„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW) Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes. Die Studie liefert Hinweise, dass ein modulares Vorgehen bei Patienten mit frühen Traumatisierungen sowie bei komorbiden Ängsten besonders wirksam scheint.

Ankündigung der Wahl zur 5. Vertreterversammlung

Oktober/November 2018

(LPK BW) Im Oktober/November 2018 werden die Wahlen zur Fünften Vertreterversammlung (VV) der LPK Baden-Württemberg stattfinden. Hierfür wurden bereits die Vorbereitungen in die Wege geleitet. Die Wahlen werden gemäß der Wahlordnung als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das im Wählerverzeichnis eingetragen ist und das nicht auf sein aktives und passives Wahlrecht verzichtet hat oder dessen Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach den Bestimmungen des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg (HBKG) verloren gegangen sind (§ 14 HBKG, §§ 8, 9 der Wahlordnung). Als Wahlleiter wurden Rechtsanwalt Claus Benz und als dessen Stellvertreter Rechtsanwalt Alfred Morlock benannt.

Die Wahlunterlagen werden bis zum 21. Oktober 2018 ausgesendet. Die Wahlfrist endet am 21. November 2018.

Gewählt wird getrennt nach den Wahlgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten und der freiwilligen Mitglieder der Psychotherapeuten in Ausbildung (Ausbildungskandidaten).

Um für die VV kandidieren zu können und zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag erstellt werden, der von mindestens zehn Kammermitgliedern durch die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unterstützt und handschriftlich unterzeichnet sein muss. Zusätzlich müssen jeweils persönliche Erklärungen der Kandidaten vorliegen, dass sie zu einer Kandidatur bereit sind (§ 12 Wahlordnung). Die Wahlvorschläge können ab Bekanntgabe des förmlichen Wahlrundschreibens schriftlich (nicht per E-Mail) bis spätestens 21. September 2018 eingereicht werden. Danach müssen die Wahlvorschläge vom Wahlleiter auf Übereinstimmung mit dem Wählerverzeichnis geprüft werden; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Das Wählerverzeichnis wird in der Kammergeschäftsstelle mindestens zehn Tage lang zur Einsicht ausliegen und kann bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist vom Wahlausschuss ggf. berichtigt oder ergänzt werden. Der Versand der Stimmzettel wird fristgemäß erfolgen.

Neu ab der Wahlperiode 2018 ist, dass jeder Wähler wie bisher eine Stimme für eine Liste abgeben kann, jedoch innerhalb dieser gewählten Liste weitere drei Stimmen auf Kandidaten in dieser Liste verteilen kann (§ 16 Wahlordnung).

Die Wahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig zugesandt. Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, muss spätestens am 21. November 2018 (Ende der Wahl) bis 18 Uhr bei der Geschäftsstelle der LPK Baden-Württemberg abgegeben oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.

Insgesamt sind 43 Sitze in der VV zu besetzen, davon 42 Sitze durch Wahlen. Den Psychotherapeuten in Ausbildung (Ausbildungskandidaten) stehen davon zwei Sitze zu. Der 43. Sitz steht einem Vertreter der Psychologischen Institute an den Universitäten des Landes zu, der vom Wissenschaftsministerium benannt wird.

Nach Abschluss der Wahl, wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben.

Sie erhalten im Juli 2018 noch ein besonderes Wahlrundschreiben („Informationen zur Wahl der fünften Vertreterversammlung“), das auch auf die Homepage der Kammer gestellt wird und in dem Ihnen das Wahlverfahren ausführlich erläutert werden wird. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Mitglieder zu prüfen, ob Sie der Kammer Ihre jeweils aktuelle Postanschrift gemeldet haben und im Falle von Änderungen der Postanschrift der Geschäftsstelle unverzüglich Meldung zu machen.

Hinweis für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Fortbildungszertifikat so früh wie möglich beantragen!

