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Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

Deutscher Psychotherapeutentag ruft zur Unterstützung auf

Petition 148151 zur finanziellen Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ruft zur Unterstützung der Bundestagspetition 148151 zur finanziellen Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf. Die Petition kann bis zum 1. Juni unter folgendem Link mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html.

Die Petition war von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, eingereicht worden und wird von einem breiten Bündnis aus Kammern, psychotherapeutischen Verbänden und der Vertretung der Studierenden und Psychotherapeut*innen in Ausbildung unterstützt. Die Delegierten des 42. DPT begrüßen diese Zusammenarbeit und rufen zur Unterstützung der Petition auf.

„Der Zufall, dass der Beginn der Zeichnungsfrist für die Petition mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag zusammenfällt, war für den Psychotherapeutentag Anlass, zur Unterstützung der Petition aufzurufen. Damit zeigen die Delegierten, dass die Profession mit großer Geschlossenheit hinter dem Anliegen steht, dass der psychotherapeutische Nachwuchs seine Weiterbildung nach dem Studium unter verlässlichen finanziellen Bedingungen absolvieren kann“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

BPtK unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf.

Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass eine ausreichende Anzahl an Weiterbildungsplätzen angeboten wird. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist jedoch nicht angemessen geregelt“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir rufen deshalb alle dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und so der Politik die Dringlichkeit dieses Anliegens nahezubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

BPtK unterstützt Forderungen des psychotherapeutischen Nachwuchses

Zum Aktionstag von Studierenden zur Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich hinter die Forderung von Studierenden, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Studium hinreichend zu sichern.

„Die Studierenden demonstrieren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung. Die künftigen Psychotherapeut*innen haben ein Recht darauf, die Weiterbildung unter verlässlichen und angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu absolvieren“, so Munz weiter. „Die Bundespsychotherapeutenkammer unterstützt deshalb die Forderung der Studierenden nachdrücklich.“

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages machen die Studierenden mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten darauf aufmerksam, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind.

Stellenausschreibung: die LPK sucht Mitarbeiter/in für den Bereich Weiterbildung

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen von ca. 7.500 Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Bundesland. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister ihrer Mitglieder. Zu den wichtigsten Aufgaben im Bereich Weiterbildung zählen die Zulassung von Weiterbildungsstätten, die Anerkennung von Weiterbildungsbefugten und die Organisation von Prüfungen.

Um unsere Arbeitsfelder und die Atmosphäre in der LPK BW vorab kennenzulernen, können Sie sich auf unserer Homepage informieren. Dort haben wir informative Filme, die Sie unter https://entwicklung.lpk-bw.de/news/2022/wir-ueber-uns-die-landespsychotherapeutenkammer-stellt-sich-und-ihre-arbeit-vor-ab-sofort anschauen können.

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d)

für den Bereich Weiterbildung im Ressort Aus-, Fort- und Weiterbildung

zur unbefristeten Anstellung in Vollzeit (40h/Woche) in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart.

Wir bieten ein vielfältiges und interessantes Tätigkeitsspektrum mit leistungsgerechter Vergütung, viel Gestaltungsspielraum, Möglichkeit zur Gleitzeit sowie mobilem Arbeiten, Fahrtkostenzuschuss, einem angenehmen Betriebsklima und weiteren Zusatzleistungen. Die Geschäftsstelle befindet sich in modernen Räumen unweit des Hauptbahnhofes in der Stuttgarter Innenstadt.

Zu Ihren Aufgaben zählen:

  • Unterstützung der Ressortleitung Weiterbildung insbesondere bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung und der Anerkennung von Weiterbildungsstätten sowie von Weiterbildungsbefugten
  • Organisation von Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung
  • Erarbeitung von Konzepten und Stellungnahmen
  • Teilnahme an Ausschusssitzungen
  • Übernahme von Projekten und Aufgaben im Ressort

Was wir erwarten:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, Gesundheits­wissenschaft oder Verwaltungswissenschaft oder Berufsausbildung im Gesundheitswesen mit mehrjähriger Berufs­erfahrung in verantwortungs­voller qualifizierter Sachbearbeitung
  • Fundierte Kenntnisse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen oder den Ehrgeiz, sich diese Kenntnisse zügig eigenverantwortlich anzueignen
  • Berufserfahrung im Bereich des Gesundheitswesens
  • sehr gute Fähigkeiten in den Bereichen Planung, Organisation und Konzeptionierung
  • Teamfähigkeit, Teamgeist und soziale Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Freude an fachüber­greifender Zusammenarbeit
  • EDV-Kenntnisse sowie sehr gutes mündliches und schrift­liches Ausdrucksvermögen
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Loyalität
  • Flexibilität und Belastbarkeit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie per E-Mail an den Geschäftsführer, Herrn Dietrich (c.dietrich@lpk-bw.de), richten können. Bitte geben Sie darin Ihre Gehaltsvorstellung und Ihren möglichen Eintrittstermin an.

Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW) Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung. Bereits während des Universitätsstudiums werden in Theorie- und Praxisanteilen grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur „Fachpsychotherapeutin“ oder zum „Fachpsychotherapeut“ anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf ein Gebiet („Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“) und die Vertiefung in Psychotherapieverfahren. Neben der grundsätzlichen Qualifizierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder für die Neuropsychologische Psychotherapie können sich Psychotherapeut*innen nach wie vor in verschiedenen Bereichen spezialisieren (Bereichsweiterbildung). Mit Abschluss der Weiterbildung in einem Fachgebiet wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die neue Kombination aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Vorgehensweise aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/ausbildung.

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO-P) finden Sie hier. Wichtige weitere Infos und Formulare zur WBO können hier abgerufen werden: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-psychotherapeutinnen.

Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wurde von der LPK-Vertreterversammlung am 26. März 2022 verabschiedet und ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung der Landeskammern war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 24.04.2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Homepage der BPtK eingesehen werden.

Chance zur Absicherung der stationären Weiterbildung verpasst

BPtK zum Abschluss des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ohne eine finanzielle Förderung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung verabschiedet. Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion sah eine Refinanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken vor. Dieser wurde jedoch zum Bedauern der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgelehnt (Bundestags-Drucksache 20/4708, S.101).

„Wir hoffen sehr, dass mit der verpassten Chance, in den Kliniken die psychotherapeutische Weiterbildung finanziell zu stärken, keine generelle Absage für dieses Anliegen verbunden ist“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das Bundesgesundheitsministerium muss dringend nachliefern.“ Dazu forderte auch der Entschließungsantrag der Unionsfraktion zum KHPflEG auf (Bundestags-Drucksache 20/4733). Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum KHPflEG den Regelungsbedarf ebenfalls angezeigt (Bundesrats-Drucksache 460/22).

Aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung erhalten zukünftige Absolvent*innen über das Studium eine Approbation und haben deshalb Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne eine gesetzlich geregelte finanzielle Förderung wird es für die Kliniken schwer, ausreichend Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu schaffen.

Klimakrise und Weiterbildung

41. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) tagte am 18. und 19. November 2022 in Berlin. Sein Hauptthema war die Klimakrise, „weil diese die Psychotherapeut*innen als Bürger*innen, in ihrer Berufsausübung und als Profession beschäftigen muss“, wie die Versammlungsleiterin Birgit Gorgas feststellte. Weiteres Thema war die Umsetzung der Weiterbildung, deren ausreichende Finanzierung der DPT dringend forderte.

Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern

BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Kliniken konnten bisher die psychotherapeutische Versorgung ihrer Patient*innen nur sicherstellen, indem sie Psychotherapeut*innen in Ausbildung als Praktikant*innen beschäftigten. Die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung haben jedoch Anspruch auf einen Tariflohn, der ihrer Qualifikation als approbierte Behandler*innen entspricht. Die Kliniken müssen jetzt wissen, wie sie diese Stellen refinanzieren können.“

Die Bundesregierung hat eine finanzielle Förderung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes abgelehnt (BT-Drs. 20/4232). Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.

„Wenn die bestehenden Versorgungskapazitäten der Psychotherapeut*innen in Ausbildung nicht umfassend durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung ersetzt werden können, kann die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in den Kliniken künftig nicht mehr sichergestellt werden“, betont BPtK-Präsident Munz. „Zur Absicherung der zusätzlichen Personalkosten ist eine Ergänzung im Pflegesatzrecht notwendig, die jetzt mit dem Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden muss.“

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Bundesrat für Finanzierung der stationären Weiterbildung

BPtK fordert auch Lösung für die ambulante psychotherapeutische Weiterbildung

(BPtK) Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung zu fördern. Die Personalkosten von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sollen berücksichtigt und in der Bundespflegesatz-Verordnung geregelt werden. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 460/22) vorgeschlagen. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern hatten sich nachdrücklich für eine solche Refinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen eingesetzt.

Psychotherapeut*innen haben als Angehörige eines akademischen Heilberufs während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird. Durch die vorgeschlagene Regelung des Bundesrates könnten psychiatrische und psychosomatische Kliniken die höheren Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in den Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen auch dann refinanzieren, wenn Planstellen bereits durch andere Psychotherapeut*innen oder Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind. Da bereits Ende 2022 mit den ersten Absolvent*innen zu rechnen ist, muss der Gesetzgeber jetzt handeln. Dabei sollte er gleichzeitig auch die finanzielle Förderung der ambulanten psychotherapeutischen Weiterbildung regeln, die bisher ebenfalls fehlt.