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BPtK teilt Kritik des Bundesrates am GVSG

Auch der Bundesrat warnt vor unzureichender Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Auch der Bundesrat warnt davor, dass die vorliegenden Regelungsvorschläge im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24) das Problem der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin nicht lösen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundesrat Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert.

»Auch der Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Entwurf des GVSG die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesichert ist“, stellt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke fest. „Der Bundesrat betont zu Recht, dass neben den Weiterbildungsambulanzen auch die Praxen und Kliniken relevante Weiterbildungsstätten sind, die im GVSG in keiner Weise berücksichtigt wurden, für die aber ebenfalls Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung geschaffen werden müssen.”

Der Bundesrat bittet, in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines GVSG zu prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen und Praxen sowie in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.

GVSG muss Psychotherapeutenausbildungsreform vollenden

BPtK fordert Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Zum Auftakt der parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme, dass die Finanzierungslücke bei der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen wird. Nur so kann die Psychotherapeutenausbildungsreform vollendet werden.

»Es steht und fällt mit der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, ob künftig genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zur Verfügung stehen“, mahnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke anlässlich der ersten Lesung des GVSG im Deutschen Bundestag. „Das Bundesgesundheitsministerium hat im GVSG einen Grundstein gelegt; nun muss das Parlament darauf aufbauen und die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken endlich sicherstellen.“

Ab Herbst 2024 wird es voraussichtlich 1.000 approbierte Psychotherapeut*innen geben, die einen Weiterbildungsplatz benötigen. Ab 2025 wird mit jährlich 2.500 Absolvent*innen gerechnet. Die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen dauert insgesamt fünf Jahre und findet obligatorisch mindestens zwei Jahre in der ambulanten und mindestens zwei Jahre in der stationären Versorgung statt.

Kleine Historie zum Weg zur psychotherapeutischen Weiterbildung:

  • 2019 legt das Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung vor. Ziel ist es, die prekären Ausbildungsbedingungen von Psychotherapeut*innen zu beenden. Auf das Studium und die Approbation folgt in hauptberuflicher Tätigkeit eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in. Der Gesetzgeber versäumt aber, gleichzeitig auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Der Deutsche Bundestag beschließt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz ohne entsprechende finanzielle Absicherung.
  • Seit 2020 bieten die ersten Universitäten den neuen Studiengang Psychotherapie an. Nach dem erfolgreich absolvierten Masterabschluss kann eine Approbation erteilt werden.
  • 2021 verabschiedet der Deutsche Psychotherapeutentag eine Muster-Weiterbildungsordnung für die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeut*innen. Die Psychotherapeutenschaft hat damit die Anforderungen an eine Weiterbildung geregelt und entsprechend dem gesetzlichen Auftrag fristgerecht erfüllt.
  • 2023 appelliert die Psychotherapeutenschaft an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, endlich zu handeln, und unterbreitet dem Bundesgesundheitsminister die Problemanalyse und gemeinsame Lösungsvorschläge.
  • 2023 macht der Student Felix Kiunke mit einer Petition zur Finanzierung der Weiterbildung beim Deutschen Bundestag auf die fehlende Finanzierung und dringenden Handlungsbedarf aufmerksam.
  • 2023 fasst der Bundesrat eine Entschließung (BR-Drs. 403/23) und bittet die Bundesregierung, die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich zu regeln.
  • 2024 beschließt der Deutsche Bundestag, die Petition zur Finanzierung der Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.
  • 2024 wird der Referentenentwurf eines GVSG vom Bundesministerium für Gesundheit vorgestellt. Er enthält keine Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung.
  • 2024 wird mit dem Kabinettentwurf zum GVSG ein Regelungsvorschlag zur Finanzierung der Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen aufgenommen. Dieser ist unzureichend und Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Praxen und Kliniken fehlen gänzlich. Studierende demonstrieren vor dem Deutschen Bundestag für eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung.
  • 2024 empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, mit dem GVSG Regelungen zu schaffen, die die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken sichert.

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Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) »Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“, forderte heute ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Universitäten und Ausbildungsstätten vor dem Deutschen Bundestag. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützten die von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) organisierte Demonstration vor Ort. An der Demonstration nahmen über 500 Personen teil.

Anlass waren die auch nach Vorliegen des Kabinettsentwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) weiterhin unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Seit zwei Jahren gibt es immer mehr Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Sie brauchen Planungssicherheit, eine Stelle für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zu bekommen.

»Die Weiterbildung gibt es nicht zum Nulltarif“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dem Kabinettsentwurf des GVSG hat die Bundesregierung das Problem zwar erstmals anerkannt, aber der Gesetzentwurf greift viel zu kurz“, kritisierte sie.

»Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber uns rennt die Zeit davon: Die ersten Jahrgänge im neuen System stehen vor einer ungewissen Zukunft. Herr Lauterbach, handeln Sie jetzt: Wir brauchen noch diesen Sommer eine Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“, forderte PsyFaKo-Mitglied Felix Kiunke.

Ohne gesetzlich geregelte Finanzierung werden nicht genügend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt werden. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor.

Ohne die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen gibt es keine Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis und keine Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung darf nicht sehenden Auges in Kauf genommen werden.

Bundeskabinett schreibt Unterfinanzierung gesetzlich fest

BPtK: Verschlimmbesserungen sichern keine Weiterbildung

(BPtK) Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Mit völligem Unverständnis stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aber fest, dass eine Regelung geschaffen werden soll, die eine angemessene Finanzierung explizit verhindert. Weitere Änderungen, wie die Einführung einer Legaldefinition für Weiterbildungsambulanzen und das Streichen einer auf Psychotherapeut*innen in Weiterbildung nicht anwendbaren Vergütungsregelung, sind reine Kosmetik.