(LPK BW) Mitte 2019 endet für etwa 1300 Kammermitglieder, die in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind, der Zeitraum, bis zu dem das Fortbildungszertifikat der KV Baden-Württemberg (KVBW) vorgelegt werden muss. Die KVBW hat ihren Mitgliedern mehrfach schriftlich mitgeteilt, bis wann spätestens dies der Fall sein muss. Abweichend von der früheren Regelung muss das Fortbildungszertifikat spätestens zu diesem Termin der KVBW vorliegen! Eine vorherige Antragsstellung genügt also nicht mehr! Bezüglich des erforderlichen Nachweises bitten wir Sie deshalb, folgendes zu beachten:

Beantragen Sie bitte das Fortbildungszertifikat so früh wie möglich. Wenn Sie bereits jetzt oder in den nächsten Wochen oder Monaten, also vor Ablauf Ihrer persönlichen Nachweisfrist die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben, können Sie Ihr Fortbildungszertifikat jederzeit schon vorher bei der LPK Baden-Württemberg beantragen (Antrag und Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage). Ihr Fortbildungszertifikat wird dann entweder sofort (= Datum des Eingangs Ihres Antrags) oder zu einem Datum Ihrer Wahl, dem sog. Wunschtermin (z.B. 30.06.2019) erteilt. Beim „Wunschtermin“ müssen Sie allerdings berücksichtigen, dass immer nur Fortbildungspunkte anerkannt werden können, die Sie in den 5 Jahren vor diesem Wunschdatum erworben haben! Angesichts der zu erwartenden Antragsflut und der damit langen Bearbeitungszeit empfehlen wir dringend, sich möglichst frühzeitig abzusichern. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass die Erteilung eines Fortbildungszertifikats nach Beschluss der Vertreterversammlung seit dem 16.03.2018 gebührenpflichtig ist (Regelgebühr 25€, bei Antragsstellung weniger als 3 Monate vor Ablauf der KVBW-Frist 50€). Eine fristgerechte Prüfung und Erteilung des Fortbildungszertifikats können wir bei zu später Antragstellung nicht garantieren!

Vertreterversammlung am 3. März 2018

(LPK BW) Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz erläuterte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Darüber hinaus kündigte er die im Herbst 2018 stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung (VV) an. Alle Termine und Fristen sowie der Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge würden, so Dr. Munz, mit dem förmlichen Wahlrundschreiben bekannt gegeben, welches Anfang Juli an alle Kammermitglieder versendet werde (siehe auch die Ankündigung unten).

Weiter berichtet Dr. Munz vom Ergebnis der Begutachtung der Humanistischen Psychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Der WBP habe im Ergebnis die wissenschaftliche Anerkennung des Verfahrens abgelehnt. Aus der Begutachtung folge auch, dass die Gesprächspsychotherapie kein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren mehr sei.

Der anschließende Bericht aus der Kommission „Frauen in die Berufspolitik“ zeigte, dass in den Gremien der LPK BW eine relativ gleichmäßige Verteilung der Geschlechter besteht. Aus diesem Grund wird seitens der Kommission aktuell keine Quotenregelung für erforderlich gehalten.

EU-Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft

Wichtige Informationen für Praxisinhaber

(LPK BW) Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (2016/679, EU-DSGVO) in Kraft (zum Text der Verordnung: hier). Diese dient der Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes.

Wir geben Ihnen in folgender PDF-Datei einige einführende Informationen, um Sie auf die wesentlichen Neuerungen und Besonderheiten hinzuweisen. Außerdem geben wir Ihnen unverbindliche Empfehlungen sowie Links zu Mustern, die Ihnen als Grundlage der vorzunehmenden Anpassungen in Ihrer Praxis dienen können. Es wird anwaltliche Beratung oder Hinzuziehung eines Datenschutzbeauftragten empfohlen.

Breites Medienecho auf neue Zahlen zu Wartezeiten auf Psychotherapie

Tagesschau, SZ, NDR und weitere berichten über mangelhafte Versorgung

(LPK BW) Gemäß einer neuen Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer müssen in Deutschland Menschen, die psychisch erkrankt sind, durchschnittlich 20 Wochen auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei einem Kassentherapeuten warten. Die Umfrageergebnisse erzielten ein breites Medienecho: Die Tagesschau berichtete in einem ausführlichen Beitrag über die lange Wartezeiten auf einen Termin in einer Psychotherapeutischen Praxis, ebenso NDR, Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online, Tagesspiegel, Deutschlandfunk, Ärzteblatt und Handelsblatt.

