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Wachsende Aufgaben in schwierigen Zeiten

47. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

(BPtK) Mit Grußworten der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Tanja Machalet ist heute der 47. Deutsche Psychotherapeutentag in Berlin gestartet.

In ihrer Eröffnungsrede verwies Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), auf die wachsenden Aufgaben für die Psychotherapeutenschaft in Deutschland.

»Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein brennendes Thema. Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung vor allem bei Kindern und Jugendlichen nimmt weiter deutlich zu. Junge Menschen warten durchschnittlich 28 lange Wochen auf einen Therapieplatz – diese Unterversorgung ist ein strukturelles Versagen. Nötig ist eine gezielte, separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.”

Angesichts der Herausforderungen im Gesundheitssystem betonte Benecke: „Der finanzielle Spielraum für die Gesundheitspolitik war nie schwieriger als heute. Gemeinsam mit der Politik wollen wir den wachsenden Aufgaben gerecht werden, die Ressourcen optimal nutzen und das Beste für die Patient*innen erreichen.”

Als wegweisenden Erfolg bezeichnete Benecke die Entscheidung des Bundestags zum Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA). Auf gesetzlicher Basis bestehe nun keine Pflicht zur Befüllung der ePA, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen, wie die Rechte Dritter, therapeutische Erwägungen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei unter 15-Jährigen. Diese Regelung sei ein Meilenstein für den digitalen Datenschutz von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen.

Mit Blick auf die Weiterbildung ergebe sich seit dem letzten Deutschen Psychotherapeutentag im Mai in Leipzig kein gutes Bild, so Benecke. Zwar sei die gesetzliche Verankerung der teilweisen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung für die Weiterbildungsambulanzen zu würdigen. Das aber reiche bei Weitem nicht aus, so Benecke. Die Profession werde weiterhin dafür kämpfen, dass die Finanzierung der Weiterbildung in Ambulanzen, Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken gesichert wird.

Zu den wichtigsten Themen, die im Verlauf des 47. Deutschen Psychotherapeutentages diskutiert werden, gehört die Digitale Agenda 2030. Dabei stehen vor allem die rasante Entwicklung der KI und deren ethische Einordnung im Fokus. Vor diesem Hintergrund referiert Prof. Dr. Susanne Schreiber von der Humboldt-Universität zu Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates über „Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen aus ethischer Sicht“.

Weitere Themen sind die Präventionsstrategie der BPtK, die psychotherapeutische Weiterbildung, der Haushalt 2024 und 2026 sowie Berichte aus den Gremien, Satzungsfragen und Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tagt am 14. und 15. November in Berlin.

Lichtblicke und Schattenseiten

BPtK zur Verabschiedung des BEEP im Bundestag

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet die mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) getroffenen neuen Regelungen für einen besseren Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) als großen gesundheitspolitischen Fortschritt. Die Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sind ein erster wichtiger Baustein, der aber auf keinen Fall ausreichend ist.

Mit Blick auf die Regelungen zur ePA begrüßt die BPtK ausdrücklich, dass mit dem BEEP der Datenschutz in der ePA deutlich verbessert wird. „Zwei wichtige Regelungen wurden beschlossen, mit denen Datenschutzlücken in der ePA behoben werden“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Erstens besteht keine Verpflichtung zur Befüllung der ePA, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohls dem entgegenstehen. Zweitens sollen nur die Versicherten selbst Zugriff auf die automatisch eingestellten Abrechnungsdaten haben. Das gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten und stärkt ihr Vertrauen in die ePA.“

Ziel der BPtK bleibt, den Datenschutz in der ePA kontinuierlich fortzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere ein differenziertes Berechtigungsmanagement auf Einzel-Dokumentenebene sowie die Prüfung der Nichtübermittlung von Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren.

