Schlagwortarchiv für: KJP

Save the Date – Dritte Veranstaltung zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung am 18.01.2022

Silke Sacksofsky zur psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 18. Januar 2022 fortgesetzt mit dem nunmehr dritten Beitrag. Es referiert dieses Mal Silke Sacksofsky (Reutlingen). Hierzu laden wir herzlich ein. Das Thema des Vortrags lautet

„Ich lad Dich ein in meine Welt“ – Psychotherapeutisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen

Zeit: 18.01.2022, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom

 

An diesem Abend soll anhand von Fallvignetten die psychotherapeutische Arbeit mit geistig eingeschränkten Kindern und Jugendlichen beschrieben werden. Wie können wir die Welt dieser Kinder verstehen und sie begleiten? In dem Seminar geht es auch um die Art der Kontaktaufnahme und Kommunikation, um die Arbeit mit einfachen und hilfreichen Materialien, um die oft zentralen Themen und um die Zusammenarbeit mit Eltern und Bezugssystemen. Es wird wieder genügend Raum für Fragen und gemeinsames Überlegen sein.

Zur Person: Silke Sacksofsky, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin, Reutlingen, Supervisionen, Mitarbeit im Arbeitskreis Leben Reutlingen/Tübingen

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Fortbildungsveranstaltung wieder Ihr Interesse findet.

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK) Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Birgit Gorgas begrüßte die Delegierten für die Versammlungsleitung zum dritten Mal zu einem digitalen DPT. Die steigenden Inzidenzzahlen der vierten Corona-Welle hatten den Vorstand bewogen, den DPT digital und nicht in Präsenz zu veranstalten. In seinem Bericht bedauerte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz diese Entscheidung, die gleichwohl unumgänglich gewesen sei. Es sei inakzeptabel, dass circa 15 Millionen Mitmenschen in Deutschland durch ihre Entscheidung gegen eine Impfung viele Todesfälle, eine Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Kliniken, und große psychische Belastungen für viele Mitbürger*innen in Kauf nehmen. Er hätte sich gewünscht, dass mehr Einsicht möglich gewesen wäre. Um noch mehr Leid zu verhindern, müssten sich die Menschen wieder auf sehr restriktive Regelungen einstellen.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Mehr Schutz und Unterstützung für Kinder in Strafprozessen

Nationaler Rat veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Polizei und Justiz

(BPtK) Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, sollen in polizeilichen Vernehmungen und bei Gerichtsverfahren so behandelt werden, wie es angesichts ihres Alters und ihrer psychischen Verletzungen notwendig ist. Mehr Schutz und Unterstützung sollen sicherstellen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt von Strafprozessen steht. Dafür hat der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Handlungsempfehlungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen erarbeitet.

„Polizeiliche und richterliche Befragungen können für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, sehr belastend und sogar retraumatisierend sein“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Das Wohl der Kinder sollte deshalb bei Strafprozessen stets im Vordergrund stehen.“

Konkret empfiehlt der Rat, gerichtliche Verfahren beschleunigt durchzuführen. Mehrfache Vernehmungen sollen vermieden werden, indem Befragungen auf Video aufgezeichnet und vor Gericht abgespielt werden. Die Vernehmungszimmer sollen kindgerecht gestaltet und mit Spielzeug ausgestattet sein. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen während des Strafprozesses eine psychosoziale Begleitung erhalten. Ihnen soll genau erläutert werden, was und warum passieren wird. Außerdem soll vermieden werden, dass sich Opfer und Täter*in begegnen, zum Beispiel durch gestaffelte Anhörungstermine und getrennte Eingänge.

„Besonders wichtig ist die Klarstellung, dass eine Psychotherapie begonnen werden kann, auch wenn der Strafprozess noch nicht abgeschlossen ist. Das Wohl des Kindes und die Behandlung haben Vorrang.“, erklärt Munz. Ein Problem dabei ist, dass sich die Erinnerung des Kindes verändern kann, wenn schon in der Psychotherapie über die Tat gesprochen wird. Es kann auch sein, dass ein Kind durch die Psychotherapie nicht mehr so stark unter dem Erlebten leidet und es seine Bewertung des Geschehenen ändert. Dadurch kann es passieren, dass die Aussage des Kindes in der Verhandlung angezweifelt wird. Die Psychotherapeut*in kann deshalb überlegen, bis zur Erstvernehmung das Kind zunächst psychisch zu stabilisieren. Die Vernehmung des Kindes sollte so bald wie möglich durch eine dafür geschulte Person erfolgen, um dann möglichst bald mit der psychotherapeutischen Behandlung der Traumatisierung beginnen zu können.

