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LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW) Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt des Tages führte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz in das Thema Bedarfsplanung ein. In seinem Vortrag stellte er das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung vor und informierte über die Konsequenzen daraus. So stelle das Gutachten fest, dass im ländlichen Raum je nach Berechnungsmodell bis zu 2400 Psychotherapeutensitze fehlen, in einigen Ballungsgebieten aber eine Überversorgung festzustellen sei. In der anschließenden Diskussion wurden die Vorschläge des Gutachtens kritisch hinterfragt, insbesondere auch, wie denn ein Abbau von Sitzen in den laut Gutachten nominell überversorgten Gebieten von statten gehen solle.

Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiterhin zu lang

BPtK zum G-BA-Gutachten zur Bedarfsplanung

(BPtK) Das Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin vorgestellt hat, bietet keine Lösung, die Wartezeiten auf eine Behandlung für psychisch kranke Menschen ausreichend zu verkürzen. Die Gutachter kommen zwar zu dem Ergebnis, dass deutschlandweit rund 2.400 psychotherapeutische Praxen fehlen. Sie setzen jedoch die von den heute zugelassenen Psychotherapeuten erbrachten Leistungen mit dem Bedarf gleich.

„Die Gutachter haben ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllt“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das G-BA-Gutachten. „Angesichts der langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie reicht es nicht aus, den Status quo an psychotherapeutischer Versorgung heranzuziehen, um den Bedarf abzuschätzen. Aufgabe der Gutachter wäre es gewesen, ein Konzept zu entwickeln, wie unter Berücksichtigung der Häufigkeit psychischer Erkrankungen der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen ermittelt werden kann. Daran sind die G-BA-Gutachter jedoch gescheitert.“ Nach BPtK-Berechnungen sind rund 7.000 zusätzliche Psychotherapeutenpraxen notwendig, um die monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung in besonders schlecht versorgten Regionen zu verkürzen.

Kein Konzept für eine bedarfsgerechte Ermittlung der Anzahl psychotherapeutischer Praxen

Die G-BA-Gutachter gehen bei der Ermittlung des fachspezifischen Versorgungsbedarfs über den Status quo nicht hinaus. Sie schlagen vor, die notwendige Anzahl von Ärzten und Psychotherapeuten auf Basis der aktuell abgerechneten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen zu ermitteln. „Damit gehen sie grundsätzlich davon aus, dass die Versorgungsleistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten aktuell erbringen, ausreichen, um kranke Menschen angemessen zu versorgen. Gerade bei psychisch kranken Menschen herrscht jedoch ein erheblicher und unstrittiger Mangel an Behandlungsplätzen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Weil die Gleichsetzung von Angebot und Bedarf in der ambulanten Psychotherapie völlig unhaltbar ist, hatten die G-BA-Gutachter den Auftrag bekommen, ein neues Konzept zu entwickeln. Dieser Auftrag wurde jedoch nicht erfüllt.“ Psychisch kranke Menschen warten durchschnittlich fünf Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. „Angesichts eines solch gravierenden Mangels an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen keine konkreten Ansätze zur Berechnung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs vorzulegen, ist konzeptionell mehr als mager.“

Nach der bevölkerungsrepräsentativen Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) des Robert Koch-Instituts leiden 28 Prozent der erwachsenen Deutschen innerhalb eines Jahres unter mindestens einer psychischen Erkrankung. Insgesamt sind in Deutschland 19 Millionen Menschen jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Laut dem G-BA-Gutachten sind jährlich etwa 1,9 Millionen Menschen bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Das sind lediglich 10 Prozent aller psychisch kranken Menschen. Nicht jeder psychisch kranke Mensch benötigt eine Psychotherapie oder möchte diese in Anspruch nehmen. Aber bei den meisten psychischen Erkrankungen ist Psychotherapie nach nationalen und internationalen Leitlinien die Behandlungsmethode der ersten Wahl. „Dass nur jeder zehnte psychisch kranke Mensch eine Psychotherapie erhält, belegt die großen Defizite in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Mit dem Gutachten würde der Missstand, dass viele psychisch kranke Menschen nicht und nicht leitliniengerecht behandelt werden können, auch in Zukunft fortgeschrieben.“

