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Wie gelingt Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie?

Anmeldeschluss bis 31.5. verlängert

(LPK BW) Für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stehen niedergelassene PsychotherapeutInnen zur Verfügung. Für die Schulen der dazugehörigen Stadt-und Landkreise stehen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen SchulpsychologInnen und an den Schulen vor Ort Beratungslehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der 11-jährige Markus wird stationär aufgrund einer psychischen Erkrankung behandelt und soll nach der Entlassung weiterhin ambulant psychotherapeutisch betreut werden. Es stellt sich die Frage, wie Markus inner-und außerschulisch durch die verschiedenen Berufsgruppen begleitet und gefördert werden kann und wie die Übergänge zwischen stationärem Aufenthalt und Wiedereingliederung in die Schule mit ambulanter psychotherapeutischer Unterstützung gestaltet werden können.

Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam mit Ihnen als Praxis-Experten, über dieses Fallbeispiel hinausgehende Fragen und Lösungsansätze zu entwickeln:

  • Welcher gemeinsame Nutzen ergibt sich aus der Kooperation von Beratungslehrkräften und PsychotherapeutInnen?
  • Wie kann der Informationsfluss zwischen diesen beiden Gruppen bzw. zwischen Schule und Therapie aussehen?
  • Wie können Übergänge gestaltet werden?

Wir freuen uns sehr, Sie auf dieser Veranstaltung zu begrüßen und mit Ihnen gemeinsam mögliche künftige Wege der Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie zu diskutieren.

5. Juni 2019
Landesmedienzentrum BW Karlsuhe
Programm-Flyer
Anmeldung

Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen

BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt

(BPtK) Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.

Der 34. DPT begrüßte außerdem den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der in weiten Teilen seine Zustimmung fand. Änderungsbedarf sahen die Delegierten insbesondere bei der Heilkundeerlaubnis und einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.

Bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung

Medizinische Leitlinie Kinderschutz veröffentlicht

(BPtK) Nach vier Jahren Entwicklungsarbeit haben 82 Fachgesellschaften aus Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialer Arbeit Standards zum gemeinsamen Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung beschlossen. Dazu wurden evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und für mehr Handlungssicherheit der Partner im Gesundheitswesen entwickelt.

Das Ergebnis ist eine wissenschaftliche, medizinische Leitlinie. Die Besonderheit der S3+Leitlinie Kinderschutz ist, dass sie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik erstellt wurde. Der Anstoß zu ihrer Entwicklung erfolgte 2011 durch eine Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.

Mit den vorliegenden Empfehlungen ist die Entwicklung einer umfassenden „Kinderschutzleitlinie“ noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wünschen sich die Beteiligten, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, auch unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen selbst. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat an der Leitlinienentwicklung mitgewirkt.

Frühe Hilfen im Ortenaukreis – ein bundesweit beispielgebendes Modell

(LPK BW) Die Frühen Hilfen richten sich präventiv an alle Eltern und werdenden Eltern, insbesondere aber auch an Familien mit besonderen Belastungen und in schwierigen Lebenssituationen, um die Eltern-Kind-Bindung sowie die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Wie u.a. die Badische Zeitung berichtete, habe der Ortenaukreis vor rund zehn Jahren ein inzwischen sehr bewährtes und bundesweit viel beachtetes Modell früher Prävention installiert, dessen Erfolg auch den entscheidenden Impuls für den Aufbau des Präventionsnetzwerks Ortenaukreis geliefert hat. Damit besteht im Ortenaukreis nun eine durchgängige Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum 10. Lebensjahr.

„Wir haben seit Start des Programms in rund 5.000 Fällen präventive Hilfen geleistet“, informierte Ullrich Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste im Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg und Leiter der Frühen Hilfen. Mit den Frühen Hilfen kann sehr frühzeitig für Väter und Mütter, werdende Eltern sowie Familien mit psychosozialen Belastungen Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden, was sonst nicht – und vor allem nicht so früh – erreichbar ist. Diese frühe Erreichbarkeit ist besonders wichtig, um die Eltern-Kind-Bindung zum entwicklungspsychologisch richtigen Zeitpunkt stärken zu können.

