Zur psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intellektueller Entwicklungsstörung – aus Sicht der Psychotherapeut:innen

Online-Studie der PH Heidelberg – mit der Bitte um MITWIRKUNG

(LPK BW) Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intellektueller Entwicklungsstörung (IES) ist erst in den letzten Jahrzehnten in den Fokus der Fachwelt geraten. Lange wurden Verhaltensauffälligkeiten als behinderungsspezifisches Verhalten angesehen statt als Symptom einer psychischen Störung. Auch heute ist das oft noch der Fall. Menschen mit IES werden bei Bedarf häufig stationär aufgenommen und medikamentös eingestellt. Ambulante psychotherapeutische Versorgung wird seltener in Anspruch genommen als bei Personen ohne IES. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich.

Die auffallend große Differenz zwischen dem erhöhten Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung von Menschen mit IES und der Anzahl wahrgenommener Therapieangebote ist Anlass für diese Befragung, welche im Rahmen einer Masterarbeit an der PH Heidelberg stattfindet. Die Befragung möchte einen Einblick in die Perspektive der Psychotherapeut:innen in Baden-Württemberg, hinsichtlich ihrer Einschätzung der Versorgungssituation sowie ihrer Einstellung zur Behandlung von Personen mit IES bekommen.

Die Bearbeitung des Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.soscisurvey.de/psychotherapie_IES/

Die Befragung beginnt am 01.03.24 und läuft bis zum 31.03.24. Alle Daten werden anonym erhoben, sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Alle Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.

Für Rückfragen zu der Befragung steht Lisa Schmid unter schmidl05@ph-heidelberg.de gerne zur Verfügung.

Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer erklären sich solidarisch mit den landesweiten Kundgebungen für Demokratie, Menschenrechte und für eine vielfältige Gesellschaft.

Demokratischen Grundwerte werden derzeit von demokratiefeindlichen Gruppierungen infrage gestellt und angegriffen. Mit Hass und volksverhetzenden Parolen sowie Angstszenarien wird versucht, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Dazu werden verschiedene Personengruppen diskriminiert, diffamiert und häufig auch bedroht, was die psychische und oft auch die körperliche Gesundheit beeinträchtigt. Kommt es zu Gewaltanwendung, werden nicht nur die davon Betroffenen geschädigt. 

Psychotherapeut*innen werden in ihren Behandlungen mit den psychischen Folgen dieser menschenverachtenden Initiativen konfrontiert. Die Berufsordnung gibt vor, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Würde und das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patientinnen und Patienten wahren und anerkennen, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Schon von daher sind wir solidarisch mit den landes- und bundesweiten Kundgebungen!

Diese Haltung gehört zu den berufsrechtlichen Pflichten und zu den in der Profession konsentierten ethischen Wertentscheidungen, wie sie in den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. 

Die Delegierten schließen sich insofern dem Appell der Bundespsychotherapeutenkammer an: „Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz“. 

Kontakt:
Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Nübling
Referat Psychotherapeutische Versorgung 
und Öffentlichkeitsarbeit
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/674470-0
info@lpk-bw.de

Dr. Dietrich Munz als Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bestätigt

Die Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg wählt neuen Vorstand

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Munz ist seit 20 Jahren Mitglied des Kammervorstands, seit 2006 Präsident. Mitglied des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer war er ab 2007. Zum Vizepräsidenten wurde Martin Klett nach 18 Jahren Amtszeit wiedergewählt, Dorothea Groschwitz wurde als Vertreterin der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Petra Neumann und Erik Nordmann. 

Änderung der Einkommensgrenze für den LPK-Mindestbeitrag im Jahr 2024

(LPK BW) Mit der Mindestlohnerhöhung ändern sich auch die Minijobgrenzen ab dem 01.01.2024. Die jährliche Bemessungsgrenze für die Einstufung in den LPK-Mindestbeitrag aufgrund von geringfügiger Beschäftigung erhöht sich somit ab dem Jahr 2024 auf einen Betrag von € 6.456 (vorher € 6.300).

