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QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie ist ungeeignet

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie veröffentlicht Positionspapier

(BPtK) Das vom IQTIG entwickelte QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie weist strukturell gravierende Limitationen auf, die sich auch im Zuge einer Weiterentwicklung des Verfahrens nicht beheben lassen. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) in einem Positionspapier zum QS-Verfahren, das derzeit auf Basis der DeQS-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2030 erprobt wird.

Der WBP kritisiert, dass die entwickelten Instrumente des QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie durch erhebliche methodische und inhaltliche Mängel gekennzeichnet sind und das Kosten-Nutzen-Verhältnis äußert unausgewogen ist.

Die Übertragung eines datengestützten Qualitätssicherungsansatzes, der vor allem im Bereich der stationären Versorgung bei eng definierten Erkrankungen und Eingriffen entwickelt worden ist, auf den komplexen Anwendungsbereich der ambulanten Psychotherapie wird sehr kritisch bewertet. Der WBP moniert ferner, dass zentrale wissenschaftliche und methodische Standards bei der Entwicklung der Erhebungsinstrumente, der Qualitätsindikatoren und der Berechnungsalgorithmen nicht eingehalten wurden. Auch die Heterogenität von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen einschließlich deren Behandlungsformen sowie die häufig notwendige multiprofessionelle Versorgung seien bei diesem Ansatz aus wissenschaftlicher Sicht nicht angemessen berücksichtigt worden.

Im Zeichen politischen Aufbruchs und aktueller gesellschaftlicher Verantwortung

Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 16. bis 17. Mai 2025 in Leipzig statt.

(BPtK) Am 16. und 17. Mai 2025 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Leipzig zu seiner 46. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) stand im Zeichen des politischen Aufbruchs und der aktuellen gesellschaftlichen Verantwortung.

Qualitätssicherung der Zukunft – nützlich, effizient, bürokratiearm

Bericht zum Workshop „Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ am 14. Januar 2025

(BPtK) Die sechsjährige Erprobung des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie hat zum 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen begonnen. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Landespsychotherapeutenkammern, psychotherapeutische Berufsverbände sowie Wissenschaftsvertreter*innen haben in den vergangenen Jahren das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Qualitätsmodell, die Instrumente und die Qualitätsindikatoren wiederholt und umfassend kritisiert. Um auch mögliche Perspektiven einer professionseigenen Alternative der Qualitätssicherung (QS) in den Blick zu nehmen und mit der Profession zu diskutieren, veranstaltete die BPtK am 14. Januar 2025 in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin einen Workshop zu Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie.

In ihrer Begrüßung ließ BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke kurz die Vorgeschichte des nun in NRW erprobten QS-Verfahrens Revue passieren. Der erste Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Erarbeitung einer Konzeptskizze für ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren reiche über 10 Jahre zurück. Im Mai 2018 habe dann das IQTIG den Auftrag erhalten, die Skizze zu überarbeiten und ein QS-Verfahren mit einem Fokus auf die Richtlinienpsychotherapie bei Erwachsenen zu entwickeln. Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019 sei dann dem G-BA sogar gesetzlich vorgegeben worden, bis Ende 2022 ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie zu beschließen. Die Möglichkeit einer ergebnisoffenen Bearbeitung des ursprünglichen G-BA-Auftrags, auch im Zuge der Erprobung in NRW, sei damit entfallen.

Die BPtK habe das defizitäre QS-Verfahren von Beginn seiner Entwicklung an in den Gremien des G-BA und in Stellungnahmen umfassend kritisiert, so Benecke. Diese Kritik sei vom IQTIG jedoch überwiegend unberücksichtigt geblieben. Zu den verschiedenen Fragen der Qualitätssicherung in der Psychotherapie habe die BPtK seit 2018 professionsintern, unter anderem im Rahmen der Bund-Länder-AG Qualitätssicherung, intensiv diskutiert. Zunächst habe die BPtK Empfehlungen für die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen erarbeitet, die 2020 vom 37. Deutschen Psychotherapeutentag beschlossen wurden. Eine Round-Table-Staffel habe sich seit 2022 mit der Frage befasst, wie ein geeigneter professionseigener QS-Ansatz als mögliche Alternative zur gesetzlich beauftragten externen Qualitätssicherung aussehen könnte. Es sei nun an der Zeit, diesen Prozess in einem größeren Kreis von Beteiligten fortzuführen und die Überlegungen in ein Gesamtkonzept zu integrieren.

