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Psychotherapie auch im Alter wirksam

AOK veröffentlicht „Familiencoach Depression“ für Angehörige

(BPtK) Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen im Alter. Ältere Menschen und ihre Angehörigen brauchen deswegen Informationen darüber, wie Depressionen zu erkennen und zu behandeln sind. „Psychotherapie ist eine wirksame Behandlung von Depression, auch bei älteren Menschen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. „Längst nicht alle älteren Menschen und ihre Angehörigen wissen jedoch, dass Psychotherapie auch im Alter noch entscheidend helfen kann.“

Mit dem Vorurteil, Psychotherapie sei im Alter nicht mehr wirksam, weil ältere Menschen nicht mehr lernfähig sind und sich nicht mehr weiterentwickeln können, räumt auch der „Familiencoach Depression“ für Angehörige auf, den der AOK-Bundesverband als Online-Programm veröffentlicht hat. Der „Familiencoach Depression“ richtet sich an Angehörige von Erwachsenen mit unipolarer Depression, nicht an Angehörige mit einem depressiv erkrankten Kind. Im Mittelpunkt steht der Umgang mit akuten Depressionen. Der Coach kann auch für Angehörige von Erkrankten mit einer chronischen Depression hilfreich sein, geht aber nicht auf deren spezielle Situation ein. Der „Familiencoach Depression“ besteht aus fünf Trainingsbereichen: Depression und Alltag, Selbstfürsorge, Beziehung stärken, Was muss ich wissen? und Depression im Alter. „Es reicht aber nicht, über wirksame Behandlungen zu informieren, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass ältere Menschen auch behandelt werden können“, mahnt BPtK-Präsident Munz angesichts der monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung. „Dafür müssen deutlich mehr psychotherapeutische Praxissitze zugelassen werden.“

Kindeswohl vorrangig

Expert*innenrat der Bundesregierung zur Corona-Pandemie

(BPtK) Der Expert*innenrat der Bundesregierung fordert, das Kindeswohl in der Corona-Pandemie vorrangig zu berücksichtigen, weil Kinder und Jugendliche „besonders stark“ belastet sind. Besonders schwerwiegend seien die „Belastungen in der Familie wie Angst, Krankheit, Tod oder Existenzverlust, Verlust an sozialer Teilhabe und Planungssicherheit“, die unter anderem durch Lockdown-Maßnahmen ausgelöst wurden. Dazu gehörten vermehrte Depressionen, Magersucht, Ess-Brech-Sucht, starkes Übergewicht sowie exzessive Mediennutzung.

Besonders betroffen seien Kinder aus sozial benachteiligten Familien, infolge von Armut, Bildungsferne, Migrationshintergrund oder fehlenden Sprachkenntnissen.

Der Rat empfiehlt unter anderem:

  • den Schulbetrieb durch bestmöglichen Infektionsschutz „so sicher wie möglich zu gestalten“,
  • Schließung der Schulen und Kitas „als ultima ratio“ allenfalls in Betracht zu ziehen, wenn alle anderen gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen nicht erfolgreich waren,
  • Ausbau von sprachlicher Bildung als fester Bestandteil der Kitabetreuung,
  • Förderung für Schüler*innen mit schwächeren Leistungen,
  • dauerhafte psychosoziale, psychotherapeutische und psychiatrische Angebote mit schulischer Anbindung sowie erweiterte Unterstützung durch die Jugendhilfe,
  • Schulsozialarbeit und Stärkung der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit in besonders belasteten Wohnquartieren,
  • Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, insbesondere „im kinder- und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie sozialpädiatrischen Bereich“. Dazu gehört aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auch eine bessere kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung.

„Eine Enquetekommission zur Kindergesundheit des Bundestages sollte dazu kurzfristig gesetzliche Empfehlungen erarbeiten“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung: „Ich lad‘ Dich ein in meine Welt“

Erfolgreiche dritte Veranstaltung mit Silke Saksofsky zur psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen

(LPK BW) Nach Start im September mit Stefan Meir sowie Sabine Luttinger im Dezember fand die dritte (von den sieben geplanten) Online-Fortbildung statt, ebenfalls wieder mit über 80 Teilnehmer*innen sehr gut besucht war. Silke Sacksofsky referierte am 18.01.2022 zu „Ich lad ́Dich ein in meine Welt – Psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen“.

Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub begrüßte die Referentin und informierte wiederum zu Beginn kurz zu den Aktivitäten des Arbeitskreises und zu dessen wesentlichen Anliegen und Zielen. Durch das Fortbildungsangebot sollen Kolleg*innen ermutigt und qualifiziert werden, selbst Psychotherapien für Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und einer psychischen Störung anzubieten. Auch soll angeregt werden, sich in regionalen Qualitätszirkeln zu organisieren, auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Solange in den „offiziellen Suchsystemen“ nur wenige Behandlungsplätze hierfür ausgewiesen bzw. zu finden seien, solle dies durch eine in der Kammer geführte, größer werdende regionale Liste, ausgeglichen werden

Silke Sacksofsky Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Reutlingen, ebenfalls Mitglied im LPK-Arbeitskreis sowie im Arbeitskreis Leben Reutlingen/Tübingen, engagiert sich dort regional seit vielen Jahren für Menschen mit Intelligenzminderung und deren psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Sie leitet dort auch seit Jahren einen Qualitätszirkel.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Herausforderndes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit intellektueller Einschränkung

Vierte Online-Veranstaltung am 22.02.2022 – Referent: Klaus Diegel

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 22. Februar 2022 fortgesetzt mit dem nunmehr vierten Beitrag. Es referiert Klaus Diegel. Hierzu laden wir herzlich ein. Das Thema des Vortrags lautet

Herausforderndes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit intellektueller Einschränkung

Zeit: 22.02.2022, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom

Jetzt anmelden

In dem Seminar werden Aspekte zur Entstehung und Aufrechterhaltung herausfordernder Verhaltensweisen vorgestellt und einzelne Interventionsmöglichkeiten bezogen auf Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen diskutiert. Es wird wieder genügend Raum für Fragen und gemeinsames Überlegen sein.

Zur Person: Klaus Diegel, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, langjährige Tätigkeit in einer Psychologischen Beratungsstelle im Landkreis Esslingen und bei den Frühen Hilfen des Landkreises. Mitarbeit im Qualitätszirkel „Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung“ zusammen mit Silke Sacksofsky in Reutlingen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Fortbildungsveranstaltung wieder Ihr Interesse findet.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Sie können 3 Fortbildungspunkte erwerben.

Videobehandlung auch nach der Corona-Pandemie möglich

BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat auch in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonat geführt. Nach einer Online-Befragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeut*innen konnten sich neun von zehn Psychotherapeut*innen vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte haben schon jetzt vereinbart, telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie zu ermöglichen. „Die Kombination aus Präsenz- und Videobehandlung bietet die Chance, Patient*innen, die nicht immer eine Praxis aufsuchen können, kontinuierlich zu versorgen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine entsprechende Regelung erwarten wir auch von den gesetzlichen Krankenkassen.“

Psychotherapeut*innen können damit je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Die Berufsordnungen der Psychotherapeut*innen sichern die Qualität der Behandlungen. „Wichtig ist dabei, dass Patient*innen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in auch kurzfristig aufsuchen können“, betont BPtK-Präsident Munz. „Präsenz- und Videobehandlungen müssen deshalb aus einer Hand erbracht werden.“ Die Abrechnungsempfehlung umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, übende Interventionen und Testleistungen, aber auch Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Fallkonferenzen.

Psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie bleibt mangelhaft

BMG beanstandet PPP-Richtlinie nicht

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) nicht beanstandet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen nicht erhöhen. Damit erfüllt die PPP-Richtlinie nur unvollständig den gesetzlichen Auftrag. Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten weiterhin keine ausreichende psychotherapeutische Versorgung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung eine Erhöhung der Minutenwerte für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert. „Damit billigt das BMG, dass der G-BA seinem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht wurde“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der gesetzliche Auftrag zu den Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen (§ 136a Absatz 2 SGB V) sah ausdrücklich eine Stärkung der Psychotherapie vor. Der G-BA hatte jedoch lediglich eine Verankerung der Berufsgruppe mit eigenen Regelaufgaben umgesetzt. Die erforderliche Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsgruppe wurde um ein Jahr hinausgeschoben.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der klarstellt, dass die Minutenwerte für Psychotherapie im nächsten Beschluss des G-BA zur PPP-Richtlinie im September 2022 angepasst werden müssen“, fordert der BPtK-Präsident. Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag hat diese Forderung einstimmig mit einer Resolution unterstützt.

