Schlagwortarchiv für: Vertreterversammlung

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW) Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Am ersten Tag der VV standen die Diskussionen und Beschlüsse zum Haushaltsabschluss 2019 und dem Haushaltsplan 2020 auf der Tagesordnung sowie durch die Verschiebung der VV noch unerledigte „Aufträge“. So wurde der Antrag eingebracht, in der bereits seit Jahresbeginn laufenden neuen Kammerperiode die Arbeit im Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen. Hierzu präsentierte Vorstandsmitglied Roland Straub als Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand sowie zu geplanten Arbeitsschwerpunkten und stellte die aktiven Mitglieder kurz vor. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen wie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und neu geschaffener psychosozialer Einrichtungen bei Kommunen und Trägern hätten telefonische Anfragen wegen Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung deutlich zugenommen, Nachfragende seien nicht mehr nur die Angehörigen selbst, sondern zunehmend Mitarbeiter von Trägern sozialer Einrichtungen und Kommunen, Klinikambulanzen, Beratungsteams, Wohnbegleiter, usw., weswegen der Adressenpool einer dringenden Erweiterung bedürfe. Neben der fortlaufenden Aktualisierung der Info-Materialien, auf die bei Anfragen verwiesen werde, sollen deshalb auch erneut regionale Aktivitäten wie Qualitätszirkel und Fortbildungen initiiert oder unterstützt sowie zusätzlich wegen der stärkeren Vernetzung auch interprofessionell geplant werden. Die VV stimmte der Fortsetzung der Arbeit des Arbeitskreises ohne Gegenstimmen zu.

Bei der weiteren Präsentation des Haushalts und den Diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Bekämpfung auch erhebliche Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben. Aufwendungen für Reisekosten und Veranstaltungen werden durch die Absage von Veranstaltungen und durch die Ersetzung von Präsenzterminen durch Videokonferenzen zwar deutlich niedriger ausfallen als im Haushaltsansatz. Dafür fallen aber die Kosten für die EDV höher aus als vorgesehen, denn die Umstellung der Präsenzsitzungen und Veranstaltungen auf webbasierte Konferenzen und auch die Umstellung der Arbeitsplätze der KammermitarbeiterInnen auf Homeoffice führte zu höheren EDV-Ausgaben. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Haushaltsplan 2021 verabschiedet und die Rechnungsführerin und der gesamte Vorstand entlastet.

Der zweite Tag der VV begann mit der Verabschiedung des langjährigen Leiters des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung und Qualitätssicherung, Dr. Jürgen Schmidt. In der Würdigung seiner Verdienste für die Kammer betonten Vizepräsident Martin Klett und auch die langjährige Vorsitzende des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mareke de Brito Santos-Dodt das enorme Engagement von Jürgen Schmidt für die Kammer, insbesondere bei der Schaffung und ständigen Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung, der Weiterbildungsordnung, der Akkreditierungsverfahren und vielem mehr (siehe auch den separaten Beitrag unten). Jürgen Schmidt bedankte sich in seiner Abschiedsrede für die Würdigungen seiner Arbeit und sprach sich bezüglich der Fort- und auch der Weiterbildungsordnung für eine größere Akzeptanz von Methoden/-Verfahrensvielfalt aus. Er wird dem Ressort erfreulicherweise als Berater für die Zeit des Übergangs auf seine Nachfolge zur Verfügung stehen.

Im anschließenden Vorstandsbericht informierte Kammerpräsident Dr. Munz zum Stand des elektronischen Heilberufeausweises, mit dessen Ausgabe im Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Anschließend referierte Herr Munz den Stand der Musterweiterbildungsordnung, welche zur ersten Lesung auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.11.2020 ansteht.

Aufgrund von Hinweisen von Ermittlungsbehörden verdeutlichte  Präsident Munz, dass die Kammer keine Ausstellung von Gefälligkeitsgutachten von Psychotherapeut*innen zur Befreiung von der Maskenpflicht dulden dürfe und die Ahndung rechtswidriger Gutachten unterstütze und ggf. auch Berufsordnungsverfahren einleite.

Zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie verabschiedete die VV eine Resolution, in der die Politik aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so zu gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang auch bei steigenden Fallzahlen fortgesetzt werden kann.

Resolution 1: Umsetzung der Studiengänge nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz steht in Baden-Württemberg aus

Resolution 2: Versorgung von psychisch kranken Menschen während der Corona-Pandemie

 

Trauer um Ute Steglich

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg trauert um ihr Gründungsmitglied Ute Steglich. Sie verstarb am 19. Januar 2020 nach längerer Krankheit.

