Schlagwortarchiv für: Versorgung

Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung

Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 12. bis 13. April 2024 in Würzburg statt

(BPtK) In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben. In der NS-Diktatur unterstützten Professionsangehörige, die zuvor bei bedeutenden Psychotherapeut*innen auch jüdischen Glaubens gelernt hatten, die menschenverachtende Politik Adolf Hitlers. „Nie wieder!“ – das muss für die deutschen Parlamente gelten. „Nie wieder!“ – das ist auch die Haltung der Profession.

Neu: Ergotherapie per Blankoverordnung möglich

BPtK hat Praxis-Info Ergotherapie aktualisiert

(BPtK) Seit dem 01.04.2024 können Psychotherapeut*innen eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen. Diese neue Option erstreckt sich auf die beiden Diagnosegruppen „Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen“ (PS3) und „Dementielle Syndrome“ (PS4). Bei einer Blankoverordnung legen die Ergotherapeut*innen selbst das konkrete ergotherapeutische Heilmittel, die Menge und die Frequenz der Behandlungseinheiten fest und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung. Psychotherapeut*innen können dabei stets entscheiden, ob eine Verordnung als Blankoverordnung erfolgt. In psychotherapeutisch begründeten Fällen kann von einer Blankoverordnung abgesehen werden.

Hintergrund dieser Änderung ist, dass Ergotherapeut*innen die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Therapie patientenindividuell und bedarfsgerecht zu gestalten und an den Behandlungsverlauf anzupassen. Blankoverordnungen unterliegen nicht den üblichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Verzichtet Psychotherapeut*innen bewusst auf eine Blankoverordnung, bleiben sie jedoch in der wirtschaftlichen Verantwortung für die Behandlung.

Möglich wurde die neue Form der Verordnung durch eine gesetzliche Regelung, nach der die Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband Verträge zur Blankoverordnung abschließen können. Der aktuelle Vertrag beschränkt sich auf die Blankoverordnung von Ergotherapie bei bestimmten Diagnosegruppen. Entsprechende Verträge zu weiteren Heilmitteln sollen in den kommenden Jahren folgen. Diese Neuerung hilft, in der Versorgungspraxis wiederholt erforderliche Korrekturen in den Verordnungsformularen und damit bürokratischen Aufwand zu vermeiden, und ebnet den Weg für eine noch effizientere Zusammenarbeit zwischen den Professionen.

Was Psychotherapeut*innen bei einer Blankoverordnung im Einzelnen zu beachten haben, ist in der überarbeiteten Fassung der von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichten Praxis-Info Ergotherapie dargestellt.

Gemeinsam und entschlossen für eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Breite Beteiligung an Kundgebung im Vorfeld des DPT

(BPtK) Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich heute in Würzburg Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT zu einer Kundgebung versammelt. Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. Die Kundgebung wurde auch von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.

Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, wies auf die gravierenden Folgen fehlender Regelungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hin: „Ohne eine Gesetzesänderung werden viele Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychologie/Psychotherapie keine Weiterbildungsstellen finden, die sie brauchen, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden. Ohne Fachpsychotherapeut*innen ist die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr sichergestellt.“

Im März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen.

»Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern“, forderte Benecke.

Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsycho­therapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können. 

Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!

BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(BPtK) Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.

»Der Vorschlag für eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist ein wichtiger Schritt. Damit können lange Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche abgebaut und die Versorgungskapazitäten regional besser geplant werden. Das allein reicht aber nicht aus. Bundesminister Lauterbach muss die Versorgungsbedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen insgesamt in den Entwurf des GSVG integrieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Seit Jahren fordert die BPtK eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten abzubauen und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen und nochmals gestiegenen Wartezeiten mehr als überfällig. Außerdem muss endlich sichergestellt werden, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ausreichend Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht. Alle zentralen Vorhaben der Ampelkoalition zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden bislang nicht angepackt.

»Außerdem appellieren wir an Bundesminister Lauterbach, die psychotherapeutische Weiterbildung in ausreichendem Umfang zu finanzieren und dies im GVSG zu verankern. Auch hier muss noch in dieser Legislaturperiode gehandelt werden!“, ergänzt Benecke. „Qualifizierter Nachwuchs ist für die zukünftige Versorgung psychisch kranker Menschen unverzichtbar!“

Die BPtK hat frühzeitig konkrete Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgelegt.

Kernanliegen für die psychotherapeutische Versorgung sind insbesondere:

  • Die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz müssen über eine Reform der Bedarfsplanung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen abgebaut werden. Dafür müssen die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden.
  • Die Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert zu planen.
  • In den psychiatrischen Krankenhäusern muss eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden. Die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie müssen so angehoben werden, dass Patient*innen 100 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten können.
  • In die Primärversorgungszentren müssen psychotherapeutische Angebote integriert werden.

Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden:

  • für die ambulante Weiterbildung in Praxen die Möglichkeit zur Ausweitung des zulässigen Praxisumfangs und – analog zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärzt*in oder grundversorgenden Fachärzt*in – einen Gehaltszuschuss;
  • für Weiterbildungsambulanzen eine Berücksichtigung realistischer Weiterbildungskosten bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen;
  • für die stationäre Weiterbildung eine Finanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den psychiatrischen Kliniken.

BPtK: PPP-Richtlinie muss um Qualitätsvorgaben ergänzt werden

G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt den psychiatrischen Kliniken weitere drei Jahre Zeit, die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) vollständig umzusetzen. Bis 2027 reicht es, die Vorgaben weiterhin nur zu 90 Prozent und ab 2028 zu 95 Prozent zu erfüllen. Zudem wurde der Sanktionsfaktor für die Nicht-Erfüllung der Mindestvorgaben um über 60 Prozent abgesenkt.

»Die in der PPP-Richtlinie festgelegten Mindestpersonalvorgaben sind viel zu niedrig angesetzt und völlig ungeeignet, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass selbst die vollständige Umsetzung der PPP-Richtlinie nun um weitere drei Jahre aufgeschoben wird, wird das noch vorhandene Personal weiterhin über seine Belastungsgrenzen hinaus beanspruchen.“

Das über die Untergrenzen hinaus für eine leitliniengerechte Behandlung notwendige Personal soll in den Budgetverhandlungen vor Ort mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. „Was fehlt, sind verbindliche Vorgaben dazu, wie viel mehr Personal erforderlich ist, um eine leitliniengerechte Behandlung sicherstellen zu können. Nur mit zusätzlichen Qualitätsvorgaben, deren Unterschreitung nicht sofort zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs führt, kann die Versorgungsqualität in den psychiatrischen Kliniken langfristig verbessert werden. Wir begrüßen deshalb, dass der G-BA die Ergänzung der PPP-Richtlinie um verbindliche Qualitätsvorgaben jetzt ausdrücklich prüfen will“ , so Benecke weiter.

Wie groß die Lücke zu einer leitliniengerechten Versorgung ist, haben die Ergebnisse eines vom Innovationsfonds des G-BA geförderten Projekts zur Personalausstattung für eine leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie (EPPIK) aufgezeigt, die am 14. März in Berlin vorgestellt wurden. Für eine leitliniengerechte Behandlung von Regelpatient*innen in der Psychiatrie müssten demnach zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen Psychotherapeut*innen im Umfang von 250 Minuten pro Patient*in und Woche zur Verfügung stehen. Dies entspricht circa einer Vollzeit-Psychotherapeut*in auf zehn Patient*innen. Zum Vergleich: Bei aktuell rund 50 Minuten, die einer Psychotherapeut*in gemäß PPP-Richtlinie für eine Patient*in wöchentlich zur Verfügung stehen soll, betreut eine Vollzeit Psychotherapeut*in circa 48 Patient*innen. In den Minutenwerten sind neben der Zeit für die Behandlung mit Psychotherapie auch alle weiteren für die Versorgung erforderlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Team- und Fallbesprechungen, Dokumentation oder die Organisation der weiteren Behandlung, enthalten.

Neues Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche

BPtK begrüßt G-BA-Richtlinie für eine teambasierte ambulante Komplexbehandlung

(BPtK) Das wichtige Reformvorhaben für eine koordinierte ambulante Versorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen ist endlich auf den Weg gebracht worden“, konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur ambulanten Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche. „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen und mit der neuen Richtlinie die Grundlage für eine teambasierte multiprofessionelle Versorgung geschaffen.“

In den Teams arbeiten stets eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Kinder- und Jugendpsychiater*in systematisch zusammen. Die Patient*innen bzw. die Sorgeberechtigten wählen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in, die für sie die gesamte Behandlung plant („Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in“). Teil des sogenannten „Zentralen Teams“ ist darüber hinaus eine nichtärztliche koordinierende Person, die bestimmte Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Bezugspsychotherapeut*in /-ärzt*in sorgt dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer*innen koordiniert zusammenarbeiten und bedarfsabhängig auch Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste oder der Eingliederungshilfe in die Versorgung eingebunden werden.

»Schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungsbedarf benötigen häufig auch Leistungen aus anderen Hilfesystemen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläutert Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Richtlinie bietet künftig den Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen an diesen Schnittstellen, zum Beispiel zur Jugendhilfe, zu Schule und Kita oder zur Eingliederungshilfe. Insbesondere die vorgesehenen regelmäßigen interdisziplinären Fallkonferenzen, die Teilnahme an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen und die verschiedenen Koordinationsleistungen können zum Gelingen einer gut abgestimmten multiprofessionellen Versorgung beitragen“, so Metge weiter.

