Videobehandlung auch für Psychotherapeuten

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Der Bewertungsausschuss soll beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt, dass damit diese Leistung auch in der ambulanten Psychotherapie eingeführt werden soll. Hierbei sind allerdings die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Einer Videobehandlung muss zum Beispiel immer eine angemessene Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren persönlichen Kontakt vorangehen. Ferner müssen Datensicherheit und Datenschutz sichergestellt sein.

Psychotherapeutische Versorgung in Pflegeinrichtungen verbessern

BPtK zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

(BPtK) Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals sieht vor, die ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch verbindlich abzuschließende Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzten zu verbessern. Neben einer besseren somatisch-ärztlichen Versorgung besteht jedoch außerdem ein dringender Bedarf, Patienten mit psychischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen besser zu versorgen. Insbesondere werden zu häufig und zu viele Psychopharmaka trotz der damit verbundenen Risiken verschrieben. Dabei stehen wirksame nicht-medikamentöse und psychotherapeutische Interventionen zur Verfügung, um z. B. Verhaltensstörungen bei Demenzen und depressive Erkrankungen zu behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es deshalb für erforderlich, dass im Gesetzestext ausdrücklich auch der Abschluss von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Psychotherapeuten oder die Anstellung von Psychotherapeuten in Pflegeeinrichtungen ermöglicht und gefördert werden.

Die Verbändeanhörung zum Entwurf zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz findet am 11. Juli 2018 statt.

Gestalttherapie nicht als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie veröffentlicht Gutachten

(BPtK) ie Gestalttherapie kann nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) in seinem Gutachten, das er heute auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

„Für die Gestalttherapie liegen bisher nur ausreichend Belege für ihre Wirksamkeit bei affektiven Störungen bei Erwachsenen vor“, stellt Prof. Dr. Günter Esser, erster Vorsitzender des WBP, fest. „Für eine Anerkennung als psychotherapeutisches Verfahren fehlen Belege für mindestens zwei weitere Anwendungsbereiche.“ Damit kann die Gestalttherapie nicht als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten empfohlen werden. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen konnte der Beirat in keinem Anwendungsbereich ausreichende Belege für ihre Wirksamkeit finden.

Der WBP hatte die Gestalttherapie auf Antrag des Deutschen Dachverbands Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. geprüft.

ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung veröffentlicht

(BPtK) Für die Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben sich die Berufs- und Fachverbände auf eine S3-Leitlinie geeinigt. Das multiprofessionelle Konsensverfahren auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz war bis zum Schluss kontrovers. Zu den strittigen Empfehlungen gehört, ADHS schon bei Kindergartenkindern sowie bei mittlerem Schweregrad mit Medikamenten zu behandeln.

Grundsätzlich empfiehlt die Leitlinie ein multimodales Behandlungskonzept und eine umfassende Aufklärung und Beratung der Patienten, Eltern, Erzieher und Lehrer, einschließlich Case-Management (Psychoedukation). Bleiben danach Auffälligkeiten bestehen, sind komorbide psychische Erkrankungen wie oppositionelles Trotzverhalten oder depressive Störungen, die bei bis zu 85 Prozent der Patienten bestehen, leitliniengerecht und das bedeutet in der Regel psychotherapeutisch zu behandeln.

Je nach Alter und Schwere der Erkrankungen soll ADHS wie folgt behandelt werden:

  • Bei Kindern vor dem Alter von sechs Jahren soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. Eine Pharmakotherapie soll nicht vor dem Alter von drei Jahren angeboten werden. Medikamente dürfen außerdem nur von einem Facharzt verordnet werden, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung von Vorschulkindern verfügt.
  • Bei einem leichten Schweregrad soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. In Einzelfällen kann bei behandlungsbedürftiger zurückbleibender ADHS-Symptomatik ergänzend eine Pharmakotherapie angeboten werden.
  • Bei moderatem Schweregrad soll entweder eine intensivierte psychosoziale, einschließlich intensivierter psychotherapeutischer Intervention oder eine pharmakologische Behandlung oder eine Kombination dieser beiden Behandlungsansätze angeboten werden.
  • Bei schwerer ADHS soll primär eine Pharmakotherapie nach einer intensiven Psychoedukation angeboten werden. In die Pharmakotherapie kann eine parallele intensive psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Intervention integriert werden. In Abhängigkeit von dem Verlauf der Pharmakotherapie sollen bei zurückbleibender behandlungsbedürftiger ADHS-Symptomatik psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Interventionen angeboten werden.