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung wurde mit dem BEEP hingegen nur partiell verbessert. „Bundesregierung und Bundestag haben den dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zwar erkannt“, so Benecke. „Die Weiterbildungsambulanzen haben nun eine rechtliche Grundlage, um alle mit den Patientenbehandlungen durch Weiterbildungsteilnehmer*innen verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen einbringen zu können. Leider aber wurde die Finanzierung der Weiterbildung in den Ambulanzen nur unzureichend geregelt und der Finanzierungsbedarf in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken, die Psychotherapeut*innen weiterbilden möchten, gar nicht berücksichtigt. Damit ist auch weiterhin mit einem erheblichen Mangel an Weiterbildungsplätzen und in der Folge mit absehbarem Nachwuchsmangel zu rechnen.“

Regierung handelt schnell, aber der Vorschlag greift zu kurz

BPtK kritisiert Änderungsantrag zum BEEP-Gesetzentwurf

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern will. Doch der jetzt vorliegende Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege löst zentrale Probleme nicht.

„Wir schätzen den politischen Willen, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich anzugehen. Aber der jetzt vorliegende Änderungsantrag greift zu kurz. Mit ihm würde sogar eine strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen festgeschrieben“, mahnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Es müssen alle Leistungen in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt werden, die erforderlich sind, um eine Behandlung nach Fachpsychotherapeutenstandard zu gewährleisten: die Behandlungsleistung, der Erwerb von Fachkenntnissen, die Supervision und die Selbsterfahrung für die professionelle Gestaltung der therapeutischen Beziehung”, fordert Benecke. „Würde der Änderungsantrag unverändert angenommen, wäre das nicht gesichert. Schon heute stehen viele Praxen, Ambulanzen und Kliniken bereit, Weiterbildungsstellen einzurichten. Es fehlt nicht am Willen, sondern an einer ausreichenden Finanzierung“, betont Benecke. „Wenn man hier nicht zu einer tragfähigen Lösung kommt, wird es weiterhin viel zu wenig Weiterbildungsstellen geben mit der Konsequenz, dass uns ab Anfang der 2030er-Jahre Fachkräfte in der Versorgung fehlen werden, wenn gleichzeitig viele erfahrene Psychotherapeut*innen in den Ruhestand gehen.“

Für die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken sieht der Änderungsantrag überhaupt keine Lösung vor, um ausreichend Weiterbildungsstellen zu sichern. Die BPtK fordert deshalb:

  1. Weiterbildungsambulanzen müssen alle mit der Behandlung durch Weiterbildungsteilnehmende verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen einbringen können.
  2. Praxen und MVZ brauchen eine gezielte Förderung der Weiterbildung analog zur Allgemeinmedizin und zu den grundversorgenden Fachärzt*innen.
  3. Kliniken benötigen eine Übergangsfinanzierung für zusätzliche Weiterbildungsstellen, solange bestehende Personalstellen noch durch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind.

Zahl der zugelassenen Weiterbildungsstätten wächst kontinuierlich

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg freut sich über die stetig zunehmende Zahl an Weiterbildungsstätten, die in den vergangenen Monaten zugelassen bzw. in das öffentlich zugängliche Verzeichnis aufgenommen werden konnten. 

Die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten nimmt weiter Fahrt auf. 

Mit großem Engagement begleiten wir die Einrichtungen im Zulassungsverfahren und stehen beratend zur Seite. Auch in den kommenden Monaten rechnen wir mit weiteren Zulassungen. 

Das Weiterbildungsstätten-Verzeichnis ist auf der Kammer-Homepage unter der Rubrik „Weiterbildung – Psychotherapeut*innen – Verzeichnisse Weiterbildungsstätten“ zu finden. 

https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-psychotherapeutinnen/verzeichnisse-0

 

 

Zwei Städte – eine Stimme: Bericht über die Demonstrationen für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung am 25.04.2025 in Heidelberg und Tübingen

(LPK BW) Über 600 Menschen gingen am 25.04.2025 in Heidelberg und Tübingen auf die Straße, um für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu demonstrieren. 

