Schlagwortarchiv für: E-Health

Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10. Mai 2019 in Dresden statt und wird in Kooperation von Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.

Bei der Veranstaltung werden digitale Angebote aus den Bereichen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Psychotherapie dargestellt, die dazu beitragen können, das Versorgungsangebot zu erweitern und zu verbessern. In den Workshops können konkrete Beispiele digitaler Anwendungen betrachtet und Potenziale sowie kritische Punkte intensiv diskutiert werden.

Videosprechstunde auch für Psychotherapeuten möglich

Bis 1. April 2019 erarbeitet Bewertungsausschuss die EBM-Regelungen

(BPtK) Bis zum 1. April 2019 erarbeitet der Bewertungsausschuss die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Videosprechstunden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich dafür eingesetzt, dass im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Behandlung über Video nicht nur Ärzten, sondern auch Psychotherapeuten ermöglicht wird. Mit dem Auftrag an den Bewertungsausschuss wurde diese Forderung umgesetzt.

Gleichzeitig hat der 33. Deutsche Psychotherapeutentag eine Änderung der Musterberufsordnung beschlossen, um eine Fernbehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen. Die Regelung in der Musterberufsordnung sieht vor, dass eine Videobehandlung unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflichten grundsätzlich möglich ist. Hierzu gehört, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung immer die Anwesenheit des Patienten voraussetzt.

Für die Nutzung von Internetprogrammen und elektronischen Medien im Praxisalltag hatte die BPtK 2017 einen Leitfaden erstellt.

Telematikinfrastruktur: Frist für Bestellung verlängert

Komponenten müssen bis zum 31. März 2019 bestellt werden

(BPtK) In letzter Minute wurde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Frist für die Anbindung einer Praxis an die Telematikinfrastruktur um drei Monate verlängert. Psychotherapeutenpraxen müssen nun bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen. Ursprünglich war dafür als Frist der 31. Dezember 2018 vorgesehen. Das Bestelldatum muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden.

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Umfassender Kriterienkatalog für Gesundheits-Apps

Fraunhofer FOKUS unterstützt Bewertung von Internetangeboten

(BPtK) Fraunhofer FOKUS hat einen umfassenden Kriterienkatalog entwickelt, um Gesundheits-Apps bewerten und empfehlen zu können, und als Webanwendung zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm „AppKri“ können Patientenverbände, medizinische Fachgesellschaften und andere gezielt eine eigene Kriterienliste für spezifische Zielgruppen zusammenstellen, um Gesundheits-Apps zu beurteilen und auszuwählen. Das Projekt wurde vom Bundesgesundheitsministerium gefördert, die Anwendung ist seit dem 6. November freigeschaltet.

LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW) Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt des Tages führte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz in das Thema Bedarfsplanung ein. In seinem Vortrag stellte er das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung vor und informierte über die Konsequenzen daraus. So stelle das Gutachten fest, dass im ländlichen Raum je nach Berechnungsmodell bis zu 2400 Psychotherapeutensitze fehlen, in einigen Ballungsgebieten aber eine Überversorgung festzustellen sei. In der anschließenden Diskussion wurden die Vorschläge des Gutachtens kritisch hinterfragt, insbesondere auch, wie denn ein Abbau von Sitzen in den laut Gutachten nominell überversorgten Gebieten von statten gehen solle.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen

(BPtK) In Zukunft können die Möglichkeiten der Videobehandlung auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung genutzt werden. Diese Leistung soll durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nun auch für Psychotherapeuten eingeführt werden, die bisher keine Videobehandlungen anbieten konnten. Der Bewertungsausschuss wird beauftragt, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen. Es liegt dann in der Hand des Bewertungsausschusses, wie diese Leistung ausgestaltet wird, sodass die Versorgung psychisch kranker Menschen durch eine Videobehandlung sinnvoll ergänzt werden kann.

Die bisher im Einheitlichen Bewertungsmaßstab enthaltene Vorgabe von Krankheitsbildern wird entfallen, sodass Psychotherapeuten und Ärzte in Zukunft selbst entscheiden können, bei welchen Erkrankungen eine Videobehandlung in Absprache mit dem Patienten als sachgerecht erachtet wird.

In der Gesetzesbegründung ist außerdem vorgesehen, dass dabei die Besonderheiten der Versorgung und der Berufsordnung zu berücksichtigen sind. Zu den berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten gehört, dass einer Videobehandlung zum Beispiel immer eine angemessene Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren persönlichen Kontakt vorangehen muss. Ferner müssen Datensicherheit und Datenschutz sichergestellt sein.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt, dass damit diese Leistung auch in der ambulanten Psychotherapie eingeführt werden soll. Hierbei sind allerdings die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Einer Videobehandlung muss zum Beispiel immer eine angemessene Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren persönlichen Kontakt vorangehen. Ferner müssen Datensicherheit und Datenschutz sichergestellt sein.

Symposium „Telemedizin – Digitalisierung in Medizin und Pflege“

(LPK BW) Was ist der beste Weg, um diese digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen für alle nutzbar zu machen? Gesundheitsminister Manne Lucha und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer haben sich dazu mit rund 250 Vertretenden aus dem Gesundheitssektor ausgetauscht.

Baden-Württemberg positioniere sich derzeit als bundesweiter Vorreiter. Die Landesärztekammer sowie die LPK Baden-Württemberg haben als bisher erste Kammern die Berufsordnung gelockert, so dass nun modellhaft Projekte mit echter Fernbehandlung, also ohne vorherigen Kontakt von Patientin und Patient mit Ärztin oder Arzt, erlaubt seien. Die drei laufenden Modellprojekte sollen der Verbesserung und Förderung der ärztlichen Versorgung besonders auch im ländlichen Raum dienen. Arztpraxen sollen in unterversorgten beziehungsweise von Unterversorgung bedrohten Regionen entlastet werden, indem ‚einfache‘ Fälle telemedizinisch beraten und versorgt werden. Ärztinnen und Ärzte sollen somit mehr Zeit für Patientinnen und Patienten haben, die tatsächlich in die Sprechstunde kommen müssen.

Vorgestellt wurde auch das ‚Praktische Handbuch zur Qualitätsentwicklung in der Telemedizin‘, das den Transfer von der Forschung in die Praxis unterstützen soll. Das Buch enthält auch eine Checkliste mit Qualitätskriterien, anhand derer Projekte auf ihre Anwendungstauglichkeit hin überprüft werden können. Minister Lucha stellte abschließend auch klar, dass die neuen Angebote die bisherigen Behandlungsformen zwar unterstützen und ergänzen, aber niemals ersetzen könnten.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.