Schlagwortarchiv für: Vertreterversammlung

Vertreterversammlung am 3. März 2018

(LPK BW) Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz erläuterte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Darüber hinaus kündigte er die im Herbst 2018 stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung (VV) an. Alle Termine und Fristen sowie der Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge würden, so Dr. Munz, mit dem förmlichen Wahlrundschreiben bekannt gegeben, welches Anfang Juli an alle Kammermitglieder versendet werde (siehe auch die Ankündigung unten).

Weiter berichtet Dr. Munz vom Ergebnis der Begutachtung der Humanistischen Psychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Der WBP habe im Ergebnis die wissenschaftliche Anerkennung des Verfahrens abgelehnt. Aus der Begutachtung folge auch, dass die Gesprächspsychotherapie kein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren mehr sei.

Der anschließende Bericht aus der Kommission „Frauen in die Berufspolitik“ zeigte, dass in den Gremien der LPK BW eine relativ gleichmäßige Verteilung der Geschlechter besteht. Aus diesem Grund wird seitens der Kommission aktuell keine Quotenregelung für erforderlich gehalten.

Vertreterversammlung am 20./21.10.2017

(LPK BW) Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden. Die noch ausstehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur auf das Studium folgenden Weiterbildung wurden von der VV ebenso wie die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens durch die neue Regierung angemahnt.

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

(LPK BW) Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen. Die Einkommensunterschiede resultieren nicht aus arbeitsgruppenspezifischen Arbeitszeiten, sondern sind das Ergebnis unrealistischer Kalkulationszeiten im EBM. Die Unterschiede werden durch den vom BSG bestätigten Strukturzuschlag noch größer, da dieser bei einem ganzen Versorgungsauftrag erst ab einer Auslastung mit mindestens 20 Therapiesitzungen und dann mit ansteigender Sitzungszahl höher vergütet wird. Das Urteil des BSG war Anlass für Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Sie nachfolgend downloaden können.

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen – Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

 

Vertreterversammlung am 21./22. Oktober 2016

(LPK BW) Die diesjährige Herbstvertreterversammlung fand wieder zweitägig am 21. und 22. Oktober in Stuttgart statt. Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte im Kammerparlament die Schwerpunkte der Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit anhand des Vorstandsberichts.

Vertreterversammlung LPK BW

27.11.-28.11.2015

(LPK BW) Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen. In der folgenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte einer Weiterbildungsregelung ausführlich beleuchtet, insbesondere die strukturellen Anforderungen unter qualitativen Gesichtspunkten und die finanziellen Anforderungen im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit und sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bezüglich einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen. Einigkeit bestand in der Einschätzung der Wichtigkeit der Umsetzung der Reform und der Notwendigkeit, dass sich die Profession weiterhin konstruktiv am Reformprozess beteiligen muss.

Weiterhin wurde die vom Haushaltsausschuss und Vorstand eingebrachte Haushaltsplanung besprochen. Nach ausführlicher Information und anschließender Aussprache wurde zuerst der Haushalt 2014 beschlossen und Vorstand und Rechnungsführerin mit großer Mehrheit entlastet.