Schlagwortarchiv für: Behinderung

Bitte um Mitwirkung: Erfahrungen mit arbeitsbezogenen Problemlagen, psychosomatischer Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten in der ambulanten Psychotherapie

Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Wir bitten alle Kammermitglieder, die in der ambulanten Versorgung arbeiten (v.a. Kassenpraxen, Privatpraxen), diese für die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung wichtige Befragung/Studie mit zu unterstützen. Hier der Info-Text der Studien- bzw. Projektgruppe, die von der DRV Westfalen, der Charite sowie der Medical School Berlin geleitet wird:

„Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet intensiv daran, Menschen mit psychischen Erkrankungen durch präventive und rehabilitative Angebote zu unterstützen und ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Eine engere Zusammenarbeit mit ambulanten PsychotherapeutInnen ist dabei sinnvoll und wird von der DRV im Sinne der Versicherten ausdrücklich gewünscht. Bislang ist wenig bekannt, wie verbreitet diese Themen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis sind und welche Erfahrungen dort gemacht werden. Eine gute Kooperation mit den ambulant behandelnden PsychotherapeutInnen ist aber von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Rückkehr ins Erwerbsleben oder einen guten Übergang in das Leben nach der Erwerbsarbeit.

Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung – wie bereits Kinder und Jugendliche – bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.

Die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie trägt dem erhöhten Zeitbedarf bei diesen Patientinnen und Patienten während der Diagnostik und Behandlung Rechnung. Hierbei können auch relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld – wie z. B. Betreuer, Eltern, Geschwister – intensiver einbezogen werden. Einschränkungen und Besonderheiten im Sprachverständnis und den verbalen und non-verbalen Ausdrucksmöglichkeiten können die Kommunikation erschweren und in der Phase der diagnostischen Abklärung, der Indikationsstellung und des Aufbaus einer therapeutischen Beziehung einen besonders hohen zeitlichen Aufwand erforderlich machen. Anregungen der Bundespsychotherapeutenkammer, diese zusätzlichen Zeiten auch für die Akutbehandlung vorzusehen und die Rezidivprophylaxe als eigenen zusätzlichen Leistungsbereich für diese Patientinnen und Patienten bereitzustellen, hat der G-BA bei dem aktuellen Beschluss noch nicht aufgegriffen.

Insgesamt ist die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie ein erster wichtiger Baustein, die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu verbessern. Sie sind häufiger psychisch belastet und haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten. Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in Deutschland jedoch häufig noch sehr unzureichend. Trotz aller Fortschritte in der Diagnostik psychischer Erkrankungen und der Anpassung der psychotherapeutischen Verfahren für diese Patientinnen und Patienten bestehen noch immer erhebliche Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Dabei konnten verschiedene Studien zeigen, dass die psychotherapeutische Behandlung auch bei Menschen mit geistiger Behinderung wirksam ist.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.

Bundestag verabschiedet Bundesteilhabegesetz

Umstrittene 5 aus 9-Regelung gekippt

(BPtK) Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 in 2./3. Lesung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet (BT-Drs. 18/9522). Die Koalitionsfraktionen hatten sich zum Teil der massiven Kritik angenommen und Änderungen am Gesetz vorgenommen.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Regelung, wer Anspruch auf Eingliederungshilfe hat (§ 99 SGB IX – Entwurf). Die ursprüngliche Regelung, nach der willkürlich festgelegt wurde, dass ein Anspruch dann besteht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung in fünf von neun Lebensbereichen vorliegt, wurde in dieser Form zurückgenommen. Vorerst soll die aktuell gültige Fassung des § 53 SGB XII und die Eingliederungshilfe-Verordnung beibehalten bleiben.

