Schlagwortarchiv für: Versorgung

Konsequent für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diotima-Ehrenpreis 2024 an Prof. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer

(LPK BW) Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeut*innen, die sich in besonderem Maße für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben.

»Prof. Dr. Silvia Schneider hat mit ihrer Arbeit maßgeblich zur Implementierung und Weiterentwicklung einer evidenzbasierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Versorgung beigetragen. Dass die klinische Kinder- und Jugendpsychologie heute fester Bestandteil der universitären Ausbildung ist, ist auch ihr Verdienst“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Peter Lehndorfer hat sich immer als Anwalt psychisch kranker Kinder und Jugendlicher und ihrer besonderen Belange verstanden und sich darüber hinaus auch für die Prävention psychischer Erkrankungen in diesen Altersgruppen stark gemacht. Seinem berufs- und gesundheitspolitischen Engagement verdanken wir in besonderer Weise, dass es ein auf Kinder und Jugendliche spezialisiertes psychotherapeutisches Versorgungs- und Hilfsangebot in Deutschland gibt“, betont Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Prof. Dr. Silvia Schneider

Nach Stationen in Marburg, Dresden und Basel ist Silvia Schneider seit 2010 Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2012 Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) und seit 2021 Koordinatorin des Standorts Bochum-Marburg im Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG). Bochum-Marburg ist der einzige Standort unter psychologischer Leitung, der von einem international besetzten Gutachtergremium und politischen Entscheidungsträgern für das nationale Zentrum zur psychischen Gesundheit ausgewählt wurde.

Silvia Schneiders Beiträge zur Ätiologie und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs bereichert, sondern auch das Leben von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert. So initiierte sie während der Corona-Pandemie gemeinsam mit dem King’s College London die Initiative „Familien unter Druck“. Aktuell setzt sie sich gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Gründung eines Deutschen Kinderrates für psychische Gesundheit ein, um Kindern in Deutschland auch auf institutioneller Ebene eine Stimme zu geben. In einer Zeit, in der psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmen, ist Silvia Schneider eine unverzichtbare Stimme und eine treibende Kraft für positive Veränderungen.

Peter Lehndorfer

Als Sozialpädagoge und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit eigener Praxis in Planegg bei München hat Peter Lehndorfer daran mitgewirkt, dass mit dem 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen als eigenständige Heilberufe etabliert und in die kassenärztliche Versorgung integriert wurden.

Darüber hinaus war Peter Lehndorfer maßgeblich am Aufbau der Bundespsychotherapeutenkammer als Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen auf Bundesebene beteiligt und von ihrer Gründung im Jahr 2003 bis 2019 Mitglied im Bundesvorstand beziehungsweise Vizepräsident. Auch an der Errichtung der Psychotherapeutenkammer Bayerns hat er entscheidend mitgewirkt und war von Beginn an Mitglied im Vorstand beziehungsweise Vizepräsident. In seiner berufspolitischen Arbeit war es ihm immer ein besonderes Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Auch um die Reform der Psychotherapeutenausbildung hat sich Peter Lehndorfer verdient gemacht. Die seit 2020 geltende gemeinsame Approbation als Psychotherapeut*in mit einer Spezialisierung als Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche ist eine Struktur, die Peter Lehndorfer mitgeprägt hat.

OBEON – Orientierungshilfe und Beratung online für Menschen in seelischen Belastungssituationen sowie deren Angehörige

(LPK BW) Psychische Belastungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet, doch oft wissen Betroffene und ihre Angehörigen nicht, wie sie mit ihrer Situation umgehen sollen. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. hat mit Förderung des Bundesgesundheitsministeriums die Plattform OBEON (Orientierung und Beratung Online) ins Leben gerufen, um Menschen in seelischen Belastungssituationen schnell und effizient zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern. Das Besondere: Das Angebot wurde von Betroffenen, Angehörigen und psychosozialen wie psychiatrischen Fachkräften gleichberechtigt entwickelt. In der Psychiatrie nennt man diesen inklusiven Ansatz Trialog.