Die Wartezeit von der ersten Anfrage bis zum Beginn der eigentlichen Behandlung ist seit der letzten Erhebung 2011 nur leicht zurückgegangen, von 23,4 Wochen auf jetzt 19,9 Wochen. „20 Wochen Wartezeit sind unzumutbar. Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für die Patienten“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz im Gespräch mit NDR Info und Panorama 3. Als Ursache für die lange Wartezeit sieht die Kammer eine veraltete Bedarfsplanung, die zuletzt 1999 aktualisiert wurde.

Weitere Informationen über die BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“ finden Sie hier.

  • Zu dem Beitrag „20 Wochen bis zum Termin“ von Linda Luft und Elisabeth Weydt (NDR), der am 10. April 2018 auf tagesschau.de veröffentlicht wurde, gelangen Sie hier.
  • Den Filmbeitrag „Psychotherapie: Langes Warten auf Hilfe“, der am 10. April 2018 um 21.15 Uhr bei „Panorama 3“ vom NDR ausgestrahlt wurde, finden Sie hier.
  • Einen am 10. April 2018 ausgestrahlten Hörfunkbeitrag von NDR Info Aktuell, in dem SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar zum Thema „Zu langes Warten auf Therapieplatz“ interviewt wurde, finden Sie hier.
  • Den Hörfunkbeitrag „In der Warteschleife: Deutschland braucht mehr Psychotherapie“ von Christian Erll, der am 10. April 2018 vom Deutschlandfunk gesendet wurde, finden Sie (unten auf der Seite!) hier.
  • Auf aerzteblatt.de wurde am 10. April 2018 ebenfalls ein Artikel zu diesem Thema mit dem Titel „Gesetzlich Krankenversicherte warten im Schnitt 20 Wochen auf Psychotherapie“ veröffentlicht. Sie finden ihn hier.
  • Ein weiterer Artikel auf aerzteblatt.de mit dem Titel „Psychotherapeuten für grundlegende Reform der Bedarfsplanung“ widmete sich am 11. April 2018 diesem Thema. Zu dem Text gelangen Sie hier.
  • Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte unter dem Titel „Fünf Monate warten auf Behandlung bei Psychotherapeuten“ am 11. April 2018 einen Artikel aus dem dpa-Newskanal. Sie finden ihn hier.
  • Spiegel Online veröffentlichte am 11. April 2018 den Text „Das Warten hat kein Ende“ von Jana Hauschild. Sie finden ihn hier.
  • Der Tagesspiegel veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Psychisch Kranke müssen monatelang auf Behandlung warten“. Sie finden ihn hier.
  • Das Handelsblatt veröffentlichte am 11. April 2018 den Artikel „Patienten warten immer noch viel zu lange auf ihre Psychotherapie“ von Peter Thelen. Sie finden ihn hier.
  • Deutschlandfunk meldete am 12. April 2018, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wolle sich für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen. Sie finden die Nachricht hier.

Weitere Artikel:

https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/psycho-krisen-lassen-die-buerokraten-kalt/ https://www.focus.de/regional/mainz/gesundheit-fast-fuenf-monate-wartezeit-auf-psychotherapie_id_8787129.html https://www.freiepresse.de/RATGEBER/GESUNDHEIT/20-Wochen-Wartezeit-auf-Psychotherapie-artikel10182128.php https://www.healthpolicy-online.de/news/vdek-Psychotherapie-Terminservicestellen
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/20-wochen-wartezeit-kammer-fordert-7000-zusaetzliche-psychotherapeuten-landsitze/
https://opk-magazin.de/berufs-und-gesundheitspolitik/opk-praesidentin-andrea-mrazek-im-gespraech-zu-den-ersten-studienergebnissen-zur-evaluation-der-reform/
https://weisser-ring.de/media-news/meldungen/18-04-2018-0
http://www.bptk.de/publikationen/bptk-newsletter.html

