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Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer erklären sich solidarisch mit den landesweiten Kundgebungen für Demokratie, Menschenrechte und für eine vielfältige Gesellschaft.

Demokratischen Grundwerte werden derzeit von demokratiefeindlichen Gruppierungen infrage gestellt und angegriffen. Mit Hass und volksverhetzenden Parolen sowie Angstszenarien wird versucht, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Dazu werden verschiedene Personengruppen diskriminiert, diffamiert und häufig auch bedroht, was die psychische und oft auch die körperliche Gesundheit beeinträchtigt. Kommt es zu Gewaltanwendung, werden nicht nur die davon Betroffenen geschädigt. 

Psychotherapeut*innen werden in ihren Behandlungen mit den psychischen Folgen dieser menschenverachtenden Initiativen konfrontiert. Die Berufsordnung gibt vor, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Würde und das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patientinnen und Patienten wahren und anerkennen, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Schon von daher sind wir solidarisch mit den landes- und bundesweiten Kundgebungen!

Diese Haltung gehört zu den berufsrechtlichen Pflichten und zu den in der Profession konsentierten ethischen Wertentscheidungen, wie sie in den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. 

Die Delegierten schließen sich insofern dem Appell der Bundespsychotherapeutenkammer an: „Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz“. 

Kontakt:
Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Nübling
Referat Psychotherapeutische Versorgung 
und Öffentlichkeitsarbeit
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/674470-0
info@lpk-bw.de

Dr. Dietrich Munz als Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bestätigt

Die Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg wählt neuen Vorstand

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Munz ist seit 20 Jahren Mitglied des Kammervorstands, seit 2006 Präsident. Mitglied des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer war er ab 2007. Zum Vizepräsidenten wurde Martin Klett nach 18 Jahren Amtszeit wiedergewählt, Dorothea Groschwitz wurde als Vertreterin der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Petra Neumann und Erik Nordmann. 

Geflüchtete drei Jahre von Psychotherapie auszuschließen, ist fatal

Änderung des AsylbLG erschwert Versorgung und erhöht Kosten

(BPtK) »Wer von Krieg oder Flucht traumatisiert ist, kann nicht drei Jahre auf eine Psychotherapie warten. Psychisch kranke Menschen benötigen frühzeitig psychotherapeutische Versorgung – unabhängig von der Herkunft“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass Geflüchtete zukünftig drei Jahre eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten sollen, ist eine fatale Entscheidung.“

Mit dem am 18. Januar 2024 beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz hat der Deutsche Bundestag auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, der Schutzsuchende doppelt so lange wie bisher von der Regelversorgung ausschließt. Statt 18 Monaten erhalten Schutzsuchende zukünftig 36 Monate lang nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt in diesem Zeitraum grundsätzlich nur eine Akut- und Schmerzbehandlung. Psychotherapie wird nur in Einzelfällen genehmigt.

»Das hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgung psychisch kranker Geflüchteter“, so Benecke. „Unbehandelt oder zu spät behandelt, können sich psychische Erkrankungen verschlechtern oder chronifizieren. Behandlungskosten erhöhen sich, obwohl sie durch frühzeitige Behandlung vermeidbar wären.“ Bereits heute kann die Nachfrage nach Versorgung psychisch kranker Geflüchteter nicht gedeckt werden. Mit der erfolgten gesetzlichen Verschärfung wird es für Geflüchtete noch schwerer werden, psychotherapeutische, psychosoziale oder psychiatrische Unterstützung zu erhalten.

Die BPtK hatte gemeinsam mit weiteren Organisationen in einem Positionspapier auf die gesundheitlichen Folgen bei der Verdoppelung der Asylleistungsbeschränkungen von 18 auf 36 Monate aufmerksam gemacht und an die Bundestagsabgeordneten appelliert, sich gegen eine Änderung auszusprechen.

