BPtK startet Online-Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung

Auftakt am 21. Januar 2022 zu psychotischen Erkrankungen

(BPtK) Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot könnte ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten, startet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) im kommenden Jahr eine neue Online-Fortbildungsreihe. Schwerpunkt der Auftaktveranstaltung am 21. Januar 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit psychotischen Erkrankungen. Wie diese ausgestaltet werden kann, wird aus der Perspektive der verschiedenen Gesundheitsberufe und Einrichtungen dargestellt und diskutiert. Darüber hinaus werden die Vorgaben der neuen Richtlinie des G-BA und die Anforderungen an die Netzverbünde erläutert.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 9. Januar 2022. Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 50 Personen begrenzt. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Psychotherapeutische Praxen: Immunitätsnachweis für Beschäftigte notwendig

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK) Bundestag und Bundesrat haben heute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen (BT-Drucksache: 20/188):

  • Patient*innen müssen weiterhin keinen negativen Test vorweisen

Patient*innen müssen in psychotherapeutischen Praxen weiterhin keinen negativen Test oder einen Immunitätsnachweis (vollständig geimpft oder genesen) vorweisen.

  • Begleitpersonen von Testpflicht befreit

Eltern, die ihre Kinder oder Jugendlichen zur Psychotherapie bringen, müssen ebenfalls keinen negativen Test vorweisen. Damit ist klargestellt, dass Begleitpersonen einen solchen Test nicht mehr vorlegen müssen.

  • Immunitätsnachweis für Beschäftigte verpflichtend

Inhaber und Beschäftigte von psychotherapeutischen Praxen müssen zukünftig einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus vorlegen. Ein solcher Nachweis kann eine vollständige Corona-Impfung oder die Bestätigung einer Genesung sein. Wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, muss dies mit einem ärztliches Attest belegt werden. Beschäftigte haben bis zum 15. März 2022 Zeit, einen Immunitätsnachweis gegenüber dem Arbeitgeber vorzulegen. Ab dem 16. März 2022 können Neueinstellungen nur mit Vorlage des entsprechenden Nachweises erfolgen. Dies gilt auch für angestellte Psychotherapeut*innen in Kliniken.

Geimpfte und Genese müssen außerdem zweimal pro Woche einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen. Niedergelassene Psychotherapeut*innen müssen ein Testkonzept für ihre Praxis erstellen.

  • Nachweise nur noch auf Verlangen

Psychotherapeutische Praxen müssen künftig die Testergebnisse und den Anteil der Geimpften unter den Beschäftigten dokumentieren und gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen, wenn es dies verlangt. Zuvor war grundsätzlich eine regelmäßige Nachweispflicht gegenüber dem Gesundheitsamt vorgesehen.

Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen gefährdet

BMG beanstandet Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist damit die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen gefährdet, weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.

Die BPtK hält die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) außerdem für rechtswidrig, weil sie Familien- und Sorgearbeit diskriminiert. Der Gesetzgeber hat vor 15 Jahren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass sich Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen Praxissitze teilen, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Die neue G-BA-Richtlinie sieht jedoch vor, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung auszuschließen. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen werden deshalb psychotherapeutische und ärztliche Praxen fehlen, die die Komplexversorgung übernehmen können. Die BPtK hatte deshalb von BMG gefordert, die Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden.[1]

„Beruf und Familie unvereinbar zu machen ist ein Rückfall in verstaubte Vorstellungen von ausschließlicher Erwerbstätigkeit“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich. Dreiviertel der Psychotherapeut*innen und Zweidrittel der psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen sind weiblich und von der Regelung besonders betroffen. Trotzdem schließt die neue G-BA-Richtlinie Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einem halben Praxissitz davon aus, die zentrale Koordinierungsrolle in der Komplexversorgung übernehmen zu können.

Ferner soll laut Richtlinie die gesamte Differenzialdiagnostik bei einer Psychiater*in wiederholt werden, auch wenn diese von einer Psychotherapeut*in bereits in der Sprechstunde durchgeführt wurde. Jede Patient*in muss innerhalb einer Woche zur differenzialdiagnostischen Abklärung bei einer Psychiater*in. „Dies stellt für Patient*innen eine überflüssige bürokratische Hürde dar“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Doppelte Untersuchungen sollen sonst überall im Gesundheitswesen vermieden werden. Dass der G-BA jetzt eine unnötige zweifache differenzialdiagnostische Untersuchung auch noch in seiner Richtlinie vorschreibt, ist geradezu grotesk.“

Laut G-BA ist ein voller Praxissitz notwendig, damit die koordinierenden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ausreichend erreichbar sind, auch bei Krisen und Notfällen. Zum einen müssen jedoch auch Psychotherapeut*innen mit halben Praxissitzen für Patient*innen in Krisen jederzeit erreichbar sein. Zum anderen ignoriert der G-BA, dass mit halben Praxissitzen weit überdurchschnittlich viele Behandlungen angeboten werden. Nach den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erbringen zwei Psychotherapeut*innen mit halbem Praxissitz durchschnittlich knapp das 1,5-fache der Behandlungsstunden einer Psychotherapeut*in mit vollem Praxissitz.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicherzustellen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der die Fehler der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung korrigiert, damit flächendeckend ein ausreichendes Versorgungsangebot entstehen kann“, fordert der BPtK-Präsident. „Dafür brauchen wir flexible Lösungen für die Netzverbünde in ländlichen und strukturschwachen Regionen.“ Außerdem muss die aufsuchende Behandlung der Patient*innen in ihren Wohnungen ein fester Bestandteil der Komplexversorgung werden. Schließlich muss die Anstellung in den Praxen der Netzverbünde erleichtert werden, um ausreichende Behandlungskapazitäten zu schaffen.