Wie Ullrich Böttinger, der auch Mitglied der Vertreterversammlung der LPK BW und stellvertretender Vorsitzender des PTI-Ausschusses ist, berichtet, hat sich dabei die enge Kooperation zwischen den Fachstellen Frühe Hilfen und den Geburtskliniken im Ortenaukreis als besonders wirkungsvoll herausgestellt. Eltern werden bereits in der Klinik durch geschultes Personal auf die Möglichkeiten der Frühen Hilfen angesprochen. Durch die zunehmende Arbeitsbelastung in den Kliniken und bei trotz steigender Geburtenzahlen gleichbleibender Personalausstattung gerät dieses Lotsensystem jedoch zunehmend unter Druck. Der Ortenaukreis möchte deshalb gemeinsam mit anderen südbadischen Landkreisen aktiv werden, um eine langfristige finanzielle Absicherung dieses grundlegenden Bausteins der Frühen Hilfen zu erreichen.

ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung veröffentlicht

(BPtK) Für die Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben sich die Berufs- und Fachverbände auf eine S3-Leitlinie geeinigt. Das multiprofessionelle Konsensverfahren auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz war bis zum Schluss kontrovers. Zu den strittigen Empfehlungen gehört, ADHS schon bei Kindergartenkindern sowie bei mittlerem Schweregrad mit Medikamenten zu behandeln.

Grundsätzlich empfiehlt die Leitlinie ein multimodales Behandlungskonzept und eine umfassende Aufklärung und Beratung der Patienten, Eltern, Erzieher und Lehrer, einschließlich Case-Management (Psychoedukation). Bleiben danach Auffälligkeiten bestehen, sind komorbide psychische Erkrankungen wie oppositionelles Trotzverhalten oder depressive Störungen, die bei bis zu 85 Prozent der Patienten bestehen, leitliniengerecht und das bedeutet in der Regel psychotherapeutisch zu behandeln.

Je nach Alter und Schwere der Erkrankungen soll ADHS wie folgt behandelt werden:

  • Bei Kindern vor dem Alter von sechs Jahren soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. Eine Pharmakotherapie soll nicht vor dem Alter von drei Jahren angeboten werden. Medikamente dürfen außerdem nur von einem Facharzt verordnet werden, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung von Vorschulkindern verfügt.
  • Bei einem leichten Schweregrad soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. In Einzelfällen kann bei behandlungsbedürftiger zurückbleibender ADHS-Symptomatik ergänzend eine Pharmakotherapie angeboten werden.
  • Bei moderatem Schweregrad soll entweder eine intensivierte psychosoziale, einschließlich intensivierter psychotherapeutischer Intervention oder eine pharmakologische Behandlung oder eine Kombination dieser beiden Behandlungsansätze angeboten werden.
  • Bei schwerer ADHS soll primär eine Pharmakotherapie nach einer intensiven Psychoedukation angeboten werden. In die Pharmakotherapie kann eine parallele intensive psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Intervention integriert werden. In Abhängigkeit von dem Verlauf der Pharmakotherapie sollen bei zurückbleibender behandlungsbedürftiger ADHS-Symptomatik psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Interventionen angeboten werden.