BPtK: geplantes QS-Verfahren ambulante Psychotherapie nachteilig für Patientenversorgung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Erprobung

(BPtK) »Das geplante QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird keine Qualitätsverbesserungen bringen, sondern sich sogar nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken. Die Umsetzung wird viel Zeit von Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen, die dringend für die Behandlung von Patient*innen benötigt wird“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die vom IQTIG für das QS-Verfahren entwickelten Instrumente sind schlicht ungeeignet, um die Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern und Verbesserungen anzustoßen. Allein durch die Erprobung entstehen schon enorme Kosten“, ergänzt Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2022 ein datengestütztes, einrichtungsvergleichendes QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie einzuführen. Vor diesem Hintergrund war das IQTIG beauftragt worden, die Instrumente für ein solches QS-Verfahren für erwachsene Patient*innen zu entwickeln, die eine Richtlinienpsychotherapie erhalten. Wissenschaftler*innen kritisierten jedoch mehrfach und umfassend die Instrumente der fallbezogenen Dokumentation durch die Psychotherapeut*innen und die Patientenbefragung. „Die zahlreichen methodischen und inhaltlichen Zweifel an diesem Verfahren haben letztlich den G-BA dazu veranlasst, erstmals eine mehrjährige Erprobung eines QS-Verfahrens vorzusehen, ehe es bundesweit ausgerollt werden soll“, erläutert Dr. Melcop. Das QS-Verfahren soll laut G-BA-Beschluss ab 2025 über sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen als Modellregion erprobt werden.

Allein für die QS-Dokumentation sind bei jeder Patient*in über 100 Datenfelder überwiegend per Hand auszufüllen, um insgesamt neun Qualitätsindikatoren zu berechnen. „Obwohl die Evidenz für die vermeintlichen Qualitätspotenziale vollkommen unzureichend ist, soll mit einem enormen bürokratischen Aufwand eine Vielzahl von Standardprozessen für jede Patient*in gesondert dokumentiert werden“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Hinzu kommen voraussichtlich neun weitere Qualitätsindikatoren auf Basis der Patientenbefragung, deren Überarbeitung derzeit noch im G-BA beraten wird. „Der vorliegende Fragebogen erfüllt wichtige wissenschaftliche Standards nicht und wurde von zahlreichen Expert*innen umfassend kritisiert, ohne dass bislang eine Besserung in Sicht ist“, ergänzt Melcop. Zudem sollen den Praxen die Ergebnisse der Patientenbefragung lediglich anonymisiert und zusammengefasst über all jene Patient*innen zurückgemeldet werden, die in einem Zwei-Jahres-Zeitraum ihre Therapie beendet haben. Die in der Psychotherapie behandelten Patient*innen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Erkrankungen, des Schweregrades und der Chronizität, der resultierenden Einschränkungen und schließlich der Behandlungsdauer und Behandlungsverfahren viel zu stark, als dass sie in einem einheitlichen QS-Verfahren sinnvoll zusammengefasst werden könnten. „Belastbare Qualitätsaussagen und gezielte Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden sich daraus für die einzelnen Praxen nicht ableiten lassen“, betont Dr. Melcop.

Der Richtlinienbeschluss wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft. Wird die Richtlinie nicht beanstandet, tritt sie in Kraft. Das Antrags- und Gutachterverfahren, das laut Gesetz durch das neue QS-Verfahren abgelöst werden soll, bleibt während der sechsjährigen Erprobung weiterhin bestehen. Die ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist von der Erprobung des QS-Verfahrens ausgenommen.

Nein zur Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheitsleistungen für Asylbewerber*innen

Gemeinsamer Appell von BPtK und Verbänden aus dem Bereich der psychotherapeutischen, psychosozialen und psychiatrischen Versorgung

(BPtK) Aktuell plant die Bundesregierung, Asylbewerber*innen den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Zukünftig könnte ihnen drohen, dass sie für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen erhalten. Das würde die Versorgungssituation für psychisch erkrankte Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, massiv verschlechtern. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die Bundesdirektorenkonferenz (BDK), der Arbeitskreis der Chefärzt*innen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankhäusern in Deutschland (ackpa), Ärzte der Welt, der Berufsverband Deutscher Psychiater und die Deutsch-Türkische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosoziale Gesundheit (DTGPP), fordern in einem gemeinsamen Appell, dass die Bundesregierung von Plänen, den Bezugszeitraum für eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verlängern, absieht.

