Schlagwortarchiv für: Wartezeiten

Direktzugang zur Psychotherapie statt eines starren Primärarztmodells

BPtK setzt auf Patientensteuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde

(BPtK) Hilfe bei psychischen Leiden verpflichtend erst nach einem Hausarzttermin? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt dies ab und begründet in einem heute veröffentlichten Positionspapier, warum für Menschen mit psychischen Erkrankungen der Direktzugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleiben muss.

»Mit Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde im April 2017 ist es gelungen, für Patient*innen einen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen und sie nach Dringlichkeit und Schwere in die geeigneten Versorgungsangebote zu steuern“, konstatiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Ein obligatorisch vorgeschalteter Hausarztbesuch, wie er derzeit im Gespräch ist, würde sowohl unnötige Doppelstrukturen schaffen, Wartezeiten verlängern und zusätzliche Kosten verursachen als auch die bewährte Steuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde aushebeln.“

Die psychotherapeutische Sprechstunde sichert eine effiziente, niedrigschwellige und patientenorientierte Abklärung der psychischen Beschwerden und eine Vermittlung in das passende Versorgungsangebot – von Beratungs- und Präventionsangeboten, über Akutbehandlung, Einzel- und Gruppenpsychotherapie, ärztliche Mitbehandlung, Verordnung ergänzender Behandlungen, wie zum Beispiel Ergotherapie, Soziotherapie oder Digitale Gesundheitsanwendungen, bis hin zu Reha und Krankenhausbehandlung.

Aus Sicht der BPtK sprechen zehn Gründe für die Beibehaltung des Direktzugangs zur Psychotherapie:

  1. Hilfesuchende nutzen den Direktzugang in die psychotherapeutische Sprechstunde.
  2. Ein starres Primärarztmodell erschwert für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen den Weg in die Psychotherapie und erhöht Wartezeiten.
  3. Die psychotherapeutische Sprechstunde zur Patientensteuerung funktioniert heute passgenau.
  4. Ein Primärarztmodell kann die Effizienz in der Psychotherapie nicht erhöhen.
  5. Ein Primärarztsystem hat zum Ziel, dass mehr Fälle hausärztlich versorgt werden. Aber: Das kann die Psychotherapie regulär nicht umfassen.
  6. Gerade Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen brauchen einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe.
  7. Ein starres Primärarztmodell würde die Qualität der Patientensteuerung in die Psychotherapie verschlechtern.
  8. Die Option des Direktzugangs in die psychotherapeutische Sprechstunde unterstützt eine sozial faire Versorgung.
  9. Wir wollen die erfolgreiche psychotherapeutische Steuerung weiterentwickeln.
  10. Psychotherapeutische Praxen arbeiten schon heute gut und patientenorientiert mit hausärztlichen- und kinderärztlichen Praxen zusammen. Um diese Kooperation weiter zu verbessern, sind Schnittstellen zu optimieren.

Die ausführlichen Begründungen können unten im Positionspapier nachgelesen werden.

Klares Bekenntnis zum Direktzugang zur Psychotherapie

BPtK begrüßt Beschluss der KBV-VV zum Primärarztsystem

(BPtK) „Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind sich einig: Bei einer geplanten Einführung eines Primärarztsystems müssen Patient*innen Psychotherapeut*innen weiterhin ohne Überweisung aufsuchen können“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Die KBV-Vertreterversammlung hat heute einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht. Darin heißt es: „Fachärzte für Augenheilkunde, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können weiterhin ohne Überweisung aufgesucht werden. Hier ist keine Steuerung erforderlich.“

»Das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde hat sich als unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Patientenversorgung bewährt“, so Benecke. Hierdurch erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen gezielt die für sie passende Versorgung. Dieser effektive Weg der Patientensteuerung durch den Direktzugang zur Psychotherapeut*in muss bei Einführung eines Primärarztsystems erhalten bleiben.“

Derzeit werden jedes Quartal rund 600.000 Patient*innen von Psychotherapeut*innen in der Sprechstunde gesehen und erhalten so einen schnellen und niedrigschwelligen Zugang zu Diagnostik, Indikationsstellung und der entsprechend der Dringlichkeit erforderlichen Behandlung.

Die Intention der Koalitionäre ist eindeutig: Die psychotherapeutische Versorgung in der Fläche und in Akutsituationen soll gestärkt werden. Das obligatorische Vorschalten eines Hausarztbesuches würde dieser Intention entgegenstehen und wäre mit keinerlei Gewinn für die Patientensteuerung verbunden. Wenn die Patientensteuerung nicht mehr in der Psychotherapie-Praxis stattfindet, würden dadurch Wartezeiten zusätzlich verlängert, der Zugang zur leitliniengerechten Behandlung erschwert und nicht vorhandene Ressourcen in der hausärztlichen Versorgung zusätzlich gebunden.