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie – Grundsätzliche Fehler und Fehlentwicklungen

Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK, legte in seinem einführenden Vortrag die gravierenden methodischen und inhaltlichen Mängel des QS-Verfahrens des IQTIG dar und erläuterte, warum der Ansatz der datengestützten Qualitätssicherung des G-BA für den Bereich der ambulanten Psychotherapie gänzlich ungeeignet sei. Die datengestützte QS sei im Krankenhausbereich für klar umschriebene Interventionen und definierte Erkrankungen entwickelt worden. Von den ambulanten Behandlungsverfahren ausgerechnet die ambulante Psychotherapie auszuwählen, sei der denkbar ungeeignetste Anwendungsfall gewesen. Die Gruppe der behandelten Patient*innen sei hinsichtlich der Erkrankungen, Diagnosen und Schweregrade sowie der Krankheitsdauer und möglicher Komorbiditäten viel zu heterogen. Auch die Behandlungsdauern seien zu verschieden – von Kurzzeittherapien mit wenigen Monaten bis hin zu Langzeittherapie über drei, vier oder mehr Jahre. Hinzu käme der Einsatz unterschiedlicher Psychotherapieverfahren, die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder auch die medikamentöse Mitbehandlung oder eine zwischenzeitliche stationäre Behandlung. Ungeachtet dessen, sollen aber die Daten über alle Patient*innen aggregiert und je Praxis zu einzelnen Indikatorergebnissen zusammengefasst werden. Die Daten aus den Patientenbefragungen sollen anonymisiert und für Zwei-Jahres-Zeiträume zusammengefasst und mit großem zeitlichen Abstand an die Praxen zurückgemeldet werden. Auffällige Ergebnisse bei einzelnen Indikatoren würden dadurch diffus bleiben und könnten nicht sinnvoll interpretiert werden. Konkrete Handlungsanschlüsse für mögliche Qualitätsverbesserungen ließen sich daraus nicht ableiten, bemängelte Melcop. Diese Grundproblematik lasse sich auch nicht mit einer Weiterentwicklung des QS-Verfahrens auf Basis der geplanten Evaluation auflösen. Doch wie könnte das QS-Verfahren infolge der Erprobung in NRW vom IQTIG weiterentwickelt werden? Für die Indikatoren auf Basis der Leistungserbringerdokumentation sei aufgrund der zu erwartenden Deckeneffekte mit erheblichen Kürzungen, gegebenenfalls sogar mit einer vollständigen Streichung zu rechnen. Auch bezüglich der Indikatoren auf Basis der Patientenbefragung sei mit Kürzungen zu rechnen, so Melcop. Insbesondere mit Blick auf die Indikatoren zur therapeutischen Beziehung und zum Therapie-Outcome vermutete er jedoch, dass das IQTIG sich angesichts von Unterschieden in den Indikatorergebnissen zwischen den Praxen für deren Erhalt aussprechen werde. Hieraus könnten zwar für auffällige Praxen keine konkreten Handlungsanschlüsse abgeleitet, aber vermeintliche Qualitätsunterschiede zwischen Praxen aufgezeigt werden. Im weiteren Verlauf, so seine Prognose, könnte es bei diesem dysfunktionalen QS-Verfahren dann zu ungünstigen Anpassungsprozessen in der Versorgungspraxis kommen, die lediglich auf die Vermeidung von Auffälligkeiten abzielten. Es drohe, sich langfristig ein QS-Verfahren in der Versorgung zu verfestigen, das Qualitätssicherung lediglich suggeriere, ohne jedoch relevante Qualitätsverbesserungen anstoßen zu können. Stattdessen werde es jedoch erhebliche zusätzliche Aufwände produzieren.

Um eine Änderung des gesetzlichen Auftrags anstoßen zu können, werde es die Profession nicht bei einer reinen Kritik am QS-Verfahren belassen können. Um die Politik davon überzeugen zu können, müsse eine wissenschaftlich fundierte QS-Alternative entwickelt werden, so Melcops Plädoyer.

Feedback- und Monitoringsysteme in der psychotherapeutischen Versorgung

45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung

Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 12. bis 13. April 2024 in Würzburg statt

(BPtK) In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben. In der NS-Diktatur unterstützten Professionsangehörige, die zuvor bei bedeutenden Psychotherapeut*innen auch jüdischen Glaubens gelernt hatten, die menschenverachtende Politik Adolf Hitlers. „Nie wieder!“ – das muss für die deutschen Parlamente gelten. „Nie wieder!“ – das ist auch die Haltung der Profession.

BPtK: geplantes QS-Verfahren ambulante Psychotherapie nachteilig für Patientenversorgung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Erprobung

(BPtK) »Das geplante QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird keine Qualitätsverbesserungen bringen, sondern sich sogar nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken. Die Umsetzung wird viel Zeit von Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen, die dringend für die Behandlung von Patient*innen benötigt wird“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die vom IQTIG für das QS-Verfahren entwickelten Instrumente sind schlicht ungeeignet, um die Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern und Verbesserungen anzustoßen. Allein durch die Erprobung entstehen schon enorme Kosten“, ergänzt Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2022 ein datengestütztes, einrichtungsvergleichendes QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie einzuführen. Vor diesem Hintergrund war das IQTIG beauftragt worden, die Instrumente für ein solches QS-Verfahren für erwachsene Patient*innen zu entwickeln, die eine Richtlinienpsychotherapie erhalten. Wissenschaftler*innen kritisierten jedoch mehrfach und umfassend die Instrumente der fallbezogenen Dokumentation durch die Psychotherapeut*innen und die Patientenbefragung. „Die zahlreichen methodischen und inhaltlichen Zweifel an diesem Verfahren haben letztlich den G-BA dazu veranlasst, erstmals eine mehrjährige Erprobung eines QS-Verfahrens vorzusehen, ehe es bundesweit ausgerollt werden soll“, erläutert Dr. Melcop. Das QS-Verfahren soll laut G-BA-Beschluss ab 2025 über sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen als Modellregion erprobt werden.