EU-Datenschutzgrundverordnung – Umsetzungsbedarf für Praxen

(LPK BW) Ab dem 25. Mai 2018 sind die in der EU-Datenschutzgrundverordnung niedergelegten Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Praxen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu beachten. Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat zwar viele Regelungen aus dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz übernommen, es treten jedoch auch einige neue Pflichten hinzu. Da im Falle der Nichtbeachtung dieser Pflichten Bußgelder und Schadenersatzforderungen drohen, sollte jedes selbständig tätige Kammermitglied sich mit den neuen Anforderungen befassen und diese in der Praxis umsetzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat, auch in Kooperation mit der Bundesärztekammer, auf ihrer öffentlich zugänglichen Homepage Informationsmaterialien für Praxisinhaber bereitgestellt. Dort können Sie sich ausführlich über das Thema informieren und den Umsetzungsbedarf in Ihrer Praxis prüfen:

http://www.kbv.de/html/1150_34037.php

http://kbv.de/media/sp/Empfehlungen_aerztliche_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf

Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni

Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven

(LPK BW) Achtung: Anmeldung noch möglich – Online-Anmeldung und Abstracts zu den Workshops (Download unten)

Der Landespsychotherapeutentag 2018 richtet seine Aufmerksamkeit auf die Vielfalt der Tätigkeitsfelder sowie die zukünftigen Herausforderungen der Psychotherapie in Institutionen. Psychotherapeutische Kompetenz in Institutionen wird sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken — nicht zuletzt hat sich die Anzahl der Stellen in den vergangenen zwei Jahrzehnten vervielfacht. Eine spannende Frage, wie sich das Berufsfeld weiterentwickeln wird. Am Vormittag wird Dr. Dietrich Munz zu diesen Entwicklungen und Perspektiven des Berufes speziell in Institutionen sprechen. Johann Rautschka-Rücker richtet den Blick auf den Novellierungsbedarf in den Tätigkeitsfeldern angestellter Psychotherapeutinnen/en im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dr. Ulrike Worringen wird mit einem Beispiel aus der Praxis über die Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen in der stationären Rehabilitation und während der anschließenden Nachsorge (PsyRENA) berichten.

Am Nachmittag können Themen in den Workshops vertieft werden. Wir möchten Ihnen dazu Einblick in die aktuelle Vielfalt spezifischer ambulanter und stationärer Psychotherapie geben und stellen relevante Arbeitsbereiche wie Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitation, Sucht, Justiz und Jugendhilfe vor.

Mit diesem breiten Themenspektrum wollen wir angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso ansprechen wie niedergelassene Kolleginnen und Kollegen und damit den Blick auch auf Perspektiven übergreifender Zusammenarbeit richten. Wir wünschen uns und Ihnen viele neue Hinweise und Anregungen für eine bessere Vernetzung von Psychotherapie in verschiedenen Settings und Arbeitsfeldern.

Datum: Freitag, 29.6.2018
Ort: Hotel Pullman Stuttgart Fontana
Teilnahmegebühr: 110,- €, für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) 20,- €, für VV- und Ausschuss-Mitglieder kostenlos

Jetzt online für den Landespsychotherapeutentag 2018 anmelden

Fachtag „Flucht und Trauma“ – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

AKTUALISIERT – Bericht über die Fachtagung am 9.6.2018 in Stuttgart

(LPK BW) Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.

Für eine Ausrichtung auf die psychotherapeutische Kompetenz – gegen den Modellstudiengang Pharmakotherapie in der Psychotherapieausbildung!

Resolution der Vertreterversammlung der LPK BW

(LPK BW) Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sprechen sich auf ihrer VV am 3. März 2018 gegen den im Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgesehenen Modellstudiengang zur Verordnung von Psychopharmaka aus.

Von ihrem Selbstverständnis her nutzen Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen psychotherapeutische Methoden zur Heilung und Linderung psychischer und psychisch bedingter körperlicher Störungen. Das ist und soll auch weiterhin das Mittel der Wahl bleiben. Die Delegierten der LPK-BW anerkennen den Stellenwert der Behandlung psychischer Störungen mit Medikamenten bei einer entsprechenden Indikation. Sie sehen aber die Verordnung von Medikamenten zum Aufgabenfeld der Ärzte gehörig. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Heilberufen zum Wohle der Patientinnen und Patienten ist dabei unabdingbar.