»Kosmetische Änderungen und Verschlimmbesserungen sichern keine psychotherapeutische Weiterbildung. Eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken wird mit dem GVSG nicht erreicht“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. „Das GVSG verschreibt sich dem Ziel, den psychotherapeutischen Nachwuchs zu sichern. Das ist nur einlösbar, wenn das GVSG im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert wird.“

Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Regelungsvorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterbreitet.

Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

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Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung

Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 12. bis 13. April 2024 in Würzburg statt

(BPtK) In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben. In der NS-Diktatur unterstützten Professionsangehörige, die zuvor bei bedeutenden Psychotherapeut*innen auch jüdischen Glaubens gelernt hatten, die menschenverachtende Politik Adolf Hitlers. „Nie wieder!“ – das muss für die deutschen Parlamente gelten. „Nie wieder!“ – das ist auch die Haltung der Profession.

BPtK-Fachtag Antisemitismus, Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie

08.10.2024, 9:30 bis 16:30 Uhr, digital

(BPtK) Wie kann eine diskriminierungssensible Psychotherapie ausgestaltet werden? Welche spezifischen Versorgungsbedürfnisse haben Patient*innen, die von Rassismus oder Antisemitismus betroffen sind? Der BPtK-Fachtag „Antisemitismus, Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie“ möchte gemeinsam mit Expert*innen diese Fragen beleuchten und die Auseinandersetzung mit diesen Themen in der Profession fördern.

Der Fachtag findet am Dienstag, 08.10.2024, 9:30 bis 16:30 Uhr, digital statt. Das vollständige Programm wird zeitnah veröffentlicht.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der Profession. Für die Veranstaltung werden Fortbildungspunkte beantragt.

Gerne können Sie sich für die Veranstaltung bereits anmelden unter: veranstaltung@bptk.de

Gemeinsam und entschlossen für eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Breite Beteiligung an Kundgebung im Vorfeld des DPT

(BPtK) Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich heute in Würzburg Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT zu einer Kundgebung versammelt. Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. Die Kundgebung wurde auch von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.

Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, wies auf die gravierenden Folgen fehlender Regelungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hin: „Ohne eine Gesetzesänderung werden viele Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychologie/Psychotherapie keine Weiterbildungsstellen finden, die sie brauchen, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden. Ohne Fachpsychotherapeut*innen ist die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr sichergestellt.“

Im März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen.

»Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern“, forderte Benecke.

Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsycho­therapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können. 

Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!

BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(BPtK) Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.

»Der Vorschlag für eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist ein wichtiger Schritt. Damit können lange Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche abgebaut und die Versorgungskapazitäten regional besser geplant werden. Das allein reicht aber nicht aus. Bundesminister Lauterbach muss die Versorgungsbedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen insgesamt in den Entwurf des GSVG integrieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Seit Jahren fordert die BPtK eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten abzubauen und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen und nochmals gestiegenen Wartezeiten mehr als überfällig. Außerdem muss endlich sichergestellt werden, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ausreichend Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht. Alle zentralen Vorhaben der Ampelkoalition zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden bislang nicht angepackt.

»Außerdem appellieren wir an Bundesminister Lauterbach, die psychotherapeutische Weiterbildung in ausreichendem Umfang zu finanzieren und dies im GVSG zu verankern. Auch hier muss noch in dieser Legislaturperiode gehandelt werden!“, ergänzt Benecke. „Qualifizierter Nachwuchs ist für die zukünftige Versorgung psychisch kranker Menschen unverzichtbar!“

Die BPtK hat frühzeitig konkrete Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgelegt.

Kernanliegen für die psychotherapeutische Versorgung sind insbesondere:

  • Die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz müssen über eine Reform der Bedarfsplanung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen abgebaut werden. Dafür müssen die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden.
  • Die Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert zu planen.
  • In den psychiatrischen Krankenhäusern muss eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden. Die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie müssen so angehoben werden, dass Patient*innen 100 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten können.
  • In die Primärversorgungszentren müssen psychotherapeutische Angebote integriert werden.

Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden:

  • für die ambulante Weiterbildung in Praxen die Möglichkeit zur Ausweitung des zulässigen Praxisumfangs und – analog zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärzt*in oder grundversorgenden Fachärzt*in – einen Gehaltszuschuss;
  • für Weiterbildungsambulanzen eine Berücksichtigung realistischer Weiterbildungskosten bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen;
  • für die stationäre Weiterbildung eine Finanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den psychiatrischen Kliniken.

Bundestag beauftragt Regierung: Weiterbildung finanzieren!

Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung liegt nun beim BMG

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinandersetzen. Der Deutsche Bundestag hat heute die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.  

»Damit wird der Bundesgesundheitsminister nun auch vom Parlament aufgefordert, endlich zu handeln“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wenn die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken nicht endlich hinreichend finanziert wird, wird es nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung geben“, warnt Benecke.

Der Kassler Psychologiestudent Felix Kiunke hatte im März 2023 eine Petition (148151) beim Deutschen Bundestag eingereicht und die ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert. Nur so können Weiterbildungsplätze für die verpflichtende ambulante und stationäre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden und die Absolvent*innen der im Jahr 2019 neu geregelten Master-Studiengänge Psychologie/Psychotherapie ihre berufliche Qualifizierung unter verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen fortsetzen.

Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema in einer öffentlichen Anhörung beraten und im Dezember 2023 den Bundestagsabgeordneten das höchstmögliche Votum empfohlen. Danach ist die Petition von der Bundesregierung zu berücksichtigen. Nach der heutigen formalen Entscheidung des Bundestages muss sich nun das Bundesgesundheitsministerium mit dieser Angelegenheit befassen.