Gesetzliche Vorgaben für die psychotherapeutische Bedarfsplanung notwendig

Der G-BA hatte bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 den Auftrag erhalten, die Bedarfsplanung zu reformieren und hierbei den Fokus insbesondere auf die psychotherapeutische Versorgung zu richten. Die ihm hierfür gesetzte Frist hat der G-BA nicht eingehalten. Gesundheitsminister Spahn will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz dem säumigen G-BA eine Fristverlängerung bis zum 1. Juli 2019 gewähren. Diese Fristverlängerung sollte jedoch nicht ohne Auflagen bleiben. Damit der G-BA mit seinen sich in der Bedarfsplanung oft blockierenden Bänken – Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband – zu sachgerechten Lösungen kommen kann, sollte er vom Gesetzgeber konkrete Vorgaben für die Reform insbesondere der psychotherapeutischen Bedarfsplanung erhalten. Diese sollten vor allem das Ziel haben, die Fehler in der Bedarfsplanung für die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeuten aus dem Jahr 1999 zu beheben und die bevölkerungsrepräsentativen Daten zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen aus der DEGS-Studie des Robert Koch-Instituts systematisch zu berücksichtigen.

Das lange Warten

Interview mit LPK-Präsident Dietrich Munz in Psychologie Heute

(LPK BW) Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, über Ursachen und Folgen der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Herr Dr. Munz, warum ist es in Deutschland so schwierig, einen Psychotherapieplatz zu bekommen?

Weil wir vor allem in ländlichen Gebieten, aber auch in vielen Städten zu wenig Therapeuten mit Kas­senzulassung haben. Deshalb ist die Kapazität zur Behandlung psychisch Kranker begrenzt und zu niedrig.

Jedes Jahr absolvieren rund 2500 Psychologen und Pädagogen erfolgreich die staatliche Therapeutenausbildung. Reicht dieser Nachwuchs nicht, um den Bedarf zu decken?

Wir haben genug Nachwuchs, der Interesse hat, einen Kassensitz zu bekommen… Weiterlesen unter https://www.psychologie-heute.de/gesundheit/39530-das-lange-warten/volltext.html

Neue Personalvorgaben für Psychiatrie und Psychosomatik

Bundesregierung besteht auf fristgerechte G-BA-Entscheidung

(BPtK) Die Bundesregierung erwartet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fristgerecht zum 30. September 2019 die neuen Mindestvorgaben zum erforderlichen Personal in Psychiatrie und Psychosomatik beschließt. Dies geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Stand der Umsetzung des PsychVVG“ (Bundestagsdrucksache 19/3725) hervor. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) will die Bundesregierung „gute Versorgung und die menschliche Zuwendung“ in den Kliniken für psychisch kranke Menschen stärken und Behandlungen mit hohem Aufwand künftig besser vergüten. Der G-BA bekam den gesetzlichen Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik festzulegen, die eine leitliniengerechte Behandlung ermöglichen.

Die Bundesregierung will die Entwicklung der neuen Personalvorgaben im G-BA aufmerksam verfolgen, unter anderem durch eine regelmäßige Teilnahme des Bundesgesundheitsministeriums an dessen Arbeitssitzungen. Mit ihrem Appell an den G-BA stellt die Bundesregierung klar, dass sie von der Selbstverwaltung eine Einigung erwartet und ein Scheitern der Verhandlungen im G-BA nicht akzeptieren wird. Die neuen Personalanforderungen sollen dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Noch immer keine Transparenz über Personal

Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass noch keine belastbaren Daten vorliegen, inwieweit die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) umgesetzt ist. Zwar haben für das Jahr 2016 knapp 84 Prozent der Einrichtungen Angaben gemäß der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung vorgelegt. Von diesen sind aber wiederum knapp 70 Prozent von der Anforderung eines differenzierten Personalnachweises befreit (Stand: August 2018), weil zum Zeitpunkt der Budgetvereinbarung für das Jahr 2016 keine ausreichend differenzierte Personaldokumentation vereinbart worden war. Für das Jahr 2017 sieht die Quote noch schlechter aus. Zum Stichtag 31. Mai 2018 haben nicht einmal die Hälfte der Einrichtungen (44 Prozent) die Daten zu ihrem Personal vollständig übermittelt.

Aussagen zum Umsetzungsgrad der Psych-PV lassen sich auf dieser Datenbasis nicht treffen, stellen sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fest. Allerdings planen die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene in den nächsten Wochen ein Auswertungskonzept zu vereinbaren, um ihrer Verpflichtung nach einer umfassenden Auswertung der Personalnachweise nachzukommen. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit die Psych-PV-Nachweise die erforderliche Transparenz über das Personal in der Psychiatrie herstellen.

Fast kein Interesse an „stationsäquivalenter Behandlung“

Ferner zeigen die psychiatrischen Krankenhäuser bisher fast kein Interesse an der neuen „stationsäquivalenten Behandlung“, die ebenfalls mit dem PsychVVG eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine Behandlung auch schwerer psychischer Erkrankungen im häuslichen Umfeld des Patienten, welche durch mobile, ärztlich geleitete, multiprofessionelle Behandlungsteams erbracht wird und Krankenhausbehandlung ersetzen soll. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes haben erst drei Krankenhäuser mit den Krankenkassen Leistungen und Entgelte zur stationsäquivalenten Behandlung vereinbart. Zudem machten mindestens sieben weitere Krankenhäuser von der Möglichkeit Gebrauch, bei noch nicht abgeschlossenen und genehmigten Budgetvereinbarungen Ersatzbeträge für die stationsäquivalente Behandlung abzurechnen. Die DKG geht davon aus, dass es nur eine geringe einstellige Anzahl von Krankenhäusern in jedem Bundesland gebe, die überhaupt beabsichtigt, stationsäquivalente Leistungen zu erbringen.

Die Angaben bestätigen die bereits bei der Einführung der stationsäquivalenten Behandlung geäußerten Bedenken, diese sei viel zu eng gefasst, als dass hieraus ein flächendeckendes Versorgungsangebot für schwer psychisch kranke Menschen entstehen könnte. So setzt eine stationsäquivalente Behandlung z. B. immer eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit voraus. Es fehlen nach wie vor Regelungen, die es ermöglichen, schwer psychisch kranke Menschen in akuten Krankheitsphasen und Krisen ambulant ausreichend intensiv zu behandeln, um stationäre Aufnahmen im Vorfeld zu verhindern. Erste amtliche Informationen darüber, wie viele Patienten eine stationsäquivalente Behandlung erhalten, sollen 2019 vorliegen.

Sofortprogramm für psychisch Kranke in ländlichen Regionen

BPtK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK) Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reicht nicht aus, um psychisch kranken Menschen innerhalb von vier Wochen eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln. „Schnelle Termine für Beratung und Diagnose sind ein erster wichtiger Schritt. Danach ist es jedoch entscheidend, dass überhaupt Behandlungsplätze zu vermitteln sind“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Unverständlich ist, dass mit dem Gesetz zwar mehr Psychiater, die im Schwerpunkt Medikamente verschreiben, aber nicht insbesondere auch mehr Psychotherapeuten zugelassen werden sollen.“

