Schlagwortarchiv für: Versorgung

Psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd

(LPK BW) LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd-Journalistin Selina Stahl zur psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg, insbesondere zum Mangel an Psychotherapieplätzen, zu den langen Wartzeiten, zur Terminservicesstellen, zur Bedarfsplanung und zur Kostenerstattung.

Zur Aufzeichnung geht es hier

STÄRKER nach Corona – Sonderförderprogramm des Sozialministeriums Baden-Württemberg

Bitte um Mitarbeit

(LPK BW) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg hat uns gebeten, auf das Programm „STÄRKER nach Corona“ aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass eine Mitarbeit/Tätigkeit in diesem Projekt möglich und vom Ministerium gewünscht ist.

Das Ministerium legt im Rahmen seines Programms STÄRKE ein Sonderförderprogramm „STÄRKER nach Corona“ zur Unterstützung belasteter Familien auf. So sollen auch multiprofessionelle Gruppenangebote für Familien geschaffen werden. Es können Angebote ab 1.1.2023, zunächst befristet bis 30.9.2023 gefördert werden.

Das Angebot soll über die reine Prävention hinausgehen, aber unterhalb der Schwelle von Psychotherapie und notwendigen Jugendhilfemaßnahmen angesiedelt sein. Familien sollen unterstützt, aber nicht behandelt werden. Das Gruppenangebot kann Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung oder therapeutische Angebote ergänzen, aber nicht ersetzen.

Konkret können Gruppenangebote für psychisch belastete Familien gemacht werden. Förderfähig sind Gruppenangebote für Eltern sowie für Eltern-Kind-Gruppen. Sie sollen folgende Elemente beinhalten: Psychoedukation und Vermittlung pädagogischen Wissens, z.B. zu Auswirkungen von psychischen Belastungen und Erkrankungen auf Bindungen innerhalb der Familie, Interaktion und Erziehungsverhalten, Emotionsregulation und Umgang mit Stress; Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Reflexion der familiären Situation, Stärkung von Ressourcen, Übungen zur Verbesserung der Kommunikation und der Bindungen in der Familie. Denkbar sind geschlossene oder offene Gruppenformate, die mindestens 6 Sitzungen umfassen sollen. Die Gruppen sollen von Fachkräften sowohl mit (sozial)pädagogischen als auch mit psychotherapeutischen Qualifikationen geleitet werden.

Wenn Sie Interesse und Kapazitäten für eine Mitarbeit haben, können Sie sich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, als Psychologische Psychotherapeut*innen und als Psychotherapeut*innen in Ausbildung für eine Mitarbeit an einen Träger der Familienbildung – z.B. ein Familienzentrum – oder eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Kontakt zu geeigneten Trägern können die bei den örtlichen Jugendämtern angesiedelten Koordinierenden des Programms STÄRKE vermitteln. Es besteht die Möglichkeit, in einem Gruppenkonzept eines Trägers des STÄRKE-Programms mitzuarbeiten, Sie können aber auch ein eigenes Gruppenkonzept erstellen und in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe einreichen.

Die Tätigkeit wird auf Honorarbasis durch den kooperierenden Träger der Jugendhilfe vergütet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Anforderungen der konkreten Konzeption, der individuellen Qualifikation und den örtlichen Gegebenheiten. Sie ist als Teil der Konzeption mit dem Träger der Jugendhilfe, mit dem kooperiert wird, auszuhandeln. Wie bei allen mit öffentlichen Mitteln geförderten Angeboten gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit; als Orientierung kann das Verzeichnis individueller Zusatzleistungen gemäß § 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII herangezogen werden. Für ein Gruppenangebot, das von einer Psychologin oder einem Psychologen mit Master-Abschluss durchgeführt wird, ergibt sich so z.B. eine Entgeltspanne von 90 bis 120 Euro pro Leistungsstunde, wobei Vor- und Nachbereitung nicht zusätzlich abgerechnet werden können. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls kann die Tätigkeit unter die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nr. 26 EStG fallen und dann steuerfrei sein.

