Schlagwortarchiv für: Versorgung

Nein zur Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheitsleistungen für Asylbewerber*innen

Gemeinsamer Appell von BPtK und Verbänden aus dem Bereich der psychotherapeutischen, psychosozialen und psychiatrischen Versorgung

(BPtK) Aktuell plant die Bundesregierung, Asylbewerber*innen den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Zukünftig könnte ihnen drohen, dass sie für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen erhalten. Das würde die Versorgungssituation für psychisch erkrankte Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, massiv verschlechtern. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die Bundesdirektorenkonferenz (BDK), der Arbeitskreis der Chefärzt*innen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankhäusern in Deutschland (ackpa), Ärzte der Welt, der Berufsverband Deutscher Psychiater und die Deutsch-Türkische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosoziale Gesundheit (DTGPP), fordern in einem gemeinsamen Appell, dass die Bundesregierung von Plänen, den Bezugszeitraum für eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verlängern, absieht.

»Wer Politik auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden betreibt, handelt unethisch und erhöht sogar die volkswirtschaftlichen Folgekosten“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Das ist Politik ohne Sinn und Verstand. Ich fordere die Bundespolitik deshalb auf, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen. Denn wenn psychische Erkrankungen zu spät behandelt werden, dauert die Behandlung länger und wird teurer. Mit einer psychischen Erkrankung fällt es außerdem schwerer, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren.“

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Rückführungsverbesserungsgesetzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits von den Fraktionen der SPD und der FDP thematisiert. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 hatte ebenfalls eine Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem AsylbLG gefordert.

BPtK begrüßt Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen

G-BA erweitert psychotherapeutisches Behandlungsangebot

(BPtK) »Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Zulassung der Systemischen Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke.

»Die Systemische Therapie ist schon lange in der Erziehungsberatung, der stationären Jugendhilfe und den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser stark verbreitet und wird dort erfolgreich angewandt“, ergänzt Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Zulassung der Systemischen Therapie ist zudem eine wichtige Weichenstellung für die psychotherapeutische Weiterbildung und ermöglicht, dass künftig Psychotherapeut*innen in größerem Umfang Systemische Therapie in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen anbieten können“, so Metge weiter.

Grundlage der Entscheidung war die Prüfung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hat der Systemischen Therapie einen Nutzen insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, Hyperkinetischen Störungen und substanzbezogenen Störungen attestiert. „Auf dieser Basis wurde das komplexe Bewertungsverfahren zügig und mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Der G-BA hat damit einen wichtigen Beitrag für die evidenzbasierte Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung geleistet“, erläutert BPtK-Präsidentin Benecke.

Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Verfügung steht.

Die Systemische Therapie betont die Bedeutung der sozialen, insbesondere der familiären Beziehungen für die Entstehung und Behandlung von psychischen Erkrankungen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es dabei, Stärken der Patient*in und des Bezugssystems zu nutzen und gemeinsam Lösungen für die Probleme und Konflikte zu entwickeln. Für einen möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Therapieerfolg können dazu wichtige Bezugspersonen wie Eltern und Geschwister oder ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Personen aus den Lebensbereichen der Patient*in in die Therapie einbezogen werden. Um das besser zu ermöglichen, kann die Systemische Therapie auch in einem eigenen Setting, dem Mehr-Personen-Setting, durchgeführt werden.

Die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung von Post-COVID und ME/CFS

Weitere Veranstaltung mit Bettina und Dr. Tilman Grande in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Stuttgart

(LPK BW) Vergangenen Mittwoch, den 06.12.2023 fand eine weitere Online-Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg – diesmal in Kooperation mit dem Landesgesundheitsamt Stuttgart – zu Long Covid/MECFS statt 

In der mit ca. 180 Teilnehmern wiederum sehr gut besuchten Fortbildung gaben Bettina und Dr. Tilman Grande (Heidelberg) einen Überblick über das Post-Covid-Syndrom (PCS) mit Fokus auf seiner schwersten Folge, der Myalgischen Enzephalomyelitis/dem Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS) und die Möglichkeiten, die die Psychotherapie in der Versorgung dieser Erkrankung haben kann.

Die Veranstaltung wurde von LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Svenne Diefenbacher vom Gesundheitsamt Stuttgart moderiert.

