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45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

45. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

BPtK-Präsidentin zieht nach Ampel-Aus nüchterne politische Bilanz

(BPtK) Der heute in Berlin eröffnete 45. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) steht ganz unter dem Eindruck der gescheiterten Ampelregierung.

»Das Hinauszögern der Gesetzgebung für psychisch kranke Menschen, die wir in den letzten drei Jahren erleben mussten, geht mit dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition voll zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das ist fatal. Das ist desaströs“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Eröffnung der zweitägigen Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir werden gemeinsam diskutieren müssen, wie sich die verlorenen Jahre bestmöglich kompensieren lassen, damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch zukünftig gewährleistet ist. Die Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses spielt dabei eine zentrale Rolle.“

Auf der Agenda des 45. DPT steht die Debatte zur Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in den letzten Jahren aufgrund der fehlenden Gesetzgebung stagnierte. Dazu sind Diskursbeiträge zweier prominenter Stakeholder im Gesundheitswesen vorgesehen: Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, spricht über die Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung und Herausforderungen für die gemeinsame Selbstverwaltung. Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, referiert über die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung für psychisch Erkrankte.

Weitere Themen, mit denen sich die Delegierten des 45. DPT beschäftigen werden, sind die Berichte aus den Gremien, die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die psychotherapeutische Weiterbildung, der BPtK-Haushaltsplan 2025 und Jahresabschluss 2023, Satzungsfragen sowie gemeinsame Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tritt vom 15. bis 16. November unter der Leitung von Birgit Gorgas (PtK Bayern), Stuart Massey-Skatulla (PtK Hessen) und Dr. Jürgen Tripp (PtK Nordrhein-Westfalen) zusammen.

Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar

BPtK: Versorgungsengpass umgehend abwenden

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.

»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.

Hintergrund:

Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

(BPtK) Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird das Prüfungsformat der Parcoursprüfungen am Ende des Studiums vereinfacht. Die vom Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates geänderte Fassung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Die im Jahr 2023 erstmals parallel an mehreren Universitäten als Teil der Approbationsprüfung durchgeführten anwendungsorientierten Parcoursprüfungen mit Simulationspatient*innen haben gezeigt, dass das bisherige Format angesichts der künftig zu erwartenden Anzahl an Prüfungskandidaten*innen wegen des hohen Ressourcenbedarfs langfristig nicht geeignet ist.

Um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren, werden die fünf Kompetenzbereiche in zwei Stationen geprüft, jedoch weiterhin getrennt bewertet. Format und Inhalte der Parcoursprüfung bleiben erhalten. Die BPtK begrüßt diese Änderungen, sieht sie aber lediglich als Zwischenlösung, da die Durchführung der Parcoursprüfung weiterhin beträchtliche personelle und räumliche Ressourcen beansprucht.

Auch für die Prüfungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss mittelfristig ein grundsätzlich neues Format entwickelt werden. Denn auch wenn nun sichergestellt wird, dass jede Prüfungskandidat*in tatsächlich in Bezug auf die psychotherapeutischen Kompetenzen im Bereich Kinder und Jugendliche geprüft wird, können Kinder und Jugendliche aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht als Simulationspersonen herangezogen werden.

Chance zur Verbesserung der Psychiatrie-Versorgung verpasst

BPtK sieht Versäumnis in der Krankenhausreform

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für ein Versäumnis, dass mit der Krankenhausreform keine Regelung für mehr Personal in Psychiatrien geschaffen wird. Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) heute in 2./3. Lesung beschlossen.

»Die Krankenhausreform hat von Anfang an die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Psychiatrien außer Acht gelassen. Die Chance wurde verpasst, das Qualitätsversprechen der Krankenhausreform auch gegenüber Patient*innen in den Psychiatrien einzulösen“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Beschluss des KHVVG. „Eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien geht nur mit mehr Personal. Ein gesetzlicher Auftrag, die Personalrichtlinie für Psychiatrien um Qualitätsvorgaben zu ergänzen, hätte das schon lange bestehende Problem beheben können.“

Die BPtK hatte zudem gefordert, mit dem KHVVG die Refinanzierung von psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen in den Psychiatrien gesetzlich zu sichern, wenn alle Planstellen besetzt sind. „Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen. Nur wenn die Kliniken ausreichend Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen schaffen können, haben wir in Zukunft genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung“, so Dr. Benecke. „Wir setzen jetzt auf die Länder und werden uns dafür einsetzen, dass – sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden – Nachforderungen für die Psychiatrie gestellt werden.“

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Der Gesetzgeber muss endlich handeln

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Erneut demonstriert ein breites Bündnis von Studierenden und Psychotherapeut*innen vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken. Anlass sind die unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die stockenden parlamentarischen Beratungen.

