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Psychotherapie-Richtlinie: Was ändert sich ab 1. April 2017?

Neue BPtK-Broschürenreihe „Praxis-Info“

(BPtK) Die Psychotherapie-Richtlinie ist die wesentliche Grundlage für das, was niedergelassene Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten und abrechnen können. Ab dem 1. April 2017 ändern sich diese Regelungen erheblich. Psychotherapeuten sind verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten, sie haben die Möglichkeit, Patienten in akuten psychischen Krisen mit einer Akutbehandlung zu helfen. Sie können jetzt umfassend über Hilfen beraten, auch wenn noch keine Erkrankung vorliegt. Die geänderte Richtlinie legt daneben eine Fülle von Details neu fest: Wie stelle ich sicher, dass ich ausreichend telefonisch erreichbar bin? Was ist anzeige-, antrags- und was ist gutachterpflichtig? Wie muss ich zukünftig meine Patienten informieren?

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beginnt deshalb mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie eine neue Broschürenreihe: die „Praxis-Infos“. Die neue Reihe soll kompakte Informationen für den Praxisalltag bieten. Sie übersetzt juristische und administrative Regelungen für die psychotherapeutische Tätigkeit in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit. Sie bietet außerdem eine fachliche Bewertung der neuen Vorschriften. Die Sprechstunde löst zum Beispiel nicht das Problem, dass weiterhin Patienten in vielen Regionen zu lange auf eine Behandlung beim Psychotherapeuten warten werden. Sie stärkt aber wesentlich die Lotsenfunktion des Psychotherapeuten für psychisch kranke Menschen und damit den Stellenwert der Psychotherapie im Gesundheitswesen. Die BPtK Praxis-Infos wollen nicht nur erläutern, was rechtlich im Praxisalltag zu beachten ist. Sie wollen auch eine Einschätzung liefern, was politisch möglich war, was erreicht wurde und was noch zu tun ist.

Die „Praxis-Info Psychotherapie-Richtlinie“ kann zunächst auf der BPtK-Homepage als PDF-Dokument heruntergeladen werden und später, wenn die Regelungen zur Vergütung der neuen Leistungen feststehen, auch als Printversion bei der Geschäftsstelle (bestellungen@bptk.de) bestellt werden.

Die „Praxis-Infos“ werden demnächst um die Reihe „Leitlinien-Infos“ ergänzt, mit denen die BPtK helfen will, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.

Psychotherapeuten immer wichtiger

Psychiatrie-Barometer 2015/2016 veröffentlicht

(BPtK) Psychotherapeuten und Pflegekräfte werden in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen immer wichtiger. Das ist ein zentrales Ergebnis des Psychiatrie-Barometers 2015/2016, das vom Deutschen Krankenhausinstitut veröffentlicht wurde.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen bereits mehr Einzelgespräche (95,8 %) durch als ihre ärztlichen Kollegen (88,2 %). Pflegekräfte übernehmen schon 89 Prozent von speziellen Behandlungsmodulen und komplementären Therapien (Ärzte: 56,8 %). Eins-zu-eins-Betreuungen werden fast ausschließlich von Pflegekräften geleistet (99,1 %). Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind an zwei von drei Aufnahmeuntersuchungen und Diagnosestellungen in Krankenhäusern (64,5 %) beteiligt. Bei drei von vier Patienten stellen sie die Indikation für eine Psychotherapie mit. Bei fast zwei Dritteln der Patienten klären sie die Suizidalität ab.