Task Force psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

(LPK BW) Wegen v.a. Corona-bedingter gestiegener Nachfrage nach stationären und ambulanten Behandlungsplätzen initiierte das Sozialministerium BW eine „Task Force“ zur kurzfristigen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dazu können Anträge auf Ermächtigung und Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten beim Jobsharing bei den Zulassungsausschüssen gestellt werden. Mitglieder der Task Force sind u.a. Vertreter*innen der KJ-Psychiatrien, der Krankenkassen, der KVBW, der Kinderärzte, der Jugendhilfe, der Patientenvertretung im G-BA, der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer und des Sozialministeriums. Kammerpräsident Dietrich Munz nahm an der Auftaktveranstaltung im August teil. Die LPK ist an den Unterarbeitsgruppen (UAG) ambulante Versorgung und Vernetzung (Dorothea Groschwitz) und stationäre Versorgung (Martin Klett) beteiligt.

Die UAG ambulante Versorgung ermittelt derzeit die Versorgungssituation und regionalen Bedarfe an Behandlungskapazitäten, die Auslastung der Praxen und weitere Zulassungsmöglichkeiten. Auch wird ausgelotet, wie bestehende Zugangswege und Kapazitäten besser nutzbar gemacht werden können, wie etwa die Nutzung der TSS, Videobehandlungen, Ausweitung der Gruppentherapien. Um die Situation in unterversorgten Gebieten zu verbessern, spricht sich die LPK für befristete Maßnahmen aus, z.B. Ermächtigungen, regionale Aufhebung der Budgetierung von Jobsharing-Praxen und Kostenerstattung. Sonderbedarfszulassungen sind nur in Gebieten möglich, in denen ein dauerhafter Bedarf festgestellt werden kann. Dieser Frage will die Task Force mittel- bis langfristig nachgehen.

In der UAG Vernetzung sollen v.a. bei komplexerem Behandlungsbedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung zwischen der ambulanten und stationären Versorgung angestoßen werden. Hier geht es u.a. um die Einrichtung von Verbünden, an denen neben den Praxen v.a. die Jugendhilfe und die Kliniken beteiligt sind. So soll die Akutversorgung an den psychiatrischen Institutsambulanzen sowie stationsäquivalente Behandlungsmöglichkeiten (StäB) ausgebaut werden. Mittel- und langfristig sollen die Bettenkapazitäten erhöht werden. Das Ministerium möchte erste Ergebnisse zur kurzfristigen Verbesserung der Versorgung im November vorstellen.

Von der KVBW erreichen uns inzwischen Signale, dass KJP ohne Kassensitz Anträge auf Ermächtigungen und Praxen mit Leistungsbegrenzung Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten bei den Zulassungsausschüssen stellen können.

Alle Anträge sollten begründet werden! Hinweise auf die hohe Nachfrage, die derzeitigen Wartezeiten und die zu erwartende Fallzahlensteigerung als Pandemiefolge sind hierbei von Interesse.

 

Essstörungen in der psychotherapeutischen Praxis

Neue BPtK-Leitlinien-Info „Essstörungen”

(BPtK) Die BPtK hat eine Leitlinien-Info über die S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Essstörungen“ veröffentlicht. Die Broschüre richtet sich an alle Berufsgruppen, die Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche mit Essstörungen behandeln und soll dabei helfen, die aktuellen diagnostischen und therapeutischen Empfehlungen bei den verschiedenen Formen von Essstörungen zu überblicken. Dafür wurden Informationen aus der Leitlinie praxisorientiert aufbereitet. Behandlungsempfehlungen werden aufgrund des unterschiedlichen therapeutischen Vorgehens für die verschiedenen Essstörungen voneinander getrennt beschrieben. Das letzte Kapitel der Leitlinien-Info fasst Informationen für Patient*innen zusammen, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung an Patient*innen sowie Angehörige ausgehändigt werden können.

Künftig schnellere finanzielle Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt

Vereinfachtes und beschleunigtes Antragsverfahren des „Fonds sexueller Missbrauch“

(BPtK) Menschen, die im Kindes- und Jugendalter Opfer sexueller Gewalt wurden, können künftig schneller mit finanzieller Unterstützung rechnen. Bisher war es bei Anträgen auf die Finanzierung von Psychotherapien, Beratungen und anderen therapeutischen Hilfen mitunter zu extrem langen Wartezeiten gekommen. Dies hatte zu Unterbrechungen oder sogar zum Abbruch von ambulanten Psychotherapien geführt. In Zukunft soll über Anträge innerhalb von maximal drei Monaten entschieden werden, teilte die neu aufgestellte Geschäftsstelle des „Fonds sexueller Missbrauch“ mit. Wenn Verfahren in der Clearingstelle beraten werden müssen, soll die Bearbeitungszeit maximal vier Monate betragen. Rechnungen von Psychotherapeut*innen sollen innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden.

Auch das Antragsverfahren wurde vereinfacht und beschleunigt. Die neu gestaltete „Fragen und Antworten“-Rubrik auf der Webseite des Fonds enthält jetzt viele Informationen zu den einzelnen Leistungen, die aus dem Fonds gewährt werden können.