Entschlossene Politik im Interesse psychisch erkrankter Menschen

BPtK-Präsidentin zur Bundestagswahl 2025

(BPtK) Im Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): 

»Die neue Regierung steht vor vielen Herausforderungen – auch mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung. Jede vierte Erwachsene* ist von einer psychischen Erkrankung betroffen. Durchschnittlich 20 Wochen warten sie auf einen Psychotherapieplatz – im ländlichen Raum sogar deutlich länger. Um die Herausforderungen zu bewältigen, braucht es eine stabile Regierung, die die bestehenden Probleme entschlossen angeht und konstruktiv löst.  Zuerst muss ein Notfallpaket geschnürt werden: mehr Prävention, eine eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, eine Bedarfsplanungsreform für Erwachsene, insbesondere auf dem Land, im Ruhrgebiet und in Städten Ostdeutschlands, und schließlich die Ausfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, um den Bestand an Fachkräften zu sichern. 

Dafür setzt sich die BPtK ein und steht den Parteien als konstruktive Gesprächspartnerin zur Verfügung“.

Psychotherapeutische Versorgung schwer psychisch kranker Menschen verbessert

Bundesrat beschließt Ermächtigungen für vulnerable Gruppen

(BPtK) Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats wird die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen wesentlich verbessert.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wertet dies als großen Fortschritt: „Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patient*innen zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Es ist gut, dass die besonders vulnerablen Patientengruppen mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten.”

»Durch die vorgegebenen Kooperationen wird die Vernetzung von Psychotherapeut*innen zum Beispiel mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gestärkt”, erläutert Dr. Benecke. „Damit wird der Zugang zu einer multiprofessionellen Versorgung einschließlich Behandlungsangebote in den Lebenswelten der Patient*innen erheblich verbessert.” Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen finden derzeit angesichts langer Wartezeiten oft nur schwer Zugang zu den erforderlichen Versorgungsleistungen.

Diese Regelung zu den Ermächtigungen war ursprünglich im Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) enthalten und konnte nicht mehr rechtzeitig vor Ende der Wahlperiode verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beschloss daher, den Ermächtigungstatbestand mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf den Weg zu bringen. 

Psychische Gesundheit stärken: Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Forderungen der BPtK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

(BPtK) Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit ihrem heute vorgelegten Positionspapier zur Bundestagswahl 2025.

»Deutschland verfügt über eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung. Aber: Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen warten monatelang auf einen Therapieplatz – durchschnittlich 20 Wochen, im ländlichen Raum teils länger als ein halbes Jahr. Das darf so nicht bleiben. Ziel muss sein, die langen Wartezeiten mindestens zu halbieren“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Denn psychische Gesundheit ist Lebensqualität. Und: Psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Psychisch erkrankte Menschen brauchen Reformen. Jetzt.“

Die Politik ist aufgefordert, erstens die Versorgung bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, mehr Angebote vor allem im ländlichen Raum, eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern und eine gesetzlich finanzierte Weiterbildung gegen drohenden Fachkräftemangel.

Zweitens muss die Versorgung effizienter gestaltet werden. Nötig sind flexible interdisziplinäre Angebote, die gezielte Weiterentwicklung der regionalen Versorgung, Entlastung für Praxen und Kliniken von Bürokratie – und damit mehr Zeit für Patient*innen.

Drittens muss die Prävention verbessert und ein Mental Health Mainstreaming in allen relevanten Politikfeldern umgesetzt werden: Gesundheitsförderung, Entstigmatisierung, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, inklusives, barrierefreies und diverses Gesundheitswesen. All dies muss für alle Lebensbereiche konsequent zusammengedacht und miteinander verzahnt werden.

Psychische Belastungen bei Schüler*innen unverändert hoch

BPtK fordert mehr Hilfsangebote inner- und außerhalb der Schulen

(BPtK) Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie gibt es bei jedem fünften Heranwachsenden (21 Prozent) Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Überdurchschnittlich oft berichten Familien mit niedrigem Einkommen, dass ihr Kind in den letzten zwölf Monaten aufgrund psychischer Probleme Hilfe benötigt hätte. Allerdings hat mehr als ein Viertel dieser Eltern (28 Prozent) keine Hilfen inner- oder außerhalb der Schulen gesucht.  

»Die Ergebnisse des heute vorgestellten Forschungsberichts Schulbarometer machen deutlich, dass die existierenden Hilfsangebote innerhalb und außerhalb der Schule längst nicht alle Heranwachsenden erreichen, die Hilfe benötigen“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb müssen insbesondere für psychisch belastete Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern bei der Suche nach Hilfe nicht unterstützt werden können, dringend aufsuchende psychotherapeutische Präventions- und Behandlungsangebote in der Schule geschaffen werden.“

Der Forschungsbericht zeigt zudem auf: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind die wichtigste außerschulische Anlaufstelle für Eltern von Kindern mit psychischen Problemen. Viele dieser Eltern (43 Prozent) gaben zudem an, dort auch Hilfe erhalten zu haben. Allerdings berichteten die Eltern von durchschnittlich 18 Wochen Wartezeit bis zum Beginn einer regelmäßigen Psychotherapie. „Diese Wartezeiten sind in Anbetracht der individuellen Belastungen und des Risikos chronischer Krankheitsverläufe deutlich zu lang“, kritisiert BPtK-Vorstand Cornelia Metge. „Diese Engpässe müssen umgehend mithilfe einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden.“

Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar

BPtK: Versorgungsengpass umgehend abwenden

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.