Aktuelle Herausforderungen und die Relevanz von OBEON

Die Arbeit mit Menschen in seelischen Belastungssituationen hat gezeigt, dass viele Menschen nicht verstehen, was mit ihnen oder ihren Angehörigen passiert, und sich oft überwältigt und orientierungslos fühlen. Trotz einer Vielzahl von Hilfsangeboten finden sich viele in ihrer subjektiven Belastungssituation nicht zurecht, was zu einer weiteren Verschlechterung ihres Zustands führen kann.

Ein weiteres zentrales Problem ist die lange Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlungen. In vielen Fällen müssen Menschen mehrere Monate warten, bevor sie eine dringend benötigte Therapie beginnen können. Diese Wartezeit kann die Belastungssituation verschärfen und zu einer Verschlimmerung der Symptome bis hin zur Suizidalität führen.

Zudem haben viele Menschen Angst davor, als „psychiatrisch“ eingestuft zu werden. Diese Furcht führt dazu, dass sie keine Hilfe in Anspruch nehmen, obwohl sie dringend Unterstützung benötigen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, alternative Wege zur Unterstützung anzubieten, die den Betroffenen eine sichere und weniger stigmatisierende Umgebung bieten.

Niederschwellige und anonyme Beratung

OBEON wurde entwickelt, um genau diese Lücken zu schließen. Die Online-Plattform bietet eine niederschwellige, anonyme und flexible Möglichkeit, Orientierung und Beratung zu finden. Betroffene können sich über verschiedene psychische Belastungssituationen informieren und werden dabei unterstützt, die für sie passende Hilfe zu finden – ohne monatelange Wartezeiten und ohne das Stigma, das mit traditionellen psychiatrischen Angeboten verbunden sein kann.

Das Projekt möchte auch die Gesellschaft und Politik auf die dringende Notwendigkeit aufmerksam machen, alternative Unterstützungsmöglichkeiten wie OBEON zu fördern und zu integrieren. Die Digitalisierung im Bereich der psychischen Gesundheit bietet enorme Potenziale, um die Versorgungslage zu verbessern und den Betroffenen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern.

Bis Oktober 2024 hat OBEON bereits 560 Nutzerinnen und Nutzer unterstützt, dabei wurden 13.000 Chatnachrichten empfangen und 700 Einzeltermine abgehalten. Diese stetige Zunahme der Nutzung zeigt die wachsende Bedeutung von digitalen Angeboten im psychosozialen Hilfesystem.

Mobbing bekämpfen: Vertrauliche und kostenlose Online-Beratung zum Thema Mobbing unter Kindern und Jugendlichen

Expert*innen beraten Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule

(LPK BW) Fachkräfte in der schulischen und außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit sind täglich mit vielen Herausforderungen konfrontiert – Mobbing bzw. Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen ist eine davon. Mobbing ist häufig ein besonders komplexes und dynamisches Konfliktgeschehen, das Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung stark belasten und schädigen kann.

Damit Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen im Ganztag und Schulbegleiter*innen in Baden-Württemberg souverän eingreifen können bietet der AGJ-Verband eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Online-Mobbingberatung an.

Der Beratungsprozess beinhaltet eine fundierte Fallanalyse, eine gemeinsame Ressourcen- und Netzwerkexploration sowie mögliche Handlungsoptionen und das Vermeiden von Fallstricken. 

Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen können, die Informationen über dieses Beratungsangebot unter Ihren Kolleg*innen und Patient*innen zu verbreiten, damit mehr Menschen über diese Möglichkeit informiert und somit besser für die Bekämpfung von Mobbing gerüstet sind. 

Unten finden Sie den Flyer mit den entsprechenden Informationen, den Sie herunterladen, ausdrucken und in Ihrer Praxis auslegen oder Patient*innen mitgeben können.