Die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises in § 99 SGB IX soll erst 2023 in Kraft treten. Mit der neuen Regelung wird darauf verzichtet, dass eine bestimmte Anzahl von Lebensbereichen erheblich beeinträchtigt sein muss. Zudem wird klargestellt, dass auch Menschen mit „geistigen und seelischen“ Behinderungen leistungsberechtigt sind. Bis zum Inkrafttreten sollen eine modellhafte Erprobung und eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen, um die Leistungsvoraussetzungen genauer zu bestimmen. „Die Anpassung der Regelung war notwendig“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es bleibt aber abzuwarten, wie die notwendigen Konkretisierungen ab 2023 aussehen.“

Die BPtK hatte, wie viele andere Organisationen und Verbände auch, erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert und Änderungen gefordert. Sie begrüßt die Änderung, nach der die Leistungen der Eingliederungshilfe weiter gleichrangig neben den Leistungen der Pflegeversicherung stehen sollen.

Das Bundesteilhabegesetz ist zustimmungspflichtig. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Durchgang am 16. Dezember 2016 beraten. Das Gesetz, das eine komplette Systemänderung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bringen soll, wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Die gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. T. Simon) durchgeführte Befragung wurde Ende Juni abgeschlossen, die Daten wurden inzwischen im Rahmen zweier Masterarbeiten eingegeben und ausgewertet. Die Studie wurde kammerseitig federführend von Dr. Roland Straub und Dr. Rüdiger Nübling begleitet, auch die Expertise des Arbeitskreises Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung wurde einbezogen. Leider haben sich nur etwa 150 Kammermitglieder an der Studie beteiligt, was eine Quote von unter 10% der elektronisch angeschrieben Mitglieder bedeutet. Wenngleich die Studie damit wenig repräsentativ für die aktuelle Versorgungssituation zu sein scheint, lassen sich voraussichtlich dennoch interessante Ergebnisse daraus ableiten. Die Masterarbeiten werden bis Ende des Jahres fertiggestellt und die Ergebnisse dann auf der LPK-Homepage und/oder im PTJ veröffentlicht.

Hilfe für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend

BPtK kritisiert Bundesteilhabegesetz

(BPtK) Das Bundesteilhabegesetz, das der Bundestag letzte Woche in Erster Lesung beraten hat, sollte erheblich nachgebessert werden, fordert die Bundespsychotherapeutenkammer. „Menschen mit seelischen Behinderungen können bereits Eingliederungshilfen benötigen, wenn sie in einzelnen Lebensbereichen schwerwiegend beeinträchtigt sind. Der Gesetzgeber hat hier zu hohe Hürden eingebaut“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das Gesetz ist eine große Chance für Menschen mit Behinderungen auf mehr Selbstbestimmung und Mitwirkung in der Gesellschaft. Deshalb müssen die Leistungsansprüche, die das Gesetz neu fasst, ausreichend und fachlich gut begründet sein“.

Die BPtK hält es für notwendig, das Recht zur gleichberechtigten, selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF bzw. für Kinder und Jugendliche ICF-CY) aufgeschlüsselt. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention orientiert sich daran. Die BPtK schlägt vor, die verwendeten Begrifflichkeiten im Gesetzentwurf deutlicher und konsequenter an der ICF bzw. ICF-CY zu orientieren. Insbesondere bei der Ermittlung des Leistungsanspruchs für Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX – E) ist dies noch nicht ausreichend gelungen.

Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9522 ) definiert, dass eine Teilhabe in einer bestimmten Anzahl von Lebensbereichen erheblich beeinträchtigt sein muss, damit ein Mensch mit Behinderung einen Anspruch auf Leistungen hat. Diese Mindestanzahl von Lebensbereichen ist fachlich nicht nachzuvollziehen. Für eine Leistung sollte allein gelten, ob ein Mensch in seiner Teilhabe an der Gesellschaft so eingeschränkt ist, dass er Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt. Die im Gesetzentwurf definierte Anzahl von Lebensbereichen darf darum keine Voraussetzung für einen Leistungsanspruch sein.

Erwachsene Menschen mit Intelligenzminderung

Befragung zur psychotherapeutischen Versorgungssituation in Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg beschäftigt sich seit einigen Jahren unter anderem auch mit der Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen mit Intelligenzminderung. In Zusammenarbeit mit dem vor 3 Jahren eingerichteten Arbeitskreis und der Katholischen Hochschule Freiburg führen wir nun eine Studie zur aktuellen Versorgung durch, zu der wir Sie herzlich bitten möchten, teilzunehmen. Die Befragung richtet sich an alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der LPK Baden-Württemberg, auch an jene, die bislang keine Patienten mit Intelligenzminderungen in Behandlung hatten.

Den elektronisch ausfüllbaren Fragebogen, den Sie hier herunterladen können, bitten wir Sie, bis Ende Juni an uns zurückzuschicken. Ein Informationsschreiben zur Studie steht hier ebenfalls zur Verfügung.

Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung

(LPK BW) Großer Andrang herrschte bei der am 20. April 2016 in den Räumen der Bezirksärztekammer in Stuttgart gemeinsam von Landespsychotherapeutenkammer (LPK) und Landesärztekammer (LÄK) durchgeführten Tagung zur „Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlichen psychischen Störungen – Aktuelle Möglichkeiten und Konzepte“.

Fachleute und auch Betroffene sind sich einig: Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung muss als unbefriedigend bezeichnet werden. Demgegenüber steht ein deutlich erhöhtes Risiko für psychische oder psychosomatische Störungen. Die besonderen Erwartungen und Anforderungen an eine Behandlung trauen sich viele Psychotherapeuten nicht zu. Die bei der Tagung vortragenden bzw. berichtenden Experten sollten die Teilnehmer zu einer Annäherung an das Thema ermutigen.

Frauen mit Behinderungen stärken: www.suse-hilft.de

Online-Plattform sucht Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(BPtK) Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt sexualisierte Gewalt in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene. Fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Besonders betroffen sind gehörlose Frauen, Frauen, die in Behinderteneinrichtungen leben, und Frauen mit Lernschwierigkeiten oder „geistigen Behinderungen“. Bisher erreicht sie jedoch noch viel zu selten die Unterstützung durch Anti-Gewalt-Arbeit und Therapie. Beratungsstellen und Praxen sind vielfach nicht barrierefrei und oft fehlt das Wissen über Beratungsmöglichkeiten und Therapie.

Das Projekt „Suse – sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken“ vom bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. klärt über Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen auf und zeigt Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen. Das Projekt läuft seit Januar 2014 und wird noch bis Ende 2016 von der Aktion Mensch und der Heidehof-Stiftung gefördert.

Wichtiger Bestandteil von „Suse“ ist die neue Online-Plattform www.suse-hilft.de, die im Juli online gehen soll. Dort können Betroffene und ihre Unterstützer Adressen, Anlaufstellen und Hintergrundinformationen kostenlos und barrierefrei recherchieren.

Für die Datenbank auf www.suse-hilft.de werden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesucht, die in ihrer Arbeit derzeit schon einen besonderen Fokus auf das Thema Behinderung und/oder Gewalt legen oder künftig stärker in diesem Bereich tätig werden möchten. Auch Psychotherapeuten, die bisher keine Erfahrungen mit dem Thema Behinderung gemacht haben, können sich in die Datenbank eintragen lassen. Praxisräume müssen nicht zwingend barrierefrei sein, aber Informationen hierzu sind willkommen, zum Beispiel ob die Praxis eingeschränkt oder voll für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich ist. Darüber hinaus werden Psychotherapeuten mit Gebärdensprachkompetenz und Kenntnissen der Leichten Sprache gesucht. Vertragspsychotherapeuten sowie Psychotherapeuten in Privatpraxen können sich in die deutschlandweite Adressdatenbank aufnehmen lassen.

Interessierte Psychotherapeuten werden gebeten, eine kurze E-Mail mit ihren Kontaktdaten und Angaben zum Leistungsspektrum (Psychotherapieverfahren, Leistungen für Kinder/Jugendliche und/oder Erwachsene, Kassenzulassung oder Privatpraxis) an suse@bv-bff.de zu schicken. Die Angebote werden dann auf der Seite www.suse-hilft.de veröffentlicht.

Mehr Informationen zum Projekt Suse unter www.frauen-gegen-gewalt.de und https://www.frauen-gegen-gewalt.de/projekt-suse.html.