(LPK BW) Nach mehrjähriger Tätigkeit als Angestellte in Beratungsstelle, Schule und heilpädagogischem Heim hatte sie sich bereits 1985 vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes selbständig gemacht und in eigener Praxis gearbeitet. Seit dieser Zeit hat sie sich berufspolitisch im Vorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg des BDP sowie in verschiedenen Sektionen des Verbandes und dem Bundesvorstand engagiert und kämpfte für die Anerkennung der psychologischen Psychotherapie als eigenständige Kassenleistung. Auch war sie Gründungsmitglied und Vorsitzende der 1992 gegründeten Studienstiftung Deutscher Psychologen. Als scharfsinnige und auch mal streitbare und markante Vertreterin und langjährige Vorsitzende des VPP Baden-Württemberg im BDP Landesfachverbandes hat sie sich in gleicher Weise kontinuierlich immer auch für die Anliegen psychisch kranker Menschen in stationärer Behandlung eingesetzt und die Weiterentwicklung psychotherapeutischer Angebote in den psychiatrischen Kliniken angemahnt. Ergänzend dazu war sie aktiv im Errichtungsausschuss an der Gründung der Landespsychotherapeutenkammer beteiligt und – bis sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kandidierte – Mitglied der Vertreterversammlung. Die Belange der angestellten Kolleginnen in den Kliniken und die Verbesserung und Entwicklung der psychotherapeutischen Arbeit dort waren ihr von Anfang an ein besonderes Anliegen. Bis zuletzt hatte sie sich auch immer wieder vehement für PiA Sprecherinnen und eine Mitgliedschaft der PiAs in der Kammer eingesetzt.

Trotz in den letzten Jahren zunehmender gesundheitlicher Einschränkungen war ihr bis Ende 2018 die Teilnahme und ihr Engagement als Delegierte und Vertreterin der BDP Landesgruppe in den Vertreterversammlungen und bei Kammerveranstaltungen so wichtig, dass sie die Beschwerlichkeit der Anreise, wann immer es ihr möglich war, auf sich nahm. Im Haushaltsausschuss, dem sie seit Kammergründung als Mitglied angehörte, hat sie sich stets mit großem Engagement und mit Ausdauer und Blick für die Entwicklung des Berufsstandes eingesetzt.

Ute Steglich wird uns als aufrechte, für die Belange der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen kämpfende Kollegin in Erinnerung bleiben. Unser Mitgefühl ist bei Ihren Angehörigen.

Vertreterversammlung (VV) am 18./19.10.2019

(LPK BW) Am ersten Tag der VV stand das Thema „Änderung der Weiterbildungsordnung: Bereich Spezielle Schmerzpsychotherapie“ im Mittelpunkt. Der Referent zu diesem Tagesordnungspunkt, Dr. Paul Nilges, stellte seine Arbeit als Schmerzpsychotherapeut und die Besonderheiten der Schmerzpsychotherapie vor.

Zum Tod von Trudi Raymann

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg trauert um ihr Gründungsmitglied Trudi Raymann, die am 24.06.2019 im Alter von 67 Jahren gestorben ist.

(LPK BW) Trudi Raymann war Diplompädagogin und analytische und tiefenpsychologisch orientierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Nach dem Studium der Sozialpädagogik in Tübingen war sie langjährig an psychologischen Beratungsstellen tätig und seit 1994 niedergelassen in eigener Praxis in der Stuttgarter Innenstadt. Als Mitglied des Errichtungsvorstandes und des ersten Vorstandes war sie zwischen 2000 und 2005 sehr intensiv am Aufbau der Kammer beteiligt und sie war bis zuletzt (2018) Mitglied der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg.

Vertreterversammlung am 6. April 2019

(LPK BW) In Ergänzung zum schriftlich vorliegenden Bericht des Vorstandes berichtete Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz über die neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1.7.19 in Kraft treten soll. Die Richtlinie und die Stellungnahme der BPtK dazu wurden z.T. kontrovers diskutiert.

Nach der Diskussion über den gesamten Vorstandsbericht wurde die Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Umlageordnung aufgerufen. Geändert wird die Beitragsregelung bei geringfügigen oder keinen Einkünften nach dem 67. Lebensjahr. Die Neuregelung ist hier einsehbar.

Anschließend stellte Dipl.-Psych. Ulrike Böker das Terminservice- und Versorgungsstrukturgesetz (TSVG) in einem Vortrag dar. Das Gesetz wird ausführlich diskutiert und in manchen Teilen auch kritisiert.

