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Versorgungsengpässe in der ambulanten Psychotherapie

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages belegt lange Wartezeiten

(BPtK) Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem aktuellen Bericht zahlreiche Studien und Umfragen zusammengetragen, die die langen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie belegen. „Die Zusammenschau aller Studien macht deutlich, dass dringender Handlungsbedarf für eine Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie besteht, mit der zusätzliche Sitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen geschaffen werden sollten“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Neben bundesweiten Erhebungen werden in der Dokumentation auch Auswertungen zur Situation der psychotherapeutischen Versorgung in ausgewählten Bundesländern zusammengetragen.

Auswahl zitierter Studien, die die langen Wartezeiten in der Psychotherapie belegen:

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen gefordert

40. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart

(BPtK) Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. Mai in Stuttgart forderte von der Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Durch eine finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung müssten außerdem die Weichen für die Zukunft der Profession gestellt werden. Der DPT stellte ferner die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) fertig und beschloss, die Ordnungen und die Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu gendern, um ein weiteres Signal für die gleichberechtigte Ansprache aller Kammermitglieder zu setzen.

Wachsende Aufgaben für die Profession

Nach zwei digitalen Versammlungen tagte der DPT wieder in Präsenz. Birgit Gorgas begrüßte für die Versammlungsleitung die Delegierten und stellte fest, dass angesichts von Krieg, Pandemie und Klimakrise mehr Menschen psychotherapeutische Beratung und Behandlung bräuchten. Um helfen zu können, müsse die Profession dazu jedoch auch in die Lage versetzt werden.

„Das Warten muss jetzt ein Ende haben!“

BPtK fordert dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze

(BPtK) Psychisch kranke Menschen müssen seit über 20 Jahren monatelang auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. „Seit der Einführung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung 1999 fehlen unzählige psychotherapeutische Praxen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Überfällig ist eine Reform der Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient. Wer psychisch erkrankt, muss sich deshalb seit mehr als zwanzig Jahren auf eine unzumutbar lange Suche nach einem freien Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeut*in machen. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe noch einmal erheblich vergrößert.“

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertag bereits angekündigt, die Bedarfsplanung zu reformieren. „Das Warten auf eine psychotherapeutische Behandlung muss jetzt endlich ein Ende haben“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Der Bundesgesundheitsminister sollte noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen verabschieden, mit dem mehr psychotherapeutische Praxen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen ermöglicht werden.“

Kurze Geschichte der langen Wartezeiten

Seit mehr als 10 Jahren belegen Umfragen und Studien, dass psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen:

Monatelange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung

Umfrage von rbb|24

(BPtK) Mehr als 50 Prozent der Patient*innen warten mehr als vier Monate nach dem ersten Kontakt auf eine psychotherapeutische Behandlung. Das hat eine Umfrage vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb|24) bei bundesweit 123 psychotherapeutischen Praxen ergeben. Die Wartezeit war auf dem Land deutlich länger als in der Stadt. Die Hälfte der Praxen in der Stadt gab an, dass die Wartezeit zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn bei mehr als zwei Monaten lag, auf dem Land bei mehr als sechs Monaten.

Diese Wartezeiten bestätigen mehrere frühere Untersuchungen, die ebenfalls gezeigt haben, dass Patient*innen oft Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK fordert schnelles Handeln

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:

Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringern

Schon vor der Corona-Pandemie warteten psychisch kranke Menschen häufig monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Die Wartezeit wird sich durch die zusätzlichen Patient*innen noch einmal verlängern. Die BPtK fordert deshalb 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, wie ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als notwendig berechnet hat. Davon stände rund jeder fünfte Sitz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Auch mit schwerer psychischer Erkrankung ambulant versorgt werden

Schon die letzte Bundesregierung hat den G-BA beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit schwer psychisch kranke Menschen ambulant besser versorgt werden können. Die neue G-BA-Richtlinie zur Komplexversorgung ist jedoch misslungen. Sie schreibt überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränkt massiv die Zahl der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können, ein und behindert eine aufsuchende Behandlung. Die BPtK fordert, den G-BA mit einer grundlegenden Überarbeitung seiner Richtlinie zu beauftragen.

Sprachmittlung für Patient*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse

Psychotherapie ohne sprachliche Verständigung ist nicht möglich. Viele Migrant*innen, aber auch die meisten ukrainischen Flüchtlinge sind zwar gesetzlich krankenversichert, sie können jedoch nicht psychotherapeutisch behandelt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Sprachmittlung finanziert. Die BPtK fordert, kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.

