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Herausragendes Engagement für traumatisierte Kriegs- und Folteropfer

Diotima-Preisverleihung an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud in Berlin

(BPtK) Prof. Dr. Christine Knaevelsrud hat den diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin, die sich für die Versorgung von traumatisierten Kriegs- und Folteropfern sowohl in Deutschland als auch in arabischsprachigen Krisenregionen engagiert. „Viele der Menschen, die Krieg, Gewalt und Folter erlebt haben, sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Professorin Knaevelsrud hat mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit und ihrem Engagement in der Versorgung große Dienste geleistet, um traumatisierten Menschen nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Krisenregionen selbst zu helfen. Lange bevor Flüchtlinge zu einem dringenden politischen Thema wurden, hat sie sich für deren psychotherapeutische Versorgung eingesetzt und damit sogar auch Hilfsbedürftige im irakischen Bürgerkrieg erreicht. Besser lässt sich unser Credo ‚Jeder Mensch und erst recht jeder kranke Mensch ist es wert!‘ nicht umsetzen.“

Millionen Menschen auf der Welt leiden unter Krieg, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Andere harren dort aus, wo Tod und Schrecken alltäglich sind. Seelische Verletzungen sind dabei unvermeidlich. Häufig wirken sie wie das kleinere Übel. Ein Übel sind sie trotzdem und ihre Behandlung bleibt menschliche und medizinische Pflicht.

„Für traumatisierte Menschen in Kriegsgebieten gibt es häufig vor Ort keine professionelle Hilfe. Die Menschen dort bleiben mit ihrem seelischen Leid, ihren Albträumen und Ängsten allein“, sagte BPtK-Präsident Munz. „Bei Professorin Knaevelsrud beeindruckt, dass sie nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten für geflohene traumatisierte Menschen hier in Deutschland weiterentwickelte, sondern dass sie auch an die weit entfernten Patienten in den Kriegs- und Krisenländern gedacht hat.“

Bessere psychotherapeutische Versorgung notwendig

28. Deutscher Psychotherapeutentag berät Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK) Psychisch kranke Menschen brauchen eine bessere psychotherapeutische Versorgung: Dafür müssen die Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzt werden. Psychotherapeuten sollen wohnortnah und kurzfristig zu erreichen sein. Sie sollen ihren Patienten umfassend Hilfen anbieten können, seien es Sprechstunden, Akutversorgung, Kurz- und Langzeitpsychotherapie oder Erhaltungstherapie, um Wiedererkrankungen zu verhindern. Die Behandlungsplanung gehört ausschließlich in die fachliche Verantwortung der Heilberufe. Dies waren die zentralen Aussagen bei der Beratung der Reform der Psychotherapie-Richtlinie auf dem 28. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 23. April in Berlin.

„Sprechstunden, Akuttherapie sowie die Beratung und Weiterleitung von Patienten in die richtigen Versorgungsangebote erfordern insbesondere mehr Kooperationen und Vernetzung“, stellte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Dafür sind mehr Ressourcen notwendig als die gesetzlichen Krankenkassen bisher zu finanzieren bereit sind. Psychisch kranke Menschen haben ein Recht auf eine ebenso schnelle, unbürokratische und leitliniengerechte Behandlung wie körperlich Kranke.“

Der 28. DPT forderte außerdem die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode das Psychotherapeutengesetz zu reformieren. „Die Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufs muss noch besser als bisher auf ihr Tätigkeitsprofil abgestimmt werden. Dies soll durch ein Studium erfolgen, das sowohl wissenschaftlich als auch berufspraktisch qualifiziert“, forderte BPtK-Präsident Munz. „An das Studium soll sich nach der Approbation eine Weiterbildung zum verfahrensspezifischen Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche anschließen.“

Um eine ausreichende Anzahl qualifizierter Psychotherapeuten sicherzustellen, müssen genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Für die Weiterbildung muss der Gesetzgeber die Grundlagen dafür schaffen, dass ausreichende und angemessen vergütete Stellen angeboten werden. Auch die Weiterbildungsstätten und -institute brauchen eine angemessene Finanzierung. Wichtig ist außerdem eine sachgerechte Legaldefinition der psychotherapeutischen Tätigkeit und eine fachlich begründete Festlegung heilberuflicher Kompetenzen im Psychotherapeutengesetz.