Psychisch kranke Menschen warten durchschnittlich fünf Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. Besonders lang sind die Wartezeiten in den ländlichen Regionen, in Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen. Und auch im Ruhrgebiet gibt es viel zu wenig Psychotherapeuten, weil den Städten zwischen Duisburg und Dortmund nicht die gleiche Anzahl von Behandlungsplätzen wie anderen Großstädten zugestanden wird. „Wir brauchen deshalb insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Psychotherapeuten sollten sich in ländlichen Regionen, die unbestritten besonders schlecht versorgt sind, unbeschränkt niederlassen und Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Diese Aufhebung der viel zu engen Grenzen für die psychotherapeutische Bedarfsplanung sollte auch für das Ruhrgebiet gelten, das besonders schlecht versorgt wird.“

„Der Gemeinsame Bundesausschuss kommt seit Jahren nicht seinem Auftrag nach, die Bedarfsplanung insbesondere für Psychotherapeuten zu reformieren. Unter dem Überschreiten gesetzlich vorgegebener Fristen leiden vor allem psychisch kranke Menschen, deren Leiden sich verschlimmern und chronifizieren“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Gesundheitsminister Spahn darf die psychisch kranken Menschen nicht länger warten lassen. Er muss deshalb in seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz Ad-hoc-Verbesserungen planen, damit für sie auch ausreichend Behandlungsplätze zur Verfügung stehen.“ Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber mit Vorgaben dafür sorgen, dass künftig die Häufigkeit der psychischen Erkrankungen zur Grundlage der Bedarfsplanung gemacht und sowohl bei der Gesamtzahl der Psychotherapeuten als auch bei regionalen Regelungen berücksichtigt wird.

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Honorierung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation

Bewertungsausschuss beschließt EBM-Änderungen für Psychotherapeuten

(BPtK) Der Bewertungsausschuss hat die Honorierung für Soziotherapie und medizinische Rehabilitation geregelt, wenn diese von Psychotherapeuten verordnet werden. Damit können ab dem 2. Quartal 2018 auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Soziotherapie und medizinische Rehabilitation, die von den Krankenkassen bezahlt werden, verordnen und abrechnen. Die Erstverordnung von Soziotherapie (GOP 30810) und die Folgeverordnung (GOP 30811) werden jeweils mit 17,90 Euro, die Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) mit 32,18 Euro (Stand: 1. Januar 2018) vergütet.

Um Soziotherapie verordnen zu können, müssen Psychotherapeuten zuvor bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Abrechnungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist auch die Erklärung einer Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur einzureichen. Für die Rehabilitationsverordnung muss dagegen keine Abrechnungsgenehmigung beantragt werden.

Seit Juni 2017 sind die Änderungen der Soziotherapie- und Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, die die neuen Befugnisse von Psychotherapeuten zur Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation regeln. Mit diesen neuen Befugnissen verfügen Psychotherapeuten über weitere wichtige Bausteine, um eine umfassendere Versorgung von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Erkrankungen besser koordinieren zu können. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat bereits eine „Praxis-Info Soziotherapie“ veröffentlicht, in der auch erläutert wird, wie Psychotherapie und Soziotherapie sich ergänzen und aufeinander aufbauen können.

Mitte März 2018 wird die BPtK auch eine Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ veröffentlichen, in der ausführlich und anhand von Fallbeispielen beschrieben wird, wann und wie Psychotherapeuten eine medizinische Rehabilitation verordnen können.

Psychiatrische Institutsambulanzen werden weiter angerechnet

BPtK: G-BA lässt psychisch kranke Menschen weiter warten

(BPtK) Psychiatrische Institutsambulanzen sollen auch künftig in der Bedarfsplanung pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten angerechnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Obwohl Psychiatrische Institutsambulanzen nachweislich im Schwerpunkt keine psychotherapeutischen Leistungen erbringen, werden sie in der Bedarfsplanung bis Ende 2022 pauschal auf die Gruppe der Psychotherapeuten angerechnet. „Der G-BA verlängert damit wissentlich eine fachlich falsche Regelung, die in der ambulanten Versorgung von psychisch kranken Menschen weiter zu langen Wartezeiten führt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Patienten erhalten in Psychiatrischen Institutsambulanzen vor allem eine psychiatrische Basisversorgung, ergänzt um pflegerische und ergotherapeutische Leistungen. Psychotherapie findet dort in aller Regel nicht statt.“