Die Einführung der Mobbing-Beratung ist Teil des Masterplan Kinderschutz des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Der Masterplan Kinderschutz fördert in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 26 Projekte mit rund 9,8 Millionen Euro. Ziel ist, bestehende Angebote auszubauen und zu ergänzen, um eine bessere, Institutionen übergreifende, flächendeckendere und nachhaltigere Bereitstellung von Angeboten im Kinderschutz zu gewährleisten. Parallel zur Umsetzung des Masterplans wird derzeit eine Gesamtstrategie Kinderschutz entwickelt.

Dieses Projekt wird mit Landesmitteln gefördert, die vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen wurden. 

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Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar

BPtK: Versorgungsengpass umgehend abwenden

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.

»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.

Hintergrund:

Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung — Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

8. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) Am 3.12.2024 findet das letzte Online-Seminar diesjähriger Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung statt.  Dr. Jan Glasenapp wird zum Thema: 

„Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger
Behinderung — Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen“ referieren.

Datum und Uhrzeit: Dienstag, 03. Dezember 2024, 19.00-20.30 Uhr

Ort: Online über Zoom
Anmeldung: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-glasenapp

Dieses Mal werden die Änderungen und Möglichkeiten der Psychotherapie-Richtlinie mitsamt Indikation, Sprechstunde, probatorischen Sitzungen, Rezidivprophylaxe und Einbindung von Bezugspersonen näher vorgestellt. Es werden Empfehlungen für das Antragsverfahren und den Bericht an den Gutachter gegeben und mit Beispielen illustriert. Schließlich werden berufsrechtliche Aspekte von Informationsweitergabe und Schweigepflicht vertieft und miteinander diskutiert.

Zur Person: Dr. phil. Jan Glasenapp hat nach dem Studium in verschiedenen Einrichtungen gearbeitet mit dem Schwerpunkt auf der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Er setzt sich seitdem für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ein. Seit 2003 arbeitet er als Psychotherapeut in eigener Praxis in Schwäbisch Gmünd und ist Dozent und Supervisor in verschiedenen Ausbildungsinstituten. Er hat Fachartikel und Bücher veröffentlicht zu verschiedenen Themen der Psychotherapie und insbesondere zur Thematik der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen. In der Landespsychotherapeutenkammer BW ist er Delegierter und für diese auch Delegierter beim Deutschen Psychotherapeutentag. Er ist Mitglied des Zulassungsausschusses des Regierungsbezirks Nord-Württemberg und bestellter Gutachter für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen für Einzel- und Gruppentherapie der KBV.

Die Fortbildungen sind kostenfrei und wurden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe finden Sie unten als Download. 

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Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen!

BPtK fordert Nachbesserungen an der Notfallreform

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) auch Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen sein müssen.

»Bei fünf bis zehn Prozent der Patient*innen, die die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, liegt ein psychischer Notfall vor. Die Integrierten Notfallzentren können die Notaufnahmen der Krankenhäuser deshalb nur dann nachhaltig entlasten, wenn auch bei akuten psychischen Krisen eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgt“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „INZ müssen Fachkräfte für die Versorgung psychischer Notfälle vorhalten oder durch Kooperationen mit der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen Versorgung sowie regionalen psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“

Die Chance, mit der Notfallreform auch die Krisenversorgung von Menschen in psychischen Notlagen zu regeln und einheitliche Strukturen und Anlaufstellen zu schaffen, sollte nicht vertan werden. Der Aufbau flächendeckender psychosozialer Krisendienste in Deutschland ist bisher nicht gelungen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik haben deshalb oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über eine stationäre Aufnahme entscheidet, aber eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung beziehungsweise eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote nicht regelhaft sicherstellen kann.