»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.

Hintergrund:

Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!

BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(BPtK) Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.

»Der Vorschlag für eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist ein wichtiger Schritt. Damit können lange Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche abgebaut und die Versorgungskapazitäten regional besser geplant werden. Das allein reicht aber nicht aus. Bundesminister Lauterbach muss die Versorgungsbedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen insgesamt in den Entwurf des GSVG integrieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Seit Jahren fordert die BPtK eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten abzubauen und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen und nochmals gestiegenen Wartezeiten mehr als überfällig. Außerdem muss endlich sichergestellt werden, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ausreichend Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht. Alle zentralen Vorhaben der Ampelkoalition zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden bislang nicht angepackt.

»Außerdem appellieren wir an Bundesminister Lauterbach, die psychotherapeutische Weiterbildung in ausreichendem Umfang zu finanzieren und dies im GVSG zu verankern. Auch hier muss noch in dieser Legislaturperiode gehandelt werden!“, ergänzt Benecke. „Qualifizierter Nachwuchs ist für die zukünftige Versorgung psychisch kranker Menschen unverzichtbar!“

Die BPtK hat frühzeitig konkrete Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgelegt.

Kernanliegen für die psychotherapeutische Versorgung sind insbesondere:

  • Die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz müssen über eine Reform der Bedarfsplanung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen abgebaut werden. Dafür müssen die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden.
  • Die Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert zu planen.
  • In den psychiatrischen Krankenhäusern muss eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden. Die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie müssen so angehoben werden, dass Patient*innen 100 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten können.
  • In die Primärversorgungszentren müssen psychotherapeutische Angebote integriert werden.

Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden:

  • für die ambulante Weiterbildung in Praxen die Möglichkeit zur Ausweitung des zulässigen Praxisumfangs und – analog zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärzt*in oder grundversorgenden Fachärzt*in – einen Gehaltszuschuss;
  • für Weiterbildungsambulanzen eine Berücksichtigung realistischer Weiterbildungskosten bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen;
  • für die stationäre Weiterbildung eine Finanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den psychiatrischen Kliniken.

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

BPtK: Versorgung psychisch kranker Menschen kann nicht warten

Forderungen und Lösungsvorschläge für einen bedarfsgerechten und passgenauen Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin ein Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgestellt. Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel sollen gezielt die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden. Zusätzlich soll für Patient*innen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden. Die BPtK greift damit entsprechende Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung auf. Damit die Verbesserungen die Patient*innen noch in dieser Legislaturperiode erreichen, fordert die BPtK, die Vorschläge schnellstmöglich in Gesetzesreformen zu berücksichtigen.

»Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Unsere Forderungen – ganz besonders die zur Bedarfsplanung – müssen deshalb noch in das erste Versorgungsgesetz aufgenommen werden. Wir fordern eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent“, so Benecke weiter. „87 Prozent der auf diese Weise geschaffenen zusätzlichen Kassensitze würden außerhalb von Großstädten entstehen. Außerdem würden die zusätzlichen Sitze den historisch schlechter versorgten Städten in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet zugutekommen.“

»Unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können im schlimmsten Fall das gesamte Leben beeinflussen – mit allen negativen Folgen für die soziale, schulische und berufliche Teilhabe“, warnt Cornelia Metge, Beisitzerin im Vorstand der BPtK. „Wir fordern deshalb, dass über die Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung auch mehr Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geschaffen werden und künftig in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe geplant werden.“ Aufsuchende Angebote und sektorenübergreifende Unterstützung sind für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien ebenso besonders wichtig.

Ein wichtiger Fokus des Konzepts der BPtK liegt auf der Verbesserung der Versorgung von Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen, länger andauernder Arbeits- oder Schulunfähigkeit und nach Krankenhausbehandlung. „Die Hürden der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung müssen beseitigt werden, damit mehr Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen von diesem Angebot profitieren können“, sagt BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Außerdem sollte nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Bereitstellung einer ambulanten Anschlussbehandlung gesetzlich gefördert werden, damit Patient*innen zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung erhalten.“

»Mit unserem Sechs-Punkte-Konzept zeigen wir, dass eine bedarfsgerechte und passgenaue Verbesserung der Versorgung nötig und möglich ist“, resümiert Benecke. „Jetzt ist die Politik am Zug. Eine Fortsetzung der stillen Rationierung durch künstliche Verknappung von Therapieplätzen lehnen wir ab.“