Landeskongress Gesundheit – „Revolution, Evolution oder Stillstand? Wie sieht unsere Versorgungslandschaft im Jahr 2035 aus?“

Neunte Auflage auf der Stuttgarter Landesmesse am 26.01.2024

(LPK BW) Ein Gesundheitssystem im Umbruch – um leistungsfähig zu bleiben, muss es weiterentwickelt werden. Wie kann, soll und muss die Versorgungslandschaft in Zukunft aussehen? Diese Frage stand im Zentrum des dieses Jahr zum neunten Mal stattfindenden Landeskongresses Gesundheit Baden-Württemberg. „Revolution, Evolution oder Stillstand?“ – unter dieser Überschrift versuchte der Kongress einen Blick auf die Versorgungslandschaft des Jahres 2035 – und stellte die Frage, welche Konzepte angesichts von Reformplänen wie z.B. einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft und Gesundheitsregionen machbar und sinnvoll erscheinen. 

Wahl der Psychotherapeut*innen in Ausbildung in die Vertreterversammlung

(LPK BW) Die digitale Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung fand am Mittwoch, den 24. Januar 2024 als Videokonferenz statt. Nachdem in der ersten Versammlung Ende  November nicht die für eine Beschlussfassung erforderliche Teilnehmerzahl erreicht werden konnte, wurde die Wahl der beiden Vertreter*innen in die LPK-Vertreterversammlung (VV) erneut anberaumt. Die Wahl der beiden VV-Vertreter*innen erfolgte in der Sitzung als unmittelbare Wahl mit einem digitalen Abstimmungstool. 

Teamer*innen für Rechtsextremismus-Präventionsprojekt gesucht

(LPK BW) Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA BW) hat in Stuttgart das Projekt „Hadi, wir müssen reden!“ ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Aufklärung sowie Aufarbeitung um das Themenfeld Rechtsextremismus und Ultranationalismus in der Migrationsgesellschaft zu betreiben, um deren Einflüsse in migrantischen Communities vorzubeugen.

Für die Durchführung von drei Workshops für Jugendliche und junge Erwachsene sowie von Basis-Vorträgen für Erwachsene und Fachkräfte werden ab sofort Teamer*innen auf Honorarbasis gesucht. Die Workshops behandeln die Themenschwerpunkte extreme Rechte und Ungleichwertigkeitsideologien in der Postmigrationsgesellschaft mit Fokus auf Diskriminierung, Medienpädagogik und Sport, während es in den Basis-Vorträgen vor allem um kroatischen, türkischen und russlanddeutschen Rechtsextremismus/Ultranationalismus geht.

Es ist möglich, sich für die Durchführung der Workshops und der Basis-Vorträge gleichzeitig zu bewerben. Die Ausschreibungen können unten heruntergeladen werden.

Die Teamer*innen-Schulung für die Workshops findet am 17. Februar und für die Basis-Vorträge am 18. Februar jeweils in Stuttgart statt.

Klinische Perspektive auf die Netzwerktheorie für psychische Störungen

Forschungsprojekt des UKE Hamburg mit Bitte um Studien-Teilnahme

(LPK BW) Die Netzwerktheorie für psychische Störungen beschreibt psychische Probleme als ein Netzwerk von interagierenden Symptomen. Die Theorie bietet einen neuen Ansatz, um die Eigenschaften, die Entwicklung und die Behandlung von psychischen Störungen zu erklären. Jedoch gibt es nur begrenzte Kenntnisse über die Einstellung von psychotherapeutischen/psychiatrischen Gesundheitsexpert*innen zur Netzwerktheorie.