Nach der Mittagspause wurde die Reform des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes (PsychThGAusbRefG) besprochen. Dr. Munz stellte den aktuellen Stand dar, in der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die Forderung nach einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung erhoben und die Sicherung der Verfahrensvielfalt im Studium angemahnt. Kritisiert wurde die fehlende Möglichkeit, dass nach dem alten PsychThG approbierte KJP berufsrechtlich die Möglichkeit durch entsprechende Nachqualifizierungen auch Erwachsene behandeln zu können. Zum §92 des Entwurfs zum PsychThGAusbRefG wurde anschließend eine Resolution verabschiedet (Download unten)

Dr. Dietrich Munz als Kammerpräsident wiedergewählt

Die konstituierende Vertreterversammlung hat heute den Kammervorstand für die 5. Wahlperiode gewählt

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat heute Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Ebenfalls weiter im Amt bleiben Martin Klett als Vizepräsident sowie Birgitt Lackus-Reitter und Dr. Roland Straub als Mitglieder des fünfköpfigen Vorstands. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dorothea Groschwitz.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Ebenfalls weiter im Amt bleiben Martin Klett als Vizepräsident sowie Birgitt Lackus-Reitter und Dr. Roland Straub als Mitglieder des fünfköpfigen Vorstands. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dorothea Groschwitz.

Dr. Munz, auch amtierender Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), hob hervor, dass in den nächsten Jahren vielfältige Aufgaben und Herausforderungen anstehen, die die LPK BW mitgestalten müssten und dies auch würden. In vorderster Linie nannte er die Umsetzung der Reform des Psychotherapeutengesetzes, insbesondere der von den Hochschulen neu einzurichtenden spezialisierten Studiengänge. „Hier werden wir eng mit den Hochschulen kooperieren“, meinte Dr. Munz. „Ich gehe auch davon aus, dass die Landespsychotherapeutenkammer in die Akkreditierung der künftigen Bachelorstudiengänge und die Bewertung der Masterstudiengänge einbezogen sein wird“.

Eine weitere wichtige Konsequenz der Reform sei, so Dr. Munz, die Umsetzung der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten. Es sei hier eine genuine Aufgabe der Kammern, die Regularien zu schaffen, wie die strukturelle und fachlich inhaltliche Ausgestaltung der zukünftigen Weiterbildung auszusehen habe.

Eine Herausforderung bestehe des Weiteren in der vertieften Auseinandersetzung mit der Nutzung der Möglichkeiten digitaler Medien im Rahmen von Psychotherapien. Unterstützend könne dabei die vom Land Baden-Württemberg auch in der Gesundheitsversorgung vorangetriebene Digitalisierung wirken, wie das auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann beim Landesgesundheitskongress hervorgehoben habe.

Kammerwahl 2018 – Ergebnisse (Aktualisiert: 3.12.18)

(LPK BW) Die Wahl zur 5. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ist abgeschlossen. Am Dienstag, den 27.11.2018 wurden unter Aufsicht von Wahlleiter Rechtsanwalt Claus Benz und dem Wahlausschuss die Stimmen der diesjährigen Kammerwahl ausgezählt. Am späten Abend lagen die Ergebnisse vor.

Insgesamt nahmen 3073 von 6023 wahlberechtigten Kammermitgliedern an der Wahl teil, was einer Beteiligung von 51,0% entspricht. 132 Stimmen waren ungültig, weil sie nach dem Stichtag eingingen, mehrere Angaben enthielten oder nicht verschlossen waren. Die Anzahl gültiger Stimmen betrug damit 2941. Davon entfielen 2284 Stimmen (79,8%) auf die Psychologischen Psychotherapeuten (PPs), 579 (20,2%) auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPs). 78 Stimmen entfielen auf die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs).

Danach stehen den PPs 32 und den KJPs 8 Sitze zur Verfügung. Für die PiAs ist die Anzahl der Sitze gemäß § 7 Abs. 3a der Wahlordnung der Landespsychotherapeutenkammer auf 2 festgelegt. Die Verteilung der Sitze wurde gemäß § 20 Abs. 3 der Wahlordnung nach dem Verfahren von Saint-Lagué/Schepers ermittelt (Wahlordnung § 19 Abs. 3).

Neu an der diesjährigen Wahl war, dass es neben einer Stimme für die jeweilige Liste noch die Möglichkeit gab, je Liste bis zu drei Stimmen an die Einzelkandidaten zu vergeben.

Folgende Tabelle zeigt das Wahlergebnis im Überblick.

 

LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW) Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt des Tages führte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz in das Thema Bedarfsplanung ein. In seinem Vortrag stellte er das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung vor und informierte über die Konsequenzen daraus. So stelle das Gutachten fest, dass im ländlichen Raum je nach Berechnungsmodell bis zu 2400 Psychotherapeutensitze fehlen, in einigen Ballungsgebieten aber eine Überversorgung festzustellen sei. In der anschließenden Diskussion wurden die Vorschläge des Gutachtens kritisch hinterfragt, insbesondere auch, wie denn ein Abbau von Sitzen in den laut Gutachten nominell überversorgten Gebieten von statten gehen solle.