Herausragendes Engagement für traumatisierte Kriegs- und Folteropfer

Diotima-Ehrenpreis 2016 an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud verliehen

(BPtK) Die Wissenschaftlerin und Psychotherapeutin Prof. Dr. Christine Knaevelsrud hat den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin, die sich für die Versorgung von traumatisierten Kriegs- und Folteropfern sowohl in Deutschland als auch in arabischsprachigen Krisenregionen engagiert. „Viele der Menschen, die Krieg, Gewalt und Folter erlebt haben, sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Professorin Knaevelsrud hat mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit und ihrem versorgungspolitischen Engagement große Dienste geleistet, um traumatisierten Menschen nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Krisenregionen selbst zu helfen. Lange bevor Flüchtlinge zu einem dringenden politischen Thema wurden, hat sie sich für deren psychotherapeutische Versorgung eingesetzt und damit sogar auch Hilfsbedürftige im irakischen Bürgerkrieg erreicht. Besser lässt sich unser Credo ‚Jeder Mensch und erst recht jeder kranke Mensch ist es wert!‘ nicht umsetzen.“

Millionen Menschen auf der Welt leiden unter Krieg, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Viele versuchen, dem Schrecken zu entfliehen. Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Andere harren dort aus, wo Tod und Schrecken alltäglich sind. Seelische Verletzungen sind dabei unvermeidlich. Häufig wirken sie wie das kleinere Übel. Ein Übel sind sie trotzdem und ihre Behandlung bleibt menschliche und medizinische Pflicht. „Für traumatisierte Menschen in Kriegsgebieten gibt es häufig vor Ort keine professionelle Hilfe. Die Menschen dort bleiben mit ihrem seelischen Leid, ihren Albträumen und Ängsten allein“, so Munz. „Bei Professorin Knaevelsrud beeindruckt, dass sie nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten für geflohene traumatisierte Menschen hier in Deutschland weiterentwickelte, sondern, dass sie auch an die weit entfernten Patienten in den Kriegs- und Krisenländern gedacht hat.“

Prof. Christine Knaevelsrud studierte in Amsterdam und New York Psychologie. Ihre Promotion zur Wirksamkeit von internetbasierten Interventionen bei posttraumatischen Belastungsstörungen schloss sie 2005 an der Universität Zürich ab. Sie ist Psychologische Psychotherapeutin und Professorin für Klinisch-Psychologische Intervention an der Freien Universität Berlin. Von 2007 bis 2010 leitete Prof. Knaevelsrud die Forschungsabteilung am Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin. Dort war sie maßgeblich an der Entwicklung, Evaluierung und Verbreitung der internetbasierten arabischen Schreibtherapie Ilajnafsy für traumatisierte Menschen im Irak beteiligt. Patienten werden von arabischsprachigen Therapeuten in Europa und sicheren Nachbarstaaten über das Internet angeleitet, sich schriftlich mit dem traumatischen Ereignis auseinanderzusetzen und es neu zu verarbeiten. Mittlerweile gibt es auch Behandlungsanfragen aus Syrien, den palästinensischen Gebieten und dem Sudan.

In Deutschland war Prof. Knaevelsrud an der Entwicklung eines speziellen computergestützten Diagnoseinstruments beteiligt, das Patienten, die nicht lesen und schreiben können, die Fragen in der Muttersprache vorliest und eine Antwort per Touchscreen ermöglicht. Sie untersuchte, welche Auswirkungen die Anhörungen im Asylverfahren auf die Gesundheit traumatisierter Flüchtlinge haben und sie schuf Behandlungsprogramme, unter anderem für traumatisierte Menschen, die z. B. aufgrund von Folter unter chronischen Schmerzen leiden. Prof. Knaevelsrud beschäftigte sich auch mit der Bedeutung von Vergebung im psychotherapeutischen Prozess und war an der Entwicklung der S3-Leitlinie für posttraumatische Belastungsstörungen beteiligt.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

Nicht immer ausreichend Psychotherapie

BPtK-Angestelltenbefragung zur Suchtbehandlung

(BPtK) Ein wesentlicher Teil der Patienten, die wegen einer Suchterkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden, erhält keine ausreichende psychotherapeutische Behandlung. Dies zeigt eine Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer von Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern angestellt sind. Damit wird die Chance vergeben, Patienten mit Suchterkrankungen für eine weitergehende Behandlung zu motivieren. Im Krankenhaus könnten während der Entzugsbehandlung wichtige motivationale Weichen in Richtung einer Entwöhnung oder einer psychotherapeutischen Weiterbehandlung gestellt werden. Hierfür ist jedoch häufig eine intensivere psychotherapeutische Behandlung notwendig.