Weitere Informationen zum Programm STÄRKER nach Corona und zum Förderverfahren finden Sie hier: https://www.kvjs.de/jugend/fruehe-hilfen/staerke. Die örtlich zuständigen STÄRKE-Koordinierenden finden Sie über die interaktive Karte hier: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Fruehe_Hilfen/Ansprechpartner_Fruehe_Hilfen_in_BW_31.07.2019.pdf

 

Reform abgewürgt – Selbst kleinste Verbesserungen zu viel

BPtK kritisiert G-BA-Beschluss zur PPP-Richtlinie

(BPtK) Die psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken bleibt noch jahrelang mangelhaft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch minimale Verbesserungen in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verweigert. „Selbst zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag waren dem G-BA des Guten zu viel“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Damit hat der G-BA erneut eine dringend notwendige Reform der psychiatrischen Kliniken abgewürgt. Er ignoriert zum wiederholten Mal den ausdrücklichen Auftrag des Gesetzgebers, die psychotherapeutische Behandlung in den psychiatrischen Krankenhäusern zu verbessern.“ Die BPtK fordert deshalb das Bundesgesundheitsministerium auf, den G-BA-Beschluss zu beanstanden.

Der Gesetzgeber hatte bereits 2019 eine Reform angemahnt. Aber erst nach einer Präzisierung des Auftrags 2020 hatte der G-BA überhaupt angefangen zu beraten. Patientenvertretung im G-BA, Bundesärztekammer und BPtK hatten jetzt gemeinsam gefordert, dass Patient*innen künftig in psychiatrischen Krankenhäusern in der Regelbehandlung zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag erhalten. Aktuell können Patent*innen maximal 50 Minuten Psychotherapie pro Woche erhalten. So viel bekommen sie allerdings meist bereits in einer ambulanten Behandlung. Aufgrund der Schwere der psychischen Erkrankungen reicht diese Menge an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken jedoch nicht aus (ausführlich siehe: BPtK-Standpunkt Psychiatrie).

Der G-BA will die Reform noch einmal um mindestens drei Jahre hinausschieben und die Ergebnisse weiterer Studien abwarten. Dabei war der G-BA bereits 2015 selbst zu dem Schluss gekommen, dass die Personalstandards für eine leitliniengerechte Behandlung nur auf der Basis von Expertenmeinungen festgelegt werden können. Nach breitem Expertenkonsens ist eine Verbesserung der Personalstandards längst überfällig. Weitere Studien können nur Daten dazu liefern, wie viel Personal in den Kliniken bereits eingesetzt wird oder wie viel Psychotherapie die Patient*innen erhalten, nicht aber, wie viel Personal notwendig ist, um nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu behandeln.

Corona-Pandemie: Mehr psychische Erkrankungen bei jugendlichen Mädchen

Aktueller Kinder- und Jugendreport der DAK erschienen

(BPtK) Während der Corona-Pandemie hat die Häufigkeit erstmals diagnostizierter psychischer Erkrankungen bei jugendlichen Mädchen deutlich zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit, in den die Abrechnungsdaten von rund 800.000 DAK-Versicherten im Alter bis 17 Jahre eingeflossen sind. In der Altersgruppe der 15- bis 17-jährigen Mädchen stieg zwischen 2019 und 2021 die Anzahl neu diagnostizierter Essstörungen (+54 Prozent), Depressionen (+ 18 Prozent) und Angststörungen (+24 Prozent) an. Bei Jungen hat die Häufigkeit von Essstörungen, Depressionen und Angststörungen zwischen 2019 und 2021 hingegen abgenommen. Bei ihnen zeigte sich eine Zunahme der Häufigkeit von Adipositas (15 Prozent).