Zentrale Forderungen waren: eine klare gesetzliche Regelung der Finanzierung der PT-Weiterbildung, die Sicherstellung von Ausbildungsplätzen für angehende Psychotherapeut*innen und eine faire Vergütung.

Unter den Rednern waren Vertreter der verschiedenen politischen Kräfte, der Fachverbände und der Bürgerinitiativen. Für die LPK BW sprach in Tübingen Vorstandsmitglied Dorothea Groschwitz,  in Heidelberg – Mareke de Brito Santos-Dodt, Delegierte der Vertreterversammlung der LPK BW.

Auch die beiden Mitglieder der Vertreterversammlung aus der Gruppe der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PIA), Sarah Mae Fischer und Anne-Marie Scholz, hielten eine Rede bei der Kundgebung in Heidelberg. 

Beide Veranstaltungen fanden ein großes Echo in der Presse.  Nachfolgend finden Sie die Links zu den entsprechenden Veröffentlichungen sowie die Texte der Reden von Mareke de Brito Santos-Dodt und Dorothea Groschwitz zum Download.

Im Zeichen politischen Aufbruchs und aktueller gesellschaftlicher Verantwortung

Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 16. bis 17. Mai 2025 in Leipzig statt.

(BPtK) Am 16. und 17. Mai 2025 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Leipzig zu seiner 46. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) stand im Zeichen des politischen Aufbruchs und der aktuellen gesellschaftlichen Verantwortung.

Entschlossene Politik im Interesse psychisch erkrankter Menschen

BPtK-Präsidentin zur Bundestagswahl 2025

(BPtK) Im Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): 

»Die neue Regierung steht vor vielen Herausforderungen – auch mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung. Jede vierte Erwachsene* ist von einer psychischen Erkrankung betroffen. Durchschnittlich 20 Wochen warten sie auf einen Psychotherapieplatz – im ländlichen Raum sogar deutlich länger. Um die Herausforderungen zu bewältigen, braucht es eine stabile Regierung, die die bestehenden Probleme entschlossen angeht und konstruktiv löst.  Zuerst muss ein Notfallpaket geschnürt werden: mehr Prävention, eine eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, eine Bedarfsplanungsreform für Erwachsene, insbesondere auf dem Land, im Ruhrgebiet und in Städten Ostdeutschlands, und schließlich die Ausfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, um den Bestand an Fachkräften zu sichern. 

Dafür setzt sich die BPtK ein und steht den Parteien als konstruktive Gesprächspartnerin zur Verfügung“.

Kammerpräsident im Gespräch mit dem Aktionsbündnis PTW-Forum

(LPK BW) Am 31.01.2025 fand ein Treffen zwischen dem Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW), Dr. Dietrich Munz, und der Vertreterin des PTW-Forums, Jana Lausch, statt.

Das „PTW-Forum“ wurde Mitte 2024 gegründet. Es versteht sich als bundesweite Vertretung für alle Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und wird regionale Strukturen in den Bundesländern aufbauen, um eine unabhängige Interessenvertretung zu etablieren.

Im Gespräch zwischen Jana Lausch vom PTW-Forum und Dr. Dietrich Munz wurde als aktuell wichtigstes Ziel dargestellt, dass weitere Aktivitäten zur Finanzierung der Weiterbildung notwendig sind, um diese in die Politik der kommenden Regierungskoalition zu tragen.

Dr. Munz sagte die Unterstützung der Kammer zu, da sich bei der Umsetzung der Weiterbildung zeige, dass die Finanzierungslücke für alle künftigen Weiterbildungsstätten eine große Herausforderung sei.
 

Kammerpräsident Dr. Munz betonte, dass die LPK BW an einem weiteren engen Austausch interessiert sei, da die Kammer für eine gute und qualitativ hochwertige Weiterbildung verantwortlich sei. 

