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Psychotherapeutische Gutachten bei Asylsuchenden ausgeschlossen

Kabinett beschließt neue Härten für Geflüchtete

(BPtK) Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Psychotherapeuten von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Obwohl Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind, sollen in Zukunft nur noch Ärzte – unabhängig von ihrer Fachrichtung – Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Kürzung von existenzsichernden Leistungen sowie die Ausweitung von Inhaftierungen vor. Gerade bei bereits psychisch belasteten Personen können Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben und Isolierung zu einer erheblichen Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen.

„Der Verzicht auf psychotherapeutische Gutachten ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die geplanten Änderungen scheinen auf die Abschreckung von Geflüchteten ausgerichtet zu sein. Die Bundesregierung darf dafür aber die Gesundheit der Geflüchteten nicht aufs Spiel setzen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr, dass schwer traumatisierte und psychisch erkrankte Personen nicht die psychotherapeutische Versorgung erhalten, die sie brauchen, oder in ein Land ohne angemessene Gesundheitsversorgung abgeschoben werden. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen, Psychosen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei diesen Erkrankungen können Patienten in erheblichem Maße suizidgefährdet sein und benötigen dann eine unmittelbare Behandlung.

Die Feststellung und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Asylsuchenden muss verbessert und nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten ausdrücklich zu Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen, die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten zu verbessern und ihre Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen

BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt

(BPtK) Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.

Der 34. DPT begrüßte außerdem den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der in weiten Teilen seine Zustimmung fand. Änderungsbedarf sahen die Delegierten insbesondere bei der Heilkundeerlaubnis und einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.

Künftig keine psychotherapeutischen Gutachten mehr möglich

Innenminister Seehofer schließt Kritiker seiner Flüchtlingspolitik aus

(BPtK) Der Bundesinnenminister plant, die Kritiker seiner rigiden Flüchtlingspolitik von Gutachten auszuschließen, mit denen die psychische Gesundheit von Asylsuchenden festgestellt wird. Seehofer plant, mit seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Heilberufe von dieser Begutachtung auszuschließen, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. „Der Ausschluss der beiden psychotherapeutischen Heilberufe ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Eine solche Regelung erscheint vielmehr als Strafaktion gegen Psychotherapeuten, die immer massiv kritisiert haben, dass Flüchtlinge in Deutschland nicht angemessen behandelt werden, wenn sie unter den massiven gesundheitlichen Folgen von Krieg, Folter und Gewalt leiden“.

Die BPtK fordert deshalb, auch Psychotherapeuten weiter zu Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei beiden Erkrankungen können Patienten suizidgefährdet sein.

Die BPtK hat gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) Stellung zum Referentenentwurf genommen.

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Flüchtlinge besser psychotherapeutisch versorgen

WIdO-Studie fordert dauerhafte Förderung von Sprach- und Kulturmittlung

(BPtK) Traumatisierte Flüchtlinge sollten ab dem ersten Tag einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung haben, wie er auch gesetzlich Krankenversicherten zusteht. Das fordert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Flüchtlingen. Bürokratische und sprachliche Hemmnisse müssten abgebaut und das psychotherapeutische Angebot ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine Sprach- und Kulturmittlung. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge berichtet, dass sie Schwierigkeiten hatte, einen muttersprachlichen Arzt zu finden oder sich in einer Praxis oder einem Krankenhaus verständlich zu machen. „Eine dauerhafte öffentliche Förderung der Sprach- und Kulturmittlung könnte dieses Problem nachhaltig lösen“, so das WIdO. Dies fördere auch die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.

Die Studie zeigt außerdem, dass rund drei Viertel der Flüchtlinge Gewalt erlebt haben und traumatisiert sind – oft sogar mehrfach. 60 Prozent berichteten von Kriegserlebnissen und 40 Prozent von Angriffen durch das Militär. Bei jedem Dritten sind nahestehende Personen verschleppt worden oder verschwunden. 30 Prozent haben Gewalterfahrungen auf der Flucht gemacht, 20 Prozent wurden gefoltert und jeweils 15 Prozent berichteten davon, inhaftiert gewesen oder Zeuge von Folter, Tötung oder sexueller Gewalt geworden zu sein.

Befragt zu psychischen und körperlichen Beschwerden in den letzten sechs Monaten, berichten die Flüchtlinge am häufigsten von Mutlosigkeit, Trauer und Bedrückung (41 Prozent), Nervosität und Unruhe (37 Prozent), Müdigkeit und Erschöpfung (31 Prozent) und Schlafstörungen (29 Prozent). Mehr als 40 Prozent der Flüchtlinge zeigen Anzeichen einer depressiven Erkrankung. Bei den eher körperlichen Beschwerden wird am häufigsten von Rücken- und Kopfschmerzen berichtet (jeweils 30 Prozent). Flüchtlinge, die Traumatisches erlebt haben, berichten sogar mehr als doppelt so oft über psychische und auch körperliche Beschwerden.