Einige Verbände haben Sondervoten zu einzelnen Empfehlungen abgegeben und ein Verband hat der Leitlinie nicht zugestimmt. Hintergrund sind insbesondere abweichende Bewertungen der Studienlage zur Pharmakotherapie. Während es einerseits Evidenz dafür gibt, dass Psychopharmaka bei allen Schweregraden eine Linderung der Kernsymptomatik bewirken kann, hat die längerfristige Gabe von Psychopharmaka Nebenwirkungen wie zum Beispiel ein verringertes Größenwachstum. Anderseits liegen für die psychotherapeutische Behandlung noch nicht so viele Studien vor. „Für uns ist deshalb eine sehr gute Diagnostik und eine umfassende Aufklärung der Patienten und ihrer Angehörigen über die Risiken und Nebenwirkungen der Behandlungsalternativen entscheidend für partizipative Entscheidungsfindung“, erklärt BPtK-Vorstand Peter Lehndorfer.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich im Konsensverfahren unter anderem dafür eingesetzt, dass den Anwendern der Leitlinie detaillierte Informationen zur Bewertung der Schweregrade zu Verfügung stehen, um Patienten und ihre Angehörigen evidenzbasiert diagnostizieren und behandeln zu können. Die Komplexität der empfohlenen Behandlungsentscheidungen wird nur dann zu einer besseren Versorgung führen, wenn Art und Schwere des ADHS und seine Begleiterkrankungen fachgerecht diagnostiziert werden. Die Leitlinie hat eine Laufzeit von vier Jahren.

Weiterbildung nach der Approbation sicherstellen

BPtK-Symposium zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

(BPtK) Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wachse stetig. Daher sei es richtig, die Psychotherapeutenausbildung auf den heutigen Stand zu bringen und sie an die Anforderungen und den Bedarf in der Versorgung anzupassen. Mit dieser Analyse wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes am 26.06.2018 in Berlin. Er wolle die Reform daher möglichst früh in der Legislaturperiode abschließen und dafür könne das Symposium einen wichtigen Input liefern.

Offene Stellen für Psychotherapeuten meist gut zu besetzen

DKI veröffentlicht PSYCHiatrie Barometer 2017/2018

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Kliniken/Abteilungen haben große Schwierigkeiten, Fachkräfte für den ärztlichen oder Pflegedienst zu finden. Dagegen lassen sich offene Stellen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten meist gut besetzen. Dies sind die Ergebnisse des neuen PSYCHiatrie Barometers 2017/2018 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).

So gab nur gut jede zehnte der befragten Kliniken (13 %) an, Schwierigkeiten zu haben, offene Stellen für Psychotherapeuten zu besetzen. Bei den Stellen für Psychologen ohne Approbation lag der Anteil der Einrichtungen mit Stellenvakanzen sogar nur bei vier Prozent. Für den ärztlichen Dienst gaben hingegen fast zwei Drittel der befragten Kliniken für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie (63 %) sowie rund ein Drittel der psychosomatischen Einrichtungen (33 %) an, offene Arztstellen nicht besetzen zu können.

Die Zahlen belegen, dass ohne Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen nicht mehr möglich ist. Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung werden Psychotherapeuten zukünftig noch besser für diesen Bereich qualifiziert werden. Bei den neuen Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik im Gemeinsamen Bundesausschuss sollte dies berücksichtigt werden.

Das PSYCHiatrie Barometer wird jährlich vom DKI erstellt. Befragt werden alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser sowie Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. An der Befragung für das PSYCHiatrie Barometer 2017/2018 haben insgesamt 104 Einrichtungen teilgenommen.

Weiterbildung regeln, um bestehende Qualität zu sichern

GMK fordert Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die Gesundheitsminister der Länder begrüßen eine Reform der Psychotherapeutenausbildung. Dabei unterstützen sie die Bundesregierung bei ihren Plänen, die Psychotherapeutenausbildung strukturell an die anderen Heilberufe anzupassen. Aus Gründen des Patientenschutzes seien Art und Verbindlichkeit der Ausbildungsstrukturen sowie staatliche Prüfungen bei bundeseinheitlicher Vergleichbarkeit gesetzlich zu regeln. Die bestehende Qualität der postgradualen Psychotherapeutenausbildung muss für die zukünftige Weiterbildung erhalten bleiben. Die Gesundheitsminister der Länder fordern das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, dies im Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sicherzustellen. Das geht aus einem einstimmigen Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 20./21. Juni 2018 hervor.