»Wir können es uns nicht leisten, dass junge, motivierte Menschen, die Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen wollen, die notwendige Weiterbildung nicht absolvieren können“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychotherapeutische Weiterbildung darf nicht zu einem Flaschenhals für eine ganze Generation von Psychotherapeut*innen werden, die dann in der Versorgung fehlt“, kritisiert sie.

Die Zahl der Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge wächst stetig. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird es für sie keine Stellen für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in geben und ohne Fachpsychotherapeut*innen keine Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland.

»Jetzt ist die Zeit, zu handeln und das Problem endlich zu lösen“, appelliert Benecke an die Bundestagsabgeordneten. „Konkret: Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren muss – analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin – ein Gehaltszuschuss für Weiterbildungsteilnehmende eingeführt werden. Die Praxen müssen für die Weiterbildung ihren Praxisumfang auf 150 Prozent erweitern können. Weiterbildungsambulanzen müssen mit den Krankenkassen kostendeckende Vergütungen verhandeln können, in der alle Weiterbildungsinhalte berücksichtigt werden müssen. Kliniken müssen übergangsweise zusätzliche Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende refinanziert bekommen.“

Die von Studierenden organisierte Demonstration wird von psychotherapeutischen Verbänden, Hochschulvertreter*innen, Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK unterstützt.

Hintergrund:

Mit der 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Psychotherapeutenausbildungsreform wurde die psychotherapeutische Weiterbildung – analog der ärztlichen Weiterbildung – eingeführt. Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung wurde damals nicht geregelt.

Ohne angemessene gesetzliche Regelungen zur Finanzierung werden nicht genügend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor. 

„Verantwortungs-Ping-Pong“ bei der Psychiatrie-Personalausstattung

BPtK kritisiert Tatenlosigkeit der Bundesregierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Reformvorhaben der Bundesregierung zu psychiatrischen Krankenhäusern und deren Personalausstattung“ (BT-Drs. 20/13057). Aus dieser Antwort geht hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen wird.

»Das ist Verantwortungs-Ping-Pong zwischen der Bundesregierung und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Resultat, dass Patient*innen bis heute keine zusätzliche Minute Psychotherapie in Psychiatrien erhalten“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Wenn Bundesregierung und G-BA zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, wer laut Gesetz in der Verantwortung steht, muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen.“

Während der G-BA darauf verweist, dass der gesetzliche Auftrag zur Ausgestaltung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) lediglich „Mindestanforderungen“ an die Personalausstattung beinhaltet, verweist die Bundesregierung auf den G-BA, in dessen Verantwortung die inhaltliche Ausgestaltung der PPP-Richtlinie liege. Seit Jahren wird im G-BA eine Entscheidung zur Erhöhung der Minutenwerte der PPP-Richtlinie zulasten der Patient*innen verschoben. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen, ist aus Sicht der BPtK zwingend erforderlich.

»Die Psychiatrien sind elementare Weiterbildungsstätten und müssen gesetzlich die Rahmenbedingungen zugesichert bekommen, um psychotherapeutische Weiterbildungsstellen anbieten zu können. Wie die Personalkosten bei der Vereinbarung des Krankenhausbudgets zu berücksichtigen sind, regelt aber der Bund – und nicht die Länder oder Psychotherapeutenkammern. Ohne die Weiterbildung in Psychiatrien gibt es zukünftig keine Fachpsychotherapeut*innen“, so Benecke.

Mehr Psychotherapie in der Psychiatrie schaffen

BPtK fordert Änderungen in der Krankenhausreform

(BPtK) Patient*innen in der Psychiatrie müssen mehr Psychotherapie erhalten. Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), eine bessere psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu schaffen.