»Wer Politik auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden betreibt, handelt unethisch und erhöht sogar die volkswirtschaftlichen Folgekosten“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Das ist Politik ohne Sinn und Verstand. Ich fordere die Bundespolitik deshalb auf, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen. Denn wenn psychische Erkrankungen zu spät behandelt werden, dauert die Behandlung länger und wird teurer. Mit einer psychischen Erkrankung fällt es außerdem schwerer, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren.“

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Rückführungsverbesserungsgesetzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits von den Fraktionen der SPD und der FDP thematisiert. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 hatte ebenfalls eine Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem AsylbLG gefordert.

BPtK begrüßt Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen

G-BA erweitert psychotherapeutisches Behandlungsangebot

(BPtK) »Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Zulassung der Systemischen Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke.

»Die Systemische Therapie ist schon lange in der Erziehungsberatung, der stationären Jugendhilfe und den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser stark verbreitet und wird dort erfolgreich angewandt“, ergänzt Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Zulassung der Systemischen Therapie ist zudem eine wichtige Weichenstellung für die psychotherapeutische Weiterbildung und ermöglicht, dass künftig Psychotherapeut*innen in größerem Umfang Systemische Therapie in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen anbieten können“, so Metge weiter.

Grundlage der Entscheidung war die Prüfung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hat der Systemischen Therapie einen Nutzen insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, Hyperkinetischen Störungen und substanzbezogenen Störungen attestiert. „Auf dieser Basis wurde das komplexe Bewertungsverfahren zügig und mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Der G-BA hat damit einen wichtigen Beitrag für die evidenzbasierte Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung geleistet“, erläutert BPtK-Präsidentin Benecke.

Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Verfügung steht.

Die Systemische Therapie betont die Bedeutung der sozialen, insbesondere der familiären Beziehungen für die Entstehung und Behandlung von psychischen Erkrankungen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es dabei, Stärken der Patient*in und des Bezugssystems zu nutzen und gemeinsam Lösungen für die Probleme und Konflikte zu entwickeln. Für einen möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Therapieerfolg können dazu wichtige Bezugspersonen wie Eltern und Geschwister oder ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Personen aus den Lebensbereichen der Patient*in in die Therapie einbezogen werden. Um das besser zu ermöglichen, kann die Systemische Therapie auch in einem eigenen Setting, dem Mehr-Personen-Setting, durchgeführt werden.

Bundestag beauftragt Regierung: Weiterbildung finanzieren!

Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung liegt nun beim BMG

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinandersetzen. Der Deutsche Bundestag hat heute die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.  

»Damit wird der Bundesgesundheitsminister nun auch vom Parlament aufgefordert, endlich zu handeln“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wenn die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken nicht endlich hinreichend finanziert wird, wird es nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung geben“, warnt Benecke.

Der Kassler Psychologiestudent Felix Kiunke hatte im März 2023 eine Petition (148151) beim Deutschen Bundestag eingereicht und die ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert. Nur so können Weiterbildungsplätze für die verpflichtende ambulante und stationäre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden und die Absolvent*innen der im Jahr 2019 neu geregelten Master-Studiengänge Psychologie/Psychotherapie ihre berufliche Qualifizierung unter verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen fortsetzen.

Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema in einer öffentlichen Anhörung beraten und im Dezember 2023 den Bundestagsabgeordneten das höchstmögliche Votum empfohlen. Danach ist die Petition von der Bundesregierung zu berücksichtigen. Nach der heutigen formalen Entscheidung des Bundestages muss sich nun das Bundesgesundheitsministerium mit dieser Angelegenheit befassen.