Ein Teil der befragten Psychotherapeuten erachtet außerdem die Qualifikation des therapeutischen Personals nicht immer als ausreichend. Psychotherapeutische Interventionen werden teilweise durch (Fach-)Pflegepersonal oder andere Therapeuten wie Sozialarbeiter durchgeführt, wenn Psychotherapeuten nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Zukünftig müssen die Weichen in Richtung einer besseren Ausstattung der Krankenhäuser und Kliniken mit mehr Psychotherapeuten gestellt werden.

Die BPtK hat gemeinsam mit dem IGES Institut im Jahr 2013 eine bundesweite Befragung der angestellten Psychotherapeuten durchgeführt. Dazu gehörten auch Psychotherapeuten, die in der Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen tätig sind. Sie wurden zu ihrer beruflichen Situation und zur Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen befragt.

BPtK kritisiert DMP Diabetes mellitus Typ 2

G-BA vernachlässigt psychosoziale Einflussfaktoren

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 nicht fachgerecht aktualisiert. Er erkennt zwar grundsätzlich die Bedeutung psychischer Erkrankungen für den Krankheitsverlauf und den Behandlungserfolg der Stoffwechselerkrankung an. Es fehlen aber die bei einem DMP sonst klaren Vorgaben über Therapieziele, Behandlungsabläufe und Qualitätsziele.

Während bei körperlichen Symptomen und Folgeerkrankungen, wie Unter- und Überzuckerung oder dem diabetischen Fuß, genaue Therapieziele, Überweisungsroutinen und Qualitätsziele vereinbart werden, fehlen diese konkreten Vorgaben für psychische Erkrankungen. Die Verringerung des Risikos, psychisch zu erkranken, wird nicht explizit als DMP-Therapieziel genannt. Weiterhin wird nicht klargestellt, dass der Arzt den Patienten an einen Psychotherapeuten oder einen entsprechend qualifizierten Facharzt überweisen muss, wenn er unter einer psychischen Erkrankung leidet oder der Verdacht darauf besteht. Problematisch ist weiterhin, dass die Qualitätsziele des Behandlungsprogramms keine psychosozialen Erfolgsparameter enthalten. Diese könnten beispielsweise ein hoher Anteil von psychisch kranken Patienten sein, die eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung erhalten.

Bei Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 ist das Risiko, an einer psychischen Erkrankung – vor allem an einer Depression – zu leiden, erhöht. Psychosoziale Belastungsfaktoren und psychische Krankheiten haben einen wesentlichen negativen Einfluss auf den Krankheitsverlauf sowie die Lebensqualität von Menschen, die unter Diabetes mellitus leiden.

Flüchtlinge in psychotherapeutischer und ärztlicher Praxis

BAfF informiert über die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

(BPtK) Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern. Sie informiert ferner allgemein über traumatische Erlebnisse und Erkrankungen, beschreibt, wie sich traumatische Erfahrungen bei Flüchtlingen auf die Gesundheit und das alltägliche Leben auswirken können und wie dies auch die Beziehungen zwischen Patienten und Psychotherapeuten bzw. Ärzten beeinflussen kann.

Die Broschüre steht auf der Homepage der BAfF zum Download bereit oder kann für einen Unkostenbeitrag von zwei Euro bestellt werden.

Posttraumatische Belastungsstörungen bei Soldaten weiter gestiegen

Wehrbeauftragter kritisiert fehlende Behandlungsmöglichkeiten

(BPtK) In 2015 ließen sich 235 Soldatinnen und Soldaten erstmals wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aufgrund von Auslandseinsätzen behandeln. Damit ist die Zahl der Neuerkrankten um 15 Prozent gestiegen (2014: 204). Insgesamt wurden 1.750 Soldaten wegen einer PTBS behandelt. Der Wehrbeauftragte Dr. Hans-Peter Bartels kritisierte, dass die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Soldaten nicht ausreichen. In den psychiatrischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser beständen Wartezeiten von bis zu drei Monaten. In seinem 57. Wehrbericht (BT-Drucksache 18/7250) fordert er mehr Personal.

Der Wehrbeauftragte begrüßte ausdrücklich die Kooperationsvereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die regelmäßigen Fortbildungen für Psychotherapeuten, die von den Landespsychotherapeutenkammern durchgeführt werden. Aufgrund dieser Kooperationsvereinbarung können sich psychisch kranke Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Damit können sie die langen Wartezeiten auf eine Behandlung in einer Praxis, die zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist, vermeiden.