Zukunft der Psychotherapie sichern

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist unvollendet. Es fehlt eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. Die BPtK fordert eine ausreichende finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung, damit die Zukunft des Berufs gesichert ist.

PTI-Ausschuss wagt und gestaltet den zweimal verschobenen nächsten Landespsychotherapeutentag in Präsenz am 1. Juli 2022 in Stuttgart

(LPK BW) In der Ausschuss-Sitzung am 9.2.2022 wurde beschlossen, dass der Landespsychotherapeutentag der Angestellten, zweimal verschoben wegen der Pandemie und letztmals 2018 durchgeführt, am 1. Juli 2022 wieder in Stuttgart in Präsenz stattfinden wird. Angesprochen werden vor allem Kolleg*innen der vielfältigen Arbeitsfelder der angestellten Psychotherapeut*innen in Kliniken und in institutionellen Einrichtungen. Im Zentrum des Vormittags wird eine Podiumsdiskussion stehen zur Frage, wie sich die Umsetzung der neuen Weiterbildung in den unterschiedlichen klinischen und institutionellen Arbeitsfeldern gestaltet. Hierzu zugesagt haben leitende klinische Expert*innen und Verantwortliche aus den Kliniken, aus Einrichtungen des Landes und der Kirche sowie Vertreter der Aus-Weiterbildung und der Aus-Weiterzubildenden. Am Nachmittag ist Gelegenheit sich in vier Workshops zu Themen aus der Forensischen Ambulanz, der ambulanten und stationären Jugendhilfe, Psychosomatik und systemischen Arbeit im stationären Kontext zu informieren. Viel Raum nahmen in der PTI-Sitzung auch die Berichte aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen ein, in denen sich zu den erschwerten Bedingungen unter Corona und insbesondere der Einschränkungen der psychotherapeutischen Arbeit ausgetauscht wurde.

Sprechstunde und Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung

Psychotherapeut*innen für BPtK-Studie gesucht: bis 31. Dezember

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sucht noch bis zum 31. Dezember 2021 Psychotherapeut*innen für eine Online-Studie. Themen sind die psychotherapeutische Sprechstunde und die Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung. Damit sollen Daten erhoben werden, um im nächsten Jahr die öffentliche Debatte über die anstehende Reform der Bedarfsplanung führen zu können.

Die BPtK-Studie umfasst zwei Befragungen. Für die eine allgemeine Befragung zur ambulanten Versorgung werden Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren arbeiten, um ihre Unterstützung gebeten. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa 10 bis 25 Minuten. Dabei werden keine Daten zur Person und keine IP-Adressen gespeichert, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Der Onlinefrage-Bogen lässt sich über folgenden Link aufrufen: https://www.soscisurvey.de/ambulantePT2021/

Für eine zweite Befragung werden Patient*innen sowie Eltern oder Sorgeberechtigte gesucht, die kürzlich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. Dafür werden ausschließlich Vertragspsychotherapeut*innen um ihre Unterstützung gebeten. Am Ende der Sprechstunde sollen sie ihren Patient*innen, den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Informationsblatt zur BPtK-Studie aushändigen, in der sich ein Link zu der BPtK-Befragung befindet. Auch bei dieser Befragung werden keine Daten zur Person oder kontaktierten Praxis erhoben. Die Ethikkommission der Psychologischen Hochschule Berlin hat die Befragung positiv bewertet.

Um die Informationsblätter zu erhalten, können sich Psychotherapeut*innen an info@bptk.de wenden. Ebenso bei Rückfragen zur BPtK-Studie.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK) Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

  • Im Koalitionsvertrag sind ausdrücklich die monatelangen Wartezeiten auf ambulante Behandlungsplätze erwähnt: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.“
  • Auch schwer psychisch kranke Menschen können mit einer besseren ambulanten Versorgung rechnen: „Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“
  • In psychiatrischen Krankenhäusern soll die psychotherapeutische Versorgung leitlinien- und bedarfsgerecht ausgebaut werden: „Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung.“

„Damit sind zentrale Probleme benannt und Abhilfe ist versprochen“, begrüßt BPtK-Präsident Munz die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss mit einer Strukturreform rechnen. Der Einfluss der Patient*innen und der Gesundheitsberufe soll gestärkt werden. „Die Interessen derjenigen, die Versorgung organisieren und finanzieren, stehen viel zu sehr im Vordergrund“, erläutert Munz. „Patient*innen und Gesundheitsberufe müssen mitentscheiden können.“