[1] Der 39. DPT hat sich dieser Forderung in einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution angeschlossen.

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK) Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Birgit Gorgas begrüßte die Delegierten für die Versammlungsleitung zum dritten Mal zu einem digitalen DPT. Die steigenden Inzidenzzahlen der vierten Corona-Welle hatten den Vorstand bewogen, den DPT digital und nicht in Präsenz zu veranstalten. In seinem Bericht bedauerte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz diese Entscheidung, die gleichwohl unumgänglich gewesen sei. Es sei inakzeptabel, dass circa 15 Millionen Mitmenschen in Deutschland durch ihre Entscheidung gegen eine Impfung viele Todesfälle, eine Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Kliniken, und große psychische Belastungen für viele Mitbürger*innen in Kauf nehmen. Er hätte sich gewünscht, dass mehr Einsicht möglich gewesen wäre. Um noch mehr Leid zu verhindern, müssten sich die Menschen wieder auf sehr restriktive Regelungen einstellen.

Sprechstunde und Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung

Psychotherapeut*innen für BPtK-Studie gesucht: bis 31. Dezember

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sucht noch bis zum 31. Dezember 2021 Psychotherapeut*innen für eine Online-Studie. Themen sind die psychotherapeutische Sprechstunde und die Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung. Damit sollen Daten erhoben werden, um im nächsten Jahr die öffentliche Debatte über die anstehende Reform der Bedarfsplanung führen zu können.

Die BPtK-Studie umfasst zwei Befragungen. Für die eine allgemeine Befragung zur ambulanten Versorgung werden Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren arbeiten, um ihre Unterstützung gebeten. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa 10 bis 25 Minuten. Dabei werden keine Daten zur Person und keine IP-Adressen gespeichert, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Der Onlinefrage-Bogen lässt sich über folgenden Link aufrufen: https://www.soscisurvey.de/ambulantePT2021/

Für eine zweite Befragung werden Patient*innen sowie Eltern oder Sorgeberechtigte gesucht, die kürzlich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. Dafür werden ausschließlich Vertragspsychotherapeut*innen um ihre Unterstützung gebeten. Am Ende der Sprechstunde sollen sie ihren Patient*innen, den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Informationsblatt zur BPtK-Studie aushändigen, in der sich ein Link zu der BPtK-Befragung befindet. Auch bei dieser Befragung werden keine Daten zur Person oder kontaktierten Praxis erhoben. Die Ethikkommission der Psychologischen Hochschule Berlin hat die Befragung positiv bewertet.

Um die Informationsblätter zu erhalten, können sich Psychotherapeut*innen an info@bptk.de wenden. Ebenso bei Rückfragen zur BPtK-Studie.

Überflüssige Test- und Dokumentationspflichten

BPtK fordert Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK) Das novellierte Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, führt zu einer überflüssigen und überbordenden Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen. „Mit einigen Detailregelungen ist der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes steht bereits an, weil dabei zu viel mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Dabei sollten auch Test- und Dokumentationspflichten für psychotherapeutische Praxen, die für den Infektionsschutz gar nicht notwendig sind, verschlankt und entrümpelt werden.“ Die Dokumentations- und Nachweispflichten werden von einzelnen Bundesländern bereits unterschiedlich umgesetzt oder teilweise ausgesetzt.

Testpflichten in psychotherapeutischen Praxen

Beschäftigte in psychotherapeutischen Praxen sind verpflichtet, einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test oder zweimal pro Woche einen negativen PCR-Test vorzuweisen, auch wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Gesundheitsministerkonferenz hält es in ihrem Beschluss vom 25. November 2021 für ausreichend, wenn geimpfte und genesene Beschäftigte zweimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest vorweisen. „Wenn eine solche Regelung umgesetzt wird, müssen auch ausreichend Tests für Psychotherapeut*innen und ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Auch Eltern, die ihre Kinder zur Psychotherapie begleiten, müssen einen negativen Test vorzeigen, selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. „Eltern müssen analog zu Patient*innen, die keinen Test vorlegen müssen, behandelt werden“, fordert Munz.

