Schlagwortarchiv für: Fortbildung

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

7. und letzte Veranstaltung des Vortragszyklus am 19.07.22 mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Mit der 7. und damit abschließenden Veranstaltung ging die im September letzten Jahres gestartete Online-Reihe nun zu Ende. Trotz abendlicher Rekordtemperaturen draußen hatten auch dieses Mal über 90 Teilnehmer an dieser digitalen Veranstaltung teilgenommen. Referent des Abends war Dr. Jan Glasenapp, Mitglied des Arbeitskreises von Anfang an.

In seiner Einführung hob Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub das langjährige Engagement des Referenten in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung hervor. Dies nicht nur als Psychotherapeut und in seinem Engagement in Fachverbänden, sondern auch als Dozent und Autor von Fachbüchern zu dieser Thematik und anderen aktuellen Fachthemen. Dabei stelle er sich immer wieder selbst neuen thematischen Herausforderungen, um auf Probleme und Hindernisse in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung hinzuweisen oder auch, wie das Thema des Abends erwarten lasse, um durch hilfreiche und orientierende Erläuterungen und Tipps einen Weg durch die besonders zu beachtenden berufs- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Zweiter Online-Fachtag der LPK BW für besondere KJP-Rechtsfragen am 6. Oktober 2022 – noch Plätze frei

(LPK BW) Nach dem großen Erfolg des Online-Fachtages zu berufsrechtlichen Fragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit über 120 Teilnehmern freuen wir uns auf eine Wiederholungveranstaltung im Herbst. Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind/Jugendlichem und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen, die wir mit Ihnen diskutieren möchten:

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Donnerstag, 06.10.2022
09.00-12.00 Uhr

Programmflyer

Anmeldung

Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt vor allem auf drei Themen:

  • Schweigepflicht
  • Schnittstelle Kindertherapie / familiengerichtliche Auseinandersetzungen
  • Kindeswohlgefährdung

Nach Impulsvorträgen wird anhand von Fallvignetten mit juristischer Unterstützung mehr Sicherheit im Umgang mit kritischen Therapiesituationen vermittelt. Die rechtlichen und psychotherapeutischen Aspekte werden jeweils in einem Podiumsgespräch zwischen Referentin, Kammerjuristin und Ausschussmitglied vertieft. Für Rückfragen steht der moderierte Chat zur Verfügung.

Der Vorstand und Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung Kinder und Jugendliche“ der LPK Baden-Württemberg laden Sie herzlich hierzu ein und würden sich freuen, Sie bei dieser Online-Veranstaltung begrüßen zu dürfen!

Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen – Besonderheiten der Psychotherapie

6. Veranstaltung des Arbeitskreises – Vortrag Hermann Kolbe

(LPK BW) Zum 6. und vorletzten Seminar der Ende September 2021 gestarteten Online-Reihe, gestaltet von den Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“, hatten sich über 230 Teilnehmer*innen angemeldet, also mehr als zwei bis drei Mal so viele wie zu den Themen der vorhergehenden Seminare. Davon waren mehr als die Hälfte erstmals dabei!

In seiner Einführung informierte Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub zunächst wieder zu den Anliegen, Zielen und Aktivitäten des Arbeitskreises. Er gestand ein, dass er sich angesichts dieses unerwartet hohen Interesses am Thema vorab durch Recherchen im Internet schon mal schlau gemacht habe, um für sich erste Erklärungen in der Vielfalt der Fachinformationen, Videos von Fachleuten und Berichten von Betroffenen zu finden. Diese Recherche habe ihm dann rasch deutlich gemacht, dass das Bild von Autismus-Spektrum-Störungen stark geprägt ist von Filmen wie „Rain Man“ oder den besonderen Qualitäten und den Empfindlichkeiten von autistischen Menschen wie z. B. Greta Thunberg.

Markant jedoch sei gewesen, dass nur zwei Beiträge über autistische Menschen mit geistiger Behinderung zu finden gewesen seien, die sich mit deren besonderen Begabungen, Überforderungen oder auch den Problemen beschäftigten, wenn die Betroffenen sich sprachlich und im Verhalten bei sensorischen Überforderungen im Alltag nicht adäquat verständlich machen könnten. Dies habe ihm rasch klar gemacht, dass psychotherapeutische Arbeit mit diesen Menschen besonderes Wissen, hohe Aufmerksamkeit und Sensibilität erfordere und ihm die hohe Beteiligung der Kolleg*innen an diesem Thema verständlicher gemacht.