Schließlich plant die neue Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik: „Wir wollen reguläre Migration ermöglichen“, stellt der Koalitionsvertrag fest. „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.“ Der BPtK-Präsident hatte jüngst gefordert, für Flüchtlinge eine Möglichkeit zu schaffen, legal nach Deutschland zu gelangen, Schutz und Hilfe zu erhalten oder Asyl zu beantragen. „Menschen auf der Flucht erleben nicht nur im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg lebensbedrohliche Ereignisse, die psychisch schwer verletzen, sondern auch die Erfahrungen an den europäischen Grenzen traumatisieren viele Menschen zusätzlich“, kritisiert Munz. Die Bundesregierung plant insbesondere für Migrant*innen, Flüchtlinge und andere fremdsprachige Patient*innen die Sprachmittlung bei notwendiger medizinischer Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. „Für viele psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht deutsch sprechen wird damit der Weg in die Behandlung geebnet“, erläutert Munz.

Die Klimapolitik der neuen Bundesregierung hat auch eine gesundheitspolitische Seite. „Nur mit einer konsequenten Klimapolitik können wir Katastrophen wie zum Beispiel die im Ahrtal verhindern“, betont Munz. „Das ist uns Psychotherapeut*innen ein großes Anliegen, auch weil wir das psychische Leid der Menschen dort erlebt haben. Diese psychischen Verletzungen heilen manchmal langsamer als ein gebrochenes Bein. Psychotherapeut*innen werden die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unterstützen.“

Dr. Munz zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) eingeladen

(LPK BW) Die InitiativePsychiatrieErfahrene Stuttgart (IPE) und der Landesverband Psychiatrieerfahrene hatte im April in einem Brief an den Stuttgarter OB Dr. Nopper sowie an die LPK der Sorge über die langen Wartezeiten auf Psychotherapie Ausdruck verliehen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass für an Psychose erkrankte Menschen kaum Möglichkeiten zur psychotherapeutischen Behandlung bestünden. Dieser Brief war Anlass, Kammerpräsident Dr. Munz zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Stuttgart einzuladen.

Hier wurde erläutert, dass die Stadt Stuttgart in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit des Bundes und auf die u.a. in der KVJS-Dokumentation (www.kvjs.de) dargestellte gute Versorgung der Stadt hingewiesen habe.

Dr. Munz führte aus, dass das Thema bei der LPK ebenso auf offene Ohren stoße wie auch eine „Integration in den GPV“ ein Anliegen sei. Verantwortlich für die Sicherstellung der Versorgung sei jedoch die KV, für die Anzahl der zugelassenen Kassensitze die vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Bedarfsplanung, deren historische Entwicklung er kurz erläuterte.

Er gab zu bedenken, dass Menschen mit psychotischen und Suchterkrankungen bis vor wenigen Jahren von der Richtlinienpsychotherapie ausgeschlossen waren. Die neue Richtlinie zur koordinierten Versorgung, sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung für diese Patient*innengruppe. Er kündigte an, den Sozialpsychiatrischen Dienst und die Gemeindepsychiatrie in die von der Kammer geplanten Fortbildungen zur Komplexversorgung einzuladen. Seitens der Stadt Stuttgart wurde erklärt, dass der GPV im Rahmen dieser Fortbildungen gerne die Versorgungslandschaft im Kontext des PsychKHG erläutern würde. Es werden weitere Gespräche zu diesem wichtigen Thema folgen

 

Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung viel zu lang

BPtK-Wahl-Prüfstein: Mehr Praxissitze notwendig

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten häufig monatelang auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. Rund 40 Prozent der Patient*innen warten mindestens drei bis neun Monate, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb die Wähler*innen auf zu prüfen, ob eine Partei die Versorgung von psychisch kranken Menschen nachhaltig verbessern will. Ein Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hatte festgestellt, dass mindestens 1.600 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich erforderlich sind. Diese Psychotherapeut*innen fehlen aus BPtK-Sicht insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

„Fast die Hälfte der psychisch kranken Menschen wartet unverantwortlich lange auf eine notwendige Behandlung“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychische Erkrankungen, die nicht rechtzeitig behandelt werden, verschlimmern sich und chronifizieren.“