»Wir fordern die doppelte Dosis Psychotherapie für Patient*innen in Psychiatrien. Für eine leitliniengerechte Behandlung sind 100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche nötig. Die Personalvorgaben für die Psychiatrien müssen dringend gesetzlich angepasst werden“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Aktuell erfüllt mehr als die Hälfte der Krankenhäuser die bestehenden Personalmindestvorgaben nicht, sodass die meisten Patient*innen noch weit weniger Psychotherapie als 50 Minuten pro Woche erhalten. Für eine bessere psychotherapeutische Versorgung muss die Personalrichtlinie für Psychiatrien (PPP-Richtlinie) um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Versorgung ergänzt werden, damit mehr Personal eingestellt wird.

»Für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung sind bundesweit rund 1.800 zusätzliche Vollzeitstellen in den Psychiatrien notwendig. Diese Stellen können besetzt werden, nämlich auch mit den Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums, die ihre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in den Kliniken absolvieren müssen”, so Benecke weiter. „Mit der Krankenhausreform müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Psychiatrien zusätzliche Personalstellen und ausreichend Weiterbildungsstellen refinanziert bekommen.

Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die LPK BW

LPK BW hat erste Weiterbildungsstätte zugelassen

(LPK BW) Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich bekanntlich das Verfahren zur Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Januar 2023 für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg hat die Landespsychotherapeutenkammer (LPK BW) aktiv an der Umsetzung der Vorgaben dieser Reform gearbeitet. 

Nach eingehender Prüfung der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen konnte die LPK BW bereits erste Weiterbildungsstätten (teilweise vorbehaltlich) zulassen. Das Verwaltungsverfahren stellt sicher, dass die Weiterbildung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben erfolgt und die Qualität der neuen psychotherapeutischen Gebietsweiterbildung gewährleistet ist. 

Die LPK BW freut sich über den Erfolg und Interesse einer Vielzahl von potenziellen Weiterbildungsstätten. Sie ist sich sicher durch enge Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen die Umsetzung der Weiterbildungsordnung weiter voranbringen zu können.

Aktuelle Verzeichnisse der zugelassenen Weiterbildungsstätten finden Sie hier.

Wissenschaftliche Qualifizierung und psychotherapeutische Weiterbildung zukünftig besser vereinbaren

BPtK nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts in der Wissenschaft

(BPtK) Psychotherapeut*innen brauchen angemessene Rahmenbedingungen, um sich sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung zu qualifizieren. Die Profession braucht Psychotherapeut*innen, die als Promovierende und Postdoktorand*innen die eigene Fachdisziplin weiterentwickeln und als Lehrende die Erkenntnisse an den akademischen Nachwuchs weitergeben können.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb die im Kabinettsentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen in der Weiterbildung (ÄArbVrtG), das auch für Psychotherapeut*innen gilt. Die Vereinbarkeit von psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung, die bisher im Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht ausreichend abgebildet wurde, soll dadurch deutlich verbessert werden.

Infolge der Änderung sollen befristete Arbeitsverträge mit Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die Hochschulen können so ihre – auch in den Heilberufekammergesetzen der Länder ausdrücklich hervorgehobene – Rolle als Einrichtungen der klinischen Weiterbildung wahrnehmen. Die vorgesehene Möglichkeit, die Befristung von Anstellungsverträgen zu verlängern, ermöglicht es dem wissenschaftlichen Nachwuchs, sich gleichzeitig wissenschaftlich zu qualifizieren und einer hauptberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer Weiterbildung nachzugehen.

Die BPtK hält es allerdings für notwendig, die Vorschriften hinsichtlich aller von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu harmonisieren. Für Psychotherapeut*innen dürfen die neuen Regelungen nicht auf den Erwerb einer Gebietsbezeichnung beschränkt bleiben. Da auch die künftigen Fachpsychotherapeut*innen analog zu Fachärzt*innen weitere Qualifikationen im Rahmen einer Weiterbildung erwerben können, muss dies wie bei den Ärzt*innen zur Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungen zum Führen einer Zusatzbezeichnung.