Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK-Forderungen zu Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Ein Drittel der Patienten, bei denen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diagnostiziert wurde, dass sie psychisch krank sind und eine ambulante Psychotherapie benötigen, warten sechs bis neun Monate auf den Beginn der Behandlung. Deshalb fordert die BPtK in ländlichen Regionen und im Ruhrgebiet rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich.

„Das monatelange Leid psychisch kranker Menschen, bevor sie behandelt werden können, muss dringend verkürzt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Dafür müssen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Denn dort, wo mehr Psychotherapeuten arbeiten, sind die Wartezeiten nachweislich am kürzesten.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plane mit dem TSVG bereits die Krankenversorgung vor allem dort zu verbessern, wo besonders große Versorgungs- und Terminschwierigkeiten bestehen. „Besonders schlecht versorgt sind aber insbesondere psychisch kranke Menschen, die seit Jahren nicht rechtzeitig behandelt werden können“, betont Munz. „Dadurch verschlimmern sich psychische Beschwerden oder sie chronifizieren.“ Leitlinien empfehlen bei fast allen psychischen Erkrankungen eine Psychotherapie.

Die Wartezeiten auf eine Behandlung sind dort am längsten, wo am wenigsten Psychotherapeuten je Einwohner arbeiten. „In ländlichen Regionen werden deutlich weniger psychotherapeutische Praxen zugelassen als in den Großstädten“, erläutert der BPtK-Präsident. „Deshalb sind die Wartezeiten dort auch am längsten.“ Dies lasse sich zum Beispiel für Baden-Württemberg belegen, wo er selbst in einer Klinik arbeite. Psychisch kranke Menschen warten in den städtischen Zentren mit mehr als 60 Psychotherapeutensitzen je 100.000 Einwohnern durchschnittlich 12 Wochen auf eine psychotherapeutische Behandlung: beispielsweise in Tübingen 9,8 Wochen, in Heidelberg 11,7 Wochen und in Freiburg 12,5 Wochen. In den ländlichen Regionen mit weniger als 20 Psychotherapeutensitzen je 100.000 Einwohner sind die Wartezeit dagegen fast doppelt so lang und betragen 20,7 Wochen. „Ich erwähne ausdrücklich Freiburg, weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Deutschen Bundestag behauptet hat, dass in Freiburg die Wartezeiten am längsten seien, weil es dort am meisten Psychotherapeuten gäbe“, ergänzt BPtK-Präsident Munz. „Da war der Bundesgesundheitsminister schlecht informiert.“

Die BPtK fordert die zusätzlichen psychotherapeutischen Praxen insbesondere für die ländlichen Regionen. Dort sind nach der Bedarfsplanung besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen. „Menschen in ländlichen Regionen leiden jedoch keineswegs seltener an psychischen Erkrankungen“, stellt Munz fest. „Es ist deshalb eine gravierende Fehlplanung, dort weniger Psychotherapeuten zuzulassen als in den Großstädten“. Das Sofortprogramm, das die BPtK fordert, soll deshalb vor allem die psychotherapeutische Versorgung außerhalb städtischer Zentren verbessern. Einzige Ausnahme ist das Ruhrgebiet, das in der Bedarfsplanung als Sonderregion behandelt wird und deshalb ähnlich schlecht psychotherapeutisch versorgt ist wie die ländlichen Regionen.

Spahnsches Terminservicegesetz am Montag im Petitionsausschuss

Über 200.000 Unterstützer gegen neue Hürden in der Psychotherapie

(BPtK) Das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist am Montag, dem 14. Januar 2019, Thema einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Über 200.000 Personen hatten die Petition gegen den Regierungsentwurf unterzeichnet.

Mit dem neuen Gesetz plant der Bundesgesundheitsminister zusätzliche Hürden auf dem Weg zum Psychotherapeuten. Bevor ein Patient sich an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden kann, sollen künftig Dritte prüfen, ob überhaupt eine psychotherapeutische Beratung oder Behandlung notwendig ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält eine solche „gestufte und gesteuerte Versorgung“ (Regierungsentwurf) für überflüssig. Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde, die am 1. April 2017 eingeführt wurde, werden Patienten bereits erfolgreich je nach Dringlichkeit und Schwere ihrer Erkrankung versorgt.

Der Petitionsausschuss berät am Montag ab 13:00 Uhr die Petition gegen das Terminservicegesetz. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet (www.bundestag.de) übertragen. Sie ist auch auf mobilen Geräten zu empfangen.

 

Und hier gibt es die Aufzeichnung der Sitzung, die Petition zum TSVG wird ca. ab Minute 60 gezeigt.

Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10. Mai 2019 in Dresden statt und wird in Kooperation von Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.