Geplant ist, die derzeitige postgraduale Psychotherapeutenausbildung nach einem Hochschulstudium durch ein Approbationsstudium mit anschließender Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten zu ersetzen. Das Bundesgesundheitsministerium wird von den Gesundheitsministern der Länder gebeten, dazu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen und das Gesetzgebungsverfahren unter kontinuierlicher Beteiligung der Länder zügig voranzutreiben.

„Auch wir halten gesetzliche Regelungen zur Sicherung der hohen heutigen Ausbildungsqualität für die Zeit nach der Reform für unabdingbar“, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Dazu gehören vor allem auch Regelungen, die eine ambulante Weiterbildung an Weiterbildungsinstituten sicherstellen, um für die Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie qualifizieren zu können.“

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zur Reform der Psychotherapeutenausbildung im Juli 2017 einen Arbeitsentwurf vorgelegt, der sich allerdings auf das zur Approbation führende Studium beschränkte und die Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung zurückstellte.

PiA übergeben Petition an Gesundheitsausschuss

22.500 Unterschriften für eine zügige Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) haben eine Petition mit rund 22.500 Unterschriften an den Gesundheitsausschuss des Bundestages übergeben, in der sie eine zügige Reform der Psychotherapeutenausbildung fordern. In der Petition weisen sie auf ihre prekäre Situation hin. Bisher müssten PiA trotz abgeschlossenen Studiums eineinhalb Jahre ohne oder bei geringer Bezahlung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen arbeiten. Gleichzeitig hätten sie die Kosten ihrer Ausbildung selbst zu tragen, die durchschnittlich 25.000 Euro betrügen.

Das Bundesministerium für Gesundheit habe 2017 einen Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Außerdem lägen Konzepte für ein Psychotherapiestudium mit anschließender vergüteter Weiterbildung vor. Vor diesem Hintergrund forderten die PiA den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf, sich umgehend für die Reform der Psychotherapeutenausbildung einzusetzen.

Praxishomepage: Ab 25. Mai sind neue EU-Datenschutzanforderungen zu beachten

BPtK bietet Muster-Datenschutzerklärung

(BPtK) Alle Psychotherapeuten, die für ihre Praxis eine Homepage betreiben, müssen ihre Datenschutzerklärung bis spätestens 25. Mai 2018 prüfen und anpassen. Dabei müssen alle Nutzer der Homepage darüber informiert werden, wie die Homepage personenbezogene Daten verwendet (Informationspflicht, Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung). Sie müssen darüber informiert werden, welche Daten gespeichert werden, aus welchem Grund, auf welcher Rechtsgrundlage, wer dafür verantwortlich ist und welche Rechte man als Nutzer hat. Diese Informationspflicht besteht schon dann, wenn ein Nutzer eine Praxishomepage aufruft. Bereits durch den Aufruf wird z. B. die Kennung des Computers, seine IP-Adresse (IP = Internetprotokoll) übertragen.

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung muss jeder Nutzer mittels einer Datenschutzerklärung darüber informiert werden, welche Daten die Homepage einer psychotherapeutischen Praxis nutzt und speichert. Je nachdem, wie die Homepage gestaltet ist, muss die Datenschutzerklärung dabei z. B. auch Social-Media-Plugins berücksichtigen, mit denen die Homepage sich zu sozialen Netzwerken verbindet. Weitere Informationspflichten gibt es bei der Verwendung von Kontaktformularen oder der Online-Terminvergabe, da Namen und Kontaktdaten der Patienten abgefragt werden müssen, um ihnen antworten zu können.

Demjenigen, der eine Homepage betreibt, die nicht dem neuen EU-Datenschutz entspricht, drohen Bußgelder. Außerdem sehen manche Anwälte ein lukratives Geschäft darin, fehlerhafte Homepages kostenpflichtig abzumahnen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet eine Muster-Datenschutzerklärung, mit der die eigene Datenschutzerklärung geprüft werden kann. Diese Vorlage ersetzt aber nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Experten für Datenschutz.

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung haben Praxisinhaber erweiterte Informationspflichten gegenüber den Patienten, nicht nur auf der Homepage, sondern auch in der Praxis. Sie müssen darüber informiert werden, wie die Praxis personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder speichert.

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen

(BPtK) Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.

Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“

Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.