Allein für die QS-Dokumentation sind bei jeder Patient*in über 100 Datenfelder überwiegend per Hand auszufüllen, um insgesamt neun Qualitätsindikatoren zu berechnen. „Obwohl die Evidenz für die vermeintlichen Qualitätspotenziale vollkommen unzureichend ist, soll mit einem enormen bürokratischen Aufwand eine Vielzahl von Standardprozessen für jede Patient*in gesondert dokumentiert werden“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Hinzu kommen voraussichtlich neun weitere Qualitätsindikatoren auf Basis der Patientenbefragung, deren Überarbeitung derzeit noch im G-BA beraten wird. „Der vorliegende Fragebogen erfüllt wichtige wissenschaftliche Standards nicht und wurde von zahlreichen Expert*innen umfassend kritisiert, ohne dass bislang eine Besserung in Sicht ist“, ergänzt Melcop. Zudem sollen den Praxen die Ergebnisse der Patientenbefragung lediglich anonymisiert und zusammengefasst über all jene Patient*innen zurückgemeldet werden, die in einem Zwei-Jahres-Zeitraum ihre Therapie beendet haben. Die in der Psychotherapie behandelten Patient*innen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Erkrankungen, des Schweregrades und der Chronizität, der resultierenden Einschränkungen und schließlich der Behandlungsdauer und Behandlungsverfahren viel zu stark, als dass sie in einem einheitlichen QS-Verfahren sinnvoll zusammengefasst werden könnten. „Belastbare Qualitätsaussagen und gezielte Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden sich daraus für die einzelnen Praxen nicht ableiten lassen“, betont Dr. Melcop.

Der Richtlinienbeschluss wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft. Wird die Richtlinie nicht beanstandet, tritt sie in Kraft. Das Antrags- und Gutachterverfahren, das laut Gesetz durch das neue QS-Verfahren abgelöst werden soll, bleibt während der sechsjährigen Erprobung weiterhin bestehen. Die ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist von der Erprobung des QS-Verfahrens ausgenommen.

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK) Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Insbesondere in der Psychotherapie muss sichergestellt sein, dass Patient*innen jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeut*in aufsuchen können, beispielsweise dann, wenn eine Psychotherapie per Video nicht mehr möglich ist, weil sich der psychische Gesundheitszustand der Patient*in verschlechtert. Egal ob in Präsenz oder videogestützt, die Behandlung sollte aus einer Hand gewährleistet sein, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Videogestützte Psychotherapie eignet sich nicht für alle Patient*innen, deshalb ist eine sorgfältige Indikationsstellung vorab erforderlich. „Die Anzahl der Patient*innen, die per Video behandelt werden dürfen, sollte begrenzt bleiben“, fordert Benecke. „Psychotherapie muss regional verankert sein. Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürfen vom Zugang zur Psychotherapie nicht strukturell benachteiligt werden.“

Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW) Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Darüber hinaus ergeben sich entsprechende Dokumentationspflichten aus den Heilberufegesetzen, als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag sowie aus verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ hat zur Unterstützung der Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten unverbindliche Empfehlungen erarbeitet, die vom 37. DPT sowie der VV der LPK-BW am 13. März 2021 verabschiedet worden sind.

APPS-Studie 2020 Ambulante Psychotherapie von Menschen mit psychotischen Störungen

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Im Rahmen eines Forschungsvorhabens der MSH Medical School Hamburg in Kooperation mit der GfQG Karlsruhe werden Psychotheraput*innen für eine Online-Studie gesucht.

Ziel der Studie ist es, einen aktuellen bundesweiten Überblick zur psychotherapeutischen Versorgung von Patient_innen mit psychotischen Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis zu gewinnen, um auf dieser Basis das psychotherapeutische Angebot für diese Patient_innen weiterzuentwickeln.

Die Studie wendet sich an alle approbierten Psychologischen Psychotherapeut_innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen sowie Psychotherapeut_innen in Ausbildung (PiA), die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (Kassen-/Privatpraxis, Instituts-/Ausbildungs-/Klinikambulanz, MVZ und andere) tätig sind.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei dieser wichtigen Versorgungsstudie unterstützen und an der Befragung teilnehmen würden.

Direkt zur Befragung geht es hier: https://ww2.unipark.de/uc/se-20110402/5b08/

Prof. Dr. Dr. Thomas Schnell (MSH)
Dr. Rüdiger Nübling (GfQG)
Frauke Schiwy (B.Sc. Psychologie)
Samy El Barbari (B.Sc. Psychologie)

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte – am besten per Mail – an die Studienleiter: 

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Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK) Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin. Weitere zentrale Themen waren der Bericht zum Projekt „Wirtschaftliche und berufliche Zukunft der im ambulanten Bereich tätigen Berufsangehörigen“, die Verabschiedung von Dokumentationsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen, Beschlüsse zum Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2021 und die Abstimmung über fünf Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.