Der Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung“ feiert sein 10-jähriges Bestehen

Jubiläumsvorstellung des Arbeitskreises im Rahmen der 3. Sitzung der 6. Vertretersammlung

(LPK BW) Am 18. Oktober 2024 wurde im Rahmen der Vertreterversammlung das 10jährige Engagement des Arbeitskreises Psychotherapie mit Menschen mit Intelligenzminderung gewürdigt.

Aus diesem Anlass wurden die Mitglieder des Arbeitskreises in die Vertreterversammlung eingeladen, um sich dort vorzustellen und einen kurzen Einblick in die Entstehungsgeschichte, die Entwicklung und die Aufgaben des Arbeitskreises zu geben. 

Die Jubiläumsvorstellung des Arbeitskreises Psychotherapie bei Intelligenzminderung wurde von Dorothea Groschwitz moderiert. Seit dem Ausscheiden von Dr. Roland Straub aus dem Vorstand, der noch übergangsweise den AK betreute, wird die Koordination der Aktivitäten des Arbeitskreises von Dorothea Groschwitz schrittweise übernommen.

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Chance zur Verbesserung der Psychiatrie-Versorgung verpasst

BPtK sieht Versäumnis in der Krankenhausreform

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für ein Versäumnis, dass mit der Krankenhausreform keine Regelung für mehr Personal in Psychiatrien geschaffen wird. Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) heute in 2./3. Lesung beschlossen.

»Die Krankenhausreform hat von Anfang an die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Psychiatrien außer Acht gelassen. Die Chance wurde verpasst, das Qualitätsversprechen der Krankenhausreform auch gegenüber Patient*innen in den Psychiatrien einzulösen“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Beschluss des KHVVG. „Eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien geht nur mit mehr Personal. Ein gesetzlicher Auftrag, die Personalrichtlinie für Psychiatrien um Qualitätsvorgaben zu ergänzen, hätte das schon lange bestehende Problem beheben können.“

Die BPtK hatte zudem gefordert, mit dem KHVVG die Refinanzierung von psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen in den Psychiatrien gesetzlich zu sichern, wenn alle Planstellen besetzt sind. „Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen. Nur wenn die Kliniken ausreichend Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen schaffen können, haben wir in Zukunft genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung“, so Dr. Benecke. „Wir setzen jetzt auf die Länder und werden uns dafür einsetzen, dass – sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden – Nachforderungen für die Psychiatrie gestellt werden.“

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Der Gesetzgeber muss endlich handeln

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Erneut demonstriert ein breites Bündnis von Studierenden und Psychotherapeut*innen vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken. Anlass sind die unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die stockenden parlamentarischen Beratungen.

»Wir können es uns nicht leisten, dass junge, motivierte Menschen, die Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen wollen, die notwendige Weiterbildung nicht absolvieren können“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychotherapeutische Weiterbildung darf nicht zu einem Flaschenhals für eine ganze Generation von Psychotherapeut*innen werden, die dann in der Versorgung fehlt“, kritisiert sie.

Die Zahl der Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge wächst stetig. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird es für sie keine Stellen für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in geben und ohne Fachpsychotherapeut*innen keine Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland.

»Jetzt ist die Zeit, zu handeln und das Problem endlich zu lösen“, appelliert Benecke an die Bundestagsabgeordneten. „Konkret: Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren muss – analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin – ein Gehaltszuschuss für Weiterbildungsteilnehmende eingeführt werden. Die Praxen müssen für die Weiterbildung ihren Praxisumfang auf 150 Prozent erweitern können. Weiterbildungsambulanzen müssen mit den Krankenkassen kostendeckende Vergütungen verhandeln können, in der alle Weiterbildungsinhalte berücksichtigt werden müssen. Kliniken müssen übergangsweise zusätzliche Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende refinanziert bekommen.“

Die von Studierenden organisierte Demonstration wird von psychotherapeutischen Verbänden, Hochschulvertreter*innen, Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK unterstützt.