Bei der Veranstaltung werden digitale Angebote aus den Bereichen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Psychotherapie dargestellt, die dazu beitragen können, das Versorgungsangebot zu erweitern und zu verbessern. In den Workshops können konkrete Beispiele digitaler Anwendungen betrachtet und Potenziale sowie kritische Punkte intensiv diskutiert werden.

Videosprechstunde auch für Psychotherapeuten möglich

Bis 1. April 2019 erarbeitet Bewertungsausschuss die EBM-Regelungen

(BPtK) Bis zum 1. April 2019 erarbeitet der Bewertungsausschuss die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Videosprechstunden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich dafür eingesetzt, dass im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Behandlung über Video nicht nur Ärzten, sondern auch Psychotherapeuten ermöglicht wird. Mit dem Auftrag an den Bewertungsausschuss wurde diese Forderung umgesetzt.

Gleichzeitig hat der 33. Deutsche Psychotherapeutentag eine Änderung der Musterberufsordnung beschlossen, um eine Fernbehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen. Die Regelung in der Musterberufsordnung sieht vor, dass eine Videobehandlung unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflichten grundsätzlich möglich ist. Hierzu gehört, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung immer die Anwesenheit des Patienten voraussetzt.

Für die Nutzung von Internetprogrammen und elektronischen Medien im Praxisalltag hatte die BPtK 2017 einen Leitfaden erstellt.

Spahnscher Irrtum 3:

Psychotherapeutische Praxen: "Mehr Angebot löst das Problem nicht."

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, mehr psychotherapeutische Praxen zuzulassen, um die monatelange Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verkürzen.

Gesundheitsminister Jens Spahn behauptet im ARD-Morgenmagazin am 12. Dezember 2018:

„Mehr Angebot löst das Problem nicht.“

Richtig ist:

Mehr psychotherapeutische Praxen verkürzen die Wartezeit erheblich.

Ende 2012 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, 1.300 psychotherapeutische Praxen zusätzlich in ländlichen Regionen zuzulassen. Die Wartezeiten in ländlichen Regionen waren damals überdurchschnittlich lang. Es gab drei Kreistypen für ländliche Gebiete:

  • Kreistyp 7: 27,3 Wochen
  • Kreistyp 8: 23,7 Wochen,
  • Kreistyp 9: 28,7 Wochen,
  • Bundesdurchschnitt: 23,4 Wochen.

Der Kreistyp 8 bezog sich auf „verdichtete Kreise in ländlichen Räumen“. Dort waren mehr Psychotherapeuten vorgesehen als in rein ländlichen Kreistypen, was zu vergleichsweise kürzeren Wartezeiten führte.

Mit der Zulassung von 1.300 zusätzlichen psychotherapeutischen Praxen wurden auch die Kreistypen der Bedarfsplanung zusammengefasst. Aus 10 Kreistypen wurden 5 Kreistypen. Der Kreistyp für ländliche Regionen war jetzt der Kreistyp 5.

Im Kreistyp 5 sank die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung durch die zusätzlichen 1.300 psychotherapeutischen Praxen auf 20,7 Wochen. In den rein ländlichen Gebieten sank die Wartezeit durch mehr Angebote also um rund zwei Monate.

Spahnscher Irrtum 2:

"Wir haben heute so viele Psychotherapeuten zugelassen wie Hausärzte."

(BPtK) Bundesgesundheitsminister Spahn ist nicht ausreichend über grundsätzliche Relationen im deutschen Gesundheitswesen informiert. Im ARD-Morgenmagazin von 12. Dezember 2018 behauptete er:

„Wir haben heute so viele Psychotherapeuten zugelassen wie Hausärzte.“

Richtig ist:

In Deutschland gibt es mehr als doppelt so viele Hausärzte wie Psychotherapeuten. Am 31. Dezember 2017 waren genau 51.914 Praxissitze für Hausärzte zugelassen, aber nur 23.717 Praxissitze für Psychotherapeuten.

Dass es noch mehr Psychotherapeuten sein müssen, belegen folgende Zahlen:

Nach der bevölkerungsrepräsentativen Studie zur Gesundheit in Deutschland des Robert Koch-Instituts leiden 28 Prozent der Erwachsenen innerhalb eines Jahres unter mindestens einer psychischen Erkrankung. Insgesamt sind in Deutschland circa 19 Millionen Menschen jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Laut Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses sind jährlich etwa 1,9 Millionen Menschen bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Das sind lediglich 10 Prozent aller psychisch kranken Menschen. Nicht jeder psychisch kranke Mensch benötigt eine Psychotherapie oder möchte diese in Anspruch nehmen. Aber bei den meisten psychischen Erkrankungen ist Psychotherapie nach nationalen und internationalen Leitlinien die Behandlungsmethode der ersten Wahl. Dass nur jeder zehnte psychisch kranke Mensch eine Psychotherapie erhält, zeigt, welch große Defizite in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung noch bestehen.