Während der Corona-Pandemie hat auch der Anteil von jugendlichen Mädchen mit erstmals diagnostizierter Depression, die medikamentös behandelt worden sind, um sechs Prozentpunkte zugenommen (+ 65 Prozent). Ähnliche Tendenzen zeigen sich auch bei der medikamentösen Behandlung von Essstörungen und Angststörungen. Auch der Anteil jugendlicher Mädchen, die aufgrund von Depressionen stationär behandelt werden mussten, hat während der Corona-Pandemie zugenommen. Während 2018 und 2019 noch knapp 15 von 1.000 jugendlichen Mädchen wenigstens einmal aufgrund von Depressionen im Krankenhaus versorgt wurden, lag der Anteil in den Jahren 2020 und 2021 zusammengenommen bei 18 Fällen je 1.000.

„Die DAK-Daten zeigen, dass insbesondere bei jungen Mädchen während der Corona-Pandemie psychische Erkrankungen zugenommen haben, die häufiger als früher medikamentös oder stationär behandelt worden sind. Psychotherapie ist im Kindes- und Jugendalter häufig das Mittel der ersten Wahl bei der Behandlung psychischer Erkrankungen. Wir fordern die Politik auf, ein Sofortprogramm aufzusetzen, damit psychisch kranke Kinder und Jugendliche schneller Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben und stationäre und medikamentöse Behandlungen weitgehend vermieden werden können“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Hierzu gehören die Vereinfachung des Kostenerstattungsverfahrens in der Psychotherapie, eine Reform der Bedarfsplanung mit mehr Psychotherapeutensitzen und die Entwicklung interdisziplinärer Versorgungsformen“.

Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in der Psychiatrie erforderlich

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur PPP-Richtlinie veröffentlicht

(BPtK) Nach Ansicht der Bundesregierung wurde erst der erste Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in psychiatrischen Kliniken gemäß des gesetzlichen Auftrags (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V) getan. In diesem ersten Schritt hatte der G-BA 2021 lediglich die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen mit einem eigenen Aufgabenprofil in der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) ergänzt. Wie die Bundesregierung jetzt noch einmal bestätigt, wurde die für eine Stärkung der Psychotherapie erforderliche Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Erhöhung der Minutenwerte von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auf 2022 verschoben.

Dabei ist es nach Ansicht der Bundesregierung unklar, ob Menschen mit psychischen Erkrankungen, die stationär behandelt werden, einen höheren Psychotherapiebedarf haben als solche, die ambulant behandelt werden. Diese Feststellung ist nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verwunderlich, da eine Krankenhausbehandlung gerade dann erforderlich ist, wenn die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind. „Psychotherapie ist – alleine oder in Kombination mit Pharmakotherapie – das wirksamste Behandlungsmittel bei psychischen Erkrankungen und wird in allen Leitlinien mit hohen Evidenzgraden empfohlen“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. Während Patient*innen in der ambulanten Versorgung in der Regel mindestens 50 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten, sind nach den Vorgaben der PPP-Richtlinie aktuell ebenfalls nur 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche vorgesehen. Die BPtK hatte gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung gefordert, dass mindestens 75 bis 100 Minuten Psychotherapie pro Woche in der PPP-Richtlinie festgeschrieben werden sollten.

Auch die Aussage der Bundesregierung, dass der stationäre Bedarf an Psychotherapie auf der Basis der Nachweisdaten zur aktuellen Personalausstattung in den Einrichtungen ermittelt werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Wie viel Psychotherapie für eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien notwendig ist, lässt sich nicht darüber ermitteln, wie viele Minuten Psychotherapie Patient*innen derzeit erhalten. Die Ist-Daten zur Personalausstattung bilden den Status quo ab, aber erlauben keine Aussage, was für eine gute Versorgung notwendig ist. Diese Frage lässt sich nicht empirisch, sondern nur auf Basis der am besten verfügbaren Evidenz, in diesem Fall Expertenmeinungen, beantworten. Tatsächlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Reihe von Expertenanhörungen hierzu durchgeführt. Es bleibt nun abzuwarten, ob der G-BA seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt und diesen bis Ende des Jahres endlich vollständig umsetzt.

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Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen

Kurzbefragung im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) – Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) startet heute eine Kurzbefragung zum Thema Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen, zu der wir auch unsere Mitglieder der LPK Baden-Württemberg um rege Beteiligung bitten.