Laut einer Studie der FU Dresden begeben sich lediglich 20 Prozent der Soldaten, die im Einsatz psychisch erkranken, in Behandlung. Dr. Bartels geht daher davon aus, dass bei den traumatisierten Soldaten noch eine große Dunkelziffer bestehe. Die Entwicklung der vergangenen Jahre deute außerdem daraufhin, dass nicht nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Erkrankungen zugenommen habe.

Seit 2009 starben fast viermal so viele Soldaten durch Selbsttötung wie im Einsatz. Im Jahr 2015 nahmen sich 25 Soldaten das Leben und 44 unternahmen einen Suizidversuch. Die Gründe hierfür sieht der Wehrbeauftragte überwiegend im privaten Bereich. Aber auch mit der hohen psychischen Belastung durch Auslandseinsätze könne ein Zusammenhang bestehen.

Bundesgesundheitsministerium informiert Flüchtlinge lückenhaft und einseitig

BMG-Ratgeber für psychisch kranke Asylsuchende ungenügend

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert den „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute veröffentlichte, als ungenügend. Da dringend erforderliche Dolmetscher im deutschen Gesundheitssystem nicht bezahlt werden, empfiehlt das BMG, Flüchtlingen z. B. „einen sprachkundigen Menschen ihres Vertrauens“ mit zum Arzt zu nehmen, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. „Davon ist abzuraten“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Es ist unverantwortlich, wenn beispielsweise Familienmitglieder bei der Diagnostik oder in einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung übersetzen. Ein Sohn oder die Tochter darf auf keinen Fall die Berichte des gefolterten Vaters übersetzen müssen. Auch andere nicht geschulte Personen sind in einem psychotherapeutischen Gespräch fehl am Platz. Die Übersetzung in einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und erfordert besondere Qualifikationen, sonst drohen Fehlbehandlungen und gesundheitliche Schäden für Patienten und oft auch für die Dolmetscher.“

Außerdem informiert der Ratgeber unvollständig. Das BMG rät traumatisierten Flüchtlingen, sich bei akuten psychischen Störungen im Notfall an ein Krankenhaus zu wenden. „Ein Allgemeinkrankenhaus ohne psychiatrisch-psychotherapeutische Abteilung ist die falsche Adresse“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Gerade bei psychischen Erkrankungen infolge von traumatischen Ereignissen ist häufig Psychotherapie die Behandlungsmethode der Wahl.“ Der Ratgeber informiert Asylsuchende außerdem nicht darüber, dass sie sich bei psychischen Erkrankungen auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten behandeln lassen können. „Das BMG sollte in seinem Ratgeber Behandlungsleitlinien und gängige Behandlungspfade beachten“, empfiehlt Munz. „Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf vollständige und ausgewogene Patienteninformationen.“

Das BMG ignoriert ferner, dass Asylsuchende nicht nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen behandelt werden können, sondern im Einzelfall auch bei chronischen Erkrankungen. Es klärt nicht darüber auf, dass posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) akut sowie lebensbedrohlich sein können und dringend einer Behandlung bedürfen. Menschen, die an einer PTBS erkrankt sind, sind oft suizidal und benötigen dann rasch und gezielt Hilfe.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Erfolgreiche Auftaktveranstaltung am 9. Dezember 2015 in Stuttgart

(LPK BW) Großen Andrang gab es vergangenen Mittwoch bei der ersten gemeinsamen Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“. Ca. 150 Mitglieder der beiden Landeskammern zeigten sich sehr interessiert und engagiert, die Vorträge von Jama Maqsudi, Dieter David und Ulrike Schneck zu hören und zu diskutieren.

Dr. Ingrid Rote-Kirchberger, Ärztliche Psychotherapeutin und Birgitt Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin, beide Menschrechtsbeauftragte ihrer Kammern, führten in das Thema ein. Birgitt Lackus-Reitter informierte über die bisherige Zusammenarbeit zwischen LÄK und LPK, insbesondere auch über den jüngst gemeinsam veröffentlichten 2. Versorgungsbericht „Traumatisierte MigrantInnen“ sowie über den BPtK-Ratgeber zum Antrag auf befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge. Ingrid Rote-Kirchberger verwies u.a. auf das von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam vorgeschlagenen Modellprojekt zur Finanzierung der Psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge.

27. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart

Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge sicherstellen

(BPtK) Eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinien, eine zügige Verbesserung der Versorgungsqualität in der stationären Versorgung sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen – das waren die zentralen Forderungen des 27. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 14. November in Stuttgart. Ein besonderes Anliegen war dem DPT, die psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in allen Altersstufen sicherzustellen.