Kammerwahl 2018 *** Deadline Stimmabgabe war der 21.11.2018

„Die Auszählung der Wahl beginnt am 27.11.2018 und das Wahlergebnis wird Ende November/Anfang Dezember allen Kammermitgliedern durch Rundschreiben und durch Veröffentlichung auf dieser Homepage bekannt gegeben.

(LPK BW) Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Kammerwahl 2018.

Ganz oben in der folgenden Liste findet sich das Rundschreibens zur Kammerwahl, das per Post an alle Mitglieder versendet wurde. Außerdem der „Hinweis zu den für die  Zulassung eines Wahlvorschlag notwendigen Unterstützern“ sowie die Hinweise hinsichtlich „Kammermitgliedschaft und Grundlagen für eine Wählbarkeit für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und Neuapprobierte“. DEs Weiteren wurden diverse Muster (für die Einverständniserklärung zur Kandidatur sowie zur Einreichung von Wahlvorschlägen) bereitgestellt, die die Listen für die Wahlvorbereitung verwenden konnten.  

Hier demnächst mehr zu den Ergebnissen!

 

 

Ankündigung der Wahl zur 5. Vertreterversammlung

Oktober/November 2018

(LPK BW) Im Oktober/November 2018 werden die Wahlen zur Fünften Vertreterversammlung (VV) der LPK Baden-Württemberg stattfinden. Hierfür wurden bereits die Vorbereitungen in die Wege geleitet. Die Wahlen werden gemäß der Wahlordnung als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das im Wählerverzeichnis eingetragen ist und das nicht auf sein aktives und passives Wahlrecht verzichtet hat oder dessen Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach den Bestimmungen des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg (HBKG) verloren gegangen sind (§ 14 HBKG, §§ 8, 9 der Wahlordnung). Als Wahlleiter wurden Rechtsanwalt Claus Benz und als dessen Stellvertreter Rechtsanwalt Alfred Morlock benannt.

Die Wahlunterlagen werden bis zum 21. Oktober 2018 ausgesendet. Die Wahlfrist endet am 21. November 2018.

Gewählt wird getrennt nach den Wahlgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten und der freiwilligen Mitglieder der Psychotherapeuten in Ausbildung (Ausbildungskandidaten).

Um für die VV kandidieren zu können und zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag erstellt werden, der von mindestens zehn Kammermitgliedern durch die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unterstützt und handschriftlich unterzeichnet sein muss. Zusätzlich müssen jeweils persönliche Erklärungen der Kandidaten vorliegen, dass sie zu einer Kandidatur bereit sind (§ 12 Wahlordnung). Die Wahlvorschläge können ab Bekanntgabe des förmlichen Wahlrundschreibens schriftlich (nicht per E-Mail) bis spätestens 21. September 2018 eingereicht werden. Danach müssen die Wahlvorschläge vom Wahlleiter auf Übereinstimmung mit dem Wählerverzeichnis geprüft werden; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Das Wählerverzeichnis wird in der Kammergeschäftsstelle mindestens zehn Tage lang zur Einsicht ausliegen und kann bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist vom Wahlausschuss ggf. berichtigt oder ergänzt werden. Der Versand der Stimmzettel wird fristgemäß erfolgen.

Neu ab der Wahlperiode 2018 ist, dass jeder Wähler wie bisher eine Stimme für eine Liste abgeben kann, jedoch innerhalb dieser gewählten Liste weitere drei Stimmen auf Kandidaten in dieser Liste verteilen kann (§ 16 Wahlordnung).

Die Wahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig zugesandt. Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, muss spätestens am 21. November 2018 (Ende der Wahl) bis 18 Uhr bei der Geschäftsstelle der LPK Baden-Württemberg abgegeben oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.

Insgesamt sind 43 Sitze in der VV zu besetzen, davon 42 Sitze durch Wahlen. Den Psychotherapeuten in Ausbildung (Ausbildungskandidaten) stehen davon zwei Sitze zu. Der 43. Sitz steht einem Vertreter der Psychologischen Institute an den Universitäten des Landes zu, der vom Wissenschaftsministerium benannt wird.

Nach Abschluss der Wahl, wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben.

Sie erhalten im Juli 2018 noch ein besonderes Wahlrundschreiben („Informationen zur Wahl der fünften Vertreterversammlung“), das auch auf die Homepage der Kammer gestellt wird und in dem Ihnen das Wahlverfahren ausführlich erläutert werden wird. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Mitglieder zu prüfen, ob Sie der Kammer Ihre jeweils aktuelle Postanschrift gemeldet haben und im Falle von Änderungen der Postanschrift der Geschäftsstelle unverzüglich Meldung zu machen.