Da der Fachkräftemangel auch die Angehörigen der Freien Berufe immer mehr betrifft sollen mit der Befragung valide Daten zum Ausmaß der Probleme und zur weiteren Entwicklung der Thematik erhoben werden. Da diese für die Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern (und so zur Untermauerung der freiberuflichen Positionen) genutzt werden sollen, ist es von enormer Wichtigkeit, dass möglichst viele Teilnehmer/innen gewonnen werden können.

Die Befragung läuft bis 14. September, benötigt ca. 10 Minuten zur Beantwortung und kann über folgenden Zugangslink erreicht werden: www.t1p.de/fachkraft22

Die Befragung ist anonym und freiwillig, die gewonnen Daten werden nur in Gruppen  ausgewertet und es ist keinerlei Rückschluss auf den Teilnehmer möglich.

Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen können Sie sich wenden an

Nicole Genitheim
– Leitung Forschungsbereich Freie Berufe –

Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Institut für Freie Berufe
(0911) 23565 – 24
nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de


Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden

BPtK setzt sich für Erhalt der Neupatientenregelung ein

(BPtK) Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.

„Psychisch kranke Menschen haben von der Neupatientenregelung profitiert. So konnten sie parallel zur Psychotherapie anstehende Termine zum Beispiel bei Psychiater*innen oder zur somatischen Abklärung schneller erhalten“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Wegfall der Neupatientenregelung gefährdet die notwendige und politisch gewünschte multiprofessionelle Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Mittel- und langfristig kann dies zu vermeidbaren Krankenhausaufenthalten und längeren Krankschreibungen führen und damit sogar zu Mehrausgaben.“

„Die BPtK fordert von der Bundesregierung, die Finanzierungslücke in der GKV dauerhaft zu schließen, ohne die Versorgung zu verschlechtern.“ Notwendig und sachgerecht ist es, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzusenken und kostendeckende Beiträge für ALG-II-Empfänger*innen an die GKV zu zahlen”, betont BPtK Präsident Munz. Die BPtK unterstützt die Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Erhalt der Neupatientenregelung.

Corona-Pandemie verschlechtert seelische Gesundheit von Kindern

BPtK: Mehr aufsuchende Hilfen in Schulen und Kitas notwendig

(BPtK) Durch Kita- und Schulschließungen, Quarantäne, eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten und Kontakte verschlechterte sich bei mehr als jedem dritten Kind (35 Prozent) während der Corona-Pandemie die seelische Gesundheit. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Monitor 1/2022 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, bei der 3.000 Mütter zu den pandemiebedingten Belastungen ihrer drei- bis zwölfjährigen Kinder befragt worden sind. 10 bis 20 Prozent der Mütter berichteten davon, dass ihre Kinder während der Pandemie erstmals auffälliges Verhalten zeigten. Zu den häufigsten Beschwerden gehörten: Reizbarkeit und Aggressivität (22,1 Prozent), Antriebsmangel (17,8 Prozent), Ängstlichkeit (14,8 Prozent) und gedrückte Stimmung (17,5 Prozent). Weitere Probleme waren übermäßiger Medienkonsum und Bewegungsmangel. Überdurchschnittlich betroffen waren Kinder aus Familien, die mit besonderen Einschränkungen umgehen müssen, wie niedriges Einkommen, einfache Bildung oder Alleinerziehende.

Als Ursache für die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder nennen die Mütter vor allem den Wegfall der Tagesstruktur (74,0 Prozent) und die soziale Isolation (71,1 Prozent) während der Pandemie. Etwa ein Drittel gibt fehlenden Kontakt zu den Lehrer*innen (36,4 Prozent) sowie den Wegfall sozialer Unterstützung (31,7 Prozent) an.