Anschließend stellte er kurz den Referenten des Abends Hermann Kolbe vor, wies auf dessen jahrelange therapeutische Erfahrung in einem großen Behindertenheim hin, in dem er unter anderem langjährig die Leitung der heilpädagogischen Förderung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten hatte, darunter viele Autisten. Damit gehöre er zu den wenigen Experten mit reichlicher Erfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit mit autistischen Menschen mit psychischen Störungen.

In seinem Vortrag ging Hermann Kolbe zunächst anhand von Fallbeispielen auf Prinzipien des Verständnisses der anderen Sicht der Welt ein, die oft als „verquer“ beschriebene Logik des Denkens, die Eingeschränktheit, Gefühle zu kommunizieren und die scheinbar extreme Selbstbezogenheit. Hinter alldem zeige sich allerdings oft Angst als Grundstörung.

Ausführlich erläuterte er diagnostische Kriterien und Hilfsmittel im Spektrum von Einschränkungen in Intelligenz (hier besonders die Schwierigkeit zwischen Autismus und Schwerstbehinderung zu unterscheiden), in sprachlichen Fähigkeiten, Sinnesempfindlichkeiten, Beweglichkeit und sozialem Umgang. Hinzu käme eine hohe Komorbidität, auf die zu achten sei, um zu einem besseren Verständnis in der therapeutischen Arbeit zu kommen. Er wies dann auf die Wichtigkeit und die besonderen Herausforderungen und Belastungen auf Seiten Familienangehöriger und Betreuer hin, die es in der Arbeit immer einzubeziehen gilt. Neben einem Überblick über bewährte und hilfreiche Untersuchungsverfahren ging er auf einige hilfreiche psychoedukative und verhaltenstherapeutische Strategien ein.

In der abschließenden Diskussion gab es viel positive Rückmeldung mit Dank für den informativen Vortrag und die wertvollen fachlichen Hinweise, sowie die gelungene Verbindung von theoretischen und praktischen Informationen. Weiter wurde anhand der zahlreichen Rückmeldungen im Chat und im direkten Austausch deutlich, dass nicht wenige Teilnehmer*innen in diesem Bereich Expertise hatten, es gab weitere Hinweise, Bewertungen und Austausch zu möglichen diagnostischen Verfahren.

Im weiteren Austausch ging es um die therapeutischen Möglichkeiten von Psychotherapeut*innen in den ambulanten Behandlungszenten, die für diese Zielgruppe aufgebaut wurden, wie etwa Autismuszentren, Sozialpädiatrische Zentren und Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung (MZEB). Diese spezialisierten Behandlungszentren sind darauf ausgerichtet, ein Behandlungs- und Unterstützungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Mehrfachbehinderung und komplexen Erkrankungen durch multiprofessionelle Teams anzubieten. Thema dabei waren die dort gegebenen eingeschränkten Rahmenbedingungen, psychotherapeutisch zu arbeiten, sei es die Einschränkung des Behandlungskatalogs auf Diagnostik oder dass für eigenständig erstellte Berichte der wenigen dort tätigen approbierten Psychotherapeut*innen weiter fachärztliche Unterschriften gefordert seien. Auch wurde bedauert, dass in den entstehenden oder schon bestehenden MZEBs (in den Bundesländern immerhin bereits ca. 60) Psychotherapie nicht im Leistungskatalog geführt werde. Zu diesen angesprochenen Themen soll ein weiterer Austausch im Arbeitskreis und mit Teilnehmern der Fortbildung initiiert werden.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

7. Online-Veranstaltung am 19.07.2022 mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 19. Juli 2022 mit dem siebten und letzten Beitrag zu Ende gehen. Es referiert Dr. Jan Glasenapp. Hierzu laden wir herzlich ein. Das Thema des Vortrags lautet

Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Zeit: 19.07.2022, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
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Dieses Mal werden die Änderungen und Möglichkeiten der Psychotherapie-Richtlinie mitsamt Indikation, Sprechstunde, probatorischen Sitzungen, Rezidivprophylaxe und Einbindung von Bezugspersonen näher vorgestellt. Es werden Empfehlungen für das Antragsverfahren und den Bericht an den Gutachter gegeben und mit Beispielen illustriert. Schließlich werden berufsrechtliche Aspekte von Informationsweitergabe und Schweigepflicht vertieft und miteinander diskutiert.

