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Reform der Psychotherapeutenausbildung „auf gutem Weg“

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK) Am 1. September tritt die Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Länder und die Universitäten bei ihrer Umsetzung „auf einem guten Weg“ sind, antwortet sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/21270).

Mit dem Reformgesetz seien die Weichen gestellt worden für eine moderne und attraktive Psychotherapeutenausbildung, die den angehenden Psychotherapeut*innen und den Patient*innen auf Dauer zugutekommen werde. Eine wichtige Klarstellung nimmt sie zur Vergütung von Ausbildungsteilnehmer*innen vor, die in der Übergangsphase nach altem Recht noch das „Psychiatriejahr“ absolvieren müssen. Während dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro im Monat, wenn sie diese praktische Tätigkeit in Vollzeitform absolvieren. Diese Vollzeitform werde mit einer Tätigkeit im Umfang von 26 Wochenstunden erfüllt.

Zur Frage einer möglichen Unterfinanzierung des neuen Studiums verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder. Der Reform lägen die Zahlen zugrunde, die im Vorfeld des Gesetzentwurfs von den Ländern genannt wurden. Daher setze sie auf die Länder, dass es eine ausreichende Anzahl neuer Studienplätze geben wird.

BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen

Das ändert sich ab dem 1. September 2020

(BPtK) Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

Die „Infos für künftige Psychotherapeut*innen“ in der neuen Reihe „BPtK-Zukunft“ fassen die wesentlichen Neuerungen zusammen: Was ist das Neue am Studium und an der Weiterbildung? Was sind die Vorteile der neuen Aus- und Weiterbildung? Wann starten die neuen Studiengänge? Für wen gelten die Übergangsregelungen?

Mindestens 1.000 Euro Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung

BPtK-Information zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit 1

(BPtK) Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung müssen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) ab dem 1. September 2020 während des Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) vergütet werden. Zukünftig ist eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat zu zahlen, wenn der Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform absolviert wird. Für die Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, da die Krankenkassen diese Mindestvergütung übernehmen müssen. Damit wird die insgesamt prekäre Ausbildungssituation in diesem Ausbildungsabschnitt etwas verbessert.

Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in einer BPtK-Information über die grundlegenden Neuerungen und Auswirkungen auf die Praxis und beantwortet Fragen zur konkreten Umsetzung der neuen Vergütungsstruktur. Damit soll der Verunsicherung von PiAs und Kliniken über diese Änderung begegnet werden.

Qualifikationsanforderungen für Systemische Therapie geregelt

Fachkunde kann ab sofort im Arztregister eingetragen werden

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hatte am 22. November 2019 die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren zugelassen. Seit dem 1. März 2020 stehen auch die Qualifikationsanforderungen fest, die notwendig sind, um die Systemische Therapie bei Erwachsenen abrechnen zu können. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen fehlen damit nur noch die Abrechnungsziffern im EBM. Der Bewertungsausschuss wird sie voraussichtlich bis zum 1. Juli 2020 beschließen und in Kraft setzen. Die Fachkunde in Systemischer Therapie kann bereits jetzt in das Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen werden. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können derzeit keine Abrechnungsgenehmigung beantragen, da die Systemische Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vom G-BA noch nicht anerkannt ist.

Nach der Psychotherapie-Vereinbarung ist für den Fachkunde-Nachweis in Systemischer Therapie erforderlich:

  1. eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in mit dem Vertiefungsverfahren Systemische Therapie
    oder
  2. ein Fachkundenachweis in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie.

Letztere Berechtigung ist durch ein Weiterbildungszertifikat der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer nachzuweisen. Wenn die Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer keine Zusatzweiterbildung in Systemischer Therapie vorsieht, kann diese Kammer übergangsweise bis zum 30. Juni 2026 bescheinigen, dass eine Gleichwertigkeit der Nachweise gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer besteht.

Landeskongress Gesundheit 2020

(LPK BW) Der 5. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg fand am 7. Februar 2020 in der Messe Stuttgart statt. Der 2016 von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und einigen großen Krankenkassen ins Leben gerufene Kongress stand diesmal unter dem Motto „Zukunftssicherung Gesundheit“ und versammelte ca. 300 Entscheidungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden und Krankenkassen sowie politische Vertreter*innen, um den aktuellen Stand und Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen zu diskutieren.

Für die LPK Baden-Württemberg v.a. zum Thema „Depressionen – die neue Volkskrankheit?“ mit dabei waren Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz, Geschäftsführer Christian Dietrich und Dr. Rüdiger Nübling.

PiA-Treffen in der LPK-Geschäftsstelle

(LPK BW) Die beiden PiA-Vertreterinnen der LPK Baden-Württemberg, Anna Stylianupoulou und Alexandra König, hatten am 1. Februar 2020 gemeinsam mit LPK-Vorstandmitglied Birgitt Lackus-Reitter die PiA-Mitglieder der Kammer zu einem Treffen in die Geschäftsstelle der LPK BW eingeladen. Als Gast war auch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz anwesend. Dieser referierte zunächst über die Struktur der Kammer, ihre Aufgaben, Ziele und Pflichten als Vertretung der Psychotherapeut*innen im Land und als Körperschaft öffentlichen Rechts. Anschließend berichtete Alexandra König von ihren Aktivitäten bei der Bundeskonferenz der PiAs und in der Vertreterversammlung der LPK BW.