„Die Gelder des Fonds sind eine wichtige Hilfe für Menschen, denen in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt angetan wurde“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Behandlung der oft schweren psychischen Erkrankungen solcher Patient*innen dauert häufig länger, als sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Möglichkeit, ambulante Psychotherapien über diesen Fonds weiter zu finanzieren, ist für viele dieser Patient*innen essenziell.“

Durch Corona: Digitaler Zeitvertreib bei Kindern und Jugendlichen stark gestiegen

DAK-Studie zu Computerspielen und sozialen Medien im Sommer 2021

(BPtK) Während der Corona-Pandemie hat die Dauer, die Kinder und Jugendliche mit Computerspielen oder in sozialen Netzwerken wie Twitter, TikTok oder Instagram verbringen, stark zugenommen. Dies stellt eine Studie der DAK-Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf fest. Im Sommer 2021 verbrachten Kinder und Jugendliche an Schultagen durchschnittlich fast zwei Stunden (109 Minuten) mit digitalen Spielen. Das waren 31 Prozent mehr als im September 2019. Bei den sozialen Medien stieg die Nutzungsdauer im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten um knapp 20 Prozent auf über zwei Stunden (139 Minuten).

Die deutlich längeren Zeiten, die Kinder und Jugendliche wegen Schulschließungen und Kontaktverboten online verbracht haben, hat auch das Risiko für Internetsucht erhöht. So sind mittlerweile 4,1 Prozent aller 10- bis 17-Jährigen vom Computerspielen abhängig. Vor der Corona-Pandemie waren es noch 2,7 Prozent. Bei sozialen Medien erhöhte sich der Anteil der abhängigen Nutzer*innen von 3,2 auf 4,6 Prozent. Im Vergleich zu 2019 bedeutet das einen Anstieg um rund 50 Prozent beim digitalen Spielen und um rund 40 Prozent bei den sozialen Medien.

Laut der Studie gibt es in rund der Hälfte der Familien keine festen Regeln für die Mediennutzung. „Eltern sollten mit ihren Kindern vereinbaren, wann und wie lange sie Computer und Internet nutzen“, rät Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts des bevorstehenden Pandemie-Winters 2021/22. Welche Regeln je nach Alter sinnvoll sind und wie Eltern erkennen können, ob der Internetkonsum ihrer Kinder noch normal oder schon krankhaft ist, können sie im BPtK-Elternratgeber „Internet“ nachlesen.

Durch Corona: Mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie notwendig

Trendreport des KV-Zentralinstituts zum ersten Halbjahr 2021

(BPtK) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben im ersten Halbjahr 2021 deutlich mehr Kinder und Jugendliche behandelt als im ersten Halbjahr 2019. Sie rechneten um acht Prozent mehr Leistungen ab, ermittelte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Im März 2021 lag die Zahl der Patient*innen sogar um fast ein Drittel höher als im vorpandemischen Zeitraum.

„Kita- und Schulschließungen sowie Kontaktbeschränkungen haben deutliche psychische Spuren hinterlassen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Die Politik muss Kindern und Jugendlichen sowie ihre Familien deutlich mehr Angebote machen, um sie psychisch zu stärken.“ Darüber hinaus sollte der neue Bundestag eine Enquête-Kommission Kindergesundheit einsetzen, die aufzeigt, wie ein gesundes Aufwachsen in Deutschland gefördert werden kann.

Kinder- und Jugendgesundheit in Pandemiezeiten stärken

Gemeinsame Empfehlungen von BMG und BMSFSJ

(BPtK) Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie haben junge Menschen besonders stark getroffen. Vor allem diejenigen, die bereits ohnehin unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, haben unter den Kita- und Schulschließung sowie Kontaktbeschränkungen besonders gelitten. Um Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor negativen Pandemiefolgen zu schützen, hat eine Arbeitsgruppe von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesfamilienministerium (BMSFSJ) gemeinsame Empfehlungen vorgelegt.

Ein Fokus der Empfehlungen liegt darauf, besonders belastete Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen und zu unterstützen. Hierzu soll auch ein ausreichendes psychotherapeutisches Versorgungsangebot sichergestellt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden aufgefordert, erhöhte Versorgungsbedarfe zu erfassen und die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um diese zu decken. Hierzu gehören zum Beispiel Sonderbedarfszulassungen, finanzielle Anreize zur Erleichterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung für neue Patient*innen und die Förderung der Gruppenpsychotherapie.

Weiterhin sollen flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Sportvereinen und außerschulischen Bildungseinrichtungen im Herbst und Winter vermieden werden. Außerdem sollen allen Kindern und Jugendlichen verstärkt präventive Angebote der Gesundheitsförderung zugänglich gemacht werden. Diese sollten vor allem vor Ort den Kindern in ihren Alltagswelten zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Erziehungs- und Familienberatungsstellen und die Angebote der Frühen Hilfen ausgebaut werden. Da viele Kinder noch nicht geimpft werden können, sollen umfassende Hygiene- und Schutzkonzepte, inklusive eines umfassenden Testangebots, an Kitas und Schulen zur Verfügung stehen.