Zur Person: Dr. phil. Jan Glasenapp hat nach dem Studium in verschiedenen Einrichtungen gearbeitet mit dem Schwerpunkt auf der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Er setzt sich seitdem für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ein. Seit 2003 arbeitet er als Psychotherapeut in eigener Praxis in Schwäbisch Gmünd und ist Dozent und Supervisor in verschiedenen Ausbildungsinstituten. Er hat Fachartikel und Bücher veröffentlicht zu verschiedenen Themen der Psychotherapie und insbesondere zur Thematik der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen. In der Landespsychotherapeutenkammer BW ist er Delegierter und für diese auch Delegierter beim Deutschen Psychotherapeutentag. Er ist Mitglied des Zulassungsausschusses des Regierungsbezirks Nord-Württemberg und bestellter Gutachter für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen für Einzel- und Gruppentherapie der KBV.

BPtK setzt Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung fort

Online-Veranstaltung am 8. Juni 2022 zu schweren Zwangserkrankungen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt ihre Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexversorgung fort. Schwerpunkt der dritten Veranstaltung am 8. Juni 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit schweren Zwangserkrankungen. Einführend werden die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Komplexbehandlung einschließlich der Aufgaben von Psychotherapeut*innen vorgestellt. Im Anschluss wird aus der Perspektive von stationär und ambulant tätigen Psychotherapeut*innen sowie weiteren Gesundheitsberufen dargestellt und diskutiert, wie eine vernetzte Versorgung ausgestaltet werden kann.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 2. Juni 2022. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot soll ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten und den Aufbau der Netze zu befördern, hat die BPtK Anfang des Jahres eine neue Online-Fortbildungsreihe begonnen.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen

Sechste Online-Veranstaltung am 31.05.2022 mit Hermann Kolbe

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 31. Mai 2022 mit dem sechsten Beitrag fortgesetzt. Es referiert Hermann Kolbe. Hierzu laden wir herzlich ein. Das Thema des Vortrags lautet

Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen

Zeit: 31.05.2022, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Jetzt anmelden

Anhand von Theorie, Fallbeispielen und unter Berücksichtigung ihrer Abhängigkeit von Umgebungsvariablen werden die Besonderheiten in der Psychotherapie mit Autismus vorgestellt und diskutiert.

Der Referent, Hermann Kolbe, ist Psychologischer Psychotherapeut, nach Berentung jetzt niedergelassen in eigener Praxis. Er war lange Jahre in einer großen Behinderteneinrichtung tätig, in der auch viele Menschen mit Autismus wohnen. Dort leitete er die Heilpädagogische Förderung für Menschen mit schweren Behinderungen sowie leichten Behinderungen mit Verhaltensauffälligkeiten, v.a. von Autisten. 

 

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen

5. Veranstaltung des Arbeitskreises – Vortrag Kerstin Lutz

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises  „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ wurde am 26. April 2022 fortgesetzt. Erneut besuchten über 80 Teilnehmer*innen den nun 5. Fortbildungsabend des Arbeitskreises der LPK BW Psychotherapie für Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen; über ein Drittel war erstmals dabei. Dieses Mal wendete sich Dr. Kerstin Lutz dem wichtigen Thema „Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen“ zu. Nach kurzer Einführung in die Anliegen des AK, wie z.B. der Erweiterung der regionalen Zusammenarbeit in Qualitätszirkeln und der Erhöhung der Anzahl niedergelassener Psychotherapeut*innen, die sich zutrauen auch Patient*innen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu behandeln, stellte Dr. Roland Straub, Behindertenbeauftragter und Mitglied des LPK-Vorstands die Referentin des Abends vor. Kerstin Lutz habe als erste PiA in der LPK-Vertreterversammlung, noch während ihrer Ausbildungszeit und angestellt in einer Praxis, erste Erfahrungen mit Menschen mit geistiger Behinderung sammeln können und sei dem AK bei Gründung noch als PiA und jüngstes Mitglied beigetreten. Seitdem habe sie das Thema nicht mehr losgelassen, sei ihr zur Mission geworden, weshalb sie seit Beginn auch im AK mitgearbeitet habe und im Qualitätszirkel der Region Reutlingen/Tübingen bis heute engagiert sei. In ihrer aktuellen Tätigkeit in einem Ausbildungsinstitut habe sie nun mit Ausbildungskandidat*innen in Lehre und ambulanter Praxis zu tun und versuche auch diese nun zu interessieren und zu begeistern für diese Arbeit.

BPtK setzt Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung fort

Online-Veranstaltung am 4. Mai 2022 zu Abhängigkeitserkrankungen

(BPtK) Schwerpunkt der dritten Veranstaltung am 4. Mai 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen. Hintergrund sind die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Aufgaben der Psychotherapeut*innen in der ambulanten Komplexbehandlung. Aus der Perspektive von Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und weiteren Gesundheitsberufen und Einrichtungen der Suchthilfe wird dargestellt, wie eine vernetzte Versorgung ausgestaltet werden kann.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 27. April 2022. Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 150 Personen begrenzt. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot soll ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten und den Aufbau der Netze zu befördern, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Anfang des Jahres eine neue Online-Fortbildungsreihe begonnen.