BPtK startet Online-Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung

Auftakt am 21. Januar 2022 zu psychotischen Erkrankungen

(BPtK) Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot könnte ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten, startet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) im kommenden Jahr eine neue Online-Fortbildungsreihe. Schwerpunkt der Auftaktveranstaltung am 21. Januar 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit psychotischen Erkrankungen. Wie diese ausgestaltet werden kann, wird aus der Perspektive der verschiedenen Gesundheitsberufe und Einrichtungen dargestellt und diskutiert. Darüber hinaus werden die Vorgaben der neuen Richtlinie des G-BA und die Anforderungen an die Netzverbünde erläutert.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 9. Januar 2022. Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 50 Personen begrenzt. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

KJP-Ausschuss und Rechtsabteilung legen aktualisierte und erweiterte Fassung des Readers vor

(LPK BW) Die LPK-Broschüre „Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ wurde aktualisiert und um weitere Kapitel ergänzt. Der LPK-Ausschuss für Psychotherapeutische Versorgung für Kinder- und Jugendliche hat zusammen mit der Rechtsabteilung der Kammer anhand von Fallvignetten und häufigen Fragestellungen aus der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis den rechtlichen Rahmen und die therapeutischen Aspekte aufbereitet.

Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen gefährdet

BMG beanstandet Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist damit die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen gefährdet, weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.

Die BPtK hält die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) außerdem für rechtswidrig, weil sie Familien- und Sorgearbeit diskriminiert. Der Gesetzgeber hat vor 15 Jahren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass sich Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen Praxissitze teilen, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Die neue G-BA-Richtlinie sieht jedoch vor, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung auszuschließen. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen werden deshalb psychotherapeutische und ärztliche Praxen fehlen, die die Komplexversorgung übernehmen können. Die BPtK hatte deshalb von BMG gefordert, die Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden.[1]

„Beruf und Familie unvereinbar zu machen ist ein Rückfall in verstaubte Vorstellungen von ausschließlicher Erwerbstätigkeit“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich. Dreiviertel der Psychotherapeut*innen und Zweidrittel der psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen sind weiblich und von der Regelung besonders betroffen. Trotzdem schließt die neue G-BA-Richtlinie Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einem halben Praxissitz davon aus, die zentrale Koordinierungsrolle in der Komplexversorgung übernehmen zu können.

Ferner soll laut Richtlinie die gesamte Differenzialdiagnostik bei einer Psychiater*in wiederholt werden, auch wenn diese von einer Psychotherapeut*in bereits in der Sprechstunde durchgeführt wurde. Jede Patient*in muss innerhalb einer Woche zur differenzialdiagnostischen Abklärung bei einer Psychiater*in. „Dies stellt für Patient*innen eine überflüssige bürokratische Hürde dar“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Doppelte Untersuchungen sollen sonst überall im Gesundheitswesen vermieden werden. Dass der G-BA jetzt eine unnötige zweifache differenzialdiagnostische Untersuchung auch noch in seiner Richtlinie vorschreibt, ist geradezu grotesk.“

Laut G-BA ist ein voller Praxissitz notwendig, damit die koordinierenden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ausreichend erreichbar sind, auch bei Krisen und Notfällen. Zum einen müssen jedoch auch Psychotherapeut*innen mit halben Praxissitzen für Patient*innen in Krisen jederzeit erreichbar sein. Zum anderen ignoriert der G-BA, dass mit halben Praxissitzen weit überdurchschnittlich viele Behandlungen angeboten werden. Nach den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erbringen zwei Psychotherapeut*innen mit halbem Praxissitz durchschnittlich knapp das 1,5-fache der Behandlungsstunden einer Psychotherapeut*in mit vollem Praxissitz.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicherzustellen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der die Fehler der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung korrigiert, damit flächendeckend ein ausreichendes Versorgungsangebot entstehen kann“, fordert der BPtK-Präsident. „Dafür brauchen wir flexible Lösungen für die Netzverbünde in ländlichen und strukturschwachen Regionen.“ Außerdem muss die aufsuchende Behandlung der Patient*innen in ihren Wohnungen ein fester Bestandteil der Komplexversorgung werden. Schließlich muss die Anstellung in den Praxen der Netzverbünde erleichtert werden, um ausreichende Behandlungskapazitäten zu schaffen.

[1] Der 39. DPT hat sich dieser Forderung in einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution angeschlossen.

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK) Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Birgit Gorgas begrüßte die Delegierten für die Versammlungsleitung zum dritten Mal zu einem digitalen DPT. Die steigenden Inzidenzzahlen der vierten Corona-Welle hatten den Vorstand bewogen, den DPT digital und nicht in Präsenz zu veranstalten. In seinem Bericht bedauerte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz diese Entscheidung, die gleichwohl unumgänglich gewesen sei. Es sei inakzeptabel, dass circa 15 Millionen Mitmenschen in Deutschland durch ihre Entscheidung gegen eine Impfung viele Todesfälle, eine Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Kliniken, und große psychische Belastungen für viele Mitbürger*innen in Kauf nehmen. Er hätte sich gewünscht, dass mehr Einsicht möglich gewesen wäre. Um noch mehr Leid zu verhindern, müssten sich die Menschen wieder auf sehr restriktive Regelungen einstellen.