Dokumentation für Gesundheitsämter

Die Testergebnisse und deren Kontrolle müssen von den Praxisinhaber*innen dokumentiert werden. Alle zwei Wochen muss dem Gesundheitsamt eine anonymisierte Dokumentation vorgelegt werden. Ebenso soll der Anteil der geimpften Patient*innen und Beschäftigten an die Gesundheitsämter gemeldet werden. „Diese Dokumentation ist schlicht überflüssig“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Weshalb die Daten übermittelt werden sollen, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Munz.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Mehr Schutz und Unterstützung für Kinder in Strafprozessen

Nationaler Rat veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Polizei und Justiz

(BPtK) Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, sollen in polizeilichen Vernehmungen und bei Gerichtsverfahren so behandelt werden, wie es angesichts ihres Alters und ihrer psychischen Verletzungen notwendig ist. Mehr Schutz und Unterstützung sollen sicherstellen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt von Strafprozessen steht. Dafür hat der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Handlungsempfehlungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen erarbeitet.

„Polizeiliche und richterliche Befragungen können für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, sehr belastend und sogar retraumatisierend sein“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Das Wohl der Kinder sollte deshalb bei Strafprozessen stets im Vordergrund stehen.“

Konkret empfiehlt der Rat, gerichtliche Verfahren beschleunigt durchzuführen. Mehrfache Vernehmungen sollen vermieden werden, indem Befragungen auf Video aufgezeichnet und vor Gericht abgespielt werden. Die Vernehmungszimmer sollen kindgerecht gestaltet und mit Spielzeug ausgestattet sein. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen während des Strafprozesses eine psychosoziale Begleitung erhalten. Ihnen soll genau erläutert werden, was und warum passieren wird. Außerdem soll vermieden werden, dass sich Opfer und Täter*in begegnen, zum Beispiel durch gestaffelte Anhörungstermine und getrennte Eingänge.

„Besonders wichtig ist die Klarstellung, dass eine Psychotherapie begonnen werden kann, auch wenn der Strafprozess noch nicht abgeschlossen ist. Das Wohl des Kindes und die Behandlung haben Vorrang.“, erklärt Munz. Ein Problem dabei ist, dass sich die Erinnerung des Kindes verändern kann, wenn schon in der Psychotherapie über die Tat gesprochen wird. Es kann auch sein, dass ein Kind durch die Psychotherapie nicht mehr so stark unter dem Erlebten leidet und es seine Bewertung des Geschehenen ändert. Dadurch kann es passieren, dass die Aussage des Kindes in der Verhandlung angezweifelt wird. Die Psychotherapeut*in kann deshalb überlegen, bis zur Erstvernehmung das Kind zunächst psychisch zu stabilisieren. Die Vernehmung des Kindes sollte so bald wie möglich durch eine dafür geschulte Person erfolgen, um dann möglichst bald mit der psychotherapeutischen Behandlung der Traumatisierung beginnen zu können.

Cornelia Metge in den BPtK-Vorstand gewählt

Deutscher Psychotherapeutentag wählt neue Beisitzerin

(BPtK) Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag hat heute Cornelia Metge als Beisitzerin in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. „Ich freue mich sehr darauf, mich im Vorstand der BPtK für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen einsetzen zu können“, erklärt Cornelia Metge. „Insbesondere die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen und ein besserer Schutz von Kindern vor Gewalt liegen mir am Herzen.“

Cornelia Metge ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und seit 2008 in eigener Praxis in Zschopau in Sachsen tätig. Sie engagiert sich bereits seit vielen Jahren in der Berufspolitik. Seit 2014 ist sie Delegierte des Deutschen Psychotherapeutentags und seit 2011 Mitglied im Ausschuss für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der BPtK. Darüber hinaus vertritt sie seit 2019 die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Länderrat.

Schmutzige Luft schadet der Psyche

Eine hohe Feinstaubbelastung begünstigt bei Risikopatient*innen Depressionen

(BPtK) Hohe Feinstaub-Werte erhöhen bei gesunden Menschen das Risiko für die Entwicklung einer Depression um ein Vielfaches, sofern sie eine genetische Veranlagung für Depressionen haben. Die Kombination aus Risikogenen für Depressionen und eine hohe Luftverschmutzung wiegt sehr viel schwerer als jeder der beiden Faktoren einzeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Johns Hopkins Medical Campus in Baltimore/USA und der Pekinger Universität. Die Forscher untersuchten 352 gesunde Menschen aus der chinesischen Region Beijing mit besonders hoher Luftverschmutzung.

Für die Studie wurde für jede Person das genetische Depressionsrisiko anhand einer DNA-Analyse sowie die individuelle Belastung durch Luftverschmutzung in den letzten sechs Monaten berechnet. Alle Personen führten dann einige Stress erzeugende Konzentrationsaufgaben durch, während der ihre Gehirnaktivität gemessen wurde. Dabei zeigte sich, dass die Hirnareale zur Verarbeitung von Stress am meisten bei den Personen beeinträchtigt waren, die sowohl ein hohes genetisches Depressionsrisiko als auch eine hohe Feinstaubbelastung vorwiesen.

Die Autoren sehen darin einen Hinweis darauf, dass Luftverschmutzung nicht nur den Klimawandel und die körperliche Gesundheit, sondern auch die Funktionsweise des Gehirns negativ beeinflusst. Sie appellieren an die Politik, gefährdete Personen zu identifizieren und besser vor den schädlichen Auswirkungen des Feinstaubs auf das Gehirn zu schützen.