Der daran anschließende Austausch und das Gespräch über die allgemeine politische Situation der PiAs in Baden-Württemberg betraf zunächst die derzeit sehr unterschiedlich konzipierte Vergütung der ambulanten Ausbildungstherapien und die Regelungen, wie sie diesbezüglich nach dem neuen Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung vorgesehen sind. Dabei war es für die Teilnehmer*innen sehr aufschlussreich zu erfahren, wie verschieden sich die Modelle der Ausbildungsinstitute in Baden-Württemberg darstellen.

Ebenso wichtig war es den Teilnehmer*innen, sich über die Vergütung im stationären Bereich auszutauschen. Dass jeweils eine PiA-Vertreterin der LPK ihren Schwerpunkt im ambulanten bzw. im stationären Bereich hat, stellte sich in diesem Zusammenhang als eine sehr günstige Konstellation heraus. Die freundliche und lebhafte Diskussion über zahlreiche Kammerthemen zeigte den Veranstalter*innen, wie wichtig ein solches Treffen ist. In Zukunft soll einmal pro Jahr zu einem PiA-Treffen eingeladen werden

 

Neue Maßstäbe in der psychotherapeutischen Versorgung

Bundesrat stimmt Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen zu

(BPtK) Der Bundesrat hat heute dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen mit eigenen Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, tritt die Verordnung am 1. September 2020 in Kraft. „Psychotherapeut*innen werden unter Beachtung der Patientensicherheit künftig bereits im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums wissenschaftlich und praktisch so umfangreich für die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde ausgebildet, dass sie eine Approbation erhalten können“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Die Approbationsordnung definiert einen hohen Anspruch sowohl an die wissenschaftliche als auch an die praktische Ausbildung. In der Lehre und in umfangreichen Praxisanteilen in Versorgungseinrichtungen erwerben die Studierenden die psychotherapeutischen Kernkompetenzen in der Diagnostik, Beratung und Behandlung, die mit der Approbation beherrscht werden müssen. „Allein im Masterstudium haben die praktischen Tätigkeiten in ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen einen Umfang von einem Praxissemester“, kommentiert Munz den Bundesratsbeschluss. „Damit setzt das neue Studium Maßstäbe in der Qualifizierung für die psychotherapeutische Versorgung.“

Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist das Bestehen einer staatlichen Prüfung, die aus einer mündlichen und einer Parcoursprüfung mit Schauspielpatient*innen besteht, die eine realitätsnahe Prüfung von Handlungskompetenzen im Umgang mit Patient*innen gewährleistet. Erst danach können die Psychotherapeut*innen eine Weiterbildung in Berufstätigkeit absolvieren in der sie sich für Psychotherapieverfahren und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen spezialisieren.

Nach Inkrafttreten müssen bundesweit ausreichende Studienplatzkapazitäten geschaffen werden. „Wer ab dem Wintersemester 2020 ein Studium mit der Absicht aufnimmt, Psychotherapeut*in zu werden, braucht einen Studiengang, der den Anforderungen dieser Approbationsordnung entspricht“, stellt BPtK-Präsident Munz klar. „Psychologische Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann nur noch werden, wer vor Inkrafttreten das erforderliche Studium begonnen hat.“

1.000 Euro monatlich für Psychotherapeuten in Ausbildung

Bessere Vergütung in psychiatrischen Kliniken

(BPtK) Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten während des „Psychiatriejahrs“ ab September 2020 eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat, was für viele eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellt. Für Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkassen müssen diese Mindestvergütung refinanzieren, unabhängig von dem tatsächlichen Entgelt, das die Kliniken zahlen. Dies regelt der neue § 3 Absatz 3 Nummer 7 der Bundespflegesatzverordnung. Für Reha-Einrichtungen sowie ärztliche und psychotherapeutische Praxen greift diese Regelung nicht, da diese nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unterliegen.

Anerkennung für den Beruf

35. Deutscher Psychotherapeutentag würdigt die Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.

Bundesrat stimmt Reform der Psychotherapeutenausbildung zu

BPtK: „Wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet“

(BPtK) „Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten künftig die Approbation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet wurde“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Reform der Psychotherapeutenausbildung, der heute der Bundesrat zugestimmt hat. „Die Reform kommt vor allem psychisch kranken Menschen zugute, die weiter darauf vertrauen können, eine erstklassige, wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Versorgung zu erhalten, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär Hilfe benötigen.“

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchlaufen künftig ein Universitätsstudium, das sie mit einem Master abschließen. Das Studium qualifiziert praktisch und theoretisch so, dass danach eine Approbation erworben werden kann, die bundeseinheitliche Studieninhalte und -strukturen sicherstellt, unabhängig davon, ob die Absolventen später Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln wollen. Daran anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren.

Die Weiterbildung erfolgt nicht mehr als Praktikum. „Prekäre Verhältnisse, die unserem Nachwuchs bisher während des Psychiatriejahres zugemutet wurden, wird es in der Weiterbildung nicht mehr geben“ stellt Dr. Munz fest.