»Der G-BA hat an vielen Stellen aus den Fehlern der Richtlinie für Erwachsene gelernt. Zentrale Hürden, wie Beschränkungen bei halben Versorgungsaufträgen, zu hohe Anforderungen an die Netzverbünde oder die Vorgabe von Doppeluntersuchungen, die aktuell noch die Entwicklung der ambulanten Komplexbehandlung bei Erwachsenen behindern, wurden bei der Richtlinie für Kinder und Jugendliche vermieden“, betont Dr. Benecke. „Problematisch ist allerdings die Vorgabe, dass stets eine nichtärztliche koordinierende Person Teil des Zentralen Teams sein muss, an die obligatorisch bestimmte Koordinationsleistungen von der Psychotherapeut*in bzw. Ärzt*in zu delegieren sind“, kritisiert die BPtK-Präsidentin. „Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen können selbst am besten beurteilen, in welchen Fällen und an wen eine Delegation von Koordinationsleistungen sinnvoll und effizient ist und auch bei Patient*innen und Kooperationspartner*innen Akzeptanz findet. Darüber hinaus bestehen auch bei den dafür vorgesehenen Gesundheitsberufen ein Fachkräftemangel bzw. lange Wartezeiten, sodass ein neues Nadelöhr entstehen könnte.“

Psychosoziale Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung

Aufruf zur Studienteilnahme

(LPK BW) An der LMU München läuft derzeit ein von der Heidehof Stiftung gefördertes Projekt zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung.

Wir möchten Sie auf eine Onlinebefragung (www.soscisurvey.de/praxisbefragung) im Rahmen dieses Projektes aufmerksam machen, die sich an Psychotherapeut:innen richtet, die Erfahrung in der Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung aufweisen.

Warum ist die Befragung relevant?

Psychisch belastete Menschen mit Taubheit/Hörbehinderung haben keinen gleichberechtigten Zugang zur psychosozialen Versorgung. Es gibt wenig Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, die für die zielgruppenspezifischen Bedarfe sensibilisiert sind und adäquat darauf eingehen können.

Durch die Reform des PsychThG ist gesetzlich festgehalten, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen im Studium berücksichtigt werden müssen (§7 PsychThG). Dennoch gibt es aktuell keine institutionell verankerten Angebote zur Sensibilisierung und Qualifizierung von angehenden Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen.

Was ist das Ziel der Befragung?

Das Ziel der Befragung ist, umfassende Erkenntnisse zu der aktuellen Versorgung von psychisch belasteten Menschen mit Taubheit/Hörbehinderung zu gewinnen.

Aufbauend auf diesen Erkenntnissen soll ein Seminar für Psychologie-/Psychotherapiestudierende entwickelt werden. Langfristig soll dadurch erreicht werden, dass das Thema Taubheit/Hörbehinderung institutionell in der Aus- und Fortbildung von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen verankert wird.

Wer kann teilnehmen?

Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen und weitere psychosoziale Fachkräfte (z.B. Pädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, … ), die Erfahrung in der psychosozialen Beratung oder (Psycho-)Therapie mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung haben.

Link zur Befragung: www.soscisurvey.de/praxisbefragung

Save the Date – LPK-Fortbildungsreihe 2024 zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

Start mit Stefan Meir am 23. April 2024 – Anmeldungen ab sofort möglich

(LPK BW) Ab April 2024 startet der Arbeitskreis (AK) Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung erneut eine Fortbildungsreihe.

Die insgesamt acht praxisnahen Online-Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen präsentiert von bundesweit bekannten Expert*innen richten sich vor allem an niedergelassene Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg. Sie werden jeweils an Dienstagen von 18:30 – 20:00 Uhr stattfinden. Die Fortbildung ist kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt. Je Einheit können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Beginnen wird die Reihe am 23. April 2024 mit einem einführenden Seminar mit 

Stefan Meir, Leitender Psychologe am MZEB Berlin-Nord der GIB Stiftung Berlin zum Thema:

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

„In diesem Seminar wird der heterogene Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung in einer Übersicht typisiert vorgestellt. Daraus abgeleitet werden grundlegende Merkmale für die Gestaltung psychotherapeutischer Arbeit aufgeführt, sowie die besonderen Möglichkeiten, die der Beschluss des GBA für die Durchführung und Abrechnung bietet.“