Ein erster Schritt für ambulante Weiterbildung in Praxen ist gemacht

Bundesrat beschließt höheren Praxisumfang bei Anstellung von Weiterbildungsassistent*innen

(BPtK) Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Beschäftigung von Weiterbildungsassistent*innen in psychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern. Die Regelung sieht vor, dass der Praxisumfang bei Anstellung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung deutlich erweitert werden kann.  

Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke betrachtet die Regelung als einen ersten wichtigen Schritt, um die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen und MVZ umsetzen zu können: „Mit der künftig zulässigen Ausweitung des Praxisumfangs wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass die ambulante psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen und MVZ möglich wird. Die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung können dadurch in dem erforderlichen Umfang eigene Versorgungsleistungen erbringen. Das schafft Rechtssicherheit für niedergelassene Psychotherapeut*innen: Sie können Weiterbildungsassistent*innen in Vollzeit beschäftigen, die Behandlungen durchführen, und gleichzeitig ihre eigene psychotherapeutische Tätigkeit in der Praxis fortführen. Damit wird eine wichtige Rahmenbedingung geschaffen, dass künftig Psychotherapeut*innen in Weiterbildung auch in Praxen beschäftigt werden können.“

Eine Änderung der bisherigen Regelung ist notwendig geworden, um Rechtssicherheit für die Beschäftigung von Weiterbildungsassistent*innen zu schaffen. Beschäftigt eine niedergelassene Psychotherapeut*in eine Weiterbildungsassistent*in, so behandelt diese neu hinzukommende Patient*innen. Die bisherige Regelung hätte schnell zu einer unzulässigen Vergrößerung des Praxisumfangs führen können. Niedergelassene Psychotherapeut*innen hätten fürchten müssen, Honoraransprüche gekürzt zu bekommen. Mit der Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt und die erforderliche Vergrößerung des Praxisumfangs ermöglicht.

In Zukunft können Praxen bei Beschäftigung einer Weiterbildungsassistent*in ihren Praxisumfang auf das 1,5-fache der Vollauslastung einer psychotherapeutischen Praxis erweitern. Dies entspricht durchschnittlich 54 Stunden Richtlinienpsychotherapie pro Woche plus psychotherapeutischer Nebenleistungen. Für Praxen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag ist eine Erhöhung auf das 1,0-fache der Vollauslastung (36 Stunden) zulässig.

Psychische Gesundheit stärken: Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Forderungen der BPtK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

(BPtK) Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit ihrem heute vorgelegten Positionspapier zur Bundestagswahl 2025.

»Deutschland verfügt über eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung. Aber: Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen warten monatelang auf einen Therapieplatz – durchschnittlich 20 Wochen, im ländlichen Raum teils länger als ein halbes Jahr. Das darf so nicht bleiben. Ziel muss sein, die langen Wartezeiten mindestens zu halbieren“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Denn psychische Gesundheit ist Lebensqualität. Und: Psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Psychisch erkrankte Menschen brauchen Reformen. Jetzt.“

Die Politik ist aufgefordert, erstens die Versorgung bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, mehr Angebote vor allem im ländlichen Raum, eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern und eine gesetzlich finanzierte Weiterbildung gegen drohenden Fachkräftemangel.

Zweitens muss die Versorgung effizienter gestaltet werden. Nötig sind flexible interdisziplinäre Angebote, die gezielte Weiterentwicklung der regionalen Versorgung, Entlastung für Praxen und Kliniken von Bürokratie – und damit mehr Zeit für Patient*innen.

Drittens muss die Prävention verbessert und ein Mental Health Mainstreaming in allen relevanten Politikfeldern umgesetzt werden: Gesundheitsförderung, Entstigmatisierung, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, inklusives, barrierefreies und diverses Gesundheitswesen. All dies muss für alle Lebensbereiche konsequent zusammengedacht und miteinander verzahnt werden.