Im Rahmen der Studie soll erfasst werden, inwieweit die Wahrnehmungen von klinisch tätigen Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit psychiatrischer/psychotherapeutischer Spezialisierung (mit abgeschlossener Aus-/Weiterbildung oder in Aus-/Weiterbildung) mit der Netzwerktheorie für psychische Störungen übereinstimmen. Somit können Hinweise bezüglich der Gültigkeit dieser Theorie gewonnen werden. Darüber hinaus kann diese Umfrage Informationen dazu liefern, ob und wie dieser Ansatz in der klinischen Versorgung umgesetzt werden könnte.

Die Umfrage benötigt keine Vorkenntnisse zur Netzwerktheorie, dauert maximal 20 Minuten und beinhaltet keine starken physischen oder psychischen Belastungen.

Link zur Befragung: https://studentische-umfragen.uni-hamburg.de/index.php/885331?lang=de-easy

Weitere Infos finden Sie im Flyer (s.u.)

Kontakt  

Claudia Glissmann und Lea Schumacher
AG Forschungsmethodik und statistische Datenanalyse
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistraße 52 (Haus W26)
20246 Hamburg
Tel: +49 (0)40 7410 58143
E-Mail: le.schumacher@uke.de

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Fortbildung: Extremistische Einstellungen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung

Radikalisierungsprozesse – wahrnehmen – einschätzen – handeln

(LPK BW) Extremistische Einstellungen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind in der Allgemeinbevölkerung weit verbreitet und stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. In einer aktuellen Online-Befragung gaben über die Hälfte der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen an, mindestens einmal schon Patient:innen behandelt zu haben, die eine extremistische Einstellung vertreten haben. Ein großer Teil davon gab an, sich im Umgang mit dieser Patient:innengruppe und ihren Angehörigen nicht gut ausgebildet zu sehen und knapp ein Drittel berichtete von Gefährdungssituationen. Mit dieser Fortbildung soll über die Vermittlung konkreter Wissensinhalte die Handlungssicherheit im Umgang mit extremistischen Einstellungen verbessert werden.

Inhalte der Fortbildung in 4 Modulen mit 17 Lerneinheiten:

  • Basisinformationen zu Phänomenbereichen wie Rechtsextremismus, Islamismus, neuere Strömungen, z.B. die „Querdenken“-Bewegung
  • Erklärungsansätze für Radikalisierung, Rolle psychischer Erkrankungen
  • Hinweise auf Radikalisierungsprozesse, Gesprächsführung
  • Stellenwert von extremistischen Einstellungen im Behandlungs-/Therapiesetting, Umgang mit Gefährdungssituationen
  • Aufgaben der Sicherheitsbehörden und Vorstellung von Fachberatungsstellen zur Vernetzung und Kooperation

Eine Teilnahme ist ab dem 24. Januar 2024 möglich und für die Dauer der Fortbildung kostenlos. Sollten Sie Interesse haben teilzunehmen, können Sie sich bereits jetzt unverbindlich in einer Interessent:innenliste auf der Projektwebseite eintragen. Sie werden per E-Mail kontaktiert, sobald die Registrierung für die E-Learning-Fortbildung möglich ist.

InteressentInnenliste: https://heilberufe-extremismus.elearning-gewaltschutz.de/interessenten

Einladung für die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am 24. Januar 2024

An die freiwilligen Mitglieder in Ausbildung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW) Schreiben des Kammerpräsidenten Dr. Dietrich Munz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung,

zur zweiten digitalen Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung am

Mittwoch, den 24. Januar 2024, von 18.30 – 20:30 Uhr

möchte ich Sie hiermit herzlich einladen.

Die Versammlung wird entsprechend § 1 Geschäftsordnung als Videokonferenz durchgeführt. 

Bitte melden Sie sich bis spätestens Do, 18. Januar 2024 unter https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-pia-versammlung zur Veranstaltung an. Die Anmeldung ist für die Teilnahme an der Versammlung obligatorisch.