Hintergrund:

Mit der 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Psychotherapeutenausbildungsreform wurde die psychotherapeutische Weiterbildung – analog der ärztlichen Weiterbildung – eingeführt. Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung wurde damals nicht geregelt.

Ohne angemessene gesetzliche Regelungen zur Finanzierung werden nicht genügend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor. 

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen

Großes Interesse an der 6. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Kerstin Lutz

(LPK BW) Am 24. September 2024 hielt Dr. Kerstin Lutz im Rahmen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung einen spannenden Vortrag zum Thema „Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen“. Mit 104 Teilnehmern fand das Online-Seminar erneut große Beachtung in der Fachöffentlichkeit.

Die Veranstaltung wurde durch einleitende Worte von Dr. Roland Straub eröffnet, der die Hauptziele dieser Fortbildungsreihe umriss und anschließend das Wort an Dr. Lutz übergab. 

Im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Lutz standen die Gestaltung der Zusammenarbeit und die Abgrenzung zu den verschiedenen Hilfesystemen im Rahmen einer Psychotherapie. Sie betonte die Herausforderungen im Umgang mit den unterschiedlichen Erwartungen und Anforderungen aller am psychotherapeutischen Prozess Beteiligten und hob die besondere Bedeutung multiprofessioneller Zusammenarbeit im ambulanten psychotherapeutischen Setting bei diesen Patient*innen hervor. 

Die Referentin erläuterte zunächst den psychotherapeutischen Umgang mit relevanten, oft belasteten Bezugspersonen und deren Einbeziehung/Abgrenzung in die psychotherapeutische Arbeit, da gleichzeitig immer zu berücksichtigen sei, dass Patient*innen mit Intelligenzminderung ein Grundrecht auf Selbstbestimmung haben. Sie betonte, dass die Teilnahme von Bezugspersonen an Psychotherapiesitzungen ohne Zustimmung der Patient*innen möglichst vermieden werden sollte. 

Weiterhin sprach sie über die Rolle von Psychotherapeut*innen als „Supervisor*innen“ in multiprofessionellen Teams und die Bedeutung der Abgrenzung zwischen therapeutischen Aufgaben und Supervisionsanliegen. Sie betonte, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen den Berufsgruppen entscheidend für die Verbesserung der Lebensqualität der Patient*innen sein könne. 

Dr. Lutz betonte auch die Wichtigkeit einer klaren und präzisen Kommunikation, möglichst ohne Fachjargon, um Missverständnisse zu vermeiden, die durch ein leicht unterschiedliches Verständnis und Verwendung bestimmter Terminologien entstehen können; dies im Austausch mit Angehörigen, Betreuer*innen oder Mitarbeiter*innen der verschiedenen Hilfesysteme mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund und Schwerpunkt. 

Sie schloss ihren Vortrag mit dem Hinweis, dass klare Zielvereinbarungen und die Festlegung von Verantwortlichkeiten entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams seien. 

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer*innen viel Raum für Diskussion und Austausch, was rege genutzt wurde. Wir freuen uns, dass sich weitere Kolleg*innen bereit erklärt haben, sich auf die Liste der Psychotherapeuten setzen zu lassen, die bei Anfragen wegen Psychotherapie für diese Patient*innengruppe offen sind. 

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmer*innen für das erneut deutliche Interesse und die Bereitschaft, ihre Kenntnisse im Bereich der Psychotherapie bei Intelligenzminderung zu vertiefen und dadurch zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungssituation von Menschen mit Intelligenzminderung und einer psychischen Störung beizutragen.

Bereits am 22.10.24 findet die nächste Veranstaltung dieser Fortbildungsreihe statt.  

Hermann Kolbe wird zu dem spannenden Thema  Besonderheiten in der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen referieren. Anmeldunghttps://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-kolbe 

 

Die Anmeldelinks für alle weiteren Veranstaltungen der Fortbildungsreihe finden Sie unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/fortbildung/veranstaltungen. Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe steht unten zum Download bereit.