Durch die willkürliche G-BA-Entscheidung droht in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Abbau von psychotherapeutischen Praxen. In Regionen, in denen durch Psychiatrische Institutsambulanzen ein Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent erreicht wird, besteht die Gefahr, dass Praxissitze nicht mehr nachbesetzt werden. In ländlichen Regionen, in denen die Bedarfsplanung grundsätzlich viel zu wenige Praxen vorsieht, könnten sich die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung dadurch weiter verlängern.

Psychiatrische Institutsambulanzen versorgen grundsätzlich andere Patienten als psychotherapeutische Praxen. Sie behandeln psychisch kranke Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung nicht ausreichend in ambulanten Praxen versorgt werden können. Dabei erhält ein Drittel der Patienten in Psychiatrischen Institutsambulanzen nur einen Termin pro Quartal, ein weiteres Drittel lediglich 2 oder 3 Termine. In einer psychotherapeutischen Behandlung ist dagegen ein Termin pro Woche die Regel. „Der G-BA hat eine offensichtlich fachlich falsche Regelung verlängert“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Dies ist Politik zulasten psychisch kranker Menschen.“

Gleiche Chance auf Behandlung in Stadt und Land

BPtK fordert Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die neue Bundesregierung auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land zu verbessern. Insbesondere dort fehlen psychotherapeutische Praxen. Damit psychisch kranke Menschen auf dem Land die gleiche Chance auf eine Behandlung haben wie in der Stadt, sind bis zu 4.000 neue Niederlassungen notwendig. Die neue Bundesregierung sollte deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung beauftragen. Der G-BA sollte verpflichtet werden, noch im Jahr 2018 die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten auf dem Land und in der Stadt einheitlicher zu gestalten.

Psychisch kranke Menschen auf dem Land haben bisher eine viel geringere Chance, einen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten zu finden als Menschen in Ballungszentren. Ursache hierfür ist, dass der G-BA für ländliche Regionen deutlich weniger Psychotherapeuten vorsieht als für Großstädte. Während sich in Städten 36,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner niederlassen dürfen, sind es in ländlichen Regionen im ungünstigsten Fall nur 12,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. „Die beträchtlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land sind nicht zu begründen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Psychische Erkrankungen sind auf dem Land nur unwesentlich seltener als in der Stadt.“ Epidemiologische Daten belegen: In Großstädten werden 30 Prozent der Menschen jedes Jahr psychisch krank, auf dem Land sind es 27 Prozent.

Erst wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich zur Änderung der Bedarfsplanung verpflichtet, lässt sich die massive Unterversorgung von psychisch kranken Menschen auf dem Land beseitigen. „Dabei muss der Gesetzgeber diesmal dafür sorgen, dass sich der G-BA an Aufträge und Fristen hält“, mahnt Munz. Der G-BA hatte bereits den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Bis jetzt hat er diesen Auftrag nicht umgesetzt.

Verantwortlich dafür sind die beiden großen Akteure im G-BA. Der GKV-Spitzenverband agiert in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen mit nachgewiesen falschen Annahmen und spricht in Verkennung der Realität von „Überversorgung“. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung spielen honorarpolitische Überlegungen eine zentrale Rolle. Obwohl Psychotherapeuten in großen Teilen extrabudgetär vergütet werden, besteht für die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gefahr, dass sie für niedergelassene Ärzte geringere Einkommenszuwächse verhandeln können, wenn sie dringend benötigte psychotherapeutische Praxen zulassen. „Der Gesetzgeber darf dieses eigennützige Aufschieben seiner Aufträge nicht mehr hinnehmen“, fordert BPtK-Präsident Munz. Mittelfristig muss auch entschieden werden, wie neue Bedarfe in der ambulanten Versorgung zu finanzieren sind. Auch hier ist der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode gefordert.