Für die Studie befragte das WIdO 2.021 Flüchtlinge aus 260 Aufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland. Die Flüchtlinge stammten vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Sie lebten noch nicht länger als zwei Jahre in Deutschland.

Behandlung geflüchteter Menschen

Zusammenarbeit mit dem Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg

(LPK BW) Viele Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, sind durch die Erfahrungen von Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen und Verfolgung in ihrer Heimat sowie auch die Erfahrungen auf der Flucht und die Unsicherheiten des Asylverfahrens belastet und teilweise schwer traumatisiert. Die Landespsychotherapeutenkammer BW hat bereits mehrere Fortbildungen zur Stärkung einer guten Versorgung durchgeführt.

Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg ist ein überparteilicher und weltanschaulich nicht gebundener Zusammenschluss von lesbisch-schwul-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queer (LSBTTIQ) Gruppen, Vereinen und Initiativen in Baden-Württemberg. Innerhalb des Netzwerks engagieren sich mehrere Gruppen und Einrichtungen für die Unterstützung von lsbttiq Geflüchteten und haben sich zu einer Themengruppe Refugees helfen zusammengeschlossen. Da einige der betreuten Geflüchteten eine therapeutische Behandlung benötigen kooperiert die LPK BW mit dem Netzwerk, um diese in eine ambulante Therapie zu vermitteln. Weitere Informationen finden Sie in untenstehender PDF.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Ermächtigung für die Behandlung von Flüchtlingen

BAfF informiert in zwei Informationsvideos

(BPtK) Wie können Psychotherapeuten eine Ermächtigung zur Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge beantragen? Zu dieser Frage hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zwei Videos erstellt. Die Videos erläutern gesundheitsrechtliche Bestimmungen und geben praktische Hilfen bei der Antragsstellung sowie weiterführende Tipps.

Viele Geflüchtete haben schlimmste physische und psychische Gewalt erlebt, bleiben aber selbst bei schweren psychischen Erkrankungen häufig ohne psychotherapeutische Behandlung. Psychotherapeuten können geflüchtete Menschen auch ohne Kassenzulassung behandeln. Dafür hat die Bundesregierung im Jahr 2015 die Möglichkeit geschaffen, Psychotherapeuten zur Behandlung von Geflüchteten zu ermächtigen.

Fachtag „Flucht und Trauma“ – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT – Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW) Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.

Dolmetscher und Sprachmittler finanzieren

BPtK fordert, sprachliche Barrieren im Gesundheitswesen abzubauen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine neue Bundesregierung auf, Dolmetscher und Sprachmittler in psychotherapeutischen und ärztlichen Gesprächen zu finanzieren.

Mit dem Patienten zu sprechen, ist insbesondere bei der Behandlung psychischer Erkrankungen unverzichtbar. Damit Psychotherapie gelingen kann, müssen sich Patient und Psychotherapeut in einer Sprache austauschen können. Krankenkassen sind jedoch bisher nicht gesetzlich verpflichtet, Dolmetscher und Sprachmittler für die Behandlung fremdsprachiger Patienten zu bezahlen. Fehlende sprachliche Verständigung, aber auch kulturelle Unterschiede sowie Missverständnisse gefährden daher viel zu häufig eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung und Behandlung von Migranten. „Wenn Patient und Psychotherapeut nicht die gleiche Sprache sprechen, ist es unbedingt notwendig, auf interkulturell geschulte Dolmetscher oder Sprachmittler zurückgreifen zu können“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der Einsatz von Dolmetschern und Sprachmittlern ist auch bei der Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen notwendig. Der Anspruch auf eine Behandlung ohne unüberbrückbare sprachliche Hürden sollte unabhängig vom rechtlichen Status des Patienten bestehen. „Für eine gute Gesundheitsversorgung fremdsprachiger Patienten ist es nicht wichtig, ob sie erst vor Kurzem als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind oder aus anderen Gründen in Deutschland leben“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Die BPtK fordert deshalb, im SGB V zu regeln, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für qualifizierte Sprachmittlung übernimmt, wenn diese für eine angemessene Diagnostik, Aufklärung und Behandlung fremdsprachiger Patienten notwendig ist. Um eine angemessene Versorgung von Flüchtlingen sicherzustellen, die noch keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz notwendig.