren Kontakt geben. „Ob per Video oder im unmittelbaren Kontakt – beide Arten von Besprechungen sollten möglich sein und auch finanziert werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Die Leistungserbringer*innen sollten selbst entscheiden können, wie sie ihre Hilfen koordinieren.“

Nicht in allen Regionen in Deutschland ist die Internetverbindung so stabil, dass eine störungsfreie Online-Besprechung möglich ist. In einer Befragung der BPtK zur Videobehandlung gaben Psychotherapeut*innen zum Beispiel an, dass bei 40 Prozent der Patient*innen auf dem Land und immerhin noch rund 25 Prozent in einer Großstadt die Internetverbindung nicht ausreicht, um eine störungsfreie Videositzung durchführen zu können. Aber selbst, wenn das Problem gelöst ist, reiche Videokonferenz nicht aus. „Besprechungen im unmittelbaren Kontakt sind erforderlich, wenn Eltern oder Kinder einbezogen werden“, erklärt Munz. „Bei solchen Gesprächen ist es meist notwendig, auch non-verbale Informationen vollständig mitzubekommen.“