Spahnscher Irrtum 1 – Reloaded:

"Wartezeiten sind dort am längsten, wo die meisten Psychotherapeuten sind."

(BPtK) Gesundheitsminister Jens Spahn hatte schon am 26. September 2018 im Bundestag behauptet:

„Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg.“ (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)

Jetzt hat er diese These im ARD-Morgenmagazin (12. Dezember 2018) noch einmal wiederholt:

„Wir müssen gleichzeitig feststellen, dass in den Regionen, wo die meisten Psychotherapeuten sind, ihr Angebot machen, wir auch die längsten Wartezeiten haben.“

Dieser Spahnsche Irrtum, den die Bundespsychotherapeutenkammer schon am 28. September 2018 korrigiert hatte, wird auch durch Wiederholung nicht richtig.

Richtig ist:

Dort, wo es mehr Psychotherapeuten gibt, sind die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung auch kürzer. In Großstädten, in denen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden, als auf dem Land, warten psychisch kranke Menschen deutlich kürzer auf eine Behandlung als im Bundesdurchschnitt (19,9 Wochen). In Berlin warten sie beispielsweise 13,4 Wochen, im Saarland dagegen 23,6 Wochen.

Und auch nochmal zu Freiburg: Dort arbeiten 121,5 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Damit ist Freiburg eine der am besten versorgten Großstädte. Im Bundesdurchschnitt sind es 25,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Weil es in Freiburg mehr Psychotherapeuten als im Bundesdurchschnitt gibt, warten die Menschen dort auch nicht so lange auf einen Termin bei einem Psychotherapeuten. In Freiburg beträgt die Wartezeit auf einen ersten Termin in der Sprechstunde 3,4 Wochen (Bundesdurchschnitt: 5,7 Wochen) und auf einen Behandlungstermin (Richtlinienpsychotherapie) 12,5 Wochen (Bundesdurchschnitt: 19,9 Wochen). Die Wartezeiten sind in Freiburg also deutlich kürzer als anderswo. Fazit: In Freiburg müssen Patienten fast nur halb so lange auf einen Beratungs- oder Behandlungstermin warten wie im Bundesdurchschnitt.

Patienten werden je nach Dringlichkeit und Schwere behandelt

BPtK-Auswertung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK) Menschen, die in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen, bekommen dort je nach Dringlichkeit und Schwere die Leistungen empfohlen, die sie benötigen. Knapp 60 Prozent der Ratsuchenden erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. Von ihnen befindet sich jeder sechste in einer so starken psychischen Krise, dass eine Akutbehandlung kurzfristig notwendig ist. Diese rasche Hilfe gibt es insbesondere für Patienten, die ansonsten nicht mehr arbeiten, in die Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten.

Längst nicht alle Patienten, die in eine Sprechstunde kommen, beginnen eine psychotherapeutische Behandlung. Über 40 Prozent der Patienten erhalten zwar eine diagnostische Abklärung, verlassen jedoch die Praxis, ohne anschließend eine Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie zu beginnen. Bei leichten Beschwerden, aus denen sich eine psychische Erkrankung entwickeln könnte, empfehlen Psychotherapeuten Angebote zur Prävention und Selbsthilfe oder verweisen an eine Beratungsstelle. Je nach Art und Schwere der Erkrankung veranlassen Psychotherapeuten aber z. B. auch eine Behandlung im Krankenhaus, medizinische Rehabilitation, Soziotherapie oder eine fachärztliche Behandlung.

Das sind die Ergebnisse einer Auswertung der Abrechnungsdaten von rund 240.000 Patientinnen und Patienten, die im 2. Quartal 2017 erstmals in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. „Die Daten belegen deutlich: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein überaus großer Erfolg. Patienten, die sich von einem Psychotherapeuten beraten lassen, erhalten je nach Dringlichkeit und Schwere der Beschwerden die Hilfe, die sie benötigen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die größte Verbesserung konnte für die Patienten erreicht werden, die besonders dringend Hilfe benötigen. Sie erhalten mit der Akutbehandlung jetzt besonders schnell professionelle Hilfe. Damit erweist sich die neue psychotherapeutische Sprechstunde schon kurz nach ihrer Einführung als überaus erfolgreich.“

Bereits direkt nach ihrer Einführung am 1. April 2017 wurde die psychotherapeutische Sprechstunde schon im 2. Quartal 2017 flächendeckend angeboten. Dabei wurden die geforderten Mindestzeiten sogar deutlich übertroffen. Mittlerweile ist auch erkennbar, dass gerade Patientengruppen, die bisher aufgrund der langen Wartezeiten häufig gar nicht erst versuchten, einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis zu bekommen, verstärkt den Weg zum Psychotherapeuten finden. Das sind vor allem psychisch kranke Menschen mit chronischen Erkrankungen, die arbeitsunfähig sind, und sozial benachteiligte Patienten. Daten des Robert Koch-Instituts zeigen außerdem, dass vor allem besonders belastete Patienten mit mehreren psychischen Erkrankungen eine ambulante Behandlung erhalten. Von den Patienten mit zwei psychischen Diagnosen beginnen rund 20 Prozent innerhalb eines Jahres eine Behandlung, bei Patienten mit vier oder mehr psychischen Diagnosen sind dies doppelt so viele (40 Prozent).