Für eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung

Prof. Dr. Rainer Richter erhält Diotima-Ehrenpreis 2023

(BPtK) Prof. Dr. Rainer Richter wird heute in Berlin mit dem diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft ausgezeichnet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit ihren langjährigen Präsidenten, der sich in herausragender Weise für die Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer als wichtiger Akteur im Gesundheitswesen engagiert und die Weiterentwicklung der Versorgung wie auch der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung vorangetrieben hat.

»Über eine gesamte Dekade hat Professor Richter als Präsident den Aufbau und die Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer als Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen im deutschen Gesundheitssystem entscheidend geprägt“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke in ihrer Laudatio. „Er hat sich fortwährend für die Entwicklung einer gemeinsamen professionellen Identität der Psychotherapeut*innen in den Strukturen der Kammern engagiert. Die Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen hat er dabei stets umfassender interpretiert und den Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Bedürfnissen in Versorgung und Gesellschaft eine Stimme verliehen.“

Als Präsident der BPtK (2005 bis2015) wies Richter unablässig darauf hin, dass psychisch kranke Menschen noch immer nicht genauso gut versorgt werden wie körperlich Erkrankte. Trotz aller Erfolge bei der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bestünden noch immer eklatante Mängel bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

»Der Abbau der langen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie und die Entwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen waren ihm ein besonders dringendes Anliegen“, würdigt BPtK-Präsidentin Benecke.

Gegen teils heftige Widerstände setzte sich Professor Richter auch für grundlegende Reformen in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik ein, um im Krankenhaus eine bessere, leitliniengerechte, psychotherapeutisch-orientierte Behandlung zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden das Psychotherapeutengesetz von 1998 und seine Reform im Jahr 2019 stets auch mit seinem Namen verbunden sein: Das Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes, an dem Professor Richter maßgeblich beteiligt war, bereitete das erste Psychotherapeutengesetz vor. Der Entscheidung der Profession, die Reform der Psychotherapeutenausbildung auf den Weg zu bringen und die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung an die Struktur der Ärzt*innen anzugleichen, ebnete Richter in seiner Amtszeit den Weg und setzte sich auch danach mit Kräften für ein Gelingen der Reform ein.

Pathologisierende Begutachtungen abschaffen

Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags ab 16 Jahren einführen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG; BT-Drs. 20/9049), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird. Der Entwurf sieht vor, dass volljährige Personen zukünftig selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen festlegen und ändern können.

»Es ist überfällig, dass das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Transgeschlechtlichkeit und Transidentität keine psychischen Erkrankungen sind. Psychisch krank machen können vielmehr die gesellschaftlichen Diskriminierungserfahrungen, die Trans*-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen noch immer häufig erleben.“

»Die pathologisierende Begutachtung darf nicht länger Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sein“, fordert BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur. „Die Altersgrenze für die eigenständige Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sollte auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden.“

16-Jährige sind einsichtsfähig und können die Folgen der Änderung abschätzen. Doch der Gesetzentwurf sieht bisher vor, dass die eigenständige Erklärung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist. Zwischen dem 14. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig.

Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen

BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

»Der Konsum von Cannabis nimmt unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu. Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschweren die Aufklärung, die Suchtprävention und den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung, indem der Konsum tabuisiert und verheimlicht wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Die BPtK kritisiert, dass die Regelungen zu suchtpräventiven Maßnahmen im Gesetzentwurf zu kurz ausfallen. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden“, fordert Benecke.

»Bisher wurde die Chance gänzlich verpasst, die suchttherapeutische Versorgung mit dem Gesetzentwurf zu stärken“, erklärt Cornelia Metge, Mitglied des Vorstands der BPtK. „Für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen müssen deshalb dringend die Angebote der Suchtbehandlung sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der Bereitstellung ambulanter Behandlungsplätze für eine Suchttherapie ausgebaut werden“, so Metge weiter.

Die BPtK fordert außerdem, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ohne Einschränkungen ermöglicht wird. Dazu muss das Abstinenzgebot in der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden, denn nicht alle suchterkrankten Patient*innen können bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz erreichen und benötigen eine längere psychotherapeutische Behandlung.