Erfolgreiche Fortbildung zu besonderen Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Etwa 130 Teilnehmer beim Online-Fachtag der LPK BW

(LPK BW) Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlichem und der Beziehung zwischen Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen, zu denen der LPK-Ausschuss für die „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ am 02.04.2022 eine mit etwa 130 Teilnehmern sehr gut besuchte Online-Fachveranstaltung durchgeführt hat. Themen waren Schweigepflicht, Schnittstelle Kindertherapie/familiengerichtliche Verfahren und Kindeswohlgefährdung. In Form eines Impulsvortrags wurde jedes Thema von einem anderen Ausschussmitglied vorgestellt. Anschließend wurden diese auf dem virtuellen Podium, bestehend aus der Moderatorin Michaela Willhauck-Fojkar, der jeweiligen Referentin, einem weiteren Ausschussmitglied und der Justiziarin der Kammer, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, anhand einer Fallvignette diskutiert.

Christine Breit, niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP), machte den Aufschlag und legte die besonderen Herausforderungen des Umgangs mit der Schweigepflicht dar. Sie zeigte das Rechtsgut der Schweigepflicht, aber auch Offenbarungspflichten und Offenbarungsbefugnisse von KJP auf. Diskutiert wurden Schwierigkeiten im Umgang mit der Schweigepflicht, die sich bei getrennten Eltern ergeben, und die Rechte von Jugendlichen z.B. hinsichtlich der Akteneinsicht.

Streit zwischen getrennten Eltern wegen des Einverständnisses zur Vorstellung beim KJP, der Konflikt zwischen dem Informationsrecht der Eltern(teile) und dem Schutz des therapeutischen Raums bei noch nicht einwilligungsfähigen Kindern, Äußerungen von KJP in familiengerichtlichen Verfahren und Informationen an die Gutachterin waren Themen, die Dr. Judith Arnscheid, KJP und PP sowie Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs und Geschäftsführerin der Gutachtenstelle Stuttgart, in ihrem Vortrag „Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zum Familiengericht“ behandelte.

Im dritten Teil stellte Dorothea Groschwitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und LPK-Vorstandsmitglied, die möglichen Herangehensweisen im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung bei Patienten vor. Hierbei ging es insbesondere um die Frage, wann und wie die Schweigepflicht durchbrochen werden kann/darf/muss, um das Kind zu schützen. Das vierstufige Vorgehen nach § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) ermöglicht eine therapeutisch und rechtlich sichere Vorgehensweise und sollte allen KJP bekannt sein.

Die Diskussion von Fallvignetten auf dem Podium machte die genannten Rechtsthemen für die Praxis lebendig und anschaulich v.a. auch im Hinblick auf die therapeutische Herangehensweise. Die Teilnehmer*innen nutzten die Möglichkeit, im Chat Fragen zu stellen. Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmer*innen als sehr informativ und lebendig bewertet und soll am 06.10.2022 (Donnerstagvormittag) fortgesetzt werden. Die Folien der Impulsvorträge stehen unterhalb dieses Berichtes zum Download zur Verfügung. Der Ausschuss wird sich mit den Fragen der Teilnehmer*innen weiter beschäftigen und sie ggf. auch in einer weiteren Auflage der Broschüre zu KJP-Rechtsfragen aufnehmen.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen

Fünfte Online-Veranstaltung am 26.04.2022 mit Dr. Kerstin Lutz

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 26. April 2022 fortgesetzt mit dem nunmehr fünften Beitrag. Es referiert Dr. Kerstin Lutz. Hierzu laden wir herzlich ein. Das Thema des Vortrags lautet

Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen

Zeit: 26.04.2022, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Jetzt anmelden

An diesem Abend wird versucht aufzuzeigen, wie bei diesem besonderen Personenkreis, der ja immer auch gleichzeitig meist in mehrere (meist professionelle) Hilfesysteme eingebettet ist, die Zusammenarbeit aber auch Abgrenzung zu diesen Systemen im Rahmen einer Psychotherapie gestaltet werden kann. Insbesondere soll auch der Umgang mit unterschiedlichsten Erwartungen und Anforderungen der Systeme, auch dem familiären System, diskutiert werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Fortbildungsveranstaltung wieder Ihr Interesse findet.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Sie können 3 Fortbildungspunkte erwerben.