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Psychotherapie trifft Selbsthilfe

Spannender und erfolgreicher Fachtag am 25.11.2023 in Stuttgart

(LPK BW) Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer, der LAG-Selbsthilfe und der SEKiS Baden-Württemberg organsierte Fachtagung zum Thema „Psychotherapie trifft Selbsthilfe“ fand am Samstag, den 25.11.2023 mit ca. 150 Teilnehmern im Haus der KV in Stuttgart-Möhringen statt.

Ziel der Veranstaltung war u.a., psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die Möglichkeiten, die Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen bieten, zu informieren und umgekehrt Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen Einblicke Versorgungssituation und Behandlungsmöglichkeiten der Psychotherapie zu ermöglichen. Insgesamt sollte die Veranstaltung die Kooperationen bzw. die Vernetzung zwischen von Selbsthilfegruppen und der psychotherapeutischen Versorgung fördern.

Der Vormittag war geprägt von interessanten Vorträgen, am Nachmittag konnten die Teilnehmer*innen bei einer „Walking Gallery“ an verschiedenen Infopoints mit Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen  und Psychotherapeut*innen ins Gespräch kommen.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2023

(LPK BW) Am 20. und 21.10.2023 fand die letzte Vertreterversammlung (VV) der laufenden Wahlperiode statt. Am ersten Tag erstatteten die Ausschüsse Bericht über ihre Tätigkeit der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Daran anschließend diskutierten die Delegierten über die einzelnen Ausschüsse, deren zukünftige Aufgaben und mögliche Änderungen ihrer Struktur. Insbesondere die zukünftige Struktur des bisherigen Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde ausführlich besprochen. Speziell zu diesem Ausschuss wurde vorgeschlagen, eine Binnendifferenzierung einzuführen, um die verschiedenen Aufgabenbereiche effizienter bearbeiten zu können. Begrüßt wurde auch der Vorschlag, dass die Ausschussarbeit vernetzt werden müsse, da die verschiedenen Ausschüsse manchmal am selben Thema, aber aus unterschiedlicher Perspektive arbeiten. Die ausschussübergreifende Arbeit sollte von daher in der nächsten Legislaturperiode von vorneherein mit bedacht werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Umsetzung der Weiterbildung gerichtet werden, insbesondere was die Schaffung von Weiterbildungsstellen in den verschiedenen Arbeitsfeldern betrifft.

 

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen

BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

»Der Konsum von Cannabis nimmt unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu. Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschweren die Aufklärung, die Suchtprävention und den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung, indem der Konsum tabuisiert und verheimlicht wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Die BPtK kritisiert, dass die Regelungen zu suchtpräventiven Maßnahmen im Gesetzentwurf zu kurz ausfallen. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden“, fordert Benecke.

»Bisher wurde die Chance gänzlich verpasst, die suchttherapeutische Versorgung mit dem Gesetzentwurf zu stärken“, erklärt Cornelia Metge, Mitglied des Vorstands der BPtK. „Für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen müssen deshalb dringend die Angebote der Suchtbehandlung sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der Bereitstellung ambulanter Behandlungsplätze für eine Suchttherapie ausgebaut werden“, so Metge weiter.

Die BPtK fordert außerdem, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ohne Einschränkungen ermöglicht wird. Dazu muss das Abstinenzgebot in der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden, denn nicht alle suchterkrankten Patient*innen können bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz erreichen und benötigen eine längere psychotherapeutische Behandlung.

BPtK befürchtet anhaltende Unterversorgung in psychiatrischen Kliniken

G-BA setzt Sanktionen bei Unterschreiten der Mindestpersonalvorgaben aus

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen haben bis 2026 Aufschub bekommen, sich auf die die Personalvorgaben der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-Richtlinie) einzustellen. Bis dahin müssen sie keine Konsequenzen befürchten, wenn sie diese unterschreiten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.