Einige Verbände haben Sondervoten zu einzelnen Empfehlungen abgegeben und ein Verband hat der Leitlinie nicht zugestimmt. Hintergrund sind insbesondere abweichende Bewertungen der Studienlage zur Pharmakotherapie. Während es einerseits Evidenz dafür gibt, dass Psychopharmaka bei allen Schweregraden eine Linderung der Kernsymptomatik bewirken kann, hat die längerfristige Gabe von Psychopharmaka Nebenwirkungen wie zum Beispiel ein verringertes Größenwachstum. Anderseits liegen für die psychotherapeutische Behandlung noch nicht so viele Studien vor. „Für uns ist deshalb eine sehr gute Diagnostik und eine umfassende Aufklärung der Patienten und ihrer Angehörigen über die Risiken und Nebenwirkungen der Behandlungsalternativen entscheidend für partizipative Entscheidungsfindung“, erklärt BPtK-Vorstand Peter Lehndorfer.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich im Konsensverfahren unter anderem dafür eingesetzt, dass den Anwendern der Leitlinie detaillierte Informationen zur Bewertung der Schweregrade zu Verfügung stehen, um Patienten und ihre Angehörigen evidenzbasiert diagnostizieren und behandeln zu können. Die Komplexität der empfohlenen Behandlungsentscheidungen wird nur dann zu einer besseren Versorgung führen, wenn Art und Schwere des ADHS und seine Begleiterkrankungen fachgerecht diagnostiziert werden. Die Leitlinie hat eine Laufzeit von vier Jahren.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Fachtag „Flucht und Trauma“ – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT – Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW) Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.

Schulpsychologie und Psychotherapie

Neue Themenseite im Fachportal der LPK BW

(LPK BW) Um psychisch auffälligen oder beeinträchtigte Schüler frühzeitig zu erkennen, hat die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zusammen mit Schulpsychologischen Beratungsstellen und Beratungslehrkräften eine intensivere Kooperation angeschoben. Eine neue Seite im Fachportal bietet dazu Informationen für interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, betroffene Schüler und deren Eltern.

=> Fachportal Schulpsychologie und Psychotherapie

Neue Praxis-Info „Patientenrechte“

BPtK gibt Handlungsempfehlungen für den Praxisalltag

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer Praxis-Info „Patientenrechte“ über die zentralen rechtlichen Anforderungen, die sich insbesondere aus dem Patientenrechtegesetz ergeben.

Die Broschüre enthält dabei konkrete Handlungsempfehlungen für Psychotherapeuten. Die behandelten Themen reichen vom Abschluss des Behandlungsvertrages über die Aufklärung und Information des Patienten sowie die Dokumentation in einer Patientenakte und deren Einsichtnahme bis hin zur Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung. Auf die Frage der Einwilligungsfähigkeit minderjähriger Patienten wird ebenso eingegangen wie auf die neuesten Änderungen im Strafgesetzbuch zur Schweigepflicht bei der Mitwirkung von Dritten.

Kinderschutzhotline von Fachleuten für Fachleute: 0800 19 210 00

Kostenlose telefonische Beratung rund um die Uhr und bundesweit

(BPtK) Hat ein Psychotherapeut den Verdacht, dass ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wird, kann er sich seit Juli 2017 von der „Medizinischen Kinderschutzhotline“ beraten lassen. Die Hotline bietet eine praxisnahe und kollegiale Beratung durch Experten in Kinderschutzfragen, z. B. bei Fragen, wie ein angemessenes Verhalten bei einem Verdacht aussehen kann. Die kostenlose telefonische Beratung wendet sich an Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte und Rettungsdienste, nicht aber an Angehörige und andere Berufsgruppen. Sie ist rund um die Uhr und bundesweit zu erreichen unter: 0800 19 210 00.

Die beratenden Ärzte bieten Antworten auf Fragen wie: 

  • Was sind die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und Handeln?
  • Welche Schritte kann oder muss ich in einem Kinderschutzfall einleiten?
  • Was muss ich bei der klinischen Abklärung und Dokumentation eines Kinderschutzfalles beachten?
  • Wie spreche ich Begleitpersonen auf einen Misshandlungsverdacht an?
  • Wo gibt es Hilfe vor Ort?

Die Kinderschutzhotline will die bestehenden Hilfestrukturen vor Ort ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Verantwortung für den konkreten Kinderschutzfall bleibt beim Anrufenden. Sie leistet keine Rechtsberatung und kann nicht abschließend und eindeutig klären, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Form von Misshandlung vorliegt.

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Projekt. Die Projektleitung liegt bei Prof. Dr. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm. Das Projekt wird in Kooperation mit den DRK Kliniken Westend durchgeführt. Die BPtK ist im wissenschaftlichen Beirat des Projekts vertreten.

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