Nachdem in der letzten Versammlung nicht die für eine Beschlussfassung erforderliche Zahl von Kammermitgliedern in Ausbildung erreicht werden konnte, haben wir die Wahl ihrer beiden Vertreter*innen in die Vertreterversammlung der LPK BW (VV) erneut auf die Tagesordnung genommen. Damit eine Wahl durchgeführt werden kann, müssen mindestens 10% aller freiwilligen Kammermitglieder in Ausbildung an den Abstimmungshandlungen teilnehmen. Eine zahlreiche Beteiligung ist deshalb wichtig.

Die Einwahldaten werden Ihnen rechtzeitig, spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, per E-Mail übermittelt. Eine Einwahl ist am Veranstaltungstag ab 18:15 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Einwahl nur mit den Einwahldaten und nur für Kammermitglieder möglich ist. Die Einwahldaten sind vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe ist nicht erlaubt. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.

Die Wahl Ihrer beiden Vertreter*innen zur VV erfolgt in der Sitzung als unmittelbare Wahl ausschließlich in digitaler Form über ein Abstimmungstool. Hierzu erhalten Sie innerhalb des vorbenannten Zeitrahmens separate Zugangsdaten. 

Sollten Sie keine Einwahl- oder Zugangsdaten erhalten haben, so nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle der LPK BW auf.

Möchten Sie für die Wahl der freiwilligen Mitglieder zur Vertreterversammlung kandidieren, so teilen Sie Ihren Wahlvorschlag möglichst vorab unter rechtsabteilung@lpk-bw.de mit. Bitte geben Sie im Wahlvorschlag Ihren Namen, Vornamen, ggf. akademische Grade und Ort der Ausbildungsstätte an und erklären Sie, dass die Voraussetzungen der freiwilligen Mitgliedschaft gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 Hauptsatzung noch vorliegen. Wahlvorschläge können noch bis zum Beginn der Versammlung gemacht werden. Für die Wahl gilt § 32 der Wahlordnung, § 12b Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung, welche hier abgerufen werden können: https://entwicklung.lpk-bw.de/kammer/satzungen-ordnungen-richtlinien .

Bereits vorliegende Wahlvorschläge behalten Ihre Gültigkeit, sofern die Kandidat*innen nicht widersprechen. 

Nicht persönlich an der Versammlung teilnehmende freiwillige Kammermitglieder in Ausbildung können sich nur dann zur Wahl stellen, wenn von ihnen vor Beginn der Wahlhandlung eine persönliche unterzeichnete Erklärung vorliegt, dass sie kandidieren möchten und im Fall ihrer Wahl die Wahl annehmen. Die Erklärung kann postalisch oder eingescannt an die Kammergeschäftsstelle übermittelt werden: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Jägerstr. 40 West, 70174 Stuttgart; rechtsabteilung@lpk-bw.de).

Nachfolgend gebe ich die vorläufige Tagesordnung bekannt. Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle unter vorgenannter E-Mailadresse bis spätestens zum 23. Januar 2024 in Textform weitere Tagesordnungspunkte mit. 

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  2. Beschlussfassung über Tonaufzeichnung, Hinweise

  3. Beschluss über Verfahren der Wortmeldungen, Festlegung der Tagesordnung

  4. Testabstimmung, technische Informationen

  5. Vorstellung der Kandidat*innen zur Wahl der Vertreter der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung

  6. Wahl der beiden Vertreter der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung 

  7. Akklamation einer Wahlleitung, Benennung der Wahlhelfer

  8. Feststellung der Anzahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder der Versammlung

  9. Bekanntgabe der Wahlvorschläge

  10. Aussprache

  11. Elektronische Wahlhandlung

  12. Feststellung des Wahlergebnisses, schriftliche Niederlegung, Bekanntgabe

  13. Aussprache der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung mit dem Kammervorstand

  14. Verschiedenes

 

gez. Dr. Dietrich Munz

(Präsident)