Zwei Drittel der Mütter wünschten sich künftig mehr Unterstützung zur Bewältigung pandemiebedingter Belastungen ihrer Kinder, insbesondere durch Sportvereine (27,8 Prozent) und Schulpsycholog*innen oder Schulsozialarbeiter*innen (24,8 Prozent). Beratung und Hilfe von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendpsychiater*innen erwarteten 11,9 Prozent der Mütter. Mütter mit niedriger Bildung und niedrigem Einkommen bekundeten seltener, mehr Unterstützung bei Lockdowns zu benötigen, obwohl gerade ihre Kinder besonders durch die Pandemie belastet waren. „Um Kindern aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status bei Corona-Einschränkungen zu unterstützen, brauchen wir deutlich mehr aufsuchende Hilfen in Schulen und Kitas“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Lehrer*innen und Erzieher*innen sollten stärker dabei unterstützt werden, psychische Belastungen bei Kindern zu erkennen und in Hilfestrukturen zu vermitteln. Hierfür braucht es mehr Geld und mehr Personal.“

Erhebliche Defizite in der Versorgung von Menschen mit Depressionen

Nur rund sechs Prozent der Patient*innen erhalten eine Psychotherapie

(BPtK) Die Behandlung von Menschen mit Depressionen in Deutschland weist weiterhin große Mängel auf: Eine Psychotherapie (Kurzzeit oder Langzeit) erhalten nur 6,2 Prozent aller depressiven Patient*innen und 10,2 Prozent der schwer depressiven Patient*innen. Antidepressive Medikamente nehmen 42 Prozent aller Patient*innen mit Depressionen und 60,3 Prozent der Patient*innen mit schweren Depressionen ein. Der Großteil der Patient*innen erhält ihre Diagnose vom Hausarzt (78,3 %). Bei einem weitaus geringeren Anteil werden die Symptome durch spezielle Behandler*innen eingeschätzt: bei knapp jeder fünften Person (18,7 %) durch Psychiater*innen oder Neurolog*innen und bei nur jeder zwanzigsten Person (5,1 %) durch Psychotherapeut*innen.

Dies ist das Ergebnis der bislang umfangreichsten bundesland-weiten Studie zur Versorgung von Menschen mit Depressionen, die die AOK Niedersachsen in Kooperation mit Expert*innen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), der Leibniz Universität Hannover und der Ostfalia Hochschule Wolfsburg durchgeführt hat. Für die Studie wurden Daten von über 285.000 Personen mit einer Depressionsdiagnose aus dem Jahr 2018 ausgewertet. Von den Diagnostizierten waren zwei Drittel (67,5 %) weiblich. Das durchschnittliche Alter betrug knapp 60 Jahre (57,5).

Diese Befunde bestätigen Ergebnisse des „Faktencheck Depression“ der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2014: Danach erhielten drei von vier Patient*innen (74 %) in Deutschland, die an einer schweren Depression erkrankt sind, keine angemessene Therapie. Mehr als die Hälfte (56 %) der schwer Depressiven wurde unzureichend, 18 Prozent sogar gar nicht behandelt.

Medizinische Leitlinien zur Behandlung von Depressionen empfehlen bei allen Schweregraden einer Depression Psychotherapie, bei schweren Depressionen eine Kombination aus Psychotherapie und Antidepressiva.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

7. und letzte Veranstaltung des Vortragszyklus am 19.07.22 mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Mit der 7. und damit abschließenden Veranstaltung ging die im September letzten Jahres gestartete Online-Reihe nun zu Ende. Trotz abendlicher Rekordtemperaturen draußen hatten auch dieses Mal über 90 Teilnehmer an dieser digitalen Veranstaltung teilgenommen. Referent des Abends war Dr. Jan Glasenapp, Mitglied des Arbeitskreises von Anfang an.

In seiner Einführung hob Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub das langjährige Engagement des Referenten in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung hervor. Dies nicht nur als Psychotherapeut und in seinem Engagement in Fachverbänden, sondern auch als Dozent und Autor von Fachbüchern zu dieser Thematik und anderen aktuellen Fachthemen. Dabei stelle er sich immer wieder selbst neuen thematischen Herausforderungen, um auf Probleme und Hindernisse in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung hinzuweisen oder auch, wie das Thema des Abends erwarten lasse, um durch hilfreiche und orientierende Erläuterungen und Tipps einen Weg durch die besonders zu beachtenden berufs- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.