Schlagwortarchiv für: Weiterbildung

LPK-Info-Veranstaltungen zur Weiterbildung in der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In mehreren Veranstaltungen informierte die LPK Träger der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie über die Reform der Ausbildung von Psychotherapeut*innen und die künftige Weiterbildung im institutionellen Bereich. Einführend stellte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz jeweils den neuen Studiengang zur Approbation und die Struktur der künftigen Weiterbildung dar. Zur Bedeutung und Rolle der Psychotherapeut*innen in der Jugendhilfe und Paar- und Lebensberatung referierten dann Ullrich Böttinger und Dr. Esther Stroe-Kunold. In der Diskussion zu diesem Arbeitsbereich wurde verdeutlicht, dass auch zukünftig Psychotherapeut*innen eine wichtige Rolle einnehmen sollten und deshalb das Angebot der Weiterbildung in der stationären und ambulanten Jugendhilfe ebenso wie in der Paar- und Lebensberatung sinnvoll ist, um künftige Kolleg*innen für diese Arbeitsfelder zu informieren und die Zusammenarbeit zu verbessern. Problematisiert wurde, dass es häufig schwierig sein wird, entsprechende Stellen für künftige Weiterbildungsermächtigte und Weiterbildungsteilnehmer*innen in den Einrichtungen zu etablieren, um die Weiterbildung sicherstellen zu können. Für die gemeindepsychiatrische Versorgung stellte Achim Dochat die Wichtigkeit der Integration der Psychotherapeut*innen für die Aufgaben der gemeindepsychiatrischen Dienste dar. Auch dort wurde die Möglichkeit der Weiterbildung grundsätzlich begrüßt, jedoch die Finanzierungsmöglichkeit von Stellen für die Weiterbildung kritisch gesehen. 

Sowohl für die Weiterbildung in der Jugendhilfe und Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie wurden Arbeitsgruppen initiiert, um die Probleme und Möglichkeiten in den Institutionen gemeinsam zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung zu überlegen.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2023

(LPK BW) Am 20. und 21.10.2023 fand die letzte Vertreterversammlung (VV) der laufenden Wahlperiode statt. Am ersten Tag erstatteten die Ausschüsse Bericht über ihre Tätigkeit der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Daran anschließend diskutierten die Delegierten über die einzelnen Ausschüsse, deren zukünftige Aufgaben und mögliche Änderungen ihrer Struktur. Insbesondere die zukünftige Struktur des bisherigen Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde ausführlich besprochen. Speziell zu diesem Ausschuss wurde vorgeschlagen, eine Binnendifferenzierung einzuführen, um die verschiedenen Aufgabenbereiche effizienter bearbeiten zu können. Begrüßt wurde auch der Vorschlag, dass die Ausschussarbeit vernetzt werden müsse, da die verschiedenen Ausschüsse manchmal am selben Thema, aber aus unterschiedlicher Perspektive arbeiten. Die ausschussübergreifende Arbeit sollte von daher in der nächsten Legislaturperiode von vorneherein mit bedacht werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Umsetzung der Weiterbildung gerichtet werden, insbesondere was die Schaffung von Weiterbildungsstellen in den verschiedenen Arbeitsfeldern betrifft.

 

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern

BPtK begrüßt Forderung des Bundesrates

(BPtK) Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

»Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung gesetzlich gesichert werden“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Erweiterte Sprechzeiten im Ressort Fort- und Weiterbildung

(LPK BW) Neben den Sprechzeiten der einzelnen Mitarbeiter erreichen Sie das Ressort Fort- und Weiterbildung für allgemeine Fragen nun zusätzlich von Montag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Telefon Bereich Fortbildung: 0711/674470-35, Bereich Weiterbildung: 0711/674470-23.

Außerdem können Sie die Ressorts weiterhin auch per E-Mail (fortbildung@lpk-bw.de bzw. weiterbildung@lpk-bw.de) kontaktieren.

LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW) Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Hintergrund war die neue Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung, in der der Berufszugang und Qualifikationsweg der Psychotherapeut*innen mit Wirkung zum 01.09.2020 neu geregelt und das Psychotherapeutengesetz entsprechend geändert wurde.

Wie Dr. Munz ausführte, erfolgt der neue Weg zur Approbation durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das Studium ende mit der Approbation, die auch zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt. Für den Arztregistereintrag und Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“) ist allerdings eine anschließende fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zwingend. Aus diesem Grunde gewinne diese erheblich an Bedeutung. In der Veranstaltung wurde zunächst die Weiterbildung kurz erläutert und dargestellt, wie die Weiterbildung in Praxen oder MVZ sowie in Institutsambulanzen angeboten werden kann. Darüber hinaus wurde die hierfür nötige Antragstellung erklärt.

Breites Bündnis fordert Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Anhörung am 3. Juli im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

(BPtK) Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden und Mitgliedern der Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung steht geschlossen hinter der Forderung des Studenten Felix Kiunke, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Seine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition hat mehr als 72.000 Unterstützer*innen gefunden und wird deshalb am 3. Juli 2023 Gegenstand einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein.

Felix Kiunke steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums der Klinischen Psychologie und Psychotherapie und möchte anschließend die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten beginnen. Derzeit ist nicht gesichert, dass es für ihn und andere Absolvent*innen des neuen Studienganges ausreichend Weiterbildungsstellen gibt und sie eine Chance haben, die neue Weiterbildung zu absolvieren. Das hat gravierende Folgen auch für die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. Ohne Weiterbildung wird es in einigen Jahren keinen Nachwuchs mehr für die Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geben.

Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in in Anstellung. In der Weiterbildung haben die approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können, die die Qualitätsanforderungen der Weiterbildungsordnungen erfüllen.

Info-Veranstaltung der PTK Bayern: Sozialmedizinische Fragestellungen und Aufgaben für Psychotherapeut*innen

Welche Chancen bietet die neue Weiterbildung Sozialmedizin?

(LPK BW) Psychotherapeut*innen haben häufig mit sozialmedizinischen Fragestellungen zu tun, auch wenn sie sich dessen nicht immer bewusst sind. Die Frage, wie sehr die gesundheitlichen Einschränkungen z. B. die depressive Erkrankung eines*einer Patient*in auf seine Arbeitsfähigkeit oder seine Erwerbsfähigkeit auswirken, sind im psychotherapeutischen Alltag oft sehr relevant. Aber auch im Kontext von Stellungnahmen und Begutachtungen sind Psychotherapeut*innen im Feld der Sozialmedizin tätig. Die PTK Bayern bietet dazu eine Onlineveranstaltung an, zu der auch Mitglieder anderer Landeskammern eingeladen sind.

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_fobisozialmed.html

 

LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.

Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.

Im Vorstandsbericht legte Kammerpräsident Dr. Munz die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV dar. Er informierte zum aktuellen Stand der Weiterbildung und den Aktionen zu deren Finanzierung sowie zum Stand bzgl. e-Logbuch. Weiterhin berichtete er zur neuen Richtlinie zur Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen.

BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Petition erreicht Quorum

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen.

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An die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg: Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitgliedern, die die Petition mit unterzeichnet und damit die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung unterstützt haben!!