„Psychotherapeuten sind immer unverzichtbarer in der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Da sie vergleichbare Aufgaben wie Ärzte übernehmen, ist es an der Zeit, sie den ärztlichen Kollegen gleichzustellen. Psychotherapeuten sollten Leitungsfunktionen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken übernehmen können und auch genauso wie Ärzte honoriert werden.“

Dass Psychotherapeuten für diese Aufgaben gut qualifiziert sind, zeigt auch ein weiteres Ergebnis des Psychiatrie-Barometers. Die befragten Krankenhäuser bilden ihre Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den Bereichen „Qualitäts- und Risikomanagement“ nahezu genauso häufig weiter, wie ihre ärztlichen Mitarbeiter. So schult mehr als die Hälfte der Krankenhäuser ihre Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den Themen PEPP (65 %, ärztliche Mitarbeiter 72 %), Dokumentation (63 %, ärztliche Mitarbeiter 68 %) und Klinische Kodierung (50 %, ärztliche Mitarbeiter 57 %). Auch Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Personalmanagement und Führung“ werden psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten fast gleich häufig angeboten (24 % und 32 %).

Privatpraxen verbessern Versorgung psychisch kranker Soldaten

BPtK fordert Anpassung der Honorare

(BPtK) Psychisch kranke Soldaten finden schneller einen Behandlungsplatz, weil sie auch auf Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zurückgreifen können. „Derzeit werden die ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen überwiegend von zivilen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt“, stellt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest. Durch die gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen von Bundesministerium der Verteidigung und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sei es verstärkt zu einer Sensibilisierung niedergelassener Therapeuten für die Besonderheiten bei Soldatenpatienten gekommen, erklärt der Wehrbeauftragte.

„Auch wir haben festgestellt, dass sich die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten durch unsere Vereinbarung mit dem Bundesverteidigungsministerium erheblich verbessert hat“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir freuen uns darauf, diese erfolgreiche Kooperation fortzusetzen. Es bedarf hierzu allerdings dringend einer Anpassung der Honorare. Wir führen dazu Gespräche mit dem Ministerium.“

Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die Soldaten behandeln, erhalten derzeit eine geringere Vergütung als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne eine Anpassung der Vergütung wird diese Honorardifferenz negative Auswirkungen auf die Bereitschaft von Psychotherapeuten haben, Soldaten zu behandeln, warnt der Wehrbeauftragte.

Qualität internetbasierter Behandlungsangebote sichern

BPtK-Round-Table: Medien in der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) In der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind inzwischen viele Beratungs- und Behandlungsangebote im Internet oder per App verfügbar. Viele dieser Onlineprogramme sind mittlerweile bei verschiedenen psychischen Erkrankungen erprobt und untersucht. Sie werden sowohl als Selbsthilfe als auch mit therapeutischer Unterstützung genutzt. Die Qualität solcher Internetangebote ist für den Laien und Erkrankte nicht zu beurteilen. Außerdem sind manche nicht ohne Risiken, insbesondere wenn es um Sorgfaltspflichten bei der Diagnosestellung und Behandlung geht, z.B. bei der Einschätzung von Suizidrisiken.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete deshalb am 1. Dezember 2016 in Berlin einen Round-Table, um eine Gelegenheit zu schaffen, sich mit Experten über den aktuellen Stand der Forschung sowie die versorgungs- und berufspolitischen Aspekte von Beratungs- und Behandlungsangeboten im Internet auszutauschen. An der Veranstaltung nahmen Vertreter der Landespsychotherapeutenkammern und der Ausschüsse „Psychotherapeuten in Institutionen“ sowie „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ teil.

G-BA: Sprechstunde ist von Psychotherapeuten anzubieten

Zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Ab dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dazu am 24. November 2016 eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. „Die Sprechstunde ist zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest.

Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz haben zukünftig Sprechstundentermine von in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche anzubieten. Bei Psychotherapeuten mit einem halben Praxissitz sind es mindestens 50 Minuten. Diese Verpflichtung gilt für alle Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Fachärzte, die über eine Abrechnungsgenehmigung für eine Richtlinienpsychotherapie verfügen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können jedoch mehr oder weniger Sprechstundenzeiten vorschreiben, wenn dies zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags notwendig ist.

Der G-BA setzte damit eine Auflage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) um. Nach Auffassung des BMG ist die neue Sprechstunde ein wesentlicher Teil des Versorgungsauftrags und gehört deshalb zu den Pflichten jedes Vertragspsychotherapeuten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten daher auch in der Lage sein, ihrem Sicherstellungsauftrag nachkommen zu können. Dies sei jedoch nicht gewährleistet, wenn die Sprechstunde in der Psychotherapie-Richtlinie ein ausschließlich freiwilliges Angebot würde. Das BMG hatte deshalb im September dieses Jahres die Genehmigung des G-BA-Beschlusses zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie davon abhängig gemacht, dass der G-BA seinen Beschluss bis zum 30. November 2016 korrigiert.

Der G-BA beschloss ferner, auf die Einführung einer Standarddokumentation für alle Patienten in einer Richtlinienpsychotherapie zu verzichten. Stattdessen wurde dem Unterausschuss Qualitätssicherung die Aufgabe übertragen, einen Auftrag an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) zur Entwicklung eines einrichtungsvergleichenden Qualitätssicherungsverfahrens in der ambulanten Psychotherapie vorzubereiten. Diese Änderung seines früheren Beschlusses erfolgte aufgrund der Beanstandung des BMG, das dabei der Kritik der BPtK und der Patientenvertretung gefolgt war.

Schließlich hat der G-BA eine Übergangsregelung zur psychotherapeutischen Sprechstunde beschlossen. Versicherte müssen erst ab dem 1. April 2018 in einer Sprechstunde gewesen sein, bevor sie weitere psychotherapeutische Behandlungen (Probatorik, Akutsprechstunde, Richtlinienpsychotherapie) erhalten können. Von dieser Pflicht sind allerdings grundsätzlich Patienten ausgenommen, die nach einer stationären Krankenhausbehandlung oder einer rehabilitativen Behandlung mit einer Diagnose aus dem Indikationsspektrum der Psychotherapie-Richtlinie entlassen werden. Auch Patienten, bei denen zuvor bei einem anderen Psychotherapeuten oder Facharzt im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine ambulante Psychotherapie gestellt worden ist, müssen von dem weiterbehandelnden Psychotherapeuten nicht erst erneut in der Sprechstunde gesehen werden.

Schließlich hat der G-BA die Zeit einheitlich festgelegt, in der psychotherapeutische Praxen telefonisch erreichbar sein müssen. Künftig müssen Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz persönlich oder über Praxispersonal mindestens 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein. Bei Psychotherapeuten mit einem halben Praxissitz sind es zukünftig 100 Minuten. Diese Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit sind den Kassenärztlichen Vereinigungen mitzuteilen und zu veröffentlichen.

Umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes notwendig

29. Deutscher Psychotherapeutentag am 19. November 2016 in Hamburg

(BPtK) Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) votierte mit sehr großer Mehrheit dafür, die umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes weiter voranzutreiben. Themen waren außerdem die Reform der Bedarfsplanung, die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Förderung von Frauen in der Berufspolitik sowie die geplante Satzungsänderung zur Verringerung der Delegiertensitze für künftige Psychotherapeutentage.

Abschluss der regionalen Tagungen PT für traumatisierte Flüchtlinge

(LPK BW) Am 20.10.2016 fand die vierte und letzte, wiederum gut besuchte Tagung zum Thema „Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge“ statt. Wie bei den Veranstaltungen in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg gaben die Referenten Jama Maqsudi, Dieter David und Katrin Bonn eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Spezifika der psychotherapeutischen (Früh-) Behandlung sowie dem Umgang und der Einbeziehung von Dolmetschern in die Behandlung. LPK-Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (LÄK), moderierten die Veranstaltung. Das Grußwort für die KV Bezirksdirektion Reutlingen sprach Jürgen Doebert. Die Vorträge sowie weitere hilfreiche Infos finden Sie im Fachportal Traumatisierte Flüchtlinge. Diese Seite wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert, gerne nehmen wir auch Ihre Informationen mit auf.

Wie aus der Menschenrechtskommission (LPK-Vertreterin: Vorstandsmitglied Birgitt Lackus-Reitter) berichtet wird, hat die Stadt Stuttgart ein neues Projekt ins Leben gerufen, im Rahmen dessen Gruppentherapien mit unbegleiteten Flüchtlingen durchgeführt würden. Des Weiteren werden an der Dolmetscherschule in Germersheim Dolmetscher speziell für das Simultandolmetschen von Patienten in der Psychotherapie ausgebildet. Die Einrichtungen in Stuttgart und Ulm beklagen den Mangel an Personal, offene Stellen können nicht besetzt werden. Positiv kann festgestellt werden, dass die Kommunen immer häufiger die Kosten für die Dolmetscher für psychotherapeutische Behandlungen übernehmen.

Zahl der Psychotherapeuten an die Häufigkeit psychischer Erkrankungen koppeln

BPtK fordert Einstieg in die morbiditätsorientierte Bedarfsplanung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, zukünftig in der Bedarfsplanung psychotherapeutischer Praxen zu berücksichtigen, ob in einer Region mehr oder weniger Menschen psychisch erkranken. „Ein Einstieg in eine solche morbiditätsorientierte Bedarfsplanung ist machbar“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz zum IGES/Jacobi-Gutachten, das heute veröffentlicht wurde, fest. „Eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung ist dringend: Obwohl wir in vielen Regionen monatelange Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten haben, soll sich nach der bisherigen Bedarfsplanung ihre Zahl um fast 4.500 Sitze verringern. Das wäre ein Desaster für psychisch kranke Menschen, weil sie noch länger auf eine Behandlung warten müssten.“

Das Berliner IGES-Institut hat zusammen mit Prof. Dr. Frank Jacobi ein neues Konzept zur bedarfsgerechten Planung von psychotherapeutischen Praxen entwickelt. Bertelsmann Stiftung und BPtK hatten dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Auch der Gesetzgeber hält eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung für notwendig. Er hat den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 eine „bedarfsgerechte Versorgung“, insbesondere für die Psychotherapeuten, zu entwickeln und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur zu berücksichtigen.

Um den Bedarf an psychotherapeutischen Praxen vor Ort besser abschätzen zu können, hat das IGES/Jacobi-Gutachten einen Bedarfsindex entwickelt. Dazu untersuchten die Gesundheitsexperten, welche Zusammenhänge es zwischen der Häufigkeit psychischer Erkrankungen und bestimmten soziodemografischen Merkmalen gibt. Das Gutachten kann vier wesentliche Einflussfaktoren für psychische Morbidität aufzeigen:

  • Alter: Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen nimmt mit dem Alter ab.
  • Geschlecht: Frauen sind häufiger psychisch krank als Männer.
  • Bildung: Menschen ohne Schulabschluss sind häufiger psychisch krank als Menschen mit Abitur.
  • Arbeitslosigkeit: Arbeitslose leiden häufiger unter psychischen Erkrankungen als Menschen, die berufstätig sind.

„Diese soziodemografischen Merkmale liegen für jeden einzelnen Landkreis vor“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Damit lässt sich ein regionaler Mehr- oder Minderbedarf an psychotherapeutischen Praxen ermitteln, der sich an der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen orientiert.“ Nach dem neuen IGES/Jacobi-Bedarfsindex ergeben sich so regionale Schwankungen in der psychischen Morbidität von plus/minus 15 Prozent. „Mit diesem Bedarfsindex kann für jeden Planungsbereich beurteilt werden, ob dort mehr oder weniger psychotherapeutische Praxen notwendig sind“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Dem sollte eine einheitliche Verhältniszahl für das gesamte Bundesgebiet zugrunde gelegt werden.

Die BPtK fordert jedoch außerdem, die Fehler zu korrigieren, die in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung gemacht wurden. Dazu gehören:

  • ein neuer Stichtag: 31. Dezember 2004 statt 31. August 1999,
  • ein neuer Regionsbezug: Westdeutschland statt Gesamtdeutschland,
  • eine Bedarfsplanung für das Ruhrgebiet nach der allgemeinen Systematik.

Außerdem müsste aus BPtK-Sicht zukünftig eine Rolle spielen, wo jemand behandelt werden will, wenn er psychisch erkrankt. Manche Patienten möchten einen Psychotherapeuten an ihrem Wohnort konsultieren, andere in der Nähe ihres Arbeitsplatzes. Über solche Patientenpräferenzen ist bisher jedoch zu wenig bekannt. Die bisherige Bedarfsplanung bezieht solche Mitversorgungseffekte zwar ein, sie nutzt dafür aber Pendlerströme und damit nur die Wünsche von Menschen, die zur Arbeit fahren. Sie lässt vor allem Kinder und alte Menschen außer Acht, die eine wohnortnahe Versorgung benötigen. „Patienten sollen einen Psychotherapeuten dort konsultieren können, wo sie es wünschen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Deshalb brauchen wir für die zukünftige Bedarfsplanung auch einen neuen Mitversorgungsindex.“

Die neue morbiditätsorientierte Bedarfsplanung erfasst bisher nicht die Morbidität von Kindern und Jugendlichen. Für die Unter-18-Jährigen fehlen bisher bevölkerungsrepräsentative Daten über die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen und ihre regionale Verteilung. Deshalb ist es für eine bedarfsgerechte Planung der Praxissitze wesentlich, dass weiterhin eine Mindestquote von 20 Prozent an Psychotherapeuten sichergestellt ist, die Kinder und Jugendliche behandeln.

Verbindliche Personalanforderungen in psychiatrischen Kliniken

Bundestag verabschiedet PsychVVG

(BPtK) Psychisch kranke Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen sollen zukünftig an Leitlinien orientiert versorgt werden. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies hat der Bundestag gestern in 2./3. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) beschlossen.

„Damit erhalten wir endlich mehr Transparenz darüber, mit welchem Personal Patienten in psychiatrischen Kliniken behandelt werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Mittel aus Personalbudgets dürfen nicht mehr für andere Zwecke eingesetzt werden. Wir können damit auch besser einschätzen, ob die verhandelten Mittel ausreichen, um vorgegebene Standards zu erfüllen.“ Deshalb erhalten die Krankenhäuser von 2017 bis 2019 auch die Möglichkeit, Geld für zusätzliche Stellen zu verhandeln, wenn dies notwendig ist, um die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu erfüllen.

Eine Studie der BPtK zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser hatte ergeben, dass ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal verfügen, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Pflege. Nur knapp die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt noch über ausreichend Pflegepersonal, gemessen an der Psych-PV.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die besonderen Anforderungen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den krankenhausindividuellen Budgets zu berücksichtigen sind. Außerdem muss beim leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zwischen Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie unterschieden werden. Schließlich soll auch der Operationen- und Prozedurenschlüssel zur Abbildung einer leitlinienorientierten Versorgung weiterentwickelt werden.

Mitbehandlung körperlicher Krankheiten

BPtK-Tagung zur psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Ebenso werden psychische Komorbiditäten, die häufig bei somatischen Erkrankungen vorkommen, psychotherapeutisch behandelt. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Aus fachlicher Sicht? Um den Anforderungen der Versorgung zu genügen? Mit Blick auf die persönlichen Berufsperspektiven und die Entwicklung der Profession? Dies waren die Leitfragen einer Tagung der Bundespsychotherapeutenkammer am 13. Oktober 2016 in Berlin, zu der die Landespsychotherapeutenkammern, Bundesdelegierte des Deutschen Psychotherapeutentages und psychotherapeutische und ärztliche Berufs- und Fachgesellschaften eingeladen waren.