„Der große Erfolg der psychotherapeutischen Sprechstunde kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass psychisch kranke Menschen noch viel zu lang auf eine Kurz- oder Langzeittherapie warten“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Jeder dritte Patient, der eine Richtlinientherapie benötigt, erhält diese Behandlung erst zwei bis drei Quartale später. „Die psychotherapeutische Sprechstunde hat zwar dazu geführt, dass psychisch kranke Patienten jetzt schneller erfahren, ob sie eine Behandlung benötigen“, erläutert Munz. „Danach müssen sie jedoch weiterhin monatelang auf einen freien Behandlungsplatz warten.“ Die BPtK fordert deshalb im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am Donnerstag im Bundestag beraten wird, ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Dazu gehört:

  • die sofortige Möglichkeit für 1.500 Psychotherapeuten, sich außerhalb von großstädtischen Zentren zusätzlich niederzulassen. Dadurch könnten die Wartezeiten von fünf bis sieben Monaten für psychisch kranke Menschen auf dem Land im Sinne einer Soforthilfe kurzfristig abgesenkt werden,
  • daran anschließend: eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung, die sich an der Morbidität der Bevölkerung orientiert. Nach repräsentativen epidemiologischen Studien leiden die Menschen überall in etwa gleich häufig an einer psychischen Erkrankung, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnen. „Auf dem Land sind deshalb in etwa so viele Psychotherapeuten notwendig wie in großstädtischen Zentren“, macht BPtK-Präsident Munz deutlich. „Die fehlerhaften Vorgaben der bisherigen Bedarfsplanung, nach denen sich auf dem Land erheblich weniger Psychotherapeuten niederlassen können, gehören abgeschafft.“
  • eine höhere Vergütung sowohl für die Sprechstunde als auch für die psychotherapeutische Akutbehandlung, da diese beiden Leistungen besondere Flexibilität in der Behandlungsplanung erfordern. „Wir nehmen Gesundheitsminister Spahn beim Wort. Besondere Leistungen müssen sich besonders lohnen“, fordert Munz. „Deshalb sollten auch Psychotherapeuten, die ihren Patienten kurzfristig die Termine für eine Sprechstunde und für eine Akutbehandlung geben, besser vergütet werden.“

Angesicht des Erfolgs der Sprechstunde und der Akutbehandlung hält die BPtK den im TSVG geplanten Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung in der Psychotherapie-Richtlinie zu verankern, für überflüssig, so Munz. „Eine gestufte und gesteuerte Versorgung von psychisch kranken Menschen ist seit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde längst Realität“, stellt Munz fest. „Die Entscheidung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, muss eine Entscheidung des Patienten und des Psychotherapeuten seiner Wahl bleiben. Psychisch kranke Menschen haben das gleiche Recht der freien Wahl eines Behandlers ihres Vertrauens wie körperlich kranke Menschen. Davor eine bürokratische Prüfinstanz zu schalten, dient schlicht der Abschreckung von Patienten. Der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss ist ersatzlos zu streichen.“

Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz erfolgreich

Innerhalb kurzer Zeit rund 65.000 Unterschriften gesammelt

(BPtK) Die Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat bereits nach kurzer Zeit mehr als die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt. Damit hat die Petition ausreichend Unterschriften erhalten, damit der Petitionsausschuss zu den Forderungen eine öffentliche Anhörung veranstalten kann.

Die aufrufenden Psychotherapeutenverbände hatten sich insbesondere dagegen gewendet, dass mit dem TSVG für Patienten die freie Wahl des Psychotherapeuten beschnitten werden soll. Initiiert wurde die Petition vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung und der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Viele weitere Berufs- und Fachverbände unterstützen inzwischen die Initiative.

Die Petition kann noch bis zum 13. Dezember unterzeichnet werden.

Telematikinfrastruktur: Frist für Bestellung verlängert

Komponenten müssen bis zum 31. März 2019 bestellt werden

(BPtK) In letzter Minute wurde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Frist für die Anbindung einer Praxis an die Telematikinfrastruktur um drei Monate verlängert. Psychotherapeutenpraxen müssen nun bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen. Ursprünglich war dafür als Frist der 31. Dezember 2018 vorgesehen. Das Bestelldatum muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden.