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GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder & Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte

BPtK: Nachbesserungen für ländliche Regionen erforderlich

(BPtK) Mehr Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patient*innen sind zwei wichtige Säulen im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken.

»Die geplante Ermächtigung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen oder starken Funktionseinschränkungen ist im Prinzip ein geeignetes Instrument, um gezielt mehr Behandlungsangebote zu schaffen. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen kann damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erleichtert, aber auch die vernetzte Versorgung mit Einrichtungen der Suchthilfe, der Eingliederungshilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gefördert werden“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. Bereits heute werden viele schwer psychisch kranke Patient*innen in den psychotherapeutischen Praxen versorgt, die Behandlungskapazitäten sind jedoch insgesamt völlig unzureichend. Durch den im GVSG verankerten unmittelbaren Anspruch von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen auf Ermächtigung, sobald die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen vorliegen, könnten Verbesserungen bereits zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erreicht werden.

Wichtig sind jedoch die Rahmenbedingungen für Ermächtigungen: „Ermächtigungen sollten mindestens für fünf Jahre erteilt werden, um Planungssicherheit für Praxisinhaber*innen und die Kooperationspartner zu schaffen“, fordert Benecke. „Damit die Ermächtigungen die Versorgung von Suchterkrankten stärken, muss dringend das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden. Wenn bei Patient*innen die Abstinenz bis zur zehnten Behandlungsstunde nicht erreicht werden kann, darf eine Psychotherapie aktuell nicht durchgeführt werden. Diese Regelung verhindert gerade bei schwer Suchterkrankten die notwendige psychotherapeutische Versorgung.“

Die eigene psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiger Meilenstein. Sie ermöglicht für psychisch kranke Kinder und Jugendliche künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz zu erhalten. Für die gesamte Gruppe der psychisch erkrankten Erwachsenen bleibt eine Reform der Bedarfsplanung jedoch weiterhin unverzichtbar. „Insbesondere ländliche Regionen, das Ruhrgebiet und ostdeutsche Städte sind von fehlenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen und langen Wartezeiten stark betroffen. Der Versorgungsbedarf wird bis 2030 nochmals deutlich ansteigen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent abzusenken“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Benecke.

Weitere Online-Fortbildung zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen

Zweites Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger mit etwa 100 Teilnehmer*innen

(LPK BW) Nach erfolgreichem Start mit Fokus auf Grundlagen und Gestaltungsspielraum der Psychotherapie mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen durch Stefan Meir ließ der Titel des zweiten Seminars „Aspekte der Indikation und Durchführung einer Psychotherapie – was ist relevant“ mit Sabine Luttinger eine Fortsetzung und Ergänzung des Themas erwarten, um weitere wesentliche Aspekte der Indikationsstellung und Durchführung einer Psychotherapie genauer zu beleuchten.

Dr. Roland Straub Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises begrüßte zunächst die Teilnehmer und zeigte sich beeindruckt angesichts der großen Zahl der Anmeldungen. Diese anhaltende Resonanz zu Beginn der zweiten Fortbildungsreihe mit über 100 Teilnehmer*innen verdeutliche erneut das zunehmende Interesse an der Thematik und die Bereitschaft sich hier als Psychotherapeut*in weiter zu informieren und damit auseinanderzusetzen. Dies – so die Hoffnung – auch mit der Absicht, weiter zu klären, ob bei Nachfrage wegen Therapie für Menschen mit Intelligenzminderung und einer psychischen Störung eine Behandlungszusage vorstellbar wäre und sich gegebenenfalls dann dazu das Formular auf der Homepage herunter zu laden (dieses steht hier) zum Einverständnis der Aufnahme in eine „Therapeutenliste“, die bei regionalen Anfragen an die Kammer  helfen soll. 

Nach kurzer Würdigung der Referentin und ihrer Verdienste darum, dass sie sich bereits vor der Kammergründung im Jahr 2000 zum Thema engagiert und letztlich mit dazu beigetragen habe, dass es diesen Arbeitskreis gebe und ihrem auch aktuell hohen Engagement im Raum Freiburg, begann Sabine Luttinger ihren Vortrag. Auf der Basis ihrer klar strukturierten Folien erläuterte sie Schritt für Schritt anhand von – wie sie es nannte – „Leitplanken“ und anschaulich dargestellten Leitaspekten, aber auch „Freiräumen“, deren Besonderheiten im Therapieprozess. Dies zunächst mit Fokus auf den anfangs zu klärenden Versorgungsauftrag, den darauffolgenden Indikationsprozess als Klärungs- und Filterprozess, der helfe, die Gestaltung des Behandlungskonzeptes zu entwickeln und dies immer unter Berücksichtigung dessen, was Patientinnen möglicherweise nicht oder nur mit großer Anstrengung bewältigen können. 

Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

BPtK fordert leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Die BPtK wertet dies als vertane Chance, denn seit Jahren ist bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. „Die Klinikreform muss genutzt werden, um die Behandlungsqualität in der stationären Versorgung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu steigern. Mehr Personal sichert eine leitliniengerechte Versorgung, die zu besseren Behandlungsergebnissen führt“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Deshalb fordert die BPtK, dass in der PPP-Richtlinie Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.”

Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Leitliniengerechte Versorgung und gute Behandlungsergebnisse erfordern ausreichend Fachkräfte. „Als Weiterbildungsstätten sorgen die Kliniken für den Fachkräftenachwuchs. Auch um die psychotherapeutische Weiterbildung anbieten zu können, brauchen sie die gesetzlich verbriefte Sicherheit, zusätzliche Personalstellen für die Weiterbildung refinanziert zu bekommen“, fordert Benecke weiter.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und in der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium auf notwendige Änderungen hingewiesen.

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Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

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Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

»Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, fordert Dr. Benecke.

Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, fordert die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“

Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.

Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.

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Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

3. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Annika Kleischmann

(LPK BW) Nach erfolgreichem Start der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung folgt bereits am Dienstag 4. Juni 2024 ein weiteres praxisorientiertes Online-Seminar. Es referiert Annika Kleischmann zum Thema 

„Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung – Im Gespräch mit einem Experten in eigener Sache“

Dienstag, 04. Juni 2024, 19.00-21.00 Uhr
Anmeldung: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-kleischmann

In dem Seminar wird Wissen zur Beziehungsarbeit und zu Arbeitsweisen im Kontakt mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung vermittelt. Im ersten Teil wird auf die Bedeutung der Doppeldiagnose „Intelligenzminderung“ und „psychische Störung“ eingegangen. Im Fokus steht dabei die Diagnostik des emotionalen Entwicklungsniveaus. Im zweiten Teil kommt Benjamin Holland als Betroffener hinzu und berichtet aus seiner Sicht, was in der Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wichtig ist.

Annika Kleischmann ist seit 2019 tätig als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Uni Witten/Herdecke. Dort arbeitet sie am Zentrum für Psychische Gesundheit und Psychotherapie mit Schwerpunkt Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung. Zudem ist sie Beauftragte für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Sie ist bereits seit 1999 in der Betreuung von erwachsenen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung tätig, zunächst als Heilerziehungspflegerin dann nach Psychologiestudium in Bochum mit Approbation 2017. Dort arbeitete sie bis 2018 in der psychiatrischen Institutsambulanz des LWL Universitätsklinikums Bochum in der Spezialsprechstunde für Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlicher psychischer Störung. Seit 2018 dann an der Universität Witten/Herdecke.  

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe, die am 25. Juni 2024 mit Silke Sacksofsky fortgesetzt wird, finden Sie unten als Download. 

Sie können sich bereits jetzt auch für die weiteren Termine anmelden unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/fortbildung/veranstaltungen 

Die Fortbildungen wurden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Die Reform gestalten, statt Ankündigungen verwalten!

Appell des 44. DPT an Bundesminister Lauterbach

(BPtK) Zum Auftakt des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT), der am 12. und 13. April in Würzburg stattfindet, richten die Delegierten einen Appell an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach, die Versorgung psychisch kranker Menschen endlich zu stärken. Die vom Bundesminister vor über einem Jahr angekündigten Versorgungsreformen liegen immer noch nicht vor.

»Wiederholte Ankündigungen und vorläufige Arbeitsentwürfe sind keine Gesetze. Psychisch kranke Menschen brauchen Taten – und kein Warten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Der Bundesgesundheitsminister muss die für die Gesetzgebung verbleibende Zeit gut nutzen und jetzt die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft sichern und gestalten. Die im Koalitionsvertrag benannten Reformvorhaben sind überfällig und müssen endlich in ein Gesetz münden.“

Die Delegierten betonen, dass der Handlungsbedarf auch angesichts der Zunahme psychischer Erkrankungen, der wachsenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung und der weiter ansteigenden gesellschaftlichen Folgekosten aufgrund später oder fehlender Behandlung dringend ist. Sie fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die Weiterentwicklung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen.

Die zentralen Reformprojekte aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sollen dazu endlich umgesetzt werden:

eine Bedarfsplanungsreform, die zusätzliche Kassensitze für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen schafft,

  • eine Bedarfsplanungsreform, die zusätzliche Kassensitze für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen schafft,
  • einen Ausbau der Behandlungsangebote in der ambulanten Komplexversorgung,
  • eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der stationären Versorgung.

Aktualisiert: Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

Erfolgreicher Start der LPK-Online-Fortbildungsreihe mit Stefan Meir

(LPK BW) Mit ca. 75 Teilnehmer*innen startete am 23. April die LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung mit Stefan Meir, Psychologischer Psychotherapeut und leitender Psychologe im MZEB der GIB-Stiftung Berlin (Stiftung Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen). Die Präsentation seines Vortrags mit dem Thema „Eckpunkte und Gestaltungsspielraum der Psychotherapie mit Menschen mit geistiger Behinderung unter den aktuellen Bedingungen“ sowie eine Übrsicht zur gesamten Reihe finden Sie unten zum Download. 

Veranstaltungshinweis: Die weltweit größte LongCovid und ME/CFS Konferenz am 15./16.05.2024

Online-Veranstaltung – kostenlos

(LPK BW) Wir möchten Sie auf die am 15./16. Mai 2024 stattfindende weltweit größte Konferenz zu LongCovid und ME/CFS „Unite to fight“  aufmerksam machen. Sie ist kostenlos, Anmeldungen können unter
https://unitetofight2024.world erfolgen. 

Da die Konferenz das Ziel hat weltweit zu agieren und es Speaker aus unterschiedlichsten Nationen gibt, findet Sie rein online statt. So kann man bequem von zuhause zuschalten. Die Vorträge werden zudem aufgezeichnet.

Ankündigung: weitere Online-Fortbildung zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen

Zweites Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger

(LPK BW) Im Rahmen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung folgt am 7. Mai das zweite Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger zum Thema 

„Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?“

Datum/Zeit: Dienstag, 07. Mai 2024, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Anmeldung ab sofort möglich unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-luttinger

In dem praxisorientierten Seminar werden einige wesentliche Aspekte von Indikation für die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit kognitiven Besonderheiten genauer beleuchtet. Anhand von Fallvignetten wird dargestellt, was und in welcher Weise diese Aspekte für die ambulante psychotherapeutische Tätigkeit wichtig sein können. Dazu soll im Anschluss gemeinsam diskutiert werden.

Zur Person: Sabine Luttinger, Psychologische Psychotherapeutin (TP) hat zunächst über 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt als „psychologischer Dienst“ stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe – Kinder, Jugendliche, Erwachsene. Sie war langjährig in der Leitung der Fachgruppe des BDP mit dem Titel „Psychologen in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung“. Zum Thema hatte sie vor Kammergründung bereits auf die prekäre psychotherapeutische Versorgungssituation aufmerksam gemacht, indem sie eine statistische Erhebung im Raum Südbaden durchführte. Diese Ergebnisse schickte sie an die Landespsychotherapeutenkammer. Damit trug sie wesentlich dazu bei, dass in der Vertreterversammlung entschieden wurde, hier mehr zu tun und einen Arbeitskreis mit Expert*innen zu Gründen. In Freiburg hat sie früh einen Qualitätszirkel zum Thema ins Leben gerufen, den sie seitdem unermüdlich leitet. Sie arbeitet niedergelassen und als Supervisorin in eigener Praxis in Freiburg, mit dem Angebot einer Lehrpraxis im Rahmen der Ausbildung. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe, die am 04. Juni mit Annika Kleischmann (Anmeldung unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-kleischmann) fortgesetzt wird, finden Sie hier zum Download.