Der 2015 ins Leben gerufene AK der LPK Baden-Württemberg besteht aus neun Expert*innen, die sich regelmäßig austauschen. Diese sind selbst tätig und aktiv in der regionalen ambulanten und/oder stationären/institutionellen psychotherapeutischen Versorgung und unterstützen Aufbau und Kontinuität/Förderung regionaler Qualitätszirkel, dies auch als Referent*innen regionaler und überregionaler Veranstaltungen zum Thema. Aufgabenschwerpunkte des AK sind u.a. die Förderung regionaler Qualitätszirkel sowie die Initiierung/Förderung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Kammermitglieder. Hinzu kommt die Initiierung interprofessioneller Fortbildungen mit Blick auf Verbindung bestehender regional vernetzter Hilfestrukturen. Ein wichtiges Anliegen des AK ist es weiterhin, durch die Veranstaltungsreihe den bereits bestehenden, noch kleinen Adressenpool von niedergelassenen Kolleg*innen weiter auszubauen, in dem sich Teilnehmer einschreiben können, wenn sie interessiert und bereit sind oder durch diese Fortbildungsreihe angeregt werden und sich sicherer fühlen, auch Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und psychischen Störungen zu behandeln. Nach wie vor gehen bei der Kammer dringliche Anfragen von Angehörigen und kommunalen Einrichtungen ein, die bereits lange und erfolglos nach Therapiemöglichkeiten in ihrer Region gesucht haben. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe finden Sie unten als Downlaod.

Für den AK und den LPK-Vorstand: Dr. Roland Straub und Dorothea Groschwitz

Die Anmeldung bitte jeweils für jeden Termin einzeln vornehmen, sie kann leider nicht en bloc erfolgen. Zur Anmeldung der ersten Veranstaltung mit Stefan Meir geht’s hier.

Zur psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intellektueller Entwicklungsstörung – aus Sicht der Psychotherapeut:innen

Online-Studie der PH Heidelberg – mit der Bitte um MITWIRKUNG

(LPK BW) Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intellektueller Entwicklungsstörung (IES) ist erst in den letzten Jahrzehnten in den Fokus der Fachwelt geraten. Lange wurden Verhaltensauffälligkeiten als behinderungsspezifisches Verhalten angesehen statt als Symptom einer psychischen Störung. Auch heute ist das oft noch der Fall. Menschen mit IES werden bei Bedarf häufig stationär aufgenommen und medikamentös eingestellt. Ambulante psychotherapeutische Versorgung wird seltener in Anspruch genommen als bei Personen ohne IES. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich.

Die auffallend große Differenz zwischen dem erhöhten Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung von Menschen mit IES und der Anzahl wahrgenommener Therapieangebote ist Anlass für diese Befragung, welche im Rahmen einer Masterarbeit an der PH Heidelberg stattfindet. Die Befragung möchte einen Einblick in die Perspektive der Psychotherapeut:innen in Baden-Württemberg, hinsichtlich ihrer Einschätzung der Versorgungssituation sowie ihrer Einstellung zur Behandlung von Personen mit IES bekommen.

Die Bearbeitung des Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.soscisurvey.de/psychotherapie_IES/

Die Befragung beginnt am 01.03.24 und läuft bis zum 31.03.24. Alle Daten werden anonym erhoben, sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Alle Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.

Für Rückfragen zu der Befragung steht Lisa Schmid unter schmidl05@ph-heidelberg.de gerne zur Verfügung.

Geflüchtete drei Jahre von Psychotherapie auszuschließen, ist fatal

Änderung des AsylbLG erschwert Versorgung und erhöht Kosten

(BPtK) »Wer von Krieg oder Flucht traumatisiert ist, kann nicht drei Jahre auf eine Psychotherapie warten. Psychisch kranke Menschen benötigen frühzeitig psychotherapeutische Versorgung – unabhängig von der Herkunft“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass Geflüchtete zukünftig drei Jahre eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten sollen, ist eine fatale Entscheidung.“

Mit dem am 18. Januar 2024 beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz hat der Deutsche Bundestag auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, der Schutzsuchende doppelt so lange wie bisher von der Regelversorgung ausschließt. Statt 18 Monaten erhalten Schutzsuchende zukünftig 36 Monate lang nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt in diesem Zeitraum grundsätzlich nur eine Akut- und Schmerzbehandlung. Psychotherapie wird nur in Einzelfällen genehmigt.

»Das hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgung psychisch kranker Geflüchteter“, so Benecke. „Unbehandelt oder zu spät behandelt, können sich psychische Erkrankungen verschlechtern oder chronifizieren. Behandlungskosten erhöhen sich, obwohl sie durch frühzeitige Behandlung vermeidbar wären.“ Bereits heute kann die Nachfrage nach Versorgung psychisch kranker Geflüchteter nicht gedeckt werden. Mit der erfolgten gesetzlichen Verschärfung wird es für Geflüchtete noch schwerer werden, psychotherapeutische, psychosoziale oder psychiatrische Unterstützung zu erhalten.

Die BPtK hatte gemeinsam mit weiteren Organisationen in einem Positionspapier auf die gesundheitlichen Folgen bei der Verdoppelung der Asylleistungsbeschränkungen von 18 auf 36 Monate aufmerksam gemacht und an die Bundestagsabgeordneten appelliert, sich gegen eine Änderung auszusprechen.