»Die gewonnene Zeit darf nicht ungenutzt verstreichen. Im Interesse der Patient*innen muss der dringend nötige Personalaufbau für eine leitliniengerechte Versorgung jetzt erfolgen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Seit Jahren verschiebt der G-BA die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen im Krankenhaus sicherzustellen und die Personalmindestanforderungen entsprechend zu erhöhen.“ Statt eines kompletten Aussetzens der Sanktionen hatte sich die BPtK deshalb für eine Absenkung der Höhe der Sanktionen ausgesprochen, damit der befürchtete „Kahlschlag“ in der Versorgung abgewendet werden kann. Zugleich sollte der Anreiz für die Kliniken erhalten bleiben, das erforderliche Personal anzustellen und mehr vollstationäre Betten in stationsäquivalente, personaleffizientere tagesklinische und ambulante Behandlungsangebote umzuwandeln.

Gerade die Erfahrungen mit der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) haben gezeigt, dass ohne einen gewissen Anpassungsdruck die erforderlichen Veränderungen häufig nicht erreicht werden können. „Wir hoffen, dass mit dieser G-BA-Entscheidung nicht eine weitere Abwärtsspirale beim therapeutischen Personal in den Krankenhäusern angestoßen wird”, sagt BPtK-Präsidentin Benecke. „Die Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen in den Häusern setzt sich nun erst einmal weiter fort mit der Gefahr, dass noch mehr Personal abwandert und sich die Überlastungssituation weiter verschärft.“

Aktuell erfüllt gerade mal die Hälfte der Einrichtungen einen Umsetzungsgrad von 90 Prozent, knapp 8 Prozent der Erwachsenenpsychiatrien erreichen nicht einmal einen Umsetzungsgrad von 80 Prozent der Personalvorgaben. Das geht aus dem 3. Quartalsbericht 2022 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Einhaltung der Mindestvorgaben hervor. Dies sind Zustände, die im Sinne der Patient*innenversorgung so schnell wie möglich geändert werden müssen.

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK) Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Insbesondere in der Psychotherapie muss sichergestellt sein, dass Patient*innen jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeut*in aufsuchen können, beispielsweise dann, wenn eine Psychotherapie per Video nicht mehr möglich ist, weil sich der psychische Gesundheitszustand der Patient*in verschlechtert. Egal ob in Präsenz oder videogestützt, die Behandlung sollte aus einer Hand gewährleistet sein, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Videogestützte Psychotherapie eignet sich nicht für alle Patient*innen, deshalb ist eine sorgfältige Indikationsstellung vorab erforderlich. „Die Anzahl der Patient*innen, die per Video behandelt werden dürfen, sollte begrenzt bleiben“, fordert Benecke. „Psychotherapie muss regional verankert sein. Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürfen vom Zugang zur Psychotherapie nicht strukturell benachteiligt werden.“

Wie integrativ ist Psychotherapie in der Praxis?

Teilnahmeaufruf zu einer Online-Studie der PH Heidelberg

(LPK BW) In der Geschichte der Psychotherapie hat es immer wieder Integrationsbewegungen in verschiedenen Therapierichtungen gegeben. Besonders gut sieht man das an den Ansätzen der sog. „Dritten Welle“ in der Verhaltenstherapie, die auch Elemente einbeziehen, die ursprünglich in völlig anderen Zusammenhängen beheimatet waren. Trotzdem ist es gelungen, diese Ansätze zu integrieren. Das sieht man nicht zuletzt an den zahlreichen Veröffentlichungen im Forschungskontext.

Mit dieser Befragung, die im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Integrativen Psychotherapie stattfindet, möchten sich die PH Heidelberg nun ein Bild darüber machen, inwieweit diese Entwicklung auch in die Praxis der Psychotherapie Einzug gehalten hat. Dazu sollen möglichst viele Psychotherapeut:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu ihrer psychotherapeutischen Praxis befragt werden.

In dem Fragebogen finden sich neben allgemeinen soziodemographischen Fragen, Fragen zum psychotherapeutischen Hintergrund und zur persönlichen Therapiepraxis. Diese orientieren sich dem Konzept der Integrativen Psychotherapie i.S. von Petzold (vgl. Orth, Petzold 2015).

Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 15 Minuten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link:
https://www.soscisurvey.de/SEAG/

Die Befragung beginnt am 1.10.2023 und läuft bis zum 31.12.2023. Alle Daten werden anonym erhoben, sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Alle Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.

Für Rückfragen zu der Befragung steht Vertr.-Prof. Dr. Dr. Hans-Christoph Eichert unter